Eine Remonstration ist die einzige Möglichkeit, aber die meisten Kollegen sind damit bisher gescheitert.
Nö, man könnte auch gleich vor dem VG Berlin klagen - mit entsprechender Wartezeit . Eine Remo macht aber nur einen Sinn wenn an diesem Fall etwas offensichtlich falschgelaufen ist, nämlich die Aktenlage nach der entschieden wird, von der Reallage abweicht. Nur dann sollte man mit weiteren geeigneten Papieren den Entscheider auffordern sich noochmals der Sache anzunehmen. Früher war der Knackpunkt das Interview, wenn da eine falsche Story erzählt wurde oder einfach das Gesagtein den falschen Hals kam bzw. anders aufgefasst wurde.
(Ich hatte das - erfolgreiche - Vergnügen vor gut 20 Jahren, das ist ncht vergnügungssteuerpflichtig).
Sehr wahrscheinlich wurde das Visum seiner Freundin aufgrund von mangelnder Rückkehrbereitschaft nicht erteilt.
So liest sich das in der kurzen Begründung. Da es ja keine großen Interviews mehr gibt, wird es wohl in der Tat an irgendwelchen Papieren oder Angaben im Antrag gelegen haben. Aber das kann man ja herausfinden, wenn man mit Vollmacht nachfrägt und sich dann überlegen kann, ob eine Remo überhauptnoch Sinn macht.
und die positive VE ist ein muss.
Ja, oder aber einfach keine arme Kirchenmaus einladen , eine solvente Frau braucht das nicht.