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Polizeikontrollen - Internationaler Führerschein

Uptoyou

Gibt sich Mühe
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NRW
Thailand ist nicht Vertragspartei des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Inkrafttreten Thailand 24. Oktober 1929

30922699po.jpg
Ich kriege das nicht größer hin.

Es ist die Seite 30 in dem unten aufgefürhtem Link

Jetzt blick ich gar nicht mehr durch :

Abgeschlossen in Paris am 24. April 1926 Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. September 19303 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 21. Oktober 1930 In Kraft getreten für die Schweiz am 21. Oktober 1931


[pdf]http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV neu/Verlinkungen/Int. Abkommen Kfz-Verkehr vom 24.04.1926.pdf[/pdf]
 

wwuff

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Also wenn ich alles richtig verstanden habe gibt es eigentlich keinen Fuehrerschein der ausser dem Thaifuehrerschein in LOS gueltig ist.

so wird es wohl sein
Hoffe nur, das das mit der Verlängerung nächstes Jahr klappt, ich das richtige Visum bekomme und Zeit vom Chef und CfR und und und
 

thommygun

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Ich habe mir zur Sicherheit beide Führerscheine zugelegt 1926+1968. Wobei dass ja auch nichts bringt bzw. Wert ist. Meine Überlegung war mir einen Thai Führerschein Ausstellen zu lassen, wobei dass nach Internetrecherche mit einem Touristvisa ziemlich unmöglich ist (Certificate of Residence usw.). Lohnen würde sich es für mich schon bin ja jeweils 2 Mal im Jahr für 4 Wochen unten. Das lustige an der ganzen Geschichte ist dass hier in Deutschland der internationale FS vom Abkommen 1949 akzeptiert wird, hab extra auf der Führerscheinstelle nachgefragt und den Schein meiner Freundin vorgezeigt.
 

JT29

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Südbaden
Der internationale Führerschein ist nichts anderes als eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in eine der damaligen Verkehrssprachen der jeweiligen Abkommen. Dies war auch nötig, weil man in anderen Ländern mit einer Klasse 3 nichts anfangen könnte. Daher wurden auch Piktogramme eingeführt. Diese sind auch Ausfluss in unserem heutigen EU Führerschein.

Wichtig ist es meiner Meinung nach dass man überhaupt den richtigen nationalen Führerschein dabei hat also nicht meint man kann mit einer Klasse B einen Roller in Thailand fahren.

Ich hatte in den 15 Jahren bisher in Thailand noch nie Probleme mit dem internationalen Führerschein, auch nicht bei den zwei Unfällen bisher. Eine offizielle Lesart dass dies problematisch wäre ist mir auch noch nicht vorgelegt worden.

Im Gegenzug hätten ja auch alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland aus den beiden anderen Welten die gleichen Probleme, dem ist aber bisher nicht so.

Wenn das ein Problem wäre für uns, dann hätte mit Sicherheit die entsprechende Lobby wie ADAC und so weiter ja schon längst etwas unternommen.

Aber wir können uns ja jetzt weiter drehen bis uns schwindlig wird. :D
 

Alwaro

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IDas lustige an der ganzen Geschichte ist dass hier in Deutschland der internationale FS vom Abkommen 1949 akzeptiert wird, hab extra auf der Führerscheinstelle nachgefragt und den Schein meiner Freundin vorgezeigt.
d
Falls deine Feunin eine Thai ist benötigt sie in Europa gar keinen Internationalen, da der der Thai Führerausweis den Anforderungen Entspricht. Untenstehende Antwort habe ich vom Bundesamt für Verkehr in der Schweiz erhalten, die Schweizer übernehmen jedoch immer EU Recht.


Motorfahrzeugführer aus dem Ausland dürfen in der Schweiz nur Motorfahrzeuge führen, wenn sie einen gültigen internationalen Führerausweis nach dem Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr, nach dem Abkommen vom 19. September 1949 über den Strassenverkehr oder nach dem Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr besitzen und einen solchen zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerausweis vorweisen können; oder




wenn sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen, auf dem der Inhalt ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift dokumentiert ist (Art. 42 Abs. 1 Verkehrszulassungsverordnung)
 
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wwuff

Möchtegernsextourist
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11 März 2013
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Aber wir können uns ja jetzt weiter drehen bis uns schwindlig wird.

