Die Deutsche Botschaft in Bangkok hat auf meine Anfrage geantwortet.
Hier die E-Mail:
Sehr geehrter Herr T.,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass keines der genannten Abkommen Anwendung findet.
Das Abkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 wurde von der thailändischen Regierung unterschrieben, jedoch nicht ratifiziert.
Dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 12.08.1949 ist Deutschland nicht beigetreten und findet daher auch keine Anwendung.
Im Rahmen einer Auskunft vom thailändischen Außenministerium erhielt die Botschaft die Auskunft, dass auch das Abkommen vom 24.04.1926 nicht anzuwenden ist, da Thailand keine Vertragspartei dieses Abkommens ist.
Konsequenterweise sollten Sie Ihren deutschen Führerschein in einen thailändischen Führerschein umschreiben lassen. Ein Telefonat mit der thailändischen Führerscheinbehörde ergab, dass die Umschreibung auch für Touristen möglich ist und dass der Führerschein dann zwei Jahre gültig sei.
Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anja Oloffs
Rechts- und Konsularabteilung
Legal and Consular Department
Deutsche Botschaft Bangkok/German Embassy Bangkok
9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Auf meine Frage bezüglich des Versicherungsschutzes ist die Dame leider nicht eingegangen.