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Thailand Schengenvisa ab 10.07.2020

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
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71.522
4.515
Jever
Kollege ich für mein Teil habe in meiner Dokumenten Mappe die ich angefertigt habe
Kollege, alles gut, sage lediglich das ein Mietvertrag nicht benötigt wird.
Den will das Ausländer Amt erst sehen wenn es um das Heiratsvisum geht.
Glückwunsch zum Visum deiner Freundin.
 

Riewe

Schreibwütig
    Aktiv
22 April 2009
826
1.952
1.193
Kollege, alles gut, sage lediglich das ein Mietvertrag nicht benötigt wird.
Den will das Ausländer Amt erst sehen wenn es um das Heiratsvisum geht.
Glückwunsch zum Visum deiner Freundin.
Das Bürgeramt oder wer auch immer die Verpflichtungserklärung ausstellt kann Mietvertrag oder sogar Verdienstbescheinigung verlangen zweitgenanntes auf jeden Fall damit diese einen Nachweis ersehen kann das Du in der Lage bist die Peron bei Dir aufzunehmen und zu Unterhalten.
Im übrigen wird der 3 fache Harz 4 Satz als Grundlage Deiner finanz. Leistung angesetzt, wohlgemerkt Netto.
 

robbbbor

Lady Drink King
   Autor
2 März 2019
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10.362
3.365
Also ich hab heute bei der für mich zuständigen Ausländerbehörde angerufen und wurde sehr kompetent beraten.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- (Erweitere) Meldebescheinigung der Gemeinde
- aktueller Einkommenssteuerbescheid (bin selbstständig), ansonsten eben Gehaltsnachweise
- Ausweisdokument
- 2 ausgefüllte Formulare

Das beim Ausländeramt abgeben und eine Woche später die VE erhalten. Hört sich jetzt nicht so kompliziert an.

Da man für die VE eine Meldebescheinigung sowie Gehaltsnachweise einreichen muss, sehe ich auch keinen Sinn darin, einen Mietvertrag beizulegen.
Als Eigenheimbesitzer zeigt man VFS Global doch auch keinen Auszug aus dem Grundbuch.

Ich halt mich einfach die Vorgaben, ohne aus meinen Unterlagen ein Poesiealbum zu machen.
 
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Riewe

Schreibwütig
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22 April 2009
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Also ich hab heute bei der für mich zuständigen Ausländerbehörde angerufen und wurde sehr kompetent beraten.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- (Erweitere) Meldebescheinigung der Gemeinde
- aktueller Einkommenssteuerbescheid (bin selbstständig), ansonsten eben Gehaltsnachweise
- Ausweisdokument
- 2 ausgefüllte Formulare

Das beim Ausländeramt abgeben und eine Woche später die VE erhalten. Hört sich jetzt nicht so kompliziert an.

Da man für die VE eine Meldebescheinigung sowie Gehaltsnachweise einreichen muss, sehe ich auch keinen Sinn darin, einen Mietvertrag beizulegen.
Als Eigenheimbesitzer zeigt man VFS Global doch auch keinen Auszug aus dem Grundbuch.

Ich halt mich einfach die Vorgaben, ohne aus meinen Unterlagen ein Poesiealbum zu machen.
Sorry ich bin dumm und habe ja keine Ahnung wer was wann wo braucht,
Aber jetzt frage ich mich gerade wie ich Dein Post hier mal verstehen soll:

Erster Satz von Dir:
Ich habe heute bei der zuständigen Ausländerbehörde angerufen.
OK habe ich verstanden so weit so gut.
In den Unterlagen die gefordert werden schreibst DU
2 ausgefüllte Formulare
Was für welche genau?
Sollte das Formular die Verpflichtungserklärung sein, wird diese nicht mehr Blanko ausgehändigt damit man diese dann ausfüllt, die Zeiten sind längst vorbei und die VE muss auch im Beisein von der Behörde eigenhändig Unterschrieben werden nicht umsonst heißt das Teil Verpflichtungserklärung.

Nur mal so am Rande erwähnt könnte irgend ein Depp mit eine fiktiven Anmeldung dieser er aber in Wirklichkeit Wohnungslos oder auf der Straße lebt seine Partnerin einladen.
Jetzt der Sinn des Mietvertrages.

Mir ist es inzwischen auch hier zu müßig sachliche Informationen zu geben die dann wieder in Frage von anderen gestellt werden warum dies oder jenes nicht gebraucht wird.
Sollt Ihr alle eure eigenen Erfahrungen sammeln, ich für mein Teil habe diese Erfahrung gesammelt in den letzten 4 Jahren mit all den Vorgaben oder nicht Vorgaben.
Leider gibt es keine Informationen über nicht erteilte Visa seitens der Botschaft trauen sich wohl keine dies hier als Erfahrung zu veröffentlichen.

Was wo in den einzelnen Behörden verlangt wird ist vielleicht / sicher Unterschiedlich von Bundesland zu Kreisstadt oder was weiß ich auch immer .

