Ich suche noch ein Opfer, der das durchzieht.
Ich kann leider nicht mehr.
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Meine Mail vom 11. Mai 2017. 06.33 Uhr
Guten Tag
Wie ich soeben gesehen habe, hat die Schweiz das Pariser Abkommen am 21.
Oktober 1930 ratifiziert,
Somit sollte dieser Ausweis ja in der Schweiz erhältlich sein?
Bitte um Antwort.
Mail des Bundesamtes für Verkehr vom 11. Mai 2017 , 22.16 Uhr
Sehr geehrter Herr
Es ist richtig, dass die Schweiz das Pariser Abkommen ratifiziert hat.
Allerdings werden seit mind. 20 Jahren keine entsprechenden int. Führerausweise mehr her- und ausgestellt, sondern nur noch solche nach dem Wiener Abkommen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass im int. FA nach Pariser Abkommen nur drei Kategorien eingetragen werden können und seine Gültigkeit auf ein Jahr beschränkt werden muss (nach Wiener Abkommen: 3 Jahre).
Freundliche Grüsse
Bereichsleiter
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassenverkehr Zulassung, Haftpflicht, Strafen
Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern Tel.
+41 58 463 42 54
pascal.blanc@astra.admin.ch http://www.astra.admin.ch
Meine Mail vom 12. Mai 2017. 02.43Uhr
Für Thailand benötige ich einen Internationalen Führerschein nach Genfer oder Pariser Abkommen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage besteht die Verweigerung der Ausstellung des Internationalen gemäss Pariser Abkommen?
Mail des Bundesamtes für Verkehr vom 12. Mai 2017 , 14.56 Uhr
Sehr geehrter Herr
Sie haben mir ja mit E-Mail vom 9.5.2017 mitgeteilt, dass Sie einen thailändischen Führerausweis erworben haben.
Damit haben Sie keine Einschränkungen. Ich verstehe deshalb nicht, warum Sie einen int. FA benötigen.
Die Erteilung eines thailändischen Ausweises deutet zudem darauf hin, dass Sie strassenverkehrsrechtlich Wohnsitz in Thailand haben.
In diesem Fall ist die Schweiz für Sie nicht mehr zuständig, da die Zuständigkeit nicht von der Nationalität abhängt, sondern vom Wohnsitz. Es wäre somit Aufgabe und Pflicht der thailändischen Behörden, Ihnen einen internationalen FA nach Genfer Abkommen auszustellen.
Weiter haben wir nicht gesagt, dass wir die Erteilung eines int. FA nach Pariser Abkommen verweigern. Für dessen Erteilung wäre ohnehin der Wohnsitzkanton zuständig. Wir haben Ihnen lediglich mitgeteilt, dass keine solchen int. FA mehr hergestellt werden. Wenn Sie die Herstellung und Abgabe eines solchen erzwingen wollen, dann müssten Sie sich an Ihren Wohnsitzkanton wenden, die Verweigerung dort erwirken und dann den Rechtsweg beschreiten.
Freundliche Grüsse
Pascal Blanc
Bereichsleiter
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassenverkehr Zulassung, Haftpflicht, Strafen
Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern Tel. +41 58 463 42 54
pascal.blanc@astra.admin.ch http://www.astra.admin.ch
Also Internationelen gemäss Pariser Abkommen verlangen, bei Weigerung Rechtskräftige Verfügung verlangen und den Rechtsweg beschreiten
Am besten als VCS Mitglied mit deren Rechtschutz