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Polizeikontrollen - Internationaler Führerschein

grenerg

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14 September 2012
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Lippe
Sieht tatsächlich so aus.
Und unser auswärtiges Amt schreibt Unsinn und empfiehlt den internationalen, weiß sogar adrauf hin, dass viele Vermieter auch den Nationalen akzeptieren. Und ich bin unwissend sicher mehr als 40000km dort rumgefahren....
 

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Entscheidend ist doch was die Versicherung bei einem Unfall sagt. Fahren ohne Führerschein und somit kein Versicherungsschutz ?!
 

wwuff

Möchtegernsextourist
   Autor
11 März 2013
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Harpunero scheisse Du hast Recht. Habe gerade nochmal nachgeschaut, Thailand war 1926 nicht dabei.

was ich immer noch nicht verstehe, warum steht Thailand dann in dem FS von 1926 erste Innenseite und in dem Abkommen von 1926 Seite 30:

0.741.11
Vertragsstaaten Ratifikation
Beitritt
hinterlegt am:
Inkrafttreten
Thailand 24. Oktober 1929 24. Oktober 1930
Tschechoslowakei 18. September 1930 18. September 1931
Türkei 31. Mai 1934 31. Mai 1935


Bauen da unsere Behörden Mist?

(einer, den dieser Kram hoffentlich nicht mehr betrifft)
 

blyes

Schreibwütig
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4 Dezember 2009
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Ich weiß nicht ob ich mit folgender Analogie richtig liege, aber.....

wenn in DACH jemand kontrolliert wird muss er den Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis erbringen. Soweit er nur Tourist ist, reicht der nationale Führerschein bzw. in Verbindung mit einer int. Übersetzung. Der sog. Int. FS, egal nach welchem Abkommen, ist nämlich kein Nachweis einer gültigen Fahererlaubnis, sondern nur die Übersetzung eines nat. Führerscheins ( welcher nur das Dokument zur Fahrerlaubnis ist..). Bedeutet im Kontrollfall wird vor Ort entschieden ob der kontrollierende Beamte als Nachweisdokument den vorgelegten FS ( EU FS ist ja auch teilweise in Englisch...) oder die int. Übersetzung so akzeptiert. Im Schadensfall mit Gericht und Gezeter muss dann der Nachweis der Fahrerlaubnis klar dargelegt werden ( hierzu hat man Zeit kann sich informieren, beglaubigte Bestätigung einholen etc....)

Ich hab in Thailand den EU-FS aus D , der meist den Mietwagenfirmen zur Copy reicht und die int. Übersetzung (sog. Int. FS) dabei und bei verschiedenen Kontrollen hat jeweils einer von beiden gereicht.....
Sollte ein größerer Unfall passieren ( mit Personenschäden oder so) muss ich dann mal schauen was notwendig ist um meine Fahrerlaubnis ( bitte immer den Unterschied zwischen FS und Fahrerlaubnis beachten) nachzuweisen.
Bislang fahre ich durchschnittlich 3-4 Wochen im Jahr in Thailand mit einem Mietwagen rum und hatte bislang einen unverschuldeten Unfall bei dem es mit o. g. Kombi kein Problem gab.....

Gruß
Blyes der im August von Bangkok mit dem Auto nach Samui fahren wird...
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Auf der Schiene war ich bisher auch, nur Krimibiker meinte, dass das nur bei den jeweiligen Mitgliedsstaaten gelte - ist natürlich auch ein Argument. ABER dann würden ja die Thailänder bei uns auch alle nicht fahren dürfen, ebenso die Amerikaner, also alle anderen aus diesem Lager.

Auf der anderen Seite habe ich bisher auch nie gehört, dass jemand bei einem Unfall Schwierigkeiten wegen der Fahrerlaubnis hatte, sei es in TH oder in DE. Ist es also in der Praxis wirklich ein juristisches Problem oder einfach nur ein theoretisches, da beide Lager kulanter weise dies so akzeptieren? Ansonsten wäre es ja "relativ" einfach, dem anderen Lager beizutreten.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
Ich fasse einfach mal zusammen:

1. Grundregel: der Fuehrerschein eines Landes ist nur in diesem Land gueltig in dem er auch ausgestellt wurde.

2. Ausnahmen von der Grundregel: Durch die intern. Abkommen haben sich die jeweiligen Vertragslaender dann bereit erklaert, die jeweilige Fahrerlaubnis des anderen Landes voruebergehend (in der Regel 6 Monate) anzuerkennen. Dafuer bedarf es dann aber eines internationalen Fuehrerscheines nach dem jeweiligen Abkommen. Da der nationale FS die Grundlage fuer den intern. FS ist, gilt der intern. natuerlich auch nur in Verbindung mit der nationalen FS.

