Also ich hab heute bei der für mich zuständigen Ausländerbehörde angerufen und wurde sehr kompetent beraten.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- (Erweitere) Meldebescheinigung der Gemeinde
- aktueller Einkommenssteuerbescheid (bin selbstständig), ansonsten eben Gehaltsnachweise
- Ausweisdokument
- 2 ausgefüllte Formulare
Das beim Ausländeramt abgeben und eine Woche später die VE erhalten. Hört sich jetzt nicht so kompliziert an.
Da man für die VE eine Meldebescheinigung sowie Gehaltsnachweise einreichen muss, sehe ich auch keinen Sinn darin, einen Mietvertrag beizulegen.
Als Eigenheimbesitzer zeigt man VFS Global doch auch keinen Auszug aus dem Grundbuch.
Ich halt mich einfach die Vorgaben, ohne aus meinen Unterlagen ein Poesiealbum zu machen.
Sorry ich bin dumm und habe ja keine Ahnung wer was wann wo braucht,
Aber jetzt frage ich mich gerade wie ich Dein Post hier mal verstehen soll:
Erster Satz von Dir:
Ich habe heute bei der zuständigen Ausländerbehörde angerufen.
OK habe ich verstanden so weit so gut.
In den Unterlagen die gefordert werden schreibst DU
2 ausgefüllte Formulare
Was für welche genau?
Sollte das Formular die Verpflichtungserklärung sein, wird diese nicht mehr Blanko ausgehändigt damit man diese dann ausfüllt, die Zeiten sind längst vorbei und die VE muss auch im Beisein von der Behörde eigenhändig Unterschrieben werden nicht umsonst heißt das Teil Verpflichtungserklärung.
Nur mal so am Rande erwähnt könnte irgend ein Depp mit eine fiktiven Anmeldung dieser er aber in Wirklichkeit Wohnungslos oder auf der Straße lebt seine Partnerin einladen.
Jetzt der Sinn des Mietvertrages.
Mir ist es inzwischen auch hier zu müßig sachliche Informationen zu geben die dann wieder in Frage von anderen gestellt werden warum dies oder jenes nicht gebraucht wird.
Sollt Ihr alle eure eigenen Erfahrungen sammeln, ich für mein Teil habe diese Erfahrung gesammelt in den letzten 4 Jahren mit all den Vorgaben oder nicht Vorgaben.
Leider gibt es keine Informationen über nicht erteilte Visa seitens der Botschaft trauen sich wohl keine dies hier als Erfahrung zu veröffentlichen.
Was wo in den einzelnen Behörden verlangt wird ist vielleicht / sicher Unterschiedlich von Bundesland zu Kreisstadt oder was weiß ich auch immer .
Manch einer ist sogar der Meinung das wenn die Partnerin ein Visum erhalten hat auch das Recht zur Einreise hat .
Jeder sein Glauben