Okay das stimmt aber ich brauche doch von dem Wohnungsgeber auch irgendetwas, mit dem ich dann zur Immigration gehe?Das Certificate of residence wird durch die zustaendige Immigration ausgestellt und nicht durch den Wohnungsgeber.
Okay das stimmt aber ich brauche doch von dem Wohnungsgeber auch irgendetwas, mit dem ich dann zur Immigration gehe?Das Certificate of residence wird durch die zustaendige Immigration ausgestellt und nicht durch den Wohnungsgeber.
Muss auf mich ausgestellt sein? Dann wird es schwierig.Einen Mietvertrag oder Rechnung.
Naja...ich finde das echt verwirrend. Habe meinen vor acht Jahren gemacht. Da wurde gerade kurz vorher die Regel eingeführt das der internationale nicht reicht und man den EU Führerschein dazu braucht mit Übersetzung.Dafür ist er, unter anderem, da.
Naja...ich finde das echt verwirrend. Habe meinen vor acht Jahren gemacht. Da wurde gerade kurz vorher die Regel eingeführt das der internationale nicht reicht und man den EU Führerschein dazu braucht mit Übersetzung.
Richtig, ich meinte jedoch, wenn du den Führerschein einfach behältst. Also statt abzugeben, meldest du den als verloren.Der deutsche Fuehrerschein ist der offizielle Nachweis, dass du eine Fahrerlaubnis in Deutschland erworben hast. Wenn dir diese Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde durch ein Gericht oder durch die Verwaltungsbehoerde (Fuehrerscheinstelle) dann muss der Fuehrerschein auch nicht abgegeben werden. Es kann hoechstens sein, dass die Gueltigkeit des Fuehrerscheins ablaeuft und damit ungueltig wird.
Wird die Fahrerlaubnis aber durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehoerde entzogen, so wird mit diesem Entzug auch der Nachweis (Fuehrerschein) entzogen und ist abzugeben. Wer dies nicht tut und den Fuehrerschein weiterhin nutzt begeht ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
In TH kannst du den zusammen deinen DeutschenFührerschein und den Internationalen vorzeigen.
Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.Wo willst du denn den Internationalen (wie du selbst schrubst hast du keinen). MW stellt den bloss die ausstellende Behörde des FS aus?
Einfacher ist es einen in Thailand zu kaufen, das nagt natürlich am monatlichen Budget, ausser du realisierst einen Bitcoin Gewinn
Dieses Risiko einzugehen muss jeder für sich selber entscheiden. Ich kann das nicht nachvollziehen. Du hast mit deiner Theorie natürlich recht. Allerdings kannst du in Thailand bequem ohne Führerschein fahren wenn du lediglich 400 Baht an Strafe rausrückst.Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.
Scheint mich mal wieder keiner zu verstehen (wollen).
Fahrerinnen die mit mir alles machen find ich immer gut.Sehr nette Fahrerin die mit mir alles gemacht hat. Ca 8-9 Stunden sollte man aber einplanen.
Habe den modernen Deutschen Führerschein, logisch in meinem Alter. Dieser ist international gültig.
Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.
Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.
Scheint mich mal wieder keiner zu verstehen (wollen).
So falsch ist, zumindest nach dem was auf der Website meiner Fahrerlaubnisbehörde steht, die weitläufige Meinung vieler Member dann aber doch nicht:also bei weitem mehr als nur eine Uebersetzung wie hier die weitlaeufige Meinung ist
Muss auf mich ausgestellt sein? Dann wird es schwierig.
Oder wir müssen ein paar Tage ins Hotel und diese Rechnung nehmen.
Tatsächlich ist sie aus Bequemlichkeit noch bei der Adresse des Ex gemeldet, sind ja auch erst 9 Jahre seit der Scheidung vergangen. Wenn es einfach wäre, wäre es ja langweilig 555.Wenn Deine Freundin mit Ihrer jetzigen Adresse im Blauen Buch, im Tabien Baan steht, kannst du auch damit den Zettel bekommen.
Das wird bei einem gemieteten Condo eher nicht der Fall sein.
eigentlich schon immer und immer noch, da der 1948 lange der einzig anerkannte war, jetzt anscheinend auch der 1968 der Deutschen.Das war im Sommer 2016. Die Österreicher, meines wissens auch in der EU konnten ihren EU Führerschein mit dem richtigen Internationalen ohne Übersetzung auch später noch umschreiben lassen.
ist nicht innfrei,der der Internationale nur als Übersetzung gilt,Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.
Scheint mich mal wieder keiner zu verstehen (wollen).
. Der Deutsche ist international, gilt jedoch in Thailand nicht.