Also ich bin da gerade absolut im Thema. Dauernder Klinch mit der Ausländerbehörde.Bist du dir da 100 % sicher ?
Wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel fuer Deutschland hat, dann braucht sie meiner Ansicht nach ein Visa zum Ehegattennachzug.
@Traveller2015 : ich wuerde mich mit dieser Frage direkt an die Auslaenderbehoerde deines Heimatortes oder an die deutsche Botschaft in Bangkok wenden. Nur dort wirst du eine verlaessliche Auskunft bekommen.
Also man braucht auf jeden Fall ein Visum zum ehegattennachzug. Dieses Visum ist (da schon verheiratet ein MUSS Visum und KEIN KANN Visum), allerdings gilt auch bei ehegattennachzug der bestandene A1 Test. Ich hoffe den habt Ihr. Es gibt zwar Ausnhamen, aber dazu bedarf es entwerder den Klageweg, oder eine Schwangerschaft.
Eine Visumfreie Einreise ist nur dann möglich, wenn Sie in Deutschland Ihren ersten Aufenthaltstitel (Wahrscheinlich §28) erhalten hat.
ACHTUNG: Auch wenn sie mit dem Visum Ehegattennachzug einreisst.... Dann wird nach der Wohnungsanmeldung Ihr Aufenthaltstatus erst geprüft. Das bedeutet ... Ihr erhaltet vorerst bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitel, eine Fiktionsbescheinigung.
Da es sich um den ersten Titel handelt, und die Ausgabe Monate dauern kann, gilt zu beachten das Ihr mit der Fiktionsbescheinung nicht (Ohne Weiteres verreisen könnt).
Ausreise kein Problem, Wiedereinreise, wenn der erste Titel noch nicht ausgehändigt wurde ist auch bei noch gültiger Fiktionsbescheinung nicht möglich. Die Airlines transportieren nicht. Dann wäre ein Visum zur Wiedereinreise zum Deutschen Ehemann fällig. Klingt einfach, dauert aber genauso lange wie das Visum ehegattennachzug.
Kleiner Hinweis noch am Rande.... freut Euch schon mal auf die wahrscheinliche verpflichtung zum Integrationskurs.
In dem sinne....guten Rutsch.