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Thailand Schengenvisa ab 10.07.2020

Alwaro

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Alles was über 3 Monate hinausgeht,ist eine Aufenthaltserlaubniss.Die Av in BKK darf nur ein Visa für max 90 Tage ausstellen.Es sei denn es geht Dir um ein "unechtes Visa "

Falsch, es gibbet auch ein Schengenvisum Multiple Reentry, Lady darf dann inerhalb von 180 Kalendertagen 90 Tage bleiben. Kenne eine Thai, die hat ein 3-jähriges.
 
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peda

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Eigentlich unglaublich was da alles vermischt wird. @Traveller2015 , wenn deine Frau nach DACH oder eines der Schengenlaender will ( max. 90 Tage), braucht sie ein Schengenvisa und sonst nichts. Du brauchst auch keine Verpflichtungserklaerung abgeben.
Meine Frau hat letztens ein Visum fuer 2 Jahre bekommen. Kostet uebrigens nicht mehr. Liegt uebrigens im Ermessen der Botschaft. Man hat keine Anspruch darauf.
 

Uptoyou

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Falsch, es gibbet auch ein Schengenvisum Multiple Reentry, Lady darf dann inerhalb von 180 Kalendertagen 90 Tage bleiben. Kenne eine Thai, die hat ein 3-jähriges.
Und genau so etwas heist unechtes Visa,das meinte ich damit .Hier werden Sachen vermischt,mit Ausagen ,wie meine Frau hat ein Visum für 3 Jahre bekommen.,was Blödsinn isr,da nur 90 Tage innerhalb 180 Tage . Es gibt kein Visa was mehr als 3 Manate gültig ist.
 
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Uptoyou

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Deine Aussagen müssen nicht den Tatsachen entsprechen.

Ein Visa berechtigt zum Aufenthalt.

Ja für max 90 Tage. Ist alles geregelt im deutschen Aufenthaltsgezetz .Für mich zählen nur Fakten ,die Du nicht liefern kannst.

 

SuCasa

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Und die Auslastung der Ausländerbehörden ist aktuell enorm. normale Bearbeitungszeit liegt zwischen 4 und 8 Wochen. Eine Vorabzustimmung beschleunigt das Verfahren auf ca. 5 Tage. diese Zustimmung wird aber in der Regel nur in Härtefällen erteilt.

Ich habe zwar das Thema erst im März an der Backe. Aber bis jetzt ging’s zumindest in meiner Stadt recht fix wenn ich mal mit dem Standesamt Kontakt hatte.
(Wobei ich aktuell mich um ein Ehefähigkeitszeugnis bemühe)

Ich hoffe das bleibt so mit der schnellen Bearbeitung.

Guten Rutsch an alle
 
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SuCasa

Schreibwütig
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Warum habe ich dieses Zeugnis nicht gebraucht? 😎

Verrate es mir 😉
Laut dem Standesamt und der deutschen Botschaft brauch ich das damit ich in Thailand heiraten darf. Wenn ich mich nicht irre hat das auch meine mir so gesagt. Die hatte in Korat nachgefragt.
Ich muss noch paar järchen buggeln und deshalb muss die Ehe auch in D anerkannt sein.
 

Beckster

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Warum habe ich dieses Zeugnis nicht gebraucht? 😎
Ich denke vielleicht eine Verwechslung wie die Unterlagen heissen. Wenn Du in Thailand heiratest brauchst du die Ledigeitsbescheinigung und keine Ehefähigleitszeugnis. Das brauchst Du aber in Deutschland, stellt der Standesbeamte aus. Wenn Du in Deutschland heiratest muss deine Frau von diesem Dokument befreit werden, da es das in Thailand nicht gibt. Das macht das Gericht und ist auch obligatorisch.
 

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
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Alwaro

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Ja für max 90 Tage. Ist alles geregelt im deutschen Aufenthaltsgezetz .Für mich zählen nur Fakten ,die Du nicht liefern kannst.

Gut dass du einsiehst, dass es hier nur um Fakten geht.

Der Fredtitel ist SCHENGENVISA. Da europäisches Recht dem Nationalen übergeordnet ist, gilt das deutsche Aufenthaltsgesetz hier nicht.
 

Traveller2015

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Ich denke vielleicht eine Verwechslung wie die Unterlagen heissen. Wenn Du in Thailand heiratest brauchst du die Ledigeitsbescheinigung und keine Ehefähigleitszeugnis. Das brauchst Du aber in Deutschland, stellt der Standesbeamte aus. Wenn Du in Deutschland heiratest muss deine Frau von diesem Dokument befreit werden, da es das in Thailand nicht gibt. Das macht das Gericht und ist auch obligatorisch.
Ich habe im Oktober in Thailand geheiratet.
Du brauchst damit die Ehe in Deutschland anerkannt wird ein Ehefähigkeitszeugnis von deiner zukünftigen Frau. Das wird im Standesamt deiner Heimatstadt ausgestellt und später von der Deutschen Botschaft in eine Konsulatsbescheinigung umgewandelt. Mit der kannst du dann in Thailand heiraten
 
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Alwaro

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@Traveller2015 biste OT, hier geht es um das Schengenvisum.

Ein Visum für den Ehegattennachzug ist was anderes und wird National geregelt.
 

Uptoyou

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Gut dass du einsiehst, dass es hier nur um Fakten geht.

Der Fredtitel ist SCHENGENVISA. Da europäisches Recht dem Nationalen übergeordnet ist, gilt das deutsche Aufenthaltsgesetz hier nicht.

Ach so,dann sind die Einreisebestimmungen bzw Visabestimmungen im gesamten Schengenland gleich ? Ist das so ? Wo kann ich nachlesen das die Vorausetzungen für ein Visa nach A der CH genau so sind wie für ein Visa nach D ?
 

Beckster

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Ich habe im Oktober in Thailand geheiratet.
Du brauchst damit die Ehe in Deutschland anerkannt wird ein Ehefähigkeitszeugnis von deiner zukünftigen Frau. Das wird im Standesamt deiner Heimatstadt ausgestellt und später von der Deutschen Botschaft in eine Konsulatsbescheinigung umgewandelt. Mit der kannst du dann in Thailand heiraten
Das ist schlichtweg falsch. Es sei denn Du hast eine Deutsche Frau. :D
 

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