Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Joe
Smurf Bar

Info Krankenversichrung für Expats in Thailand

fastpage

Einhorn-Experte
   Sponsor 2025
5 September 2009
3.928
11.476
4.568
Austria,Florida
Für Österreich:
Solange man seinen Hauptwohnsitz und somit Lebensmittelpunkt in A(also zb in Thailand überwintert), können die Behandlungskosten eingereicht werden wie bei einem Wahlarzt und bekommt das, was die Krankenkassa dem Arzt zahlen würde, zurück.
Bei den div Reisekrankenversicherungen usw steht sinngemäß" es muss zuerst bei allen anderen vorhandenen Krankenversicherungen eingereicht worden sein, bis wir was zahlen".

Ohne SB ok, sobald man aber in Th gemeldet(also in einem Hausbuch drinnen bzw Mia da nen Nebenwohnsitz), bleiben nur mehr sehr wenige Reisekrankenversicherungen übrig, die Länder mit Haupt/Nebenwohnsitz nicht ausschliessen.
Diese haben meist einen SB und da habe ich bis jetzt, auch nach stationären Krankenhausaufenthalten, von der gesetzlichen Krankenkassa nahezu alles refundiert bekommen und die Reisekrankenversicherung musste aufgrund SB nix zahlen.

Vielleicht hilft das dem einen oder anderen in der Entscheidungsfindung.

Notfallmedizin, stationärer Aufenthalt und Op/Behandlungen die meinen finanziellen Rahmen sprengen.
Das ist für mich der Grund, eine Krankenversicherung abzuschliessen.

Mit obigen Hintergrund, lässt sich vielleicht ein SB mit zb. 400000 Baht pa leichter erscheinen.
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
2.340
8.415
2.415
" Auch meine PKV (AXA-DBV) leistet mit Zusatzvereinbarung bei Wohnsitz Thailand."

Als ich der DBV mein Auswandern nach Thailand mitgeteilt habe, war das Angebot.

Maximal 3 Jahre große Anwartschaft zum Erhalt der Rückstellungen, oder eben die kleine Anwartschaft.

Die ich jetzt schon 35 Jahre bezahle ;-)

Habe 2012 noch einmal angefragt. Wieder, maximal 6 Monate in Thailand, was soll ich damit?

Und danach wäre meine Anwartschaft wahrscheinlich weg ;-(

Bei der Debeka, habe ich letztes Jahr mal angefragt. Monatsbeitrag für die 30% Restkosten 551,28.-€

Also 6615.-€ =je nach Wechselkurs ca.240.000.-THB im Jahr

War mir einfach zu viel für die 30% der Kosten!
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
2.340
8.415
2.415
Für Österreich:
Solange man seinen Hauptwohnsitz und somit Lebensmittelpunkt in A(also zb in Thailand überwintert), können die Behandlungskosten eingereicht werden wie bei einem Wahlarzt und bekommt das, was die Krankenkassa dem Arzt zahlen würde, zurück.
Bei den div Reisekrankenversicherungen usw steht sinngemäß" es muss zuerst bei allen anderen vorhandenen Krankenversicherungen eingereicht worden sein, bis wir was zahlen".

Ohne SB ok, sobald man aber in Th gemeldet(also in einem Hausbuch drinnen bzw Mia da nen Nebenwohnsitz), bleiben nur mehr sehr wenige Reisekrankenversicherungen übrig, die Länder mit Haupt/Nebenwohnsitz nicht ausschliessen.
Diese haben meist einen SB und da habe ich bis jetzt, auch nach stationären Krankenhausaufenthalten, von der gesetzlichen Krankenkassa nahezu alles refundiert bekommen und die Reisekrankenversicherung musste aufgrund SB nix zahlen.

Vielleicht hilft das dem einen oder anderen in der Entscheidungsfindung.

Notfallmedizin, stationärer Aufenthalt und Op/Behandlungen die meinen finanziellen Rahmen sprengen.
Das ist für mich der Grund, eine Krankenversicherung abzuschliessen.

Mit obigen Hintergrund, lässt sich vielleicht ein SB mit zb. 400000 Baht pa leichter erscheinen.
Also gut 11.000.-€ als Selbstbehalt, finde ich schon eine stolze Summe!