Was wirklich zählt, wird man erst im Einzelfall erfahren, und da von Ort zu Ort und Fall zu Fall auch unterschiedlich. Analog zu einer Auskunft zu einem anderen Thema in D: "wie dieser Passus gehandhabt wird, entscheidet dann der Richter im Einzellfall".
Da weißt Du alles.
Und hier fangen wir wieder bei der Frage an: Braucht man in Thl überhaubt einen Führerschein?

:pop
 
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verbatim

redlight-retired
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Und hier fangen wir wieder bei der Frage an: Braucht man in Thl überhaubt einen Führerschein?

Ich stelle die Frage mal anders und bitte um Nachsicht, wenn sie irgendwo in diesem recht unübersichtlich gewordenen Thread schon beantwortet wurde:

Reicht ein Drei-Monats-Visum, um sich einen Thai-Führerschein ausstellen zu lassen?

Der scheint mir die einzig 100% rechtssichere Variante zu sein.

Danke für feedback.
 

Urlauber1

Gibt sich Mühe
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Ein Drei- Monats-Visum reicht aus um den Thaiführerschein zu machen verbatim. Must aber einen internationalen haben, ansonsten musst Du eine Prüfung machen. Du must eine Dir Wohnsitzbescheinigung Imigr. bekommst Du dort, Doktorbescheinigung für den Führerschein. Damit gehts dann zur Führerschstelle. Brauchst Fotokopie Pass Einreisestempel mit Visum. Viel Glück. Ich muss auch meinen Führerscheine wieder um 5 Jahre verlängern.
Ich muss daselbe tun, wahrscheinlich ohne Prüfungen werden aber das sehen.
 
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thommygun

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Falls deine Feunin eine Thai ist benötigt sie in Europa gar keinen Internationalen, da der der Thai Führerausweis den Anforderungen Entspricht. Untenstehende Antwort habe ich vom Bundesamt für Verkehr in der Schweiz erhalten, die Schweizer übernehmen jedoch immer EU Recht.

Ja mir wurde noch gesagt dass es von Polizist zu Polizist unterschiedlich sein kann. Manche bestehen wohl bei nicht EU Schein auf eine deutsche Übersetzung. Aber genau konnte mir die Dame dort keine Auskunft geben. Da der 1949er ne Seite mit ner deutschen Übersetzung hat ist es auf jeden Fall sicher. Aber generell hatte ich dass Gefühl dass keiner so richtig bescheid wusste.
 

verbatim

redlight-retired
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Ein Drei- Monats-Visum reicht aus um den Thaiführerschein zu machen verbatim. Must aber einen internationalen haben, ansonsten musst Du eine Prüfung m...


Danke erstmal.

Also für den Thai-Führerschein mindestens Drei-Monats-Visum incl. Eintragung ins gelbe Haus und/oder Immi?

Und äh.... (jetzt erinnert mich der Thread doch sehr an das Lied "Ein Loch ist im Eimer") .... welchen internationalen Führerschein muss ich denn vorlegen bei der Führerscheinstelle??????





 
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Urlauber1

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Verbattim Du must eine Wohnsitzbescheinigung haben bekommst Du auf der Immi. Pass mitnehmen eine Mietnachweis sowie Kopie Pass und Visum-
Was für einen internationalen Führerschein jetzt gültig ist darüber streiten sich die Geister. Ich Habe vor 5 Jahren einen internationalen für 3 Jahre gehabt.
Der Vorteil vom Thai Führerschein ist Du bezahlst meistens den Eintritt wie die Thais ( Museum Tempel ), meiner hat sich schon damit bezahlt gemacht.
Der erste Thaiführerschein ist heute 2 Jahre gültig, must halt eben verlängern bekommst dann 5 Jahre.
Gruß Urlauber1
 
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verbatim

redlight-retired
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Was für einen internationalen Führerschein jetzt gültig ist darüber streiten sich die Geister.

Eben. Und das seit 360 Posts. Genau dieses Problem wollte ich via Thai-Führerschein umgehen. Aber siehe da: ... ein Loch ist im Eimer....

Wahrscheinlich halte ich es letztendlich wie:
Der internationale Führerschein ist nichts anderes als eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in eine der damaligen Verkehrssprachen der jeweiligen Abkommen.

Sollte @JT29 Recht haben, reicht bei Gericht im Schadensfall der Nachweis einer nationalen Fahrberechtigung in Verbindung mit einem international anerkannten Piktogramm, unabhängig in welcher Fassung welches Abkommens in welche Sprache übersetzt wurde. Das macht auch dahingehend Sinn, da für den Erwerb eines Internationalen Führerscheins unabhängig davon, welches Abkommen die Basis dafür ist, keine gesonderte Fahrprüfung abgelegt werden muss.
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Ich Habe vor 5 Jahren einen internationalen für 3 Jahre gehabt.