3. Nachdem es ja nun inzwischen 3. Abkommen ueber den internationalen Fahrzeugverkehr gibt und nicht jedes Land der Welt alle Abkommen unterzeichnet hat, gibt es in vielen Laender der Welt nationale Ausfuehrungsbestimmungen in den jeweiligen Laendergesetzen, sodass Intern. FS nach allen 3 Abkommen durch Gerichte und Polizei akzeptiert werden. Der EU-Raum stellt nochmals eine besondere Regelung da, weil hier ein EU-einheitlicher FS ausgegeben wird und somit zwischen den EU-Staaten ein intern. FS nicht erforderlich ist.

4. In Thailand werden meines Wissens nach von der Polizei internationale FS gefordert und anerkannt, egal nach welchem Abkommen. Wer also mit einem FS nach dem Wiener Abkommen von 1968 unterwegs ist, hatte bisher bei Polizeikontrollen keinerlei Probleme und musste auch keine Strafe bezahlen (Ausnahmen bestaetigen die Regel).

5. Sonderfall der Umschreibung eines nationalen FS eines anderen Landes in einen thailaendische FS:
Bis 2014/2015 wurden bei der Fuehrerscheinstelle Banglamung (andere FS-Stellen handhaben das eventuell unterschiedlich) auch die intern. FS nach dem Wiener Abkommen anerkannt und ohne Uebersetzung/Beglaubigung umgeschrieben. Seit 2015 werden nun fuer die Umschreibung eines nationalen FS in Verbindung mit einem intern. FS nur noch die internationalen FS nach dem Genfer Abkommen von 1949 akzeptiert. Inhaber eines intern. FS nach dem Wiener Abkommen von 1968 muessen nun ihre nationale FS uebersetzen und die Uebersetzung beglaubigen lassen. Dann erfolgt auch hier eine problemlose Umschreibung.

6. Eine rechtsgueltige Abklaerung, ob z.B. bei einem Unfall von den Versicherungsgesellschaften/Polizei/Gericht alle 3 intern. FS akzeptiert werden und als gueltiger FS anerkannt werden, kann ich hier nicht geben, da ich mich einfach viel zu wenig mit dem thailaendischen Recht auskenne. Das koennte sicherlich nur ein entsprechender Fachanwalt beantworten. Vielleicht kennt ja jemand von den Expats einen entsprechenden Anwalt, der diese Frage wirklich rechtsverbindlich klaeren kann.

7. Wer sich laenger als 6 Monate am Stueck in Thailand aufhaelt, braucht auf jeden Fall eine thailaendische Fahrerlaubnis (FS), da intern. FS nur fuer bestimmte Ueberganszeiten (z.B Urlaub) im jeweiligen Land gueltig sind.


Ich habe in diesem Beitrag bewusst nur von Fuehrerschein (FS) gesprochen, obwohl es rein rechtlich gesehen ja um die Anerkennung der Fahrerlaubnis geht und der Fuehrerschein nur das amtl. Dokument ist, dass die jeweilige Fahrerlaubnis bestaetigt.
 

talita

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17 Oktober 2008
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Schweiz nähe Kloten
Eine kurze Prüfung musst du als Daueraufenthalter trotzdem noch machen, inkl. ärztlichem Attest, das alle 2 Jahre mit Gebühren.
Also nicht nur umschreiben und fertig ist. Das ist eine Ergänzung . Danke. Bin auf dem Weg nach Planbar, dem Amt für Verkehr in Hua Hin.
 

TokyoSkyTree

Cheap an' Nasty
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20 November 2016
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Mikronesien
Eine kurze Prüfung musst du als Daueraufenthalter trotzdem noch machen, inkl. ärztlichem Attest, das alle 2 Jahre mit Gebühren.
Also nicht nur umschreiben und fertig ist. Das ist eine Ergänzung . Danke. Bin auf dem Weg nach Planbar, dem Amt für Verkehr in Hua Hin.


Wenn du ein ca 50 min. Video schauen als Prüfung definierst, magst du Recht haben.
Sonst wüste ich nicht was du mit kurzer Prüfung außer dem Sehtest und und das "Knöpfchendrücken" bei der Balkenverschiebung meinst.
Zumindest ist es so in ChonBuri.
 

Alwaro

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zu Hause
@krimibiker

Internationaler Führerschein – Wikipedia

Thailand

- ja max. 6 Monate gültig nach dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“ (12. August 1949) Der Deutsche Internationale nach dem Strassenverkehrsabkommen von 1968 ist in Thailand nicht gültig!


Mir ist bekannt, dass jeder suveräne Staat (mit ausnahme Europas, da entscheidet die EU ob mit oder ohne Glied) :laugh:laugh:laugh

Heute habe ich Nationalrat Ulrich Gienzendanner dem bekanntesten Schweizer Verkehrspolitiker eine Mail geschickt. Ich hoffe dass ich Antwort bekomme.