Manch einer ist sogar der Meinung das wenn die Partnerin ein Visum erhalten hat auch das Recht zur Einreise hat .
Jeder sein Glauben
 
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Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
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Jever
Mir ist es inzwischen auch hier zu müßig sachliche Informationen zu geben die dann wieder in Frage von anderen gestellt werden
Niemand hat etwas in Frage gestellt. Du hast deinen Mietvertrag beigefügt obwohl dieser nicht für eine VE verlangt wird.
Okay, kannst du ja schließlich machen.
sollt Ihr alle eure eigenen
Habe vermutlich mehr Erfahrungen als du auf diesem Gebiet. Und auch nur die gebe ich weiter.
Was wo in den einzelnen Behörden verlangt wird ist vielleicht / sicher Unterschiedlich von Bundesland zu Kreisstadt oder was weiß ich auch immer
Sogar sehr unterschiedlich.
das wenn die Partnerin ein Visum erhalten hat auch das Recht zur Einreise hat .
Das ist natürlich Quatsch. Das entscheidet die Bundespolizei bei der Einreise am Flughafen.
 

Riewe

Schreibwütig
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22 April 2009
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Also ich hab heute bei der für mich zuständigen Ausländerbehörde angerufen und wurde sehr kompetent beraten.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- (Erweitere) Meldebescheinigung der Gemeinde
- aktueller Einkommenssteuerbescheid (bin selbstständig), ansonsten eben Gehaltsnachweise
- Ausweisdokument
- 2 ausgefüllte Formulare

Das beim Ausländeramt abgeben und eine Woche später die VE erhalten. Hört sich jetzt nicht so kompliziert an.

Da man für die VE eine Meldebescheinigung sowie Gehaltsnachweise einreichen muss, sehe ich auch keinen Sinn darin, einen Mietvertrag beizulegen.
Als Eigenheimbesitzer zeigt man VFS Global doch auch keinen Auszug aus dem Grundbuch.

Ich halt mich einfach die Vorgaben, ohne aus meinen Unterlagen ein Poesiealbum zu machen.
Hier mal das was die Freie und Hansestadt Hamburg zum Thema Verpflichtungserklärung so angibt.

Verpflichtungserklärungen, Aufenthalt bis zu 3 Monate​

Voraussetzungen​

  • Der Einladende muss persönlich erscheinen.
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Das Formular zur Verpflichtungserklärung erhalten Sie nur bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Kundenzentrum und muss auch dort abgegeben werden.
  • Vertreter von juristischen Personen können sich an das für den Sitz der juristischen Person zuständige Kundenzentrum oder das für ihren Wohnort zuständige Kundenzentrum wenden.

Erforderliche Unterlagen​

Von dem BESUCHER werden benötigt:
  • genaue Personalien (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort),
  • Adresse im Ausland,
  • Wünschenswert ist die Seriennummer des Reisepasses.
Von dem GASTGEBER werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit. Neben Bescheiden über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld bei ARBEITNEHMERN auch durch Vorlage der Lohn-/Gehaltbescheinigung/Bezügemitteilung für den letzten Monat.
  • Aktueller Mietvertrag.
  • Bei RENTNERN: Rentenbescheid aus dem die Höhe der aktuellen monatlichen Rente hervorgeht.
  • SELBSTÄNDIGE/FREIBERUFLER: Letzter Steuerbescheid und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise (z.B. vom Steuerberater bescheinigt), aus denen das monatliche Nettoeinkommen oder der aktuelle monatliche Gewinn hervorgeht. Kontoauszüge oder Sparbücher reichen als Nachweise NICHT aus.
  • JURISTISCHE PERSONEN (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise (Vorsprache des Geschäftsführers oder eines Prokuristen).
  • BezieherInnen von ARBEITSLOSENGELD I: letzter Bewilligungsbescheid

Fristen​

Eine Verpflichtungserklärung kann maximal 6 Monate vor dem 1. Tag des Besuchs beantragt werden.

Gebühren​

29 EUR.

Rechtsgrundlagen​

§ 68 Aufenthaltsgesetz
 
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Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
   Autor
2 November 2013
8.796
71.522
4.515
Jever
Von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Ich habe vor 8 Tagen eine VE in Niedersachsen gemacht und es wurde kein Mietvertrag verlangt.
Deshalb sollte jeder auf die Webseite seines zuständigen Ausländeramt nachschauen was für ihn gilt.
 
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Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
8.023
55.658
4.315
Bei mir ist das schon so lange her mit einer VE.
Welches Amt ist da eigentlich Ansprechpartner? Ausländeramt?
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
4.197
17.901
3.765
Aktueller Mietvertrag.

Jetzt der Sinn des Mietvertrages.

