Die letzten Wochen waren durch den Umzug und das Eingewoehnen hier in der neuen Bleibe gepraegt.
Ausserdem standen wieder die Verlaengerung meiner Aufenthaltserlaubnis fuer 1 Jahr auf dem Programm und ganz neu in diesem Jahr: Besteuerung der eingefuehrten Geldbetraege.
Zum Thema Verlaengerung meiner Extension habe ich in dem Thread: Extension of stay - selbsterlebte Varianten bereits schon einiges geschrieben. Daher hier nur in aller Kuerze:
Am 11.03.25 war ich auf der Immigration in Jomtien um meine jaehrliche Extension of Stay zu machen. Ich hatte auch alle Dokumente dabei wie TM 07 , Passkopie, Nachweis Einkommen,
Mietvertrag als Nachweis des Wohnsitzes. In den Jahren davor hatte der Immigration immer die vereinfachte Variante des Mietvertrags (Kopie 1. und letzte Seite) gereicht. Seit einiger Zeit muss mit dem Mietvertrag auch eine Kopie ID-Card (Thai) oder Bildseite Reisepass (Auslaender) des Vermieters sowie Kopie des Chanot (ersatzweise geht auch die Stromrechnung sofern Adresse und Eigentuemer vermerkt sind) eingereicht werden.
Diese Kopien von Reisepass und Chanot meines Vermieters hatte ich nicht, weil mir mein Vermieter diese Dokumente verweigerte. Wegen dieser fehlenden Kopien wurde daher am 11.03.25 mein Antrag auf Extension abgelehnt. Einfachster Weg: mein Vermieter schickt mir diese Kopien per Email und ich lege sie vor - ging nicht weil der Vermieter auf dem Standpunkt steht, dass die Immigration dies nicht braucht weil er ja schon das TM 30 gemacht hat. Ausserdem wuerde ihn meine Extension garnichts angehen und somit: keine Kopien.
Aber in Thailand gibt es auch noch andere - leider finanziell kostspieligere - Varianten um sein gewuenschtes Ziel zu erreichen. Das kann die Agentur sein aber auch gewisse Beziehungen die mitunter ueber 7 Ecken aktiviert werden muessen und hier von mir nicht naeher erlaeutert werden.
Fakt: am 14.03.25 konnte ich dann meinen Reisepass mit der neuen Extension bis Anfang April 2026 in Empfang nehmen.
Am 03.03.2025 nahm ich dann das Thema Steuer in Angriff. Es gibt zu diesem Thema einen eigenen Thread der aber inzwischen so unuebersichtlich ist, dass ich schon seit einigen Monaten dort nicht mehr mitlese. Ich habe fuer mich meine eigene Entscheidung getroffen und hatte mich bereits im November 2024 beim Revenue Office Sattahip informiert. Nachdem meine elektronische Steuerbescheinigung 2024 meines LBV vorlag, ging es erneut zum Revenue Office. Als pensionierte Landesbeamter BW unterliege ich Artikel 18 (2) des DBA mit Thailand und zahle auf meine Pension Steuern in D. Die elektronische Steuerbescheinigung wurde in deutsch nicht akzeptiert und musste daher uebersetzt und durchs Konsulat beglaubigt werden.
Danach erhielt ich dann meine TIN und einen Steuerbescheid fuer 2024 ueber 0 bt.
Das ganze Prozedere ging ohne grosse Probleme ueber die Buehne. Bei dem Ausfuellen des Antrag fuer die TIN und fuer den Steuerbescheid waren die Damen des Revenue Office behilflich.
Das ich mich hier um eine TIN bzw. Steuererklaerung gekuemmert habe war meine persoenliche Entscheidung. Ich weiss, dass hier die Meinungen sehr kontrovers sind und ich mit meinem Weg sicherlich bei Einigen auf Unverstaendnis stosse. Letztendlich ist es egal welchen Weg jeder Einzelne geht - ich habe mich so entscheiden und diesen Weg gewaehlt.
Ich weiss auch, dass dieses Thema hier in meinem Thread angesprochen zu Diskussion regelrecht einlaedt - daher hier der klare Hinweis: ich werde jede Diskussion abblocken und Beitraege zum Thema Steuern die meiner Ansicht nach in eine Diskussion abdriften konsequent loeschen.