Bis Mitte 2016 wurde der Internationale Führerschein nach „Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968“ in Thailand akzeptiert.
Thailand hat das Wiener Übereinkommen nie ratifiziert (wie unter anderen die USA auch nicht.
Mittlerweile setzt die Thailändisch Regierung die Gesetze durch und ein Motorfahrzeugführer mit gültigem Nationalen FS und dem „Wiener internationalen“ hat wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne gültigen Führerschein gebüsst. Bereits sind die ersten Versicherungen auf diesen Zug aufgesprungen und erheben im Schadenfall Regress gegenüber dem Beteiligten (ob Schuld oder Nicht!!!)
Thailand (wie auch die USA und andere) haben den Internationalen Führerschein nach „Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949“ ratifiziert.
Dieser Internationale wird in Thailand akzeptiert (wie auch einer über ein Abkommen vom 24. April 1926 welcher von Thailand auch ratifiziert wurde).





Nun meine Fragen und Anregungen.


1. Wie verhält es sich in der Schweiz wenn jemand den Internationalen FS gemäss Genfer Abkommen mit einem gültigen nationalen FS präsentiert wird dieser Führer gebüsst? Schliesslich fährt er ja ohne in der Schweiz gültigen Führerschein?


2. Werden allenfalls nationalen Führerscheine aus allen Herren Ländern ohne Internationalen Führerschein in der Schweiz akzeptiert.


3. Wäre es für die Schweiz möglich, das Genfer Abkommen zu ratifizieren, um den Schweizer Bürgern die im Ausland ein Motorfahrzeug führen möchten, dies auf legalem Wege zu machen.



Ich halt euch auf dem Laufenden, vielleicht macht ja noch ein Deutscher den selben Versuch (in Austria kriegt man ja den richtigen).:bigg:bigg:bigg

Eine kurze Prüfung musst du als Daueraufenthalter trotzdem noch machen, inkl. ärztlichem Attest, das alle 2 Jahre mit Gebühren.
Also nicht nur umschreiben und fertig ist. Das ist eine Ergänzung . Danke. Bin auf dem Weg nach Planbar, dem Amt für Verkehr in Hua Hin.

Nicht alle 2 Jahre

der 1. FS ist 2 Jahre gültig, jeder weitere 5 Jahre.
 
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peda

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Haette da mal einen Tip, ist moeglicherweise fuer Leute suedlich des Weisswurstaequators interessant: Fragt beim OEAMTC an, ob die euch einen Internationalen ausstellen. Telefongebuehr aus D ist ja nicht so hoch. Wenn sich niemand findet, kann ich nachfragen, wenn ich wieder in A bin.
 
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insearchofxxx

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Haette da mal einen Tip, ist moeglicherweise fuer Leute suedlich des Weisswurstaequators interessant: Fragt beim OEAMTC an, ob die euch einen Internationalen ausstellen. Telefongebuehr aus D ist ja nicht so hoch. Wenn sich niemand findet, kann ich nachfragen, wenn ich wieder in A bin.
Das wäre toll! Bitte ja doch !

(Ehrlich gesagt: ... "allein, mir fehlt der Glaube" )
 
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Harpunero

Helge Schneider Double
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Berlin
@krimibiker

Internationaler Führerschein – Wikipedia
Thailand
- ja max. 6 Monate gültig nach dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“ (12. August 1949)

Wäre es so einfach, würde sich die ganze Diskussion erübrigen. In Deutschland findet dieses Abkommen offenbar jedoch keine Anwendung.
Solltest Du Dich bereits an diesem Punkt auf die Schweiz bezogen haben, ist mein Kommentar natürlich hinfällig. Zur Schweiz kann ich nichts beitragen.



Vielleicht kennt ja jemand von den Expats einen entsprechenden Anwalt, der diese Frage wirklich rechtsverbindlich klaeren kann.

Die rechtsverbindliche Klärung erfolgt vor Gericht. Da kann es bereits zu spät sein, ganz gleich, welche Empfehlung ein Rechtsanwalt zuvor ausspricht.


Nach allem was ich hier und anderswo nun zum Thema gelesen habe, bin ich voll und ganz bei Member bimbo und TokyoSkyTree.
Wer auf Nummer "sicher" gehen möchte, kommt wohl nicht drum herum, sich vor Ort zu bemühen. Werde im Juni mal einen Anlauf nehmen...
Danke nochmal an die Beteiligten für das Feedback... ! :daume
 

grenerg

Member Inaktiv
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14 September 2012
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Sorry @Kohsamui aber das ist ja ein Teil des Problems, das hier beschrieben wurde. Oder was willst Du uns sagen?