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Thailand Offene Fragen bezgl. Besuchsvisa für Thaifreundin

MrDeeJay

Last night a DJ saved my Life
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25 Juli 2018
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Kann mir nicht vorstellen das es in Dresden nur mit Termin geht...aber wer weiß?
scheint tatsächlich so zu sein Einladung von Ausländern, Verpflichtungserklärung steht zwar nur indirekt im Text, aber die machen da wohl tatsächlich ne größere sache draus...
Und von der Möglichkeit der Kautionshinterlegung war mir bisher auch nichts bekannt ... habs aber evtl. überlesen, weil ich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen kein Problem hab :p
 
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Patty

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Austria
Ne die Deutschen spinnen, was ihr für einen Aufwand betreibt ist ja Wahnsinn!
In Österreich geht das alles easy, auch die Visumserteilung in Bangkok, ohne Probleme 90 Tage !
Braucht Frau nicht mal einen Job, Hausfrau reicht !
 

Jonyw

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Ne die Deutschen spinnen, was ihr für einen Aufwand betreibt ist ja Wahnsinn!
In Österreich geht das alles easy, auch die Visumserteilung in Bangkok, ohne...
Abgesehen davon kann hier jeder in Deutschland ohne Papiere und Visum ohne Identitätfeststellung einreisen...aber für unsere Thaimädls wird so ein Aufwand betrieben:hammerist halt Bananenrepublik:kk
 

matti80

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Na ja auf der Webseite der Behörde in Dresden steht tatsächlich dass ein Termin für die Verpflichtungserklärung zwingend notwendig ist und laut der Dame an der Telefonauskunft wird dieser mit einer Wartezeit von 8 - 10 Wochen gewährt... Ein Wahnsinn!!! Ich frage mich jetzt halt ob es klüger ist einfach einzurücken alle Unterlagen mit zu nehmen ne Nummer zu ziehen und dann bissl auf Unwissend zu machen dass ich dafür ja erst einen Termin bräuchte...:) Weil wenn ich jetzt per Mail einen Termin erfrage ist die Option vermutlich vom Tisch.

...geht schon ein wenig in Richtung Diskriminierung was da für Hürden für ein Besuchsvisum unser kleinen Thais aufgebaut werden... Vielleicht sollte ich doch nach Österreich auswandern...:)
 
Thailernen.net

Beetrayed

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8 bis 10 Wochen ist krass, hab ich noch nie gehört.
Wenn ich ne VE brauche gehe ich einfach hin und ne Stunde später hab ich sie.
Das ist eine Behörde, die für den Bürger da sein sollte.
 
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matti80

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Also einfach hingehen Unterlagen anbei und sich dumm stellen? Wäre ein Versuch....
 

ursus

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Gut haben wir in der Schweiz den Beamtenstatus abgeschafft. Es haben es zwar noch nicht alle Angestellten auf Behörden begriffen, dass sie DL für die Bürger sind, aber wenn ich bei einer Behörde 8 - 10 Wochen auf einen Termin warten müsste, würde ich denen was husten. Das geht jetzt aber gar nicht. :arsch
 

glean

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Ne die Deutschen spinnen, was ihr für einen Aufwand betreibt ist ja Wahnsinn!
In Österreich geht das alles easy, auch die Visumserteilung in Bangkok, ohne...

Im Schengen Raum kann man sich ja als Deutscher eine Wohnung in Ö mieten - geht das dann auch so easy ? :) :)

Die Frau meines Österreichischen Arbeitskollegen aus München brauchte bei der Heirat kein A1 Sprachnachweis.
Ebenso ein Belgischer Arbeitskollege der auch in München wohnt.
( bei der Arbeit sprechen wir Englisch und es wäre ja irgendwie verkehrt wenn die Thai Frau eines Belgiers deutsch lernen müsste.
nur weil er in Deutschland lebt)
Da scheint es bei der richtigen Konstellation von Wohnort und Staatsangehörigkeit Möglichkeiten zu geben.
 
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Beetrayed

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Da scheint es bei der richtigen Konstellation von Wohnort und Staatsangehörigkeit Möglichkeiten zu geben.
Nennt sich Freizügigkeit der EU.
Ich führe mein Lieblingsbeispiel an ( hab ich schon mal, aber lange her)
In einem Haus in München wohnen ein Österreicher, ein Italiener, ein Franzose und ein Deutscher. Alle 4 fliegen nach Thailand und vermählen sich.
Beim Ehegattennachzug benötigt nur die Frau des Deutschen A1.

Solltest du also deinen Hauptwohnort ins EU Ausland verlegen, wäre deine Frau auch vom A1 befreit.
 

JT29

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Südbaden
Na ja, in DD geht es wohl tatsächlich nur mit Termin laut Webseite. Ob man jetzt dort tatsächlich die 8 Wochen auf einen Termin für eine VE warten muss, kann ich mir allerdings nicht so ganz vorstellen, denke eher das die Aussage für die Belange bei seinem Sachbearbeiter gilt. Aber Versuch macht klug.

Ja, so einfach mal schnell den Hauptwohnsitz ins EU Ausland verlegen, das wäre ja was. Die Realität sieht aber meist anders aus. Auch hier kommen dann erstmal ganz andere Kosten, Zeitfaktoren und Bürokratismus auf einen zu, das man sich dann schon mal für sich rechnen muss, ob sich der Spaß auch wirklich rechnet. Abgesehen davon, dass die Allermeisten nicht mal so schnell ins Ausland wechseln können ohne ihren Job dann mit zu wechseln.
 