Dieser wird, zumindest in Pattaya, nicht mehr akzeptiert zum umschreiben.
Dafür benötigt man eine beglaubigte Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins.
 
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insearchofxxx

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2 Januar 2017
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Must aber einen internationalen haben, ansonsten musst Du eine Prüfung machen.
Du kannst auch eine vom Konsulat beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins verwenden. (Bei einem Internationalen FS nach dem Wiener Abkommen wurde das 2015 -zumindest in Banglamung- sogar zwingend verlangt.)

Maxx hat, soweit ich mich nach dem vielen Hin- und Her im Thread erinnere, zuvor zum aktuellen Procedere in Banglamung gepostet.
 

Alwaro

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.Ich Habe vor 5 Jahren einen internationalen für 3 Jahre gehabt.

Was vor 5 Jahren war interessiert heute niemanden. Bei der Führerscheinstelle ist ein Aushang, dass zur Umschreibulng des ausländischen Führerscheines derjenige nach Genfer Abkommen aus dem Jahre 1949 vorliegen muss, ansonsten brauchst du eine beglaubigte Übersetlzung des Führerscheines.

Wikipedia schrieb:
max. 6 Monate gültig nach dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“ (12. August 1949) Der Deutsche Internationale nach dem Strassenverkehrsabkommen von 1968 ist in Thailand nicht gültig!

Und wenn er in Thailand ungültig ist, kannste ihn sicherlich nicht Umschreiben lassen (ausser mit einem gewissen Teegeld)
 
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Urlauber1

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Ich muss ja nur meinen abgelaufenden Thaiführer Führerscheine für 5 Jahre verlängern. Werden das die nächste Woche sehen wie es läuft.
Zur besseren Verständniss ich habe damals vor 7 Jahren einen Internationalen für 3 Jahren gehabt zum Erwerb des Thaiführerscheins. Wie es jetzt läuft mit dem Erwerb des Thaiführerscheins ( was für einen internationale 1 oder 3 Jahre ) kann ich nicht beantworten. Wie gesagt meine Thai Führerscheine sind im Juli abgelaufen, nächste Woche werde ich dann versuchen Sie zu verlängern.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Also wenn ich mir die Beitraege hier so durchlese, dann stelle ich sehr schnell fest, dass den Meisten die rechtliche Bedeutung eines internationalen Fuehrerscheins ueberhaupt nicht bewusst ist. Meinungen wie: das ist ja eh nur eine Uebersetzung und durch den EU-Fuehrerschein mit seinen Piktogrammen ueberfluessig, gehen an der Bedeutung eines internationalen Fuehrerscheins total vorbei. (Was ich hier schreibe gilt analog auch fuer Schweizer.)


1. Schaut euch doch mal euren Fuehrerschein an. Das ist ein EU-Fuehrerschein und ist damit auch nur in den EU-Staaten rechtlich gueltig. Ausserhalb der EU duerftet ihr mit diesem Fuehrerschein garnichts fahren - wenn, ja wenn es eben nicht diese internationalen Abkommen und die internationalen Fuehrerscheine geben wuerden. Die internationalen Abkommen ueber den Strassenverkehr sind Willenserklaerungen der Unterzeichnerstaaten. Die Inhalte dieser Abkommen werden dann von den Unterzeichnerstaaten in nationale Gesetze umgesetzt und erhalten dadurch eigentlich erst die rechtliche Verbindlichkeit. In diesen internationalen Abkommen ueber den Strassenverkehr ist eben auch festgelegt, dass fuer die Anerkennung eines nationalen Fuehrerscheins eines der Vertragslaender zusaetzlich ein internationaler Fuehrerschein ausgestellt wird. Das heisst, erst der internationale Fuehrerschein, der natuerlich auf der nationalen Fahrerlaubnis basiert und daher auch nur in Verbindung gueltig ist, gibt uns das Recht im Ausland zu fahren.
Im Umkehrschluss ergibt sich: wer keinen internationalen Fuehrerschein hat, darf auch nicht im Ausland fahren. Analog dazu gilt natuerlich auch: wem sein nationalen Fuehrerschein entzogen wurde, darf auch mit dem internationalen Fuehrerschein im Ausland nicht fahren.
Aus dem oben Genannten ergibt sich natuerlich auch, dass ein internationaler Fuehrerschein, der nach keinem der 3. Abkommen erstellt wird, auch keine Rechtsgueltigkeit hat und haben kann.