Da zahlst Du ja 90% aller Stationären Behandlungen in Thailand selber!
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Maximal 3 Jahre große Anwartschaft zum Erhalt der Rückstellungen, oder eben die kleine Anwartschaft.
Habe 2012 noch einmal angefragt. Wieder, maximal 6 Monate in Thailand, was soll ich damit?
Da scheinen sie ihre Bedingungen wohl mittlerweile etwas geändert zu haben. Ich habe meinen Wohnsitz 2022 verlegt und jetzt geht es!
Bei der Debeka, habe ich letztes Jahr mal angefragt. Monatsbeitrag für die 30% Restkosten 551,28.-€
Billig ist es natürlich nicht und schon garnicht bei den diesjährigen Erhöhungen, trotzdem sind unsere Beiträge noch human. Wobei ich gerade bei der Debeka mit weiteren Erhöhungen die nächsten Jahre rechne. Aber wir haben (außer eventueller Vergleichsberechnungen bei der Abrechnung mit den Deutschen Kosten) die ganzen Fallstricke der hiesigen Versicherungen nicht! Zudem sind nahezu alle unsere PKV Beiträge bei der Einkommensteuerklärung in D absetzbar.
 
  • Like
Reaktionen: Hebe

dadadu

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
29 November 2022
41
301
593
Ein grosses, ja sehr grosses GROSSES Dankeschön dem Verfasser.

Grüsse
dadadu

.........der diese Arbeit Ende 2025 auf sich nehmen wird
 

pomschobkuhn

Aktiver Member
    Aktiv
12 Januar 2023
196
409
603
Ich glaube es geht darum, dass eine KV einem kündigen darf/will, sobald Pflegebedürftigkeit eintritt und nicht um die Übernahme der Pflegekosten.
Stimmt, und genau ab dem Moment wird diese Person laut den Versicherungsbedingungen nicht mehr als versicherbar angesehen, denn versicherbar sind nur natürliche Personen. Nicht versicherbar sind -dauernd pflegebedürftige Personen - Personen deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist.........und und und
 

PanTau

Kein anderes Hobby?
    Aktiv
22 Januar 2011
1.506
3.629
2.115
Bremen
Ich hoffe es ist OK wenn ich hier eine Frage zum Thema "Vorerkrankungen" bei Antragsstellung stelle.

Werden nur Erkrankungen der letzten 5 oder 10 Jahre abgefragt ?
Ich weiss doch heute nicht mehr wann ich wegen was auch immer in den letzten 40 Jahren beim Hausarzt behandelt wurde ?

Was muss man da auflisten ? - OPs von vor über 20 Jahren ?

Wie kontrolliert die TH Versicherung im Leistungsfall die Vorerkrankungen in D ?

PanTau
 
  • Like
Reaktionen: Thai Mike

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
2.340
8.415
2.415
ALLE Vorerkrankunge angeben,wäre mein Rat!

Sonst kann es im Leistungsfall, besonders wenn es für die KV teuer wird ,eng werden!

Dann kommt der Passus "Vorvertragliche Anzeigepflicht"evtl.zum tragen!

Bei einer vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht oder arglistigen Täuschung beträgt die Frist 10 Jahre zur Ausübung der Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung.

Hätte der Versicherer bei Kenntnis des gefahrerhöhenden Umstands den Vertrag nicht abgeschlossen, kann er den Vertrag mit Monatsfrist kündigen.

Meine TH KV, hat im Schadensfall alle Unterlagen der Krankenhäuser verlangt.

Hätte ich keine angegeben,hätten sie eben alle angeschrieben,und dann... :( .. Heute ist eben dies betreffend alles zumindest in Thailand alles digitalisiert.

Im Zweifelsfall die KV,und nicht den Versicherungsmakler fragen!!

Ob in Deutschland angefragt werden kann,weiß ich nicht. Würde es aber nicht darauf ankommen lassen .. ;)

Ich hatte vor vielen Jahren mal selber den Fall,das meine deutsche Krankenversicherung,über die deutsche Botschaft in Bangkok,im Wege der Amtshilfe, Überprüfungen über meinen Krankenhausaufenthalt,die Höhe der Rechnung,den behandenden Arzt und ob der befugt war diese Rechnung auszustellen abgefragt hat!

Höhe der Rechnung war ca.600.000.-THB
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: LoS und PanTau

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
2.340
8.415
2.415
Fällt mir gerade ein Beispiel von einem Freund ein.

Dem wurde im Alter von 28 Jahren eine Niere entfernt.

Der hat aber in Thailand mit 60 eine deutsche Versicherung in Thailand abgeschlossen.

Angegeben hat er das nicht,auf anraten des Maklers!

Mittlerweile hat er schon 7stellig privat dafür an Krankenhäusern gezahlt,weil er Angst hat diese Rechnungen einzureichen,weil dann wohl Nachfragen kommen würden!

Und die KV,zumindest den Vertrag kündigen würde. Und jetzt ist er eben schon 70 Jahre alt,und eine neue KV würde er nicht mehr bekommen,außer er unterschlägt,das er von einer KV schon mal gekündigt wurde!

