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Joe
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Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
   Autor
1 Februar 2009
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WENN DU EIN „CERTIFICATE OF RESIDENCE“ BENÖTIGST​



In manchen Fällen benötigst du ein „Certificate of residence“.
Es ist eine Bestätigung der Adresse, an der du dich gegenwärtig in Thailand aufhältst und wird benötigt:
  • um ein Auto oder Motorrad zu kaufen
  • den Führerschein für Auto oder Motorrad zu machen bzw. umschreiben zu lassen
  • ein Bankkonto zu eröffnen
  • zu heiraten
  • Unterlagen für ein Neugeborenes


Hotels und Gasthäuser werden ausländische Gäste automatisch anmelden.

Jeder Ausländer, in Thailand muss innerhalb von 24 Stunden, an seinem Aufenthaltsort: Hotel, Haus oder Condominium angemeldet werden (section 38 of the 1979 immigration act).

Dies erfolgt über das Formblatt tm.30 https://t1p.de/dqikx (PDF) und muss bei der Immigration mit Passkopien aller Bewohner eingereicht werden.
(Der Vermieter (Hausbuch Eigentümer) – Ehepartner, Freund oder … muss das tm 30 ausgefüllt und mit ID-Card und Hausbuch Kopie der Immigration vorlegen).

Condo Besitzer/Mieter, auch Mieter von Häusern sollten dieses mit dem jeweiligen Vermieter oder dem Condo Büro abklären.
Verantwortlich für diesen Report ist in erster Instanz der Vermieter, allerdings kann es für den Ausländer selbst nachteilig werden, wenn der 90 Tage Report oder die Visumverlängerung ansteht und die Wohnsitzmeldung nicht erfolgt ist
 
Zuletzt bearbeitet:

DerOlli

Kennt noch nicht jeder
   Autor
3 August 2022
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Mh also müsste ich jetzt schon vom Vermieter angemeldet sein obwohl ich nicht vor Ort bin? Ich werde dort mal nachfragen, würde gern auch ein Konto im September eröffnen und benötige dann ja die Bescheinigung
 
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robbbbor

Hat nicht gepasst
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Mh also müsste ich jetzt schon vom Vermieter angemeldet sein obwohl ich nicht vor Ort bin? Ich werde dort mal nachfragen, würde gern auch ein Konto im September eröffnen und benötige dann ja die Bescheinigung
Lass dich nicht verrückt machen.

Du musst natürlich immer nur dann angemeldet sein, wenn du auch vor Ort bist.

Wenn du in Thailand bist, gibst du deinem Vermieter (oder der Hausverwaltung) Bescheid und bittest darum, dass sie sich um das TM.30 kümmern.

Ob sie das dann wirklich machen oder nicht, kann dir bei 30 Tagen ziemlich egal sein.
Wie @Rüssli schon gesagt hat, bist nicht du, sondern der Vermieter in der Pflicht, die Anmeldung zu übernehmen.

Das TM.30 wird erst dann relevant, wenn du z.B. deinen Aufenthalt auf der Immigration verlängern oder irgendwelche Dokumente beantragen willst.
 

Alwaro

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zu Hause
Wenn du in Thailand bist, gibst du deinem Vermieter (oder der Hausverwaltung) Bescheid und bittest darum, dass sie sich um das TM.30 kümmern.

Viele vermieter nicken das ab und erledigen das nicht selbst. Steuern sparen und so. Deswegen mache ich das jeweils selbst und bin auf der sicheren Seite.
 

robbbbor

Hat nicht gepasst
   Ex Member
2 März 2019
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Viele vermieter nicken das ab und erledigen das nicht selbst. Steuern sparen und so. Deswegen mache ich das jeweils selbst und bin auf der sicheren Seite.
Ich mach die TM.30 Meldung auch selbst (online)...allerdings leben wir beide halt auch dauerhaft in Thailand und brauchen das TM.30 spätestens beim 90-Tage Report oder sonstigen Angelegenheiten auf der Immigration.

Bei 30 Tagen Urlaub würde ich mir aber keine Gedanken machen, zumal eben der Vermieter und nicht der Mieter in der Pflicht ist.
 

Alwaro

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zu Hause
Das ist wiederum nur eine 90 Tage Meldung, die wird faellig, wenn du 90 Tage im Land bist.

Falsch, das ist die 90 Tagesmeldung.

90 Tage.jpg

da ich im September 22 die 90 Tagesmeldung zu spät gemacht habe mit der Notiz des Beamten. 15 Tage vorher und 7 Tage nachher muss die erledigt sein, ansonsten kostet es 5000 THB (welche mir erlassen wurde) Busse.
 
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LedZeppelin

Nobody is perfect
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Das ist wiederum nur eine 90 Tage Meldung, die wird faellig, wenn du 90 Tage im Land bist.
Hat ja Alwaro schon beantwortet, daß dies keine 90 Tage Meldung ist.

Ich hab diesen Abschnitt auch im Paß.
Man hat mir damals auf der Immi erklärt, dies wäre meine feste Wohnbescheinigung und dadurch müßte ich nicht diese Meldung machen, wenn ich mal auf Reisen bin und wieder zurückkomme.
Diese Rückmeldung habe ich bzw. der Hauseigentümer in meinen nun fast 29 Jahren auch noch nie gemacht.
 
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sizzla2k8

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8 November 2014
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Fliege am 30.7 für 29 Tage ins gelobte Land. Kann ich danach für mitte Oktober ein Touristen Visum beantragen?
 
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