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Non-Immigrant Visa (O) Retirement

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Fischer

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20 September 2022
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HALLO Möchte ein

Non-Immigrant Visa (O) Retirement mit mehrmaliger Einreise beantragen

bei den Vorausetzungen bin ich auf ein Problem gestossen das Konsulat frankfurt schreibt



(Wenn Sie ein Retirement Visum für die mehrfache Einreisen beantragen, müssen Sie Auslandskrankenversicherung mit mindestens 1 Jahr Abdeckung haben.)

ich wiil aber nur 180 Tage bleiben Das bedeutet dann teure Versicherung für nix Letzes Jahr war die Versicherung nur dür den AUFENTHALT nötig

wer kann genaue Antwort geben
 
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Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
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1 Februar 2009
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Gibt es das ? Das 90 Tage Visum ist doch Single!
Weiss jetzt nicht worauf du hinaus willst?

Du bist doch Schweizer? Das Non O multiple ist ein Jahr gültig mit mehreren Einreisen wie @krimibiker schrieb. Dafür musst du beim Konsulat Frankfurt eine Jahres AKV einreichen. Fertig.

Wie es in Zürich, München oder Berlin ist weiß ich nicht, da für mich Frankfurt zählt.
 
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wwuff

Möchtegernsextourist
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11 März 2013
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Also ich habe auf München Seite auch gelesen:
Non O multible: Versicherung ein Jahr.
Und zwar auf deutsch. Wenn es auf englisch anders steht, könnte man es ja mal drauf ankommen lassen.
HM bietet ja eine Versicherung an: 90 Tage pro Einreise, gültig ein Jahr.
 
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TomHarley

Handsome man
   Sponsor 2024
25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Also ich habe auf München Seite auch gelesen:
Non O multible: Versicherung ein Jahr.
Also wenn ich schaue, steht auf der Seite des Thai Konsulats in München sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch 90 Tage.

  • Für den gesamten Aufenthalt in Thailand gültig
  • Wenn Sie ein Retirement Visum für die mehrfache Einreisen beantragen, müssen Sie Auslandskrankenversicherung mit mindestens 90 Tage Abdeckung haben.

    [...]

  • Valid for the entire stay in Thailand.
  • If you are applying for a Retirement Visa for multiple entries, you must have overseas medical insurance with at least 90 days coverage.
 
Cosy Beach Club

Nicolasd

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ich hänge mich hier mal mit einer prinzipiellen Frage dran..

-> Verstehe ich das richtig dass in der Praxis niemand wissen will ob ich verrentet bin solange meine Kontoauszüge eine Deckung den Anforderungen entsprechend aufweisen (und ich ein alter Sack bin)?

Es heisst (in München) zum Non-Immigrant Visa (O) Retirement
" Retirement (pensioner aged 50 or above with a state pension .."
bei den geforderten Unterlagen dann aber
"Rentenbescheid mit monatlichem Netto-Betrag von mindestens 1.200,00 EUR
oder
Kontoauszug mit mindestens 5.000,00 EUR Saldo pro Monatsende der letzten 3 Monate"

(Antworten von Forenmitgliedern die hierzu konkrete Erfahrungen haben bevorzugt)
 

FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
   Autor
Verstehe ich das richtig dass in der Praxis niemand wissen will ob ich verrentet bin solange meine Kontoauszüge eine Deckung den Anforderungen entsprechend aufweisen (und ich ein alter Sack bin)
Kann es dir auch nochmal bestätigen,

Es interessiert die nicht, ob du tatsächlich Rentner bist, solange du über 50 bist, und 5000 auf dem Konto hattest in den letzten 3 Monaten.
So wurde mir das im August 2022 von Frankfurt bestätigt, man benötigt keinen Nachweis, dass man tatsächlich Rentner ist.

(Antworten von Forenmitgliedern die hierzu konkrete Erfahrungen haben bevorzugt)
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
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ich hänge mich hier mal mit einer prinzipiellen Frage dran..

-> Verstehe ich das richtig dass in der Praxis niemand wissen will ob ich verrentet bin solange meine Kontoauszüge eine Deckung den Anforderungen entsprechend aufweisen (und ich ein alter Sack bin)?

Es heisst (in München) zum Non-Immigrant Visa (O) Retirement
" Retirement (pensioner aged 50 or above with a state pension .."
bei den geforderten Unterlagen dann aber
"Rentenbescheid mit monatlichem Netto-Betrag von mindestens 1.200,00 EUR
oder
Kontoauszug mit mindestens 5.000,00 EUR Saldo pro Monatsende der letzten 3 Monate"

(Antworten von Forenmitgliedern die hierzu konkrete Erfahrungen haben bevorzugt)
....oder Kontoauszug etc...da steht ja nichts von "Rentner" diesbezüglich 🤔
 
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FreundvonderMosel

Ich komme aus Ironien,ne kleine Insel vor Pattaya
   Autor
....oder Kontoauszug etc...da steht ja nichts von "Rentner" diesbezüglich 🤔
So wie ich es verstanden habe von Frankfurt, gehen nur Kontoauszüge kein etc. Zum Beispiel monatlicher Gehaltsnachweis
 
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buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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So wie ich es verstanden habe von Frankfurt, gehen nur Kontoauszüge kein etc. Zum Beispiel monatlicher Gehaltsnachweis
Ich muss jedes Jahr meine Rente/Pension beim Konsul bestätigen lassen,mit der Kopie als Anlage, von der Deutschen Rentenversicherung und dem LBV.