Beetrayed

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Ganz meine Meinung @JT29 , sehr viel Aufwand.

Zumal man mittlerweile nach einem Jahr erfolglosen Versuchen A1 zu erlangen, Visa erteilt bekommt. Diese Frist war vor dem "Türkenurteil" 3 Jahre
 

glean

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Stimmt das * Türkenurteil* war 2014 vor jetzt 4 Jahren, bezog sich aber auf Ehegattennachzug von Ausländern in D um den EU Gesetzen zu genügen.
Ob die Ausländerämter das genau so sehen oder der einzelne Sachbearbeiter doch noch ein Fass aufmacht ist nicht so sicher.

Als Rentner kann man jedoch auch eine andere Ausnahmeregelung in Betracht ziehen.
Wenn man als Ehepaar vor hat, in absehbarer Zeit ins Land der Ehefrau auszuwandern und das plausibel darlegt, kann auf das A1 verzichtet werden.
Dann wird es wohl nur ein vom Zeitraum kürzeres Visum geben.
 

Beetrayed

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bezog sich aber auf Ehegattennachzug von Ausländern in D um den EU Gesetzen zu genügen
Nicht wirklich. Die Türkei ist ja nicht EU. Geklagt hatte eine Türkin gegen den A1 und nach langer Zeit vor dem EUGH Recht bekommen.
Das Urteil mit Begründung kann man im Internet nachlesen.

Sollte irgendwann eine Thai klagen, wird sie wohl auch recht bekommen. Bei Einzelklagen die zum Schluss beim EUGH landen, zieht der Staat immer zurück, da er ein abschließendes Urteil des EUGH bezügl. A1 vermeiden möchte.
 
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MrDeeJay

Last night a DJ saved my Life
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Wir sollten bitte aber auch nicht zu viele Dinge vermischen!
Die Verpflichtungserklärung ist im wesentlichen für einen "Kurzzeitaufenthalt ohne Erwerbstätigkeit" aufgrund der Einladung des Erklärenden.
A1 hat da nix mit zu tun.
A1 wird jedoch so richtig wichtig, bei der Erweiterung des Aufenthaltstitels Richtung "Niederlassungserlaubnis" nach der Eheschließung mit "Heiratsvisum".
Auch bei der Anerkennung von Ausbildungen um dann den Beruf auch hier ausüben zu können spielt das eine Rolle (damit indirekt auch je nach Tätigkeit für ein Arbeitsvisum - bei Thai Küche gar nicht, Bei Pflegeberufen oder Kinderbetreuung braucht man sogar B oder C).

Solange wir hier nur über den Besuch reden gibt es nur 2 bis 3 Kernaspekte.
1) Der Einladende kann die Eingeladene versorgen und auch bei "Unglücken" bezüglich der Kosten einspringen sowie zur Absoluten Not auch die Kosten einer Zwangsausreise tragen. Dafür die Verpflichtungserklärung - sollte man sich durchlesen für was man sich da alles Verpflichtet ;)
2) Die Rückkehrwilligkeit der Eingeladenen. Das ist etwas Wischiwaschi und dafür sollte sich die Dame auch vorbereiten im Interview mit der Botschaft das rüberzubringen.
Für meine Bekannte war das Null Problemo als Angestellte Lehrerin mit auch entsprechend seriösem Auftreten. Meist scheitern die Bargirls daran, dass sie da im Barstyle mit Hotpants oder Minirock auftreten und denken den Botschaftsangestellen ebenso wie die Barkunden um den Finger wickeln zu können. Da nützt dann auch kein Grundbesitz oder andere üblicherweise positive Aspekte.
2,5) Die Darstellung wie die freundschaftliche Beziehung entstanden und ggf. gewachsen ist. Heutzutage mit Fotos gemeinsam verbrachter Zeit über mehrere Monate oder besser Jahre (ein Freund von mir, der seit knapp 20 jahren mit einer Thai verheiratet ist musste damals Telefonrechnungen vorlegen, die dokumentieren, dass stetig Kontakt gehalten wurde) dann noch eine Kurze Story dazu, die das Mädel auch wiedergeben kann. So entzieht man sich dem Verdacht, dass die Beziehung und Einladung nur Fake ist um die Dame 3 Monate zum Schwarzarbeiten ins Land zu schaffen.

Gute Vorbereitung ist alles. Ich hab es bisher erst einmal gemacht und auf Anhieb und ohne Komplikationen wurde das VISA innerhalb einer Woche erteilt und der beklebte Ausweis per Post zugestellt. (Auch ohne je einen A1 überhaupt versucht zu haben)
 
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glean

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27 Februar 2017
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Ok - ich glaube man macht sich zu viele Gedanken. Nach amtlichen Angaben gehen ja wohl die allermeisten Besuchsvisa für die Freundin problemlos durch.
Wenn die Randbedingungen in D mit Wohnung und Einkommen des Einladers stimmen und das Bar Girl aus Pattaya nicht schon auffällig geworden ist,
kann man es ja einmal versuchen.
Ich bin ja im Oktober und auch im Februar wieder in Pattaya - vielleicht finde ich ja eine Lady, die mich 3 Monate besuchen möchte.

Es gibt in Pattaya ja auch kleine Büros, die sich um Visaangelegenheiten kümmern.
Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht ?