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Thailand Schengenvisa ab 10.07.2020

Beckster

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Bist du dir da 100 % sicher ?
Wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel fuer Deutschland hat, dann braucht sie meiner Ansicht nach ein Visa zum Ehegattennachzug.
@Traveller2015 : ich wuerde mich mit dieser Frage direkt an die Auslaenderbehoerde deines Heimatortes oder an die deutsche Botschaft in Bangkok wenden. Nur dort wirst du eine verlaessliche Auskunft bekommen.
Also ich bin da gerade absolut im Thema. Dauernder Klinch mit der Ausländerbehörde.
Also man braucht auf jeden Fall ein Visum zum ehegattennachzug. Dieses Visum ist (da schon verheiratet ein MUSS Visum und KEIN KANN Visum), allerdings gilt auch bei ehegattennachzug der bestandene A1 Test. Ich hoffe den habt Ihr. Es gibt zwar Ausnhamen, aber dazu bedarf es entwerder den Klageweg, oder eine Schwangerschaft. :D

Eine Visumfreie Einreise ist nur dann möglich, wenn Sie in Deutschland Ihren ersten Aufenthaltstitel (Wahrscheinlich §28) erhalten hat.
ACHTUNG: Auch wenn sie mit dem Visum Ehegattennachzug einreisst.... Dann wird nach der Wohnungsanmeldung Ihr Aufenthaltstatus erst geprüft. Das bedeutet ... Ihr erhaltet vorerst bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitel, eine Fiktionsbescheinigung.
Da es sich um den ersten Titel handelt, und die Ausgabe Monate dauern kann, gilt zu beachten das Ihr mit der Fiktionsbescheinung nicht (Ohne Weiteres verreisen könnt).
Ausreise kein Problem, Wiedereinreise, wenn der erste Titel noch nicht ausgehändigt wurde ist auch bei noch gültiger Fiktionsbescheinung nicht möglich. Die Airlines transportieren nicht. Dann wäre ein Visum zur Wiedereinreise zum Deutschen Ehemann fällig. Klingt einfach, dauert aber genauso lange wie das Visum ehegattennachzug.

Kleiner Hinweis noch am Rande.... freut Euch schon mal auf die wahrscheinliche verpflichtung zum Integrationskurs.

In dem sinne....guten Rutsch. ;)
 

Beckster

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Ich werde mich an die Deutsche Botschaft wenden. Ein Ehegattennachzugs Visa denke ich nicht, weil meine Frau nicht dauerhaft nach Deutschland kommt
Dazu noch eine Anmerkung. Die Ausländerbehörde wird von Dauerhaft ausgehen, wenn Sie bei der EMA gemeldet wird. Eine Ehegattennachzugsvisum bedeutet das der Daueraufenthalt das Ziel ist.
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
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12 November 2013
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Die Airlines transportieren nicht.

Diese Aussage ist schlicht falsch, man sollte vor der Reise mit der Airline klären ob weitere Dokumente neben der Fiktionsbescheinigung benötigt werden, in der Regel ist dies nicht der Fall. Es kann und ist natürlich bei der Rückreise auch schon vorgekommen das es bei Abflug oder ggf. Umstieg zu Problemen kommt, die Fiktionsbescheinigung ist aber ein gültiges Dokument zur Einreise, welches auch in den Unterlagen der unterschiedlichen Airlines entsprechend gelistet ist. Bei Gulf Air mit Abflug in Frankfurt kannst du bei Reise mit Fiktionsbescheinigung z.B. beim Abflug bereits für die Rückreise im System hinterlegen lassen. Im System wird dann quasi ein Link erstellt, der zum Einreise Dokument 'Fikitionsbescheinigung' bei Gulf Air führt und die Mitarbeiter welche mit dem Dokument nicht vertraut sind, wissen direkt Bescheid.
Oman Air möchte neben der Fiktionsbescheinigung ein Dokument in englisch von der Ausländerbehörde, welche die Unbedenklichkeit der Wiedereinreise bestätigt und sowohl die Passnummer als auch die Nummer der Fiktionsbescheinigung enthält. Korioser Weise wurde dies bei einem Bekannten aber weder auf der Hin- noch auf der Rückreise jemals verlangt.

Alle anderen Regelungen welche du beschreibst, sollte man auf jeden Fall noch erwähnen, das viele Sachen von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde teils extrem unterschiedlich gehandhabt werden und man bei vielen Dingen leider keine generelle Aussage treffen kann.

Nebenbei gesagt, finde ich weder die Regelung mit dem A1 als Voraussetzung zur Ausstellung eines Visa, als auch die Verpflichtung zum Integrationskurs nicht schlecht, das Erlernen und spätere beherrschen der Sprache ist schließlich Voraussetzung für eine Integration und sollte dann auch immer für alle gelten, auch wenn man dann plötzlich selbst davon betroffen ist.

