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Polizeikontrollen - Internationaler Führerschein

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
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Das Certificate of residence wird durch die zustaendige Immigration ausgestellt und nicht durch den Wohnungsgeber.
Okay das stimmt aber ich brauche doch von dem Wohnungsgeber auch irgendetwas, mit dem ich dann zur Immigration gehe?
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
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Beckster

Gibt sich Mühe
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Dafür ist er, unter anderem, da.
Naja...ich finde das echt verwirrend. Habe meinen vor acht Jahren gemacht. Da wurde gerade kurz vorher die Regel eingeführt das der internationale nicht reicht und man den EU Führerschein dazu braucht mit Übersetzung.
Ok.... habe dann soweit alles erledigt.
Aktuell so kann man auf den offizielen Seiten wohl lesen geht es wieder mit dem internationalen in Kombi mit EU-Schein OHNE Übersetzung.
Allerdings können das zwei Freunde von mir nicht so bestätigen.
einer vor 2 Wochen und der andere vor 3 Wochen mussten trotz Internationalen Führerschein sich den EU Führerschein übersetzen lassen und beglaubigen lassen. Ein anderer hat wieder berichtet dass es ohne dieses Prozedere ging.
Alles beim gleichen Office. Also irgendwie komisch.
Des weiteren hatten alle drei Kollegen einen Termin Vorlauf von circa drei Wochen nötig um an den Lappen zu kommen.
Es waren alle neue Beantragung.
Ob es bei einer Verlängerung schneller geht werde ich nächste oder übernächste Woche erfahren.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Naja...ich finde das echt verwirrend. Habe meinen vor acht Jahren gemacht. Da wurde gerade kurz vorher die Regel eingeführt das der internationale nicht reicht und man den EU Führerschein dazu braucht mit Übersetzung.

Das war im Sommer 2016. Die Österreicher, meines wissens auch in der EU konnten ihren EU Führerschein mit dem richtigen Internationalen ohne Übersetzung auch später noch umschreiben lassen.
 

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
   Ex Member
10 Februar 2019
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Der deutsche Fuehrerschein ist der offizielle Nachweis, dass du eine Fahrerlaubnis in Deutschland erworben hast. Wenn dir diese Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde durch ein Gericht oder durch die Verwaltungsbehoerde (Fuehrerscheinstelle) dann muss der Fuehrerschein auch nicht abgegeben werden. Es kann hoechstens sein, dass die Gueltigkeit des Fuehrerscheins ablaeuft und damit ungueltig wird.
Wird die Fahrerlaubnis aber durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehoerde entzogen, so wird mit diesem Entzug auch der Nachweis (Fuehrerschein) entzogen und ist abzugeben. Wer dies nicht tut und den Fuehrerschein weiterhin nutzt begeht ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Richtig, ich meinte jedoch, wenn du den Führerschein einfach behältst. Also statt abzugeben, meldest du den als verloren.

Somit hast du immer noch die kleine Karte in physischer Form, auch wenn du keine Fahrerlaubnis mehr hast.

In TH kannst du den zusammen deinen DeutschenFührerschein und den Internationalen vorzeigen. Der Thai Polizist kann es unmöglich kontrollieren, dass du keine Fahrerlaubnis mehr hast.


Fährst du in DE ist natürlich verboten, stell ich ja auch nicht in Frage.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
In TH kannst du den zusammen deinen DeutschenFührerschein und den Internationalen vorzeigen.

Wo willst du denn den Internationalen (wie du selbst schrubst hast du keinen). MW stellt den bloss die ausstellende Behörde des FS aus?

Einfacher ist es einen in Thailand zu kaufen, das nagt natürlich am monatlichen Budget, ausser du realisierst einen Bitcoin Gewinn :biggrin:
 

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
   Ex Member
10 Februar 2019
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Wo willst du denn den Internationalen (wie du selbst schrubst hast du keinen). MW stellt den bloss die ausstellende Behörde des FS aus?

Einfacher ist es einen in Thailand zu kaufen, das nagt natürlich am monatlichen Budget, ausser du realisierst einen Bitcoin Gewinn :biggrin:
Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.

Scheint mich mal wieder keiner zu verstehen (wollen).
 

Beckster

Gibt sich Mühe
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Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.

Scheint mich mal wieder keiner zu verstehen (wollen).
Dieses Risiko einzugehen muss jeder für sich selber entscheiden. Ich kann das nicht nachvollziehen. Du hast mit deiner Theorie natürlich recht. Allerdings kannst du in Thailand bequem ohne Führerschein fahren wenn du lediglich 400 Baht an Strafe rausrückst.
Dein Workaround mit der Kombination aus physischen Führerschein der in Deutschland aktuell ungültig ist stellt dich auch in Thailand im Falle eines Unfalls vor Probleme. Wenn körperlich jemand zu Schaden kommt und die checken das du aktuell nicht fahren darfst na dann Prost Mahlzeit.
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
Habe den modernen Deutschen Führerschein, logisch in meinem Alter. Dieser ist international gültig.

Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.

Gemäss deiner vorgängigen Aussage hast du gar keinen Internationalen aus Deutschland. Der Deutsche ist international, gilt jedoch in Thailand nicht.

