Es bleibt also festzustellen: Wer insbesondere im Schadensfall auf "No. Sicher" gehen will, braucht den ein Jahr gültigen Internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen.
Paris!
Sicherheit!
Verkehr!
Ist ja eigentlich leicht zu merken.
Hmm, bis vor kurzem dachte ich das auch. Aaaber jetzt kommts:
Nachdem ich ja durch mein nicht locker lassen bei meiner zuständigen Führerscheinstelle kürzlich eben diesen Internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen bekommen habe, machten
@Suzie Wong und ich uns auf den Weg zu Suzies zuständigen Führerscheinstelle. Sie wollte auch so einen Int. FS haben, den es ja angeblich nicht gibt.
Da ging es ihr zuerst einmal wie mir ergangen oder wie es auch
@juhe ergangen ist.
"Haben wir nicht, gibt es nicht. Ich arbeite jetzt über 20 Jahre hier in der FS-Stelle und habe immer nur den Einen ausgestellt. So einen Quatsch habe ich noch nie gehört." Das waren ein paar Sätze aus dem Mund der zuständigen Sachbearbeiterin, die dabei von Sekunde zu Sekunde immer röter im Gesicht anllief. Nachdem wir uns nicht abwimmeln ließen, wurden wir zum Leiter der FS-Stelle geschickt. Dieser war zwar um Welten höflicher und ruhiger, beschied uns aber trotzdem, dass es
A.) den Int. FS nach dem Pariser Abkommen vom 24. April 1926 bei dieser FS-Stelle nicht gibt, weil die erforderlichen Formulare nicht vorliegen. Und selbst wenn er die Formulare bestellen würde dass
B.) selbst dieser Int. FS nach dem Pariser Abkommen von 1926 in Thailand auch nicht gültig sei.
Er kenne das Problem und wir wären nicht die Ersten, die mit diesem Anliegen bei ihm gewesen seien. Er habe sich mit dem Problem schon mal auseinandersetzen müssen.
Dabei druckte er uns eine E-Mail der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Bangkok vom 08.08.2016 aus. Es handelte sich um eine Antwort auf seine Anfrage, welcher Int. FS aus Deutschland in Thailand gültig sei.
Ich zitiere mal:
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für ihre Anfrage vom 05.08.2016.
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht.
Thailand ist nicht Vertragspartei des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08. November 1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, sodass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Das von Thailand ratifizierte Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949 findet wiederum in Deutschland keine Anwendung.
Über diese rechtlichen Grundlagen hinaus liegen der Botschaft keine Informationen über die faktische Akzeptanz in Deutschland ausgestellter Internationaler Führerscheine in Thailand im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadenfalls vor.
Mit freundlichen Grüßen
David H.
Der Leiter der FS-Stelle versprach uns aber, dass er sich trotzdem die Formulare nach dem Pariser Abkommen besorgen würde, wenn er uns damit einen Gefallen tun könne und wir uns damit in Thailand besser fühlen würden. Aber seiner Auffassung nach wäre dieser trotz alledem nicht gültig.
Ich habe jetzt mal die Thailändische Botschaft in Berlin, die Deutsche Botschaft in Bangkok und das Thailändische Verkehrsministerium angeschrieben und um Klärung des Sachverhaltes gebeten.
Mal sehen was dabei raus kommt.