Ich hatte übrigens noch nie Probleme mit einer Ausländerbehörde, weder bei der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung, noch beim Ehegatten Visum oder der Einbürgerung, wundert mich immer wieder, daß man da von so vielen Problemen hört und liest.

Gruss USCMAI
 

Uptoyou

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:D

Eine Visumfreie Einreise ist nur dann möglich, wenn Sie in Deutschland Ihren ersten Aufenthaltstitel (Wahrscheinlich §28) erhalten hat.

Ist doch logisch ,sie hat einen eAT für D erhalten,und kann zu jeder Zeit einreisen,nach dem Auslandsaufenthalt,solange die 6 Monatsregel nicht verletzt wird. Nicht wahrscheinlich sondern sicher,ist es der §28 für Ehegattennachzug nach dem § 28 AufenthG - Einzelnorm
 

Beckster

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Diese Aussage ist schlicht falsch, man sollte vor der Reise mit der Airline klären ob weitere Dokumente neben der Fiktionsbescheinigung benötigt werden, in der Regel ist dies nicht der Fall. Es kann und ist natürlich bei der Rückreise auch schon vorgekommen das es bei Abflug oder ggf. Umstieg zu Problemen kommt, die Fiktionsbescheinigung ist aber ein gültiges Dokument zur Einreise, welches auch in den Unterlagen der unterschiedlichen Airlines entsprechend gelistet ist. Bei Gulf Air mit Abflug in Frankfurt kannst du bei Reise mit Fiktionsbescheinigung z.B. beim Abflug bereits für die Rückreise im System hinterlegen lassen. Im System wird dann quasi ein Link erstellt, der zum Einreise Dokument 'Fikitionsbescheinigung' bei Gulf Air führt und die Mitarbeiter welche mit dem Dokument nicht vertraut sind, wissen direkt Bescheid.
Oman Air möchte neben der Fiktionsbescheinigung ein Dokument in englisch von der Ausländerbehörde, welche die Unbedenklichkeit der Wiedereinreise bestätigt und sowohl die Passnummer als auch die Nummer der Fiktionsbescheinigung enthält. Korioser Weise wurde dies bei einem Bekannten aber weder auf der Hin- noch auf der Rückreise jemals verlangt.

Alle anderen Regelungen welche du beschreibst, sollte man auf jeden Fall noch erwähnen, das viele Sachen von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde teils extrem unterschiedlich gehandhabt werden und man bei vielen Dingen leider keine generelle Aussage treffen kann.

Nebenbei gesagt, finde ich weder die Regelung mit dem A1 als Voraussetzung zur Ausstellung eines Visa, als auch die Verpflichtung zum Integrationskurs nicht schlecht, das Erlernen und spätere beherrschen der Sprache ist schließlich Voraussetzung für eine Integration und sollte dann auch immer für alle gelten, auch wenn man dann plötzlich selbst davon betroffen ist.

Ich hatte übrigens noch nie Probleme mit einer Ausländerbehörde, weder bei der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung, noch beim Ehegatten Visum oder der Einbürgerung, wundert mich immer wieder, daß man da von so vielen Problemen hört und liest.

Gruss USCMAI
Die Aussage ist nicht falsch, wenn du genau gelesen hast. Eine Wieder einreise BEVOR der erste Aufentstitel vergeben wurde, ist mit einer Fiktionsbescheinigung NICHT möglich. Das liegt daran das die fiktionsbescheinigung nach $81 Abs. 3 Satz 1 AufentG ausgestellt wird.
Und das ist im meinem beschriebenen Beispiel der Hinweis gewesen.
Eine Wiedereinreise mit Fiktionsbescheinigung ist statthaft, wenn diese nach $81 Abs 4 AufentG ausgestellt wird. Das passiert bei Fiktionsbescheinigung, wo der Aufenthaltstitel abgelaufen, erneuert, oder verlängert wird.
Das wird die gerne jede Ausländerbehörde, Botschaft, Bundespolizei oder auch das BAMF bestätigigen.

Was den Integrationsurs, oder die Deutschkenntnisse angeht, da wollte ich keine Grundsatzdiskussion draus machen. Sinn oder nicht Sinn, besser oder schlechter....ganz egal das führt zu nichts. Da gibt es einzelfälle und Schiksale die individuell sind. Es gibt Fälle da macht es einfach keinen Sinn, auch wenn es ein Gesetz ist.
 

