Also wenn ich mir die Beitraege hier so durchlese, dann stelle ich sehr schnell fest, dass den Meisten die rechtliche Bedeutung eines internationalen Fuehrerscheins ueberhaupt nicht bewusst ist. Meinungen wie: das ist ja eh nur eine Uebersetzung und durch den EU-Fuehrerschein mit seinen Piktogrammen ueberfluessig, gehen an der Bedeutung eines internationalen Fuehrerscheins total vorbei. (Was ich hier schreibe gilt analog auch fuer Schweizer.)
1. Schaut euch doch mal euren Fuehrerschein an. Das ist ein EU-Fuehrerschein und ist damit auch nur in den EU-Staaten rechtlich gueltig. Ausserhalb der EU duerftet ihr mit diesem Fuehrerschein garnichts fahren - wenn, ja wenn es eben nicht diese internationalen Abkommen und die internationalen Fuehrerscheine geben wuerden. Die internationalen Abkommen ueber den Strassenverkehr sind Willenserklaerungen der Unterzeichnerstaaten. Die Inhalte dieser Abkommen werden dann von den Unterzeichnerstaaten in nationale Gesetze umgesetzt und erhalten dadurch eigentlich erst die rechtliche Verbindlichkeit. In diesen internationalen Abkommen ueber den Strassenverkehr ist eben auch festgelegt, dass fuer die Anerkennung eines nationalen Fuehrerscheins eines der Vertragslaender zusaetzlich ein internationaler Fuehrerschein ausgestellt wird. Das heisst, erst der internationale Fuehrerschein, der natuerlich auf der nationalen Fahrerlaubnis basiert und daher auch nur in Verbindung gueltig ist, gibt uns das Recht im Ausland zu fahren.
Im Umkehrschluss ergibt sich: wer keinen internationalen Fuehrerschein hat, darf auch nicht im Ausland fahren. Analog dazu gilt natuerlich auch: wem sein nationalen Fuehrerschein entzogen wurde, darf auch mit dem internationalen Fuehrerschein im Ausland nicht fahren.
Aus dem oben Genannten ergibt sich natuerlich auch, dass ein internationaler Fuehrerschein, der nach keinem der 3. Abkommen erstellt wird, auch keine Rechtsgueltigkeit hat und haben kann.
2. Es ist allgemeine Praxis, dass in den meisten Laendern der Welt von der Polizei und den Gerichte internationale Fuehrerscheine egal nach welchem Abkommen anerkannt und nicht beanstandet werden. Aus dieser Praxis laesst sich aber keine allgemeine Rechtsverbindlichkeit ableiten. Dies ergibt sich oft nur durch einen Blick in das jeweilige nationale Recht oder durch einen Blick auf die entsprechende Rechtssprechung (in D z.B. Urteile durch OLG oder BGH).
Fuer die Umschreibung von nationalen Fuehrerscheinen im Ausland kann es davon abweichende Regelungen geben. So wird in Thailand seit etwa 2014 fuer die Umschreibung nur der internationale Fuehrerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949 akzeptiert, waehrend die Polizei (meines Wissens nach) ohne weiteres auch heute noch mit dem internationalen Fuehrerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968 zufrieden ist.
Wie sich die rechtliche Situation im Falle eines Unfalls, eventuell mit Personenschaden oder getoeteten Personen verhaelt und ob hier die Tolerierung ebenfalls greift, kann ich nicht beurteilen. Dazu kenne ich mich dann doch zu wenig im thailaendischen Strassenverkehrsrecht und auch im Versicherungsrecht aus. Diese Frage koennte sicherlich nur wirklich rechtsverbindlich durch das thail. Justizministerium geklaert werden. Aber auch ein guter thailaendischer Anwalt fuers Verkehrsrecht duerfte hier hilfreiche Hinweise geben koennen.
3. Die internationale Fuehrerscheine haben den Zweck, Touristen oder auch Geschaeftsreisende die voruebergehend im Ausland sind, Fahren mit Auto oder Motorrad zu ermoeglichen. Daher gibt es Befristungen, wie lange ich mit einem internationalen Fuehrerschein in einem Land fahren darf ohne, dass ich den nationalen Fuehrerschein erwerben muss. Diese Befristung kann von Land zu Land unterscheidlich sein. Fuer Thailannd gilt:
Wer sich laenger als 3 Monate ohne Unterbrechung in Thailand aufhaelt, benoetigt einen thailaendischen Fuehrerschein. Es spielt da keine Rolle, das der internationale Fuehrerschein 1 oder 3 Jahre gueltig ist und diese Gueltigkeit noch nicht abgelaufen ist. Dies betrifft insbesondere die Expats oder auch Langzeittouristen, die ohne Ausreise aus Thailand laenger als 3 Monate am Stueck in Thailand sind und hier Auto oder Motorrad fahren.
Wer sich also laenger als 3 Monate ohne Ausreise in Thailand aufhaelt, Auto oder Motorrad faehrt, und seinen internationalen Fuehrerschein verwendet, weil ihm die Umschreibung oder Neumachen zu umstaendlich ist, der faehrt ohne Fahrerlaubnis - sprich Fuehrerschein. Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird das sicherlich nicht relevant sein, da sich ein Verkehrspolizist in der Regel nicht den Pass zeigen laesst. In einem Schadensfall, insbesondere wenn es Verletzte und/oder Tote gegeben hat, dann reicht ein kurze Blick in den Pass um zu sehen, wie lange man sich ohne Unterbrechung in Thailand aufgehalten hat.
Abschliessend noch: Ich bin kein Jurist, aber durch meinen Beruf hatte ich viel mit Gesetzen und den entsprechenden Regelungen zu tun. Daher ist fuer mich das vielleicht etwas kompliziert Fuehrerscheinrecht nicht ganz unbekannt und deshalb manche Zusammenhaenge logisch und verstaendlich. Das Ganze ist garantiert keine rechtsgueltige Abhandlung sondern soll einfach nur etwas verdeutlichen, wie manches zusammen haengt. Gerade die straf- und haftungsrechtlichen Auswirkungen die sich durch die Nutzung eines internationalen Fuehrerscheins ergeben, der nicht dem Genfer Abkommen entspricht, kann ich mit diesen Worten hier auch nicht beantworten. Dazu muesste man sicherlich Jurist sein mit dem Fachgebiet : thailaendisches Verkehrsrecht bzw. thailaendisches Versicherungsrecht - und das bin ich nicht.