Es steht eben nicht dabei, das es das Land ist, wo der Hauptwohnsitz.
Sobald ich den Thaiführerschein habe, habe ich dafür das CoR, Wohnsitzbescheinigung, mir ausstellen lassen.
So, jetzt liegst im Spital mit Herzkreislauf oder Unfall und es wird teuer.
Ich hatte damals für meine Frau angefragt und da hat die Hanse wegen Thai und Hausbucheintrag gesagt, das es keinen Versicherungsschutz gibt.
In der Regel siedeln sie zunächst einmal deinen Hauptwohnsitz am Ort deiner Staatsangehörigkeit an.
Soll heißen, wenn du Deutscher bist, dann ist für die dein Hauptwohnsitz in Deutschland. Und wenn du eine Auslandskrankenversicherung abschließt, dann ist sie eben für alle oder auch nur bestimmte Länder außerhalb Deutschlands.
Wie heißt es so schön: wir sind alle Ausländer, fast überall.
Wenn du dann zurück kommst, endet die Krankenversicherung sobald du deutschen Boden betrittst, denn was die nicht wollen, ist dass du auf deren Kosten in Deutschland medizinische Behandlungen erhältst.
Das meinen die mit Grenze überschreiten.
Manche Versicherungen kann man nur abschließen, wenn man sich noch in Deutschland befindet und bei manchen ist es egal.
Und manche Versicherungen bieten auch Tarife für das Schengen Visum an, also für Leute aus dem EU Ausland, die sich im Schengen Raum aufhalten wollen.
Bei diesen Versicherungen steht daneben auch explizit, dass sie nur im Schengen Raum versichert sind aber nicht in ihrer Heimat.
Manche dieser Expatversicherungen erlauben, dass man bestimmte Personen, in der Regel nur die Frau und die Kinder mitversichert, auch wenn sie Staatsbürger des Landes sind, in den der Auswanderer sich aufhalten möchte oder bereits aufhält.
So würde die Allianz Ayudhya meine Sunny gleich mit versichern, obwohl wir noch nicht einmal verheiratet sind.