2. Es ist allgemeine Praxis, dass in den meisten Laendern der Welt von der Polizei und den Gerichte internationale Fuehrerscheine egal nach welchem Abkommen anerkannt und nicht beanstandet werden. Aus dieser Praxis laesst sich aber keine allgemeine Rechtsverbindlichkeit ableiten. Dies ergibt sich oft nur durch einen Blick in das jeweilige nationale Recht oder durch einen Blick auf die entsprechende Rechtssprechung (in D z.B. Urteile durch OLG oder BGH).
Fuer die Umschreibung von nationalen Fuehrerscheinen im Ausland kann es davon abweichende Regelungen geben. So wird in Thailand seit etwa 2014 fuer die Umschreibung nur der internationale Fuehrerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949 akzeptiert, waehrend die Polizei (meines Wissens nach) ohne weiteres auch heute noch mit dem internationalen Fuehrerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968 zufrieden ist.
Wie sich die rechtliche Situation im Falle eines Unfalls, eventuell mit Personenschaden oder getoeteten Personen verhaelt und ob hier die Tolerierung ebenfalls greift, kann ich nicht beurteilen. Dazu kenne ich mich dann doch zu wenig im thailaendischen Strassenverkehrsrecht und auch im Versicherungsrecht aus. Diese Frage koennte sicherlich nur wirklich rechtsverbindlich durch das thail. Justizministerium geklaert werden. Aber auch ein guter thailaendischer Anwalt fuers Verkehrsrecht duerfte hier hilfreiche Hinweise geben koennen.

3. Die internationale Fuehrerscheine haben den Zweck, Touristen oder auch Geschaeftsreisende die voruebergehend im Ausland sind, Fahren mit Auto oder Motorrad zu ermoeglichen. Daher gibt es Befristungen, wie lange ich mit einem internationalen Fuehrerschein in einem Land fahren darf ohne, dass ich den nationalen Fuehrerschein erwerben muss. Diese Befristung kann von Land zu Land unterscheidlich sein. Fuer Thailannd gilt:

Wer sich laenger als 3 Monate ohne Unterbrechung in Thailand aufhaelt, benoetigt einen thailaendischen Fuehrerschein. Es spielt da keine Rolle, das der internationale Fuehrerschein 1 oder 3 Jahre gueltig ist und diese Gueltigkeit noch nicht abgelaufen ist. Dies betrifft insbesondere die Expats oder auch Langzeittouristen, die ohne Ausreise aus Thailand laenger als 3 Monate am Stueck in Thailand sind und hier Auto oder Motorrad fahren.
Wer sich also laenger als 3 Monate ohne Ausreise in Thailand aufhaelt, Auto oder Motorrad faehrt, und seinen internationalen Fuehrerschein verwendet, weil ihm die Umschreibung oder Neumachen zu umstaendlich ist, der faehrt ohne Fahrerlaubnis - sprich Fuehrerschein. Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird das sicherlich nicht relevant sein, da sich ein Verkehrspolizist in der Regel nicht den Pass zeigen laesst. In einem Schadensfall, insbesondere wenn es Verletzte und/oder Tote gegeben hat, dann reicht ein kurze Blick in den Pass um zu sehen, wie lange man sich ohne Unterbrechung in Thailand aufgehalten hat.

Abschliessend noch: Ich bin kein Jurist, aber durch meinen Beruf hatte ich viel mit Gesetzen und den entsprechenden Regelungen zu tun. Daher ist fuer mich das vielleicht etwas kompliziert Fuehrerscheinrecht nicht ganz unbekannt und deshalb manche Zusammenhaenge logisch und verstaendlich. Das Ganze ist garantiert keine rechtsgueltige Abhandlung sondern soll einfach nur etwas verdeutlichen, wie manches zusammen haengt. Gerade die straf- und haftungsrechtlichen Auswirkungen die sich durch die Nutzung eines internationalen Fuehrerscheins ergeben, der nicht dem Genfer Abkommen entspricht, kann ich mit diesen Worten hier auch nicht beantworten. Dazu muesste man sicherlich Jurist sein mit dem Fachgebiet : thailaendisches Verkehrsrecht bzw. thailaendisches Versicherungsrecht - und das bin ich nicht.
 
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