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Polizeikontrollen - Internationaler Führerschein

lillyfee

fucking FERNweh
Inaktiver Member
1 November 2013
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-D- NRW
@Juergen
Wenn Du dich eingelesen hättest...
Müsstest Du das Problem erkannt haben.

Grüße lillyfee
der auch noch nie ein Problem mit seinem Internationalen FS hatte, aber im Schadenfall mit runter gelassener Hose da stehen könnte und deshalb den Thai FS machen will, obwohl er keine Punkte in D hat...
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
der duerfte mit seiner Fahrerlaubnis im Heimatland gelinde gesagt wohl gewisse Probleme gehabt haben

Na, das ist aber schon etwas kurz gedacht. Wenn überhaupt.
Es gibt genug Gründe einen lokalen Führerschein zu machen. Der wohl wichtigste dürfte sein das man mit einem internationalen nur eine begrenzte Zeit in einem anderen Land fahren darf.
Danach ist der lokale zwingend vorgeschrieben.
 

TokyoSkyTree

Cheap an' Nasty
   Autor
20 November 2016
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Mikronesien
Wer unbedingt einen Thaifuehrerschein oder auch von einem anderen Staat machen will / muss, der duerfte mit seiner Fahrerlaubnis im Heimatland gelinde gesagt wohl gewisse Probleme gehabt haben und ist somit zum fuehren eines Kfz. etc. nicht geeignet. Auch nicht in LOS.


Wow!! Hier hat es ja jemand mal richtig auf den Punkt gebracht. Scheinbar bist du Spezialist und Fachmann auf dem Gebiet.
Sicherlich hast du überhaupt gar keine Ahnung was es in Thailand mit dem Führerschein auf sich hat.
Ganz kleine Beispiele wie vergünstigte Eintrittspreise, keinen Reisepass an der Hotelreception etc kannst du dir selber ergoogeln.
 

Corvette 72

Member Inaktiv
Inaktiver Member
24 Mai 2013
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@krimibiker. Ich habe beim TCS und beim Strassenverkehrsamt extra gesagt, dass ich den Fuehrerschein fuer Thailand benoetige.
Beim Strassenverkehrsamt wurde mir noch versichert, dass es der richtige Ausweis ist. Schriftlich wollten sie es aber nicht bestaetigen!!
 
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JLK

Member Inaktiv
Inaktiver Member
19 September 2013
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Auch wenn ich wieder mal anecke.

Hat sich da etwas geändert?
Driver-Licencen gab nur für Leute mit Jahresvisum. Noch vor 5 Jahren.
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Was meinst du mit Jahresvisum ? ufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr oder ein Visum welches 1 Jahr zur Einreise gültig is ?

Allerdings ist beides nicht Voraussetzung für den Thai FS.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
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58
Und auf den Fehler hin, dass ich was überlesen habe : Wer Wohnsitz in D hat, darf offiziell nur einen Führerschein besitzen!!! Also ist man automatisch gezwungen den internationalen F zu beantragen.Besitzt man von früher noch den Taiführerschein muss man den im Landratsamt in D abgeben.Benötigt man diesen für Urlaub....so muss man den deutschen in dieser Zeit abgeben.Jetzt kommt's: Nach 3 Jahren hat das LA das Recht den Thaischein zu vernichten...welche Logik ist das????
 

JLK

Member Inaktiv
Inaktiver Member
19 September 2013
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In Ö wird ein internationaler FS nur auf ein Jahr ausgestellt.

Nach fast 20 Jahren TH.

Nach einiger Zeit hatte ich weder eine Kopie meines Passes noch den FS mit.
Grund für mich?
Strikte Verkehrskontrollen dienten nur der Geldmache.

Kein Helm, kein FS, einen Grund hatten sie immer.
Deshalb habe ich mich arrangiert. Ich fuhr immer ohne Helm.
400 THB, ok. Habs bezahlt, Kein Problem, bin weitergefahren. Ohne Helm.
Als Urlauber nie ein Problem. Als Expat?

Kann mich aber auch daran erinnern, daß die Geldstrafen von 400 THB auf 600 THB aufgestockt wurden.
Aushang in der Soi 9.

Vergangenes Jahr hab ich mir die Driver-Licencen besorgt.
Pass, Jahresvisum, internationaler FS.
Formulare ausfüllen (die Ladies waren genau, aber hilfsbereit).