Ich finde es immer erheiternd, wie du aus deinen Versäumnissen Kapital schlagen willst und hier mögliche oder meistens unmögliche Reaktkionen in den Raum stellst.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.

Scheint mich mal wieder keiner zu verstehen (wollen).

Scheinbar bist du derjenige, der nicht kapiert warum beide FS vorzulegen sind.
Diese Regelung hat damit zutun, dass der internationale Fuehrerschein die rechtliche Voraussetzung nach dem intern. Abkommen ist (also bei weitem mehr als nur eine Uebersetzung wie hier die weitlaeufige Meinung ist) das deine nationale Fahrerlaubnis - ausgewiesen durch den Fuehrerschein - im Ausland gueltig wird. Aber es ist muessig darueber zu reden, da du ja eh keinen internationalen Fuehrerschein ausgestellt durch eine deutsche Behoerde hast.
Und sorry : wie naiv kann man sein zu glauben, dass ein deutscher nationaler Fuehrerschein international uneingeschraenkt gueltig ist ????

Ausserdem:
Meldest du in Deutschland deinen Fuehrerschein verlustig, dann muss du der Fuehrerscheinstelle gegenueber eine eidesstattl. Versicherung abgeben, dass dies auch wirklich zutrifft. Ausserdem verpflichtest du dich den Fuehrerschein unverzueglich abzugeben, sollte er gefunden werden. Eine falsche eidesstattl. Versicherung ist eine Straftat.
 

Eddi22

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also bei weitem mehr als nur eine Uebersetzung wie hier die weitlaeufige Meinung ist
So falsch ist, zumindest nach dem was auf der Website meiner Fahrerlaubnisbehörde steht, die weitläufige Meinung vieler Member dann aber doch nicht:

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
 
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Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
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Wenn Deine Freundin mit Ihrer jetzigen Adresse im Blauen Buch, im Tabien Baan steht, kannst du auch damit den Zettel bekommen.
Tatsächlich ist sie aus Bequemlichkeit noch bei der Adresse des Ex gemeldet, sind ja auch erst 9 Jahre seit der Scheidung vergangen. Wenn es einfach wäre, wäre es ja langweilig 555.
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Das wird bei einem gemieteten Condo eher nicht der Fall sein.


Das blaue Buch ist kein Eigentumsnachweis, sondern der Nachweis wo du gemeldet bist...und wer umzieht, sollte das eigentlich eintragen lassen,
weil wenn du was auf Raten kaufst, wenn du wählen möchtest am aktuellen Wohnort usw. dann sollte da die aktuelle Adresse eintragen sein.
Machen aber die wenigsten....

Habe mal aus einer Anwaltskanzlei übersetzen lassen, mein Freund google, war so nett:

"Anders als oft von Ausländern angenommen, hat dieses Dokument nichts mit dem Eigentum an einem Haus oder einer Eigentumswohnung zu tun und kann nicht als Eigentumsnachweis verwendet werden. Es handelt sich um eine Broschüre, die von der örtlichen Gemeinde (nicht dem Bodenamt) herausgegeben wird, die zu den offiziellen Adressregistrierungspapieren eines Hauses oder einer Eigentumswohnung gehört und deren praktischer Zweck darin besteht, den rechtmäßigen Wohnsitz einer Person (amtlicher Wohnsitz) zu registrieren und nachzuweisen."


Habe aber gerade mal geschaut, ich war doch schon verheiratet, als ich meinen FS umschreiben lassen habe.
Jetzt bin ich ein wenig unsicher, ob es auch bei einer Freundin geht....ansonsten kurz bei Bang Rak vorbeischauen, kann man ja ändern. :bigsmile
 
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franky

play you yes not
Verstorben
20 Juni 2009
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am Rande des Wahnsinns
Das war im Sommer 2016. Die Österreicher, meines wissens auch in der EU konnten ihren EU Führerschein mit dem richtigen Internationalen ohne Übersetzung auch später noch umschreiben lassen.
eigentlich schon immer und immer noch, da der 1948 lange der einzig anerkannte war, jetzt anscheinend auch der 1968 der Deutschen.
Ich bezog mich, einzig alleine darauf, dass die Regelung beide Führerscheine vorzeigen zu müssen und nicht nur den internationalen, sinnfrei ist.

Scheint mich mal wieder keiner zu verstehen (wollen).
ist nicht innfrei,der der Internationale nur als Übersetzung gilt,
wer was nicht verstanden hast bist du,da dies sicher xmal schrieben wurde.
. Der Deutsche ist international, gilt jedoch in Thailand nicht.
:bahnhof
 
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fahrer05

Schreibwütig
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Bayern
Das Deutsche Auswärtige Amt schreibt dazu für Thailand:

Führerschein​


Seit dem 1. Mai 2021 sind zum Führen von Kraftfahrzeugen entweder der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist dann nicht mehr ausreichend. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Damit sollte doch alles klar sein.Und dass der Internationale FS nur in Verbindung mit dem Nationalen bzw. EU FS gültig ist war schon immer so.