So kann es auch kommen ;-(
 

Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
Thread Starter
    Werbepartner
Thread Starter
4 Dezember 2008
1.196
19.459
3.115
59
Pattaya
www.travel-dental.com
Ich hoffe es ist OK wenn ich hier eine Frage zum Thema "Vorerkrankungen" bei Antragsstellung stelle.

Werden nur Erkrankungen der letzten 5 oder 10 Jahre abgefragt ?
Ich weiss doch heute nicht mehr wann ich wegen was auch immer in den letzten 40 Jahren beim Hausarzt behandelt wurde ?

Was muss man da auflisten ? - OPs von vor über 20 Jahren ?

Wie kontrolliert die TH Versicherung im Leistungsfall die Vorerkrankungen in D ?

PanTau

Fällt mir gerade ein Beispiel von einem Freund ein.

Dem wurde im Alter von 28 Jahren eine Niere entfernt.

Der hat aber in Thailand mit 60 eine deutsche Versicherung in Thailand abgeschlossen.

Angegeben hat er das nicht,auf anraten des Maklers!

Mittlerweile hat er schon 7stellig privat dafür an Krankenhäusern gezahlt,weil er Angst hat diese Rechnungen einzureichen,weil dann wohl Nachfragen kommen würden!

Und die KV,zumindest den Vertrag kündigen würde. Und jetzt ist er eben schon 70 Jahre alt,und eine neue KV würde er nicht mehr bekommen,außer er unterschlägt,das er von einer KV schon mal gekündigt wurde!

So kann es auch kommen ;-(

Ich denke mal, das ist bei jeder Versicherung etwas unterschiedlich.

Die Allianz Ayudhya wollte sämtliche Krankheiten wissen wobei, vor allen Dingen chronische Krankheiten von Interesse waren, soll heißen der Fußpilz, der einen vor 30 Jahren gepiesackt hat ist völlig uninteressant ebenso wenig wie eine Corona Infektion vor 2 Jahren.

Der Text bei der Allianz lautet Frei übersetzt wie folgt:

Die Versicherungsgesellschaft wird nicht für die Kosten von chronischen Erkrankungen, Verletzungen oder sonstigen Erkrankungen inklusive Komplikationen aufkommen, wenn diese nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages zu Ende behandelt und ausgeheilt waren, es sei denn:

1. Die versicherte Person hat die Versicherungsgesellschaft darüber informiert und die Versicherungsgesellschaft akzeptiert das Risiko zu übernehmen oder

2. Diese chronische Erkrankung, Verletzung oder Krankheit inklusive Komplikationen hat in den letzten 5 Jahren keine Symptome gezeigt, wurde von keinem Arzt untersucht, diagnostiziert oder behandelt und die versicherte Person hat deswegen auch in den letzten 5 Jahren keinen Arzt aufgesucht; ebensolches gilt für 3 Jahre nach Abschluss der Versicherung.

Ich habe das weiter oben ja bereits im Original hochgeladen.

Ich verstehe das so: diese Einschränkung gilt nicht für chronische Erkrankungen, die bereits einmal im Leben aufgetaucht und vor 5 Jahren oder früher erfolgreich behandelt worden sowie bis zu 3 Jahre nach Abschluss der Versicherung nicht mehr aufgetaucht sind.

Aber alle Erkrankungen, die in den letzten 5 Jahren aufgetaucht und oder behandelt worden und während der 3 Jahre nach Versicherungsabschluss erneut auftauchen sind auf alle Zeit nicht versicherbar.

Erkrankungen die jedoch früher aufgetreten sind, oder die völlig neu auftreten und einem bis dahin unbekannt waren sind problemlos versicherbar.

Ob man wirklich alles angeben sollte, will sehr sehr gut überlegt sein.

Der Herr, der mit 28 eine Niere entfernt bekommen hat und jetzt seit 10 Jahren seine Krankenhausrechnungen nicht einreicht, damit die ihn nicht aus der Versicherung raus schmeißen, könnte eventuell die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben.

Denn bei Abschluss des Versicherungsvertrages entbindet man die Versicherung von der ärztlichen Schweigepflicht ebenso wie man hier einen Blankoscheck ausstellt, mit dem sie jederzeit und allen Ortes Gesundheitsinformationen von einem einholen kann.

Wenn er sich also doch irgendwann entscheiden sollte, seine Rechnungen einzureichen und der Versicherung kommt das etwas komisch vor, das plötzlich aus dem Nichts die Behandlung von gefährlichen Symptomen auftaucht, dann werden die bei den verschiedenen Hospitälern nachfragen.

