Bei den von Dir genannten Körperschäden, ist es nicht nachvollziehbar, dass Du nicht zeitnah operiert würdest. ...
Ich dachte, du bist Bauzeichner, oder habe ich in deiner Autobiographie die Fortbildung zum Kristallkugel-Seher überlesen?
Die Ärzte im BPH werden wohl wissen welche Behandlungsmethoden notwendig sind und die optimale Vorgehensweise kennen.
Auch die Sachbearbeiter beim ADAC, selbst wenn es Fachärzte sind, können den behandelnden Ärzten nicht vorschreiben was sie zu tun oder lassen haben, es sei denn es handelt sich um offensichtliche Behandlungsfehler oder eindeutig unnötige Maßnahmen. Dann könnte theoretisch die Kostenübernahme verweigert werden.
In dem Falle wäre der ADAC jedoch haftbar für Folgeschäden.
Dazu zählt, neben entstehenden Kosten, auch ein gewaltiger Immageschaden.