Beckster

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Ist doch logisch ,sie hat einen eAT für D erhalten,und kann zu jeder Zeit einreisen,nach dem Auslandsaufenthalt,solange die 6 Monatsregel nicht verletzt wird. Nicht wahrscheinlich sondern sicher,ist es der §28 für Ehegattennachzug nach dem § 28 AufenthG - Einzelnorm
Ich ziehe mich wieder zurück, wenn Hilfe nicht gewünscht ist. Der Kollege fragte, ob ein Ehegattennachzugsvisum erforderlich ist. Wer so ein Visum bekommt hat noch keinen Titel, sondern bekommt ihn erst noch. Und da ist §28 die Regel. Ob dann aber auch 28 vergeben wird (nochmal ja das ist in der Regel so) aber das Ausländeramt entscheidet. Wenn alle schön mitspielen gibt es §28.
Kannst mir aber glauben das man davon auch abweichen kann. Letzte Woche noch in live mitbekommen.
 

Uptoyou

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neben der Fiktionsbescheinigung benötigt werden, in der Regel ist dies nicht der Fall.
Es gibt mehrere Arten einer FB. Bei der Beantragung des ersten eAT wird nur eine FB erteilt.nach Absatz 3,mit dem man nicht ins Ausland darf.Wenn es um die Verlängerung eines eAT geht ,sollte man darauf achten das Absatz 4 angegekreuzt ist.Die Airlines haben alle möglichen Aufenthaltstitel in ihrem Systhem.

Fiktionsbescheinigung-Traegervordruck.jpg
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
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12 November 2013
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@Beckster sorry hatte ich tatsächlich nicht richtig gelesen, das stimmt natürlich so wie du es schreibst.

Es gibt mehrere Arten einer FB. Bei der Beantragung des ersten eAT wird nur eine FB erteilt.nach Absatz 3,mit dem man nicht ins Ausland darf.Wenn es um die Verlängerung eines eAT geht ,sollte man darauf achten das Absatz 4 angegekreuzt ist.Die Airlines haben alle möglichen Aufenthaltstitel in ihrem Systhem.

interessante Info, ein Bekannter ist einige Tage (2-3 Tage) nach seiner Heirat in Deutschland zusammen mit seiner Frau zur Feier nach Thailand geflogen (für ~14 Tage) und hat dort mit Sicherheit kein neues Visum gemacht für die Wiedereinreise seiner Frau. Wie könnte er das realisiert haben?

Gruss USCMAI
 
Thailernen.net

Beckster

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Wo ist das geregelt ? Ich habe den Prozess schon 2 mal hinter mir.Das ist einfach falsch ,so etwas gibt es nicht.
Schön wäre es. Ist gerade bei mir und bei einem Arbeitskollegen der Fall. Letzten Monat bei einem Bekannten. Zugegeben alles NRW. Vielleicht läuft der Hase hier anders und ich muss umziehen.
 

Traveller2015

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Ich werde die Tage die deutsche Botschaft in Bangkok kontaktieren.
Bei uns geht es ja nicht um einen Ehegatten nachzug. Meine Frau möchte für 3 Monate nach Deutschland kommen. Welche Dokumente benötigt sie? Toll währe es wenn sie ein 3 oder 5 Jahres Schengen visa bekommen könnte.
Wir planen kein gemeinsames Leben in Deutschland.
 

Beckster

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@Beckster sorry hatte ich tatsächlich nicht richtig gelesen, das stimmt natürlich so wie du es schreibst.



interessante Info, ein Bekannter ist einige Tage (2-3 Tage) nach seiner Heirat in Deutschland zusammen mit seiner Frau zur Feier nach Thailand geflogen (für ~14 Tage) und hat dort mit Sicherheit kein neues Visum gemacht für die Wiedereinreise seiner Frau. Wie könnte er das realisiert haben?

Gruss USCMAI
Ist er auch schon wieder zurück? :D
Spass .... vielleicht hatte er im Vorfeld ein Visum mit mehrfacher Einreise und gültigkeit war noch gegeben. Hatte ich im Freundeskreis auch schon. Geheiratet Hochzeitsreise nach Thailand und Visum war noch gültig. Zumindest möglich.
 

uscmai

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12 November 2013
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Ist er auch schon wieder zurück? :D
Spass .... vielleicht hatte er im Vorfeld ein Visum mit mehrfacher Einreise und gültigkeit war noch gegeben. Hatte ich im Freundeskreis auch schon. Geheiratet Hochzeitsreise nach Thailand und Visum war noch gültig. Zumindest möglich.

Ja er ist schon wieder zurück :bigsmile muss ihn unbedingt mal fragen wie er das hinbekommen hat, wobei die Heiratsvisa ja 90 Tage gültig sind, allerdings weiß ich nicht ob die multiple Einreise haben. Er könnte sich dann auch erst nach der Rückkehr bei der Ausländerbehörde gemeldet haben, die machen doch sonst das Heiratsvisum ungültig wenn der Aufenthaltstitel beantragt wird? Fragen über Fragen....

Gruss USCMAI
 

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