Dauer? Als ich alles beisammen hatte, auf der Traffic keine Stunde.
Kein Arzt. Ein motorischer Test. Trotz Gehörschaden kein Problem.
Kosten? Alles in allem 1000 THB?

Freunde. Auch TH ändert sich.
Und meiner Meinung nach geht es hier nicht unbedingt um Verkehrssicherheit.
Nur ums Geld.

Also zahlt und fährt weiter. Dann habt ihr Ruhe.
Früher haben sie Dir den Schlüssel weggenommen.
Und Dich auf die Soi 9 geschickt.
Wenn man Glück hatte, war der Officer mit dem Schlüssel noch da.

Was meinst du mit Jahresvisum ? ufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr oder ein Visum welches 1 Jahr zur Einreise gültig is ?

Allerdings ist beides nicht Voraussetzung für den Thai FS.
Siehste. Immer wieder das gleiche Problem.
Visa ist halt kürzer zu schreiben als EXTENSION FOR STAY MORE AS 90 DAY ...

Und ich kenn kein Visum, welches die Einreise in TH für den Zeitraum innerhalb eines Jahres erlaubt.
Würde nicht nur mich, sondern auch andere interessieren.

  1. @JLK
    Gibt es Unterschiede
    Ob Neu machen (Normal nur mit Jahresvisa)
    oder einfach den Dach Schein umschreiben lassen. (geht auch ohne Visa)

Eben, war aber damals so (2012).
Ohne Jahresvisum keine Driverlicence. Auch nicht umschreiben.
War in BKK.

Daß sich in TH permanent etwas ändert, scheinen Viele nicht zu verstehen.

Ist ja kein Vorwurf. Jeder kennt TH aus seiner Erfahrung.
Daß meine Erfahrungen aus früheren Zeiten kommen, das macht eben die Unterschiede aus.
Ist ja auch nicht vergleichbar. Hat sich eben geändert.
 
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ursus

Rentner aus Leidenschaft
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22 Oktober 2008
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Am Bichelsee
Ich habe beim TCS und beim Strassenverkehrsamt extra gesagt, dass ich den Fuehrerschein fuer Thailand benoetige.
Beim Strassenverkehrsamt wurde mir noch versichert, dass es der richtige Ausweis ist. Schriftlich wollten sie es aber nicht bestaetigen!!

Das selbe habe ich auch gemacht, aber TCS in Hegnau und Strassenverkehrsamt Winterthur haben nur Bahnhof verstanden. Jetzt wollte ich auch bei der Botschaft oder Konsulat nachfragen, aber nach Deinen Erfahrungen hilft das ja auch nicht weiter.
 

Peterbrown

LT-Abhängiger (lol)
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26 Februar 2010
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Im februar bin ich in Pattaya Beachroad kontrolliert worde. Als er meinen deutschen Führerschein und den internationalen Führerschein sah, lies er mich ohne Probleme weiterfahren.
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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25 Juli 2011
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zu Hause
Ich hab beim Bundesamt für Verkehr (ASTRA) nachgefragt untenstehend die Antworten, dürften auch für Deutschland und Austria gelten, da wir "dummen" Schweizer ja jeden EU-Sch...S mitmachen.


Zu Ihren Fragen nehmen wir gerne wie folgt Stellung:



1. Wie verhält es sich in der Schweiz wenn jemand den Internationalen FS gemäss Genfer Abkommen mit einem gültigen nationalen FS präsentiert wird dieser Führer gebüsst? Schliesslich fährt er ja ohne in der Schweiz gültigen Führerschein?

2. Werden allenfalls nationalen Führerscheine aus allen Herren Ländern ohne Internationalen Führerschein in der Schweiz akzeptiert.

Motorfahrzeugführer aus dem Ausland dürfen in der Schweiz nur Motorfahrzeuge führen, wenn sie einen gültigen internationalen Führerausweis nach dem Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr, nach dem Abkommen vom 19. September 1949 über den Strassenverkehr oder nach dem Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr besitzen und einen solchen zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerausweis vorweisen können; oder




wenn sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen, auf dem der Inhalt ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift dokumentiert ist (Art. 42 Abs. 1 Verkehrszulassungsverordnung)




3. Wäre es für die Schweiz möglich, das Genfer Abkommen zu ratifizieren, um den Schweizer Bürgern die im Ausland ein Motorfahrzeug führen möchten, dies auf legalem Wege zu machen.