Leider ist es tatsächlich so, daß man auch, wenn man keine Rechnungen einreicht, trotzdem gegenüber der Versicherungsgesellschaft die Verpflichtung hat, alle relevanten Gesundheitsveränderungen oder Krankheiten mitzuteilen.

Das Modell von dem 1-Nierenmann funktioniert daher nur, wenn er sich in Thailand unter einem falschen Namen hat behandeln lassen oder eben alle Behandlungen in Deutschland durchgeführt wurden. Obwohl ich mir selbst da nicht sicher bin, ob die Versicherungen nicht aufgrund der erteilten Vollmacht ebenfalls Erkundigungen ein holen werden, gerade bei so großen Häusern wie Allianz und AXA.

Ich habe jetzt bei der Allianz angegeben, dass ich seit vielen Jahren eine Hypothyreose habe, worauf die umgehend schriftlich geantwortet haben, daß diese Erkrankung nebst Folgeerkrankungen wie zum Beispiel Splenektomie ,das Entfernen der Milz, nicht abgedeckt sind.
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
2.340
8.415
2.415
Das Modell von dem 1-Nierenmann funktioniert daher nur, wenn er sich in Thailand unter einem falschen Namen hat behandeln lassen oder eben alle Behandlungen in Deutschland durchgeführt wurden. Obwohl ich mir selbst da nicht sicher bin, ob die Versicherungen nicht aufgrund der erteilten Vollmacht ebenfalls Erkundigungen ein holen werden, gerade bei so großen Häusern wie Allianz und AXA.
Nein,er hat nichts unter falschem Namen getan!

Er lebt in Thailand und war auch nur hier beim Arzt!

Er hat einfach alle Arztkosten, die mit der Nierengeschichte zu tun haben selber bezahlt!

Deswegen habe ich ja geschrieben..

"Mittlerweile hat er schon 7stellig privat dafür an Krankenhäusern gezahlt,weil er Angst hat diese Rechnungen einzureichen,weil dann wohl Nachfragen kommen würden!

Damit eben die KV nichts davon mitbekommt!
 

xxeo

Schreibwütig
    Aktiv
29 Juli 2016
856
1.655
1.443
103
Pattaya-Jomtien
Stimmt, und genau ab dem Moment wird diese Person laut den Versicherungsbedingungen nicht mehr als versicherbar angesehen, denn versicherbar sind nur natürliche Personen. Nicht versicherbar sind -dauernd pflegebedürftige Personen - Personen deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist.........und und und

Und das geht bei deutschen Krankenversicherungen rechtlich durch?
Hört sich für mich beinahe sittenwidrig an. Da könnte man mal die Verbraucherzentrale ansprechen, ob dieser Passus zulässig ist.
 

damrong

Gibt sich Mühe
    Aktiv
20 Februar 2022
439
647
733
Mal eine Frage zu den Vorerkrankungen. Wenn man an erhöhten Blutdruck leidet, werden dann von den Versicherungen sämtliche eventuelle Behandlungen bei Kreislauferkrankungen, Herzinfakt, Schlaganfall ausgeschlossen?
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
2.340
8.415
2.415
Ja klar,dann erfahren sie es eben später!!

Und im schlimmsten Fall wird Dir der Vertrag gekündig,und dann noch einmal eine KV finden,die Dich nimmt....Wohl ehr nicht!
 

HamburgerJung

Forensponsor
   Sponsor 2025
11 Mai 2020
2.054
7.522
2.415
Sisaket, Thailand
Mal eine Frage zu den Vorerkrankungen. Wenn man an erhöhten Blutdruck leidet, werden dann von den Versicherungen sämtliche eventuelle Behandlungen bei Kreislauferkrankungen, Herzinfakt, Schlaganfall ausgeschlossen?


nach meine Verständnis und meinen Informationen nicht. Ich hatte mich auch mal für die BDAE interessiert, wenn ich DE verlasse, ohne den Wohnsitz noch zu haben.

Da wurde das verneint....genau wie bei Cholesterin....man bekommt einen Risikozuschlag auf manche solcher Vorerkrankungen....aber weder werden sie ausgeschlossen, noch werden dann, wie oben von dir angemerkt, solche Folgeerscheinung nicht ausgeglichen.

Im Grunde muss man schauen, was man hat, was eine KV damit anfängt. Sicherlich gibt es auch andere KV die dann Zahlungen verweigern...

Bei der BDAE muss man ja die ganzen Erkrankungen der letzten (5Jahre?) auflisten, da werden natürlich auch dementsprechend Fragen gestellt.
Falsches Antworten führt auch dazu, kompletten Entzug des Versicherungsschutzes. Zudem muss du deine aktuelle behandelnden Ärzte angeben und von der Schweigepflicht entbinden.
 

Ähnliche Themen