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Polizeikontrollen - Internationaler Führerschein

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Ihr redet aneinander vorbei.

Der eine redet von der Umschreibung eines Thailändischen Führerschein in einen deutschen.
Der andere meint die Umschreibung eines deutschen Führerschein in einen Thailändischen.

Das einzige was ich bezweifel das man nur einen Führerschein besitzen darf.
Oh ja ich konnte es auch nicht glauben...aber das war O-Ton Landratsamt!
 

insearchofxxx

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 Januar 2017
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Bisschen?
Alleine die Kautionsstellung beträgt 200000 thb bei einem Unfall mit Personen Schaden.

Es gibt diese Zusatzleistung nicht umsonst bei den Versicherungen.

Wobei dies bei gemieteten Bikes eher die Ausnahme ist. Wohl dem der dann genug bares dabei hat.
Ich frage mich, ob wir hier nicht um des Kaisers Bart diskutieren. Grund:
Auch der Internationale FS ist eigentlich nur in Verbindung mit dem Nationalen FS gültig, weshalb dieser (offiziell) auch immer mitzuführen ist. Im Prinzip ist der Internationale FS nur eine standardisierte Übersetzung des Nationalen FS.

D.h. das im Versicherungsfall auf einmal wieder der Nationale FS relevant wird, weshalb ja auch von diesem die beglaubigte Übersetzung für die Umschreibung auf den Thai FS vom LTO verlangt wird, da die Übersetzung/Darstellung im Internationalen FS einem anderen Standard entspricht.

Wenn dem nicht so wäre, würde ich außerdem stark vermuten, das seit den Urzeiten der Gründung des Susi-Forums dort oder hier im Nachfolgeforum (und angesichts der gewiss vielen Urlauber, die seitdem in LOS gefahren und verunfallt sind), bestimmt schon einmal der Fall publik gemacht worden wäre, dass bei jemandem die Versicherung nicht gezahlt hat oder jemand wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verknackt worden wäre.

P.S. ... das führt übrigens umgekehrt bei denjenigen, die ein so alter Knacker wie ich sind, und daher ein 250 Kubik oder kW begrenzte Lizenz aufgrund ihres alten Autoführerscheins haben,
dazu, dass man besser kein Big Bike mieten sollte
(auch wenn die Thais, die solche Scheinklassen nicht kennen, es einem vermieten).
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben

furryfanny

Gibt sich Mühe
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Was passiert mir als Tourist ( 4 wochen visum) mit einer nat. Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer internationalen nach dem Vetrag von 1968, den Thailand nicht unterschrieben hat?
 

lonesome Rider

Auf großem Fuß leben ist nicht.
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10 Dezember 2015
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Koh PhaNgan
Ließ hier von Anfang an und du wirst feststellen - das kann dir keiner genau beantworten, da es so viele variablen gibt.
 

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
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hi
zu

@furryfanny

Wenn du Glück hast Nix auch wenn du 10x am Tag kontrolliert wirst . Oder wenn es Dumm läuft zahlst du bei jeder Kontrolle einen Betrag x denn das kommt das auf den Polizisten an wie viel Tee Geld er noch so braucht für seine Frau+ Kinder oder wer weis wer noch .

Oder wenn es ganz Schlecht läuft (Unfall) dann könnte es mit Verlängerten Urlaub änden als deine gedachten 4 Wochen und du brauchst dafür nicht mal ein Visa und Zimmer ist fast Gratis. Und von Schadenersatz reden wir mal nicht.

Also es kann alles kommen oder Nix. Musst du halt abwägen weil du ja Erwachsen bist.
 

Alwaro

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25 Juli 2011
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zu Hause
@krimibiker. Ich habe beim TCS und beim Strassenverkehrsamt extra gesagt, dass ich den Fuehrerschein fuer Thailand benoetige.
Beim Strassenverkehrsamt wurde mir noch versichert, dass es der richtige Ausweis ist. Schriftlich wollten sie es aber nicht bestaetigen!!


Ich suche noch ein Opfer, der das durchzieht.

Ich kann leider nicht mehr. kopfkratz.gif kopfkratz.gif kopfkratz.gif kopfkratz.gif

Meine Mail vom 11. Mai 2017. 06.33 Uhr


Guten Tag

Wie ich soeben gesehen habe, hat die Schweiz das Pariser Abkommen am 21.
Oktober 1930 ratifiziert,

Somit sollte dieser Ausweis ja in der Schweiz erhältlich sein?