Die Schweiz hat des Genfer Abkommen zwar unterzeichnet, hätte es aber erst anfangs 60er-Jahre ratifizieren können, weil vor dem Beitritt noch Schweizer Recht angepasst werden musste. Als dies erfolgt war (Erlass des heutigen Strassenverkehrsgesetzes), war das Genfer Abkommen bereits veraltet. Es wurden neue Vorschläge und Entwürfe ausgearbeitet, die schliesslich 1968 in Wien zu einem neuem Abkommen führten. Dieses Wiener Abkommen war dazu gedacht, die alten Abkommen (insb. Pariser Abkommen von 1926 und Genfer Abkommen von 1949) vollständig abzulösen. Davon ging der Bundesrat jedenfalls aus, als er dem Parlament die Ratifizierung des Wiener Abkommens unterbreitete. Wie bekannt "leben" aber die alten Abkommen weiter.

Wir gehen deshalb nicht davon aus, dass ein Beitritt zum Genfer Abkommen noch sinnvoll ist, zumal sonst u.W. alle Staaten die CH-Führerausweise mit oder ohne internationalen Führerausweis anerkennen.



Zusatzfrage: Zusätzlich frage ich mich, kann ein Bürger mit dem Schweizer Führerschein in Östereich einen Internationalen FS beantragen, der würde sowohl für Thailand wie auch die USA gelten.




Da Sie keinen Bezug zu Österreich haben, müsste dies rechtlich als Tatbestand der Umgehung der Zuständigkeitsvorschiften ausgelegt werden. D.h. sobald die Thai-Behörden herausfinden, dass Sie keinen Bezug zu Österreich haben, dürften Sanktionen zu erwarten sein. Wir gehen aber ohnehin nicht davon aus, dass die österreichischen Behörden Ihnen gestützt auf den Schweizer Ausweis einen internationalen FA ausstellt.






Zusatzbemerkungen


· Die unter Fragen 1 und 2 gemachten Ausführen gelten nur für Personen, die die Schweiz besuchen und sich nicht länger als 12 Monate hier aufhalten. Danach muss der schweizerische Führerausweis erworben werden.


· Wir empfehlen Ihnen, mit einer schweizerischen Vertretung in Thailand in Kontakt zu treten (Schweiz und Thailand). Diese pflegen Kontakte zu den Thai-Behörden und können Sie ggf. auch beraten. Insbesondere erscheint uns wichtig abzuklären, ob Sie allenfalls einen thailändischen Ausweis erwerben können, da Sie ja offenbar mehrheitlich dort wohnen (mit Wohnsitz in Thailand würde die Schweiz für Besuche auch ohne weiteres den Thai-Führerausweis anerkennen).



Wir hoffen, dass sich Ihre Probleme mit unseren Informationen lösen lassen.

Freundliche Grüsse
Pascal Blanc
Bereichsleiter
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Zulassung, Haftpflicht, Strafen
Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
Tel. +41 58 463 42 54

pascal.blanc@astra.admin.ch

www.astra.admin.ch
 

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Inaktiver Member
2 Januar 2017
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Und auf den Fehler hin, dass ich was überlesen habe : Wer Wohnsitz in D hat, darf offiziell nur einen Führerschein besitzen!!! Also ist man automatisch gezwungen den internationalen F zu beantragen.Besitzt man von früher noch den Taiführerschein muss man den im Landratsamt in D abgeben.Benötigt man diesen für Urlaub....so muss man den deutschen in dieser Zeit abgeben.Jetzt kommt's: Nach 3 Jahren hat das LA das Recht den Thaischein zu vernichten...welche Logik ist das????
Das eine doppelte Staatsbürgerschaft problembehaftet ist, ist mir ja bewusst, aber: darf nur einen Führerschein besitzen???
Kannst Du die entsprechende Rechtsverordnung bitte mal zitieren?

... dann könnte ja keiner, der im Ausland arbeitet nach 6 bzw. 12 Monaten dort mehr autofahren, da der Internationale FS durch eine lokale Lizenz zu ersetzen ist. Oder umgekehrt - z.B. auf Heimaturlaub- möchte ich gerne mal die Reaktion eines deutschen/österreichischen/schweizer Polisten sehen, wenn ein Deutscher/Österreicher/Schweizer in der Polizeikontrolle einen Thai-Führerschein verbunden mit einem in Thailand ausgestellten Internationalen FS hervorkramt ;-)