Ziehen wir mal einen Schlussstrich unter die Diskussion und ich fasse mal zusammen.
Wir haben Meinungen beider Seiten gelesen und im Grunde ist auch die Sichtweise nachvollziehbar, dass Passdaten sensible Daten sind und daher eine Passkopie nicht wie Konfetti verstreut werden sollte. Dies ist aber im Fall eines Mietverhaeltnisses eben nicht so. Hier entsteht ein Vertragsverhaeltnis das gewissen gesetzmaessigen Regularien in Thailand unterliegt.
Wie es
@kerrylu schon angefuehrt hat, gehoert zu einem vollstaendigem Mietvertrag fuer den Mieter eine Kopie der ID-Card (Thai) oder Bildseite Pass (Auslaender) sowie eine Kopie des Chanots. Im Gegenzug bekommt ja auch der Vermieter eine Kopie der Bildseite Pass des Mieters, da er diese fuer die TM 30 Meldung benoetigt.
Auf der Immigration wird kontrolliert ob Vermieter/Inhaber des Condos oder Chanots und Kopie Pass ein und die selbe Person zeigt und somit das Condo/Haus vom Eigentuemer vermietet wird.
Inzwischen ist es eine gaengige Praxis geworden, dass Leute als Touristen einreisen, ein Condo oder Haus jahresweise mieten (guenstiger Mietpreis) selbst nur einige Wochen dort wohnen und dann das Condo oder Haus auf AirBnB Basis untervermieten.
Wie auch beim TM 30 wird bei der Verlaengerung der Extension quasi der Mieter in die Pflicht genommen den Vermieter zu dieser Meldung bzw. zur Ueberlassung der entspechenden Unterlagen zu zwingen. Nicht die feine englische Art, aber es wirkt da der Mieter bei der Extension/CoR/TM 47 zwingend ein TM 30 oder einen Mietvertrag vorlegen muss, der die von der Immigration verlangten Anfoerdungen entsprechen muss. Hat er dies nicht wird sein Ersuchen abgelehnt. Also wird der Mieter zusehen, dass er die erforderlichen Unterlagen bekommt oder er muss sich eine andere Loesung (meist deutlich teurer) einfallen lassen - wie z.B. eine Agentur einzuschalten .