Bitte um Antwort.

Mail des Bundesamtes für Verkehr vom 11. Mai 2017 , 22.16 Uhr

Sehr geehrter Herr

Es ist richtig, dass die Schweiz das Pariser Abkommen ratifiziert hat.
Allerdings werden seit mind. 20 Jahren keine entsprechenden int. Führerausweise mehr her- und ausgestellt, sondern nur noch solche nach dem Wiener Abkommen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass im int. FA nach Pariser Abkommen nur drei Kategorien eingetragen werden können und seine Gültigkeit auf ein Jahr beschränkt werden muss (nach Wiener Abkommen: 3 Jahre).


Freundliche Grüsse


Bereichsleiter

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassenverkehr Zulassung, Haftpflicht, Strafen

Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern Tel.
+41 58 463 42 54 pascal.blanc@astra.admin.ch http://www.astra.admin.ch


Meine Mail vom 12. Mai 2017. 02.43Uhr


Für Thailand benötige ich einen Internationalen Führerschein nach Genfer oder Pariser Abkommen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage besteht die Verweigerung der Ausstellung des Internationalen gemäss Pariser Abkommen?


Mail des Bundesamtes für Verkehr vom 12. Mai 2017 , 14.56 Uhr


Sehr geehrter Herr

Sie haben mir ja mit E-Mail vom 9.5.2017 mitgeteilt, dass Sie einen thailändischen Führerausweis erworben haben.
Damit haben Sie keine Einschränkungen. Ich verstehe deshalb nicht, warum Sie einen int. FA benötigen.
Die Erteilung eines thailändischen Ausweises deutet zudem darauf hin, dass Sie strassenverkehrsrechtlich Wohnsitz in Thailand haben.
In diesem Fall ist die Schweiz für Sie nicht mehr zuständig, da die Zuständigkeit nicht von der Nationalität abhängt, sondern vom Wohnsitz. Es wäre somit Aufgabe und Pflicht der thailändischen Behörden, Ihnen einen internationalen FA nach Genfer Abkommen auszustellen.

Weiter haben wir nicht gesagt, dass wir die Erteilung eines int. FA nach Pariser Abkommen verweigern. Für dessen Erteilung wäre ohnehin der Wohnsitzkanton zuständig. Wir haben Ihnen lediglich mitgeteilt, dass keine solchen int. FA mehr hergestellt werden. Wenn Sie die Herstellung und Abgabe eines solchen erzwingen wollen, dann müssten Sie sich an Ihren Wohnsitzkanton wenden, die Verweigerung dort erwirken und dann den Rechtsweg beschreiten.


Freundliche Grüsse

Pascal Blanc
Bereichsleiter

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Also Internationelen gemäss Pariser Abkommen verlangen, bei Weigerung Rechtskräftige Verfügung verlangen und den Rechtsweg beschreiten

Am besten als VCS Mitglied mit deren Rechtschutz
 
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Alwaro

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zu Hause
In Österreich beim ÖAMTC können auch Deutsche problemlos den int. FS (1949) machen.
Hab da heute extra nochmal nachgefragt.

Mit dem linken FS bin ich 9,5 Jahre problemlos durch dutzende Kontrollen gekommen.
Im Dez. hat`s der erste Braune gecheckt, aber auch nur da er schon sehr abgenutzt ausschaut und dann genauer auf`s Datum geschaut hat.
Anhang anzeigen 1290240


Welchen Bezug hast du zu Österreich?

Gemäss ASTRA (Bundesamt für Verkehr) brauchst du einen Bezug zu Österreich dies sollte auch für die Deutschen gelten. (die Schweiz macht ja jeden EU-Scheiss mit)

Da Sie keinen Bezug zu Österreich haben, müsste dies rechtlich als Tatbestand der Umgehung der Zuständigkeitsvorschiften ausgelegt werden. D.h. sobald die Thai-Behörden herausfinden, dass Sie keinen Bezug zu Österreich haben, dürften Sanktionen zu erwarten sein. Wir gehen aber ohnehin nicht davon aus, dass die österreichischen Behörden Ihnen gestützt auf den Schweizer Ausweis einen internationalen FA ausstellt.
 

longhair

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10 April 2011
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Bin zweimal in Pattaya aufgehalten worden, mit Motorbike , der FS bis 125 ccm gilt nicht , so dumm sind sie dann auch nicht , da der 125ccm nicht in den internationalen FS eingetragen wird, auch wenn er im nationalen eingetragen ist . Strafe , fahren ohne FS --> 400 Baht Strafe !