Als Eigenheimbesitzer zeigt man VFS Global doch auch keinen Auszug aus dem Grundbuch
In Bayern wird bei Eigenheimbesitzern der Grundsteuerbescheid verlangt/akzeptiert

2 ausgefüllte Formulare
Was für welche genau?
die zur Beantragung der VE.
Kann in Bayern von der Homepage heruntergeladen werden und dann beim Ausländeramt abgeben, bei der Abholung persönlich oder mit Vollmacht des Einladers erscheinen und die VE vor einem Sachbearbeiter unterschreiben.

Bei VFS sind einige Dokumente zwar nicht Pflicht, haben aber im Zweifelsfall schon einigen geholfen. Also lieber zu viel als zu wenig.
 

Riewe

Schreibwütig
    Aktiv
22 April 2009
826
1.952
1.193
Zu Bayern steht das

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: ggf. weitere Unterlagen
Der letzte Punkt sagt es : GGF weitere Unterlagen
 
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Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
4.197
17.901
3.765
Zu Bayern steht das

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: ggf. weitere Unterlagen
Der letzte Punkt sagt es : GGF weitere Unterlagen
Ok, wusste nicht das es innerhalb des Bundeslandes auch noch unterschiedliche Anforderungen gibt.
Gut ist halt der letzte Punkt, somit hat jede Behörde freie Auswahl. :weg
 

Riewe

Schreibwütig
    Aktiv
22 April 2009
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@ robbbbor
Bankbürgschaft oder Sperrvermerk im Sparbuch zu gunsten des Landratsamtes interessante Variante habe ich auch noch nicht so gesehen oder gehört
 

robbbbor

Lady Drink King
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2 März 2019
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In dem Formular für die VE steht, dass ich vom ... bis ... für die Kosten aufkommen werde.

Da wird auf Grund der Rahmenbedingungen (TH ist noch Risikogebiet -> Quarantäne in DE, da sie mit Sinovac geimpft wurde und möglicher Quarantäne bzw. Sandbox bei Rückkehr nach TH) den genauen Reisezeitraum noch nicht kennen, wollte ich fragen, ob der angegebene Zeitraum eine Rolle spielt oder ob man diesen lieber etwas großzügiger angeben kann / soll?
 

Pungparamee

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21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Wie hier schon mehrfach erwähnt, wird das von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt. Dann gibt es noch in den einzelnen Bundesländern besonders kritische Ausländerämter. Bei uns war das damals (1998) das Ausländeramt Siegburg in NRW :mad:
 

Riewe

Schreibwütig
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22 April 2009
826
1.952
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In dem Formular für die VE steht, dass ich vom ... bis ... für die Kosten aufkommen werde.

Da wird auf Grund der Rahmenbedingungen (TH ist noch Risikogebiet -> Quarantäne in DE, da sie mit Sinovac geimpft wurde und möglicher Quarantäne bzw. Sandbox bei Rückkehr nach TH) den genauen Reisezeitraum noch nicht kennen, wollte ich fragen, ob der angegebene Zeitraum eine Rolle spielt oder ob man diesen lieber etwas großzügiger angeben kann / soll?
Na ja du solltest schon wissen wann Deine kleine Kommen sollte,
und ja das Datum im Antrag kann flexibel angeben sein
Die VE ist eh erst ab Visaerteilung gültig und das stimmt meist eh nicht mit der VE also gib 90 Tage an denn hast Du Spielraum .
In dem Visum wenn es denn eins gibt ist ja auch die Anzahl der Tage des Aufenthaltes vermerkt diese Tage sollten eingehalten werden .
 
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fahrer05

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14 August 2009
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Bayern
In dem Formular für die VE steht, dass ich vom ... bis ... für die Kosten aufkommen werde.
Dazu folgendes der für mich zuständigen Ausländerbehörde:
Wir bitten Sie, für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reiseausweis im Original

  • Einkommensnachweis:
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:
Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate

Einkommen aus selbständiger Arbeit:
Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters zu den Nettoeinkünften
Betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Jahres (GuV-Rechnung)
Aktueller Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt

Rentner/Pensionist:
Rentenbescheid
Kontoauszüge der letzten drei Monate

Arbeitslos nach SGB I:
Arbeitslosenbescheid
Kontoauszüge der letzten drei Monate

Mieteinnahmen:
Mietvertrag
Kontoauszüge der letzten drei Monate

  • Daten des Gastes (Name, Vorname, Geburtsdatum,-ort, Passnummer, Gültigkeitsdatum des Passes, Heimatanschrift)

  • 29,00 € pro Verpflichtungserklärung
In die Verpflichtungserklärung können der Ehegatte oder die Ehegattin und die minderjährigen Kinder miteingetragen werden.

Die Verpflichtungserklärung ist ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

Eine Verlängerung des Visums ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich.

Interessant für robbbbor der vorletzte Satz.
Bankbürgschaft oder Sperrvermerk im Sparbuch zu gunsten des Landratsamtes interessante Variante habe ich auch noch nicht so gesehen oder gehört
Gibts schon lange,waren bei uns hier 2017: 5000 Euro.
 
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