Das ist aber immer nur bei der Verlängerung für ein weiteres Jahr der Fall!

Das kann bei einem in Deutschland beantrgtem Visa natürlich auch anders sein.

Alleine wenn ich im Internet die verschiedenen Vorschriften, verschiedener Thai-Konsulate lese ;-)
 

wwuff

Möchtegernsextourist
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11 März 2013
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Sorry @TomHarley
meine Antwort bezog sich auf: Non O multible
Aber im Titel steht deutlich:

Non-Immigrant Visa (O) Retirement​

Habe jetzt nicht noch mal alles nachgelesen, aber eventuell besteht ja da der Unterschied.
Ich habe mich immer an Retirement und den unverzinsten 5000,00 gestört. Bin Ü50 aber bei Antragstellung (noch) kein Rentner.
Aber es wird wohl einfacher sein, auf die Zinsen zu verzichten und dafür die (für den Gesundheitsschutz) nicht benötigte Versicherung zu sparen. Neue Denkaufgabe für mich, dafür schon mal Danke. Auch an alle.

Und wenn jemand aktuell bestätigen kann, das in München anstelle des Rentennachweises auch Lohnabrechnungen akzeptiert werden, so wie früher, als man in München persönlich beantragte, wäre es noch einfacher mit dem "Retirement O multible"
 
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TomHarley

Handsome man
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25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
meine Antwort bezog sich auf: Non O multible
Non O Visa gibt es in verschiedenen Ausführungen:
Alle diese können für eine einfache Einreise (Single Entry) oder für mehrfache Einreisen (Multiple Entry) beantragt werden.

Da der Threadtitel "Non Immigrant Visa (O) Retirement" lautet und Du von "Non O Multiple" schriebst, ging ich davon aus, dass Du ein "Non O Retirement for Multiple Entry" meintest. Und da steht halt beim Münchner Konsulat 90 Tage KV.

Bei welchem Non O Multiple hattest Du denn nachgeschaut?
 

chockdee

mal sehen was der Tag so bringt.
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2 Dezember 2008
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Berlin-Schöneberg
Sorry @TomHarley
meine Antwort bezog sich auf: Non O multible
Aber im Titel steht deutlich:

Non-Immigrant Visa (O) Retirement​

Habe jetzt nicht noch mal alles nachgelesen, aber eventuell besteht ja da der Unterschied.
Ich habe mich immer an Retirement und den unverzinsten 5000,00 gestört. Bin Ü50 aber bei Antragstellung (noch) kein Rentner.
Aber es wird wohl einfacher sein, auf die Zinsen zu verzichten und dafür die (für den Gesundheitsschutz) nicht benötigte Versicherung zu sparen. Neue Denkaufgabe für mich, dafür schon mal Danke. Auch an alle.

Und wenn jemand aktuell bestätigen kann, das in München anstelle des Rentennachweises auch Lohnabrechnungen akzeptiert werden, so wie früher, als man in München persönlich beantragte, wäre es noch einfacher mit dem "Retirement O multible"


Du musst die 5000€ über 3 Monate auf deinem Konto nachweisen, sonst nichts. Da wird nichts unverzinst hinterlegt, oder was meinst du mit "unverzinsten 5000,00"

Für das Non Immi O/M mußt du über 50 sein, aber nicht zwingend Rentner. Es gelten andere Bestimmungen als beim Touristenvisum.

Lohnabrechnungen werden für ein Non Immi O oder O/M nicht akzeptiert. Nur entweder ein Rentennachweis oder die 5000 €, nachgewiesen durch drei aufeinanderfolgende aktuelle Kontoauszüge. Das ist bei allen Konsulaten gleich.

Möchtest du ein Visum mit Nachweis über eine Lohn/Gehaltsabrechnung bleibt dir nur ein normales Touristenvisum.

Für das Non Immi O brauchst du eine KV über die 90 Tage Gültigkeit des Visums ab Einreise. (Berlin über die tatsächlich Dauer des Aufenthaltes, wenn weniger als 90 Tage)
Für das Non Immi O/M (Multiple) ist ab Einreise 1Jahr gültig. Frankfurt und München verlangen wohl eine KV über die gesamte Gültigkeit des Visums, als für ein Jahr.
Das wird von den Konsulaten unterschiedlich wieder gehandhabt. Berlin ging bisher immer von dem tatsächlichem Aufenthalt aus, wie im Visumsantrag vermerkt und durch die KV nachgewiesen (Quelle: eigene Erfahrung)
 
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