Kann ich so nicht bestätigen. Ich habe auch nur den A1 also bis 125ccm und in meinem internationalen ist ein Stempel bei den kleinen Motorrädern drin. Bei Kontrollen hatte ich damit auch keine Probleme.
 
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Kiniau-Lover

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15 April 2009
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In Thailand gibt es nur einen anerkannten Internationalen FS ( Abkommen vom 19 September 1949 )und der ist nur ein Jahr gültig.
Und wenn jemand glaubt, dass das dies Polizei nicht weiß, der irrt sich, sogar im Hinterland wissen die das , darum würde ich persönlich nicht versuchen am Datum was rumzuschrauben !

Die letzten 5 Jahre an heiklen Checkpoints im Norden, oder ein kleiner Unfall im Januar auf KC, überall wird mein 3-Jahres-Fs anerkannt.
Danach schreit überhaupt kein Hahn nach, denn ein internationaler Fs bleibt nun mal ein Internationaler Fs. Beide beinhalten die gleichen Daten und Informationen, weshalb soll sich ein Cop an sowas aufhalten, es ist und bleibt ein Lappen mit Daten.
Vielleicht wir deutschen würden uns daran UNBEDINGT aufhängen, aber es gibt Länder, die das genauso sehen, wie von mir beschrieben. 2 Dokumente, gleiche Daten. Und es wird, wenn es da wirklich zu Unstimmigkeiten gekommen wäre, oder kommen könnte, dann unbedingt nachgebessert, und das auf politischer Schiene, wenn Deutsche hierdurch schon Probleme bekommen hätten...ich hab davon noch nichts gelesen oder mitbekommen..

Mir ist n nie was passiert, ich habe sogar mein Recht bekommen, letzten Januar mit einer Thai, alles easy !!!

Es gibt andere Baustellen, die mir mehr Bachschmerzen bereiten in Thailand...;)
 

KROCH

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30 November 2015
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Baden
Es gibt zwei Arten von internat. FS.
Der eine ist 1 Jahr gültig, der andere 3 Jahre.

Wikipedia:
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr regelt in Kapitel IV (Führer von Kraftfahrzeugen) im Artikel 41 (Führerscheine)[2] die Ausstellung Internationaler Führerscheine. Deutschland gehört zu den Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens. Es ist mittlerweile jedoch weitgehend obsolet, da die meisten Unterzeichnerstaaten der EU beigetreten sind und somit die jeweiligen nationalen Führerscheine ohnehin EU-weit gelten.


Parallel gibt es ein zweites Abkommen, das „Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“ (12. August 1949). Diesem gehören überwiegend die amerikanischen Nationen sowie afrikanische und asiatische Staaten an. Somit existieren zwei Gruppen von Staaten, die jeweils einen unterschiedlichen „Internationalen Führerschein“ ausgeben bzw. akzeptieren, nicht jedoch den jeweiligen „Internationalen Führerschein“ der jeweils anderen Gruppe. Für einen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist es somit beispielsweise nicht möglich, einen legal in den USA akzeptierten Internationalen Führerschein zu erhalten. Der Internationale Führerschein nach dem „Wiener Übereinkommen“ wird in Verbindung mit einem gültigen EU-Führerschein von örtlichen US-Behörden jedoch im Allgemeinen kulanzweise akzeptiert.
Das ist so...und in der Schweiz bekommt man nur IF mit abkomnen von 1968. Der ist leider nicht gueltig...(gueltige waere der von 1949 Abkommen) vielle wissen das nicht...
Durch die Kontrollen kommt man mit so einem schon durch...Aber wen etwas passiert...
 

Alwaro

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Ich kann leider nicht mehr. Anhang anzeigen 1290283 Anhang anzeigen 1290284 Anhang anzeigen 1290285 Anhang anzeigen 1290286

Meine Mail vom 11. Mai 2017. 06.33 Uhr


Guten Tag

Wie ich soeben gesehen habe, hat die Schweiz das Pariser Abkommen am 21.
Oktober 1930 ratifiziert,

Somit sollte dieser Ausweis ja in der Schweiz erhältlich sein?

Bitte um Antwort.