Ausserdem standen wieder die Verlaengerung meiner Aufenthaltserlaubnis fuer 1 Jahr auf dem Programm und ganz neu in diesem Jahr: Besteuerung der eingefuehrten Geldbetraege.
Zum Thema Verlaengerung meiner Extension habe ich in dem Thread: Extension of stay - selbsterlebte Varianten bereits schon einiges geschrieben. Daher hier nur in aller Kuerze:
Am 11.03.25 war ich auf der Immigration in Jomtien um meine jaehrliche Extension of Stay zu machen. Ich hatte auch alle Dokumente dabei wie TM 07 , Passkopie, Nachweis Einkommen,
Mietvertrag als Nachweis des Wohnsitzes. In den Jahren davor hatte der Immigration immer die vereinfachte Variante des Mietvertrags (Kopie 1. und letzte Seite) gereicht. Seit einiger Zeit muss mit dem Mietvertrag auch eine Kopie ID-Card (Thai) oder Bildseite Reisepass (Auslaender) des Vermieters sowie Kopie des Chanot (ersatzweise geht auch die Stromrechnung sofern Adresse und Eigentuemer vermerkt sind) eingereicht werden.
Diese Kopien von Reisepass und Chanot meines Vermieters hatte ich nicht, weil mir mein Vermieter diese Dokumente verweigerte. Wegen dieser fehlenden Kopien wurde daher am 11.03.25 mein Antrag auf Extension abgelehnt. Einfachster Weg: mein Vermieter schickt mir diese Kopien per Email und ich lege sie vor - ging nicht weil der Vermieter auf dem Standpunkt steht, dass die Immigration dies nicht braucht weil er ja schon das TM 30 gemacht hat. Ausserdem wuerde ihn meine Extension garnichts angehen und somit: keine Kopien.
Aber in Thailand gibt es auch noch andere - leider finanziell kostspieligere - Varianten um sein gewuenschtes Ziel zu erreichen. Das kann die Agentur sein aber auch gewisse Beziehungen die mitunter ueber 7 Ecken aktiviert werden muessen und hier von mir nicht naeher erlaeutert werden.
Fakt: am 14.03.25 konnte ich dann meinen Reisepass mit der neuen Extension bis Anfang April 2026 in Empfang nehmen.
Am 03.03.2025 nahm ich dann das Thema Steuer in Angriff. Es gibt zu diesem Thema einen eigenen Thread der aber inzwischen so unuebersichtlich ist, dass ich schon seit einigen Monaten dort nicht mehr mitlese. Ich habe fuer mich meine eigene Entscheidung getroffen und hatte mich bereits im November 2024 beim Revenue Office Sattahip informiert. Nachdem meine elektronische Steuerbescheinigung 2024 meines LBV vorlag, ging es erneut zum Revenue Office. Als pensionierte Landesbeamter BW unterliege ich Artikel 18 (2) des DBA mit Thailand und zahle auf meine Pension Steuern in D. Die elektronische Steuerbescheinigung wurde in deutsch nicht akzeptiert und musste daher uebersetzt und durchs Konsulat beglaubigt werden.
Danach erhielt ich dann meine TIN und einen Steuerbescheid fuer 2024 ueber 0 bt.
Das ganze Prozedere ging ohne grosse Probleme ueber die Buehne. Bei dem Ausfuellen des Antrag fuer die TIN und fuer den Steuerbescheid waren die Damen des Revenue Office behilflich.
Das ich mich hier um eine TIN bzw. Steuererklaerung gekuemmert habe war meine persoenliche Entscheidung. Ich weiss, dass hier die Meinungen sehr kontrovers sind und ich mit meinem Weg sicherlich bei Einigen auf Unverstaendnis stosse. Letztendlich ist es egal welchen Weg jeder Einzelne geht - ich habe mich so entscheiden und diesen Weg gewaehlt.
Ich weiss auch, dass dieses Thema hier in meinem Thread angesprochen zu Diskussion regelrecht einlaedt - daher hier der klare Hinweis: ich werde jede Diskussion abblocken und Beitraege zum Thema Steuern die meiner Ansicht nach in eine Diskussion abdriften konsequent loeschen.