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Info Krankenversicherung für Expats in Thailand

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
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Die Hanse Merkur hat doch im Kleingedruckten drinnenstehen, das Länder mit Haupt/Nebenwohnsitz aus dem Geltungsbereich fallen?
Oder stehst nicht im Hausbuch und bist in