Mail des Bundesamtes für Verkehr vom 11. Mai 2017 , 22.16 Uhr

Sehr geehrter Herr

Es ist richtig, dass die Schweiz das Pariser Abkommen ratifiziert hat.
Allerdings werden seit mind. 20 Jahren keine entsprechenden int. Führerausweise mehr her- und ausgestellt, sondern nur noch solche nach dem Wiener Abkommen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass im int. FA nach Pariser Abkommen nur drei Kategorien eingetragen werden können und seine Gültigkeit auf ein Jahr beschränkt werden muss (nach Wiener Abkommen: 3 Jahre).


Freundliche Grüsse


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Meine Mail vom 12. Mai 2017. 02.43Uhr


Für Thailand benötige ich einen Internationalen Führerschein nach Genfer oder Pariser Abkommen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage besteht die Verweigerung der Ausstellung des Internationalen gemäss Pariser Abkommen?


Mail des Bundesamtes für Verkehr vom 12. Mai 2017 , 14.56 Uhr


Sehr geehrter Herr

Sie haben mir ja mit E-Mail vom 9.5.2017 mitgeteilt, dass Sie einen thailändischen Führerausweis erworben haben.
Damit haben Sie keine Einschränkungen. Ich verstehe deshalb nicht, warum Sie einen int. FA benötigen.
Die Erteilung eines thailändischen Ausweises deutet zudem darauf hin, dass Sie strassenverkehrsrechtlich Wohnsitz in Thailand haben.
In diesem Fall ist die Schweiz für Sie nicht mehr zuständig, da die Zuständigkeit nicht von der Nationalität abhängt, sondern vom Wohnsitz. Es wäre somit Aufgabe und Pflicht der thailändischen Behörden, Ihnen einen internationalen FA nach Genfer Abkommen auszustellen.

Weiter haben wir nicht gesagt, dass wir die Erteilung eines int. FA nach Pariser Abkommen verweigern. Für dessen Erteilung wäre ohnehin der Wohnsitzkanton zuständig. Wir haben Ihnen lediglich mitgeteilt, dass keine solchen int. FA mehr hergestellt werden. Wenn Sie die Herstellung und Abgabe eines solchen erzwingen wollen, dann müssten Sie sich an Ihren Wohnsitzkanton wenden, die Verweigerung dort erwirken und dann den Rechtsweg beschreiten.


Freundliche Grüsse

Pascal Blanc
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Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern Tel. +41 58 463 42 54 pascal.blanc@astra.admin.ch http://www.astra.admin.ch

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Am besten als VCS Mitglied mit deren Rechtschutz

Das ist so...und in der Schweiz bekommt man nur IF mit abkomnen von 1968. Der ist leider nicht gueltig...(gueltige waere der von 1949 Abkommen) vielle wissen das nicht...
Durch die Kontrollen kommt man mit so einem schon durch...Aber wen etwas passiert...

Bestell den von 1926 und verlang eine Einsprachefähige Verfügung. Mal schauen, wie die sich äussern.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
2.401
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2.265
Wieso macht ihr alles immer so kompliziert?

Ich bekomme nur eine Art von internationalem Führerschein hier in Deutschland, da kann ich mich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln bis ich umfalle.

Dann muss ich selber gucken, ob mich dieser Führerschein im Urlaubsland weiterbringt, also nicht nur, ob ich da ein Fahrzeug mieten kann...das kann ich auch in den meisten Ländern mit meinem alten Schülerausweis.

Dann gucke ich halt mal, was das Auswärtige Amt dazu denn so weiss...denn manchmal wissen die ja wirklich was. Also schreiben die "Deutsche Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder ein Internationaler Führerschein (in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis) oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein."

Also glaube ich das mal so.

Bevor ich aber ein Fahrzeug miete und selber fahre, gucke ich mir natürlich auch die jeweiligen Miet- und Versicherungsverträge genau an. Da steht dann meist auch drin, dass ich durch meine Unterschrift bestätige, dass ich über die notwendige Fahrerlaubnis verfüge. Falls ich die nicht habe und trotzdem unterzeichne, bin ich natürlich am Arsch, wenn was passiert.

Wenn mir ein Vertrag in Landessprache vorgelegt wird und ich verstehe nur Bahnhof, unterzeichne ich natürlich nicht und gehe meines Weges.

Alles eigentlich recht einfach.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
2.401
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Und, um dem gleich wahrscheinlich folgenden rumgeätze vorzugreifen: ich versehe auch nicht alles, was da in den Verträgen, auch in Englisch, steht. Da muss ich halt durch, das ist das Urlauberrestrisiko, das man nicht ausschließen kann.

