Ich fasse einfach mal zusammen:
1. Grundregel: der Fuehrerschein eines Landes ist nur in diesem Land gueltig in dem er auch ausgestellt wurde.
2. Ausnahmen von der Grundregel: Durch die intern. Abkommen haben sich die jeweiligen Vertragslaender dann bereit erklaert, die jeweilige Fahrerlaubnis des anderen Landes voruebergehend (in der Regel 6 Monate) anzuerkennen. Dafuer bedarf es dann aber eines internationalen Fuehrerscheines nach dem jeweiligen Abkommen. Da der nationale FS die Grundlage fuer den intern. FS ist, gilt der intern. natuerlich auch nur in Verbindung mit der nationalen FS.
3. Nachdem es ja nun inzwischen 3. Abkommen ueber den internationalen Fahrzeugverkehr gibt und nicht jedes Land der Welt alle Abkommen unterzeichnet hat, gibt es in vielen Laender der Welt nationale Ausfuehrungsbestimmungen in den jeweiligen Laendergesetzen, sodass Intern. FS nach allen 3 Abkommen durch Gerichte und Polizei akzeptiert werden. Der EU-Raum stellt nochmals eine besondere Regelung da, weil hier ein EU-einheitlicher FS ausgegeben wird und somit zwischen den EU-Staaten ein intern. FS nicht erforderlich ist.
4. In Thailand werden meines Wissens nach von der Polizei internationale FS gefordert und anerkannt, egal nach welchem Abkommen. Wer also mit einem FS nach dem Wiener Abkommen von 1968 unterwegs ist, hatte bisher bei Polizeikontrollen keinerlei Probleme und musste auch keine Strafe bezahlen (Ausnahmen bestaetigen die Regel).
5. Sonderfall der Umschreibung eines nationalen FS eines anderen Landes in einen thailaendische FS:
Bis 2014/2015 wurden bei der Fuehrerscheinstelle Banglamung (andere FS-Stellen handhaben das eventuell unterschiedlich) auch die intern. FS nach dem Wiener Abkommen anerkannt und ohne Uebersetzung/Beglaubigung umgeschrieben. Seit 2015 werden nun fuer die Umschreibung eines nationalen FS in Verbindung mit einem intern. FS nur noch die internationalen FS nach dem Genfer Abkommen von 1949 akzeptiert. Inhaber eines intern. FS nach dem Wiener Abkommen von 1968 muessen nun ihre nationale FS uebersetzen und die Uebersetzung beglaubigen lassen. Dann erfolgt auch hier eine problemlose Umschreibung.
6. Eine rechtsgueltige Abklaerung, ob z.B. bei einem Unfall von den Versicherungsgesellschaften/Polizei/Gericht alle 3 intern. FS akzeptiert werden und als gueltiger FS anerkannt werden, kann ich hier nicht geben, da ich mich einfach viel zu wenig mit dem thailaendischen Recht auskenne. Das koennte sicherlich nur ein entsprechender Fachanwalt beantworten. Vielleicht kennt ja jemand von den Expats einen entsprechenden Anwalt, der diese Frage wirklich rechtsverbindlich klaeren kann.
7. Wer sich laenger als 6 Monate am Stueck in Thailand aufhaelt, braucht auf jeden Fall eine thailaendische Fahrerlaubnis (FS), da intern. FS nur fuer bestimmte Ueberganszeiten (z.B Urlaub) im jeweiligen Land gueltig sind.
Ich habe in diesem Beitrag bewusst nur von Fuehrerschein (FS) gesprochen, obwohl es rein rechtlich gesehen ja um die Anerkennung der Fahrerlaubnis geht und der Fuehrerschein nur das amtl. Dokument ist, dass die jeweilige Fahrerlaubnis bestaetigt.