Ich fahr eh lieber Bahn und Bus im Urlaub. Da unterstellen mir manche eine gewisse Todessehnsucht....weiss gar nicht, warum.
 

Kiniau-Lover

Member Inaktiv
Inaktiver Member
15 April 2009
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Hauptstadt-Rand
Wieso macht ihr alles immer so kompliziert?

Ich bekomme nur eine Art von internationalem Führerschein hier in Deutschland, da kann ich mich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln bis ich umfalle.

Dann muss ich selber gucken, ob mich dieser Führerschein im Urlaubsland weiterbringt, also nicht nur, ob ich da ein Fahrzeug mieten kann...das kann ich auch in den meisten Ländern mit meinem alten Schülerausweis.

Dann gucke ich halt mal, was das Auswärtige Amt dazu denn so weiss...denn manchmal wissen die ja wirklich was. Also schreiben die "Deutsche Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder ein Internationaler Führerschein (in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis) oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein."

Alles eigentlich recht einfach.

Da kannste mal sehen, dass noch nicht einmal ein auswärtiges Amt alles weiss, oder wissen kann.

Also ich habe mir vor langer Zeit einmal ein Auto, (nur noch bei den grossen) im Netz für meinenUrlaub angemietet und bezahlt. Nicht auch nur einen Augenschlag dachte ich an einen internationalen Fs. Vor Ort konnte ich es knicken, ich durfte das gemietete Fahrzeug nicht in Besitz nehmen...das aber tue ich jetzt seit 8 Jahren undich bin sowas von unabhängig in meinen Urlauben mit meiner Frau, schöner jeht nicht ....

Wie oben beschrieben, gibt es Autos mit deutschen Fs und der Vertrag nur in thailändischer Sprache........Wald und Wiese-Vermietung irgendwo. Da reciht auch ne Gold-Card von Mc Donalds, glaub ich......;):bigsmile
 
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iq-san

Liebling der Ladies
    Moderator
5 Mai 2011
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Bayern
Ich bekomme nur eine Art von internationalem Führerschein hier in Deutschland, da kann ich mich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln bis ich umfalle.

Bestell den von 1926 und verlang eine Einsprachefähige Verfügung. Mal schauen, wie die sich äussern.

Ich war jetzt mal ein bisschen gut gelaunt, wenn nötig aber auch zu etwas kontrolliertem Krawall bereit und bin zu meiner Führerscheinstelle beim Landratsamt gelatscht.
Dort habe ich einen Internationalen Führerschein verlangt, mit dem ich in Thailand auf der rechtlich sicheren Seite bin. Daraufhin hat mir die nette Verwaltungsangestellte einen Antrag zur Ausstellung eines Int. FS zum Ausfüllen gegeben. Auf meine Frage hin, welchen Int. FS ich damit beantragen würde bekam ich die schnoddrige Auskunft, wie, was, welchen, es gibt doch nur einen.
Daraufhin habe ich der Dame erklärt, dass sie mit dieser Aussage nicht richtig liegt und ihr die Ausdrucke der Abkommen von 1926 und 1968 auf die Theke gelegt. Sichtlich überfordert damit, holte sie ihre Chefin, die Leiterin der FS-Stelle. Diese meinte dann, das habe sie noch nie gehört, dass es mehrere Abkommen gäbe und das von 1926 mit dem aus 1968 abgelöst sei. Ende.
Ich lies jedoch nicht locker und verlangte einen schriftlichen rechtsbehelfsfähigen Ablehnungsbescheid und teilte ihr gleichzeitig mit, dass ich umgehend Klage einreichen würde, sobald ich diesen Bescheid erhalte. Daraufhin wurde sie doch etwas kooperativer und bat mich, ihr die Ausdrucke zu überlassen. Sie würde sich baldmöglichst telefonisch bei mir melden. Dieses baldmöglichst dauerte dann fast neun Wochen und erfolgte letzte Woche. Sehr freundlich unterrichtete sie mich darüber, dass die FS-Stelle nunmehr die entsprechenden Vordrucke vorrätig hat und ich mir sehr gerne den Int. FS nach dem Abkommen von 1926 abholen könne.
Und heute nahm ich mir dann die Zeit und schlug wieder dort auf. Das Prozedere dauerte vllt. 15 Minuten und dann hatte ich das gewünschte Papier in der Hand. Kostenpunkt 15,00 €.
Es gibt ihn also, den Int. FS nach dem Abkommen von 1926.

FS-1.jpg FS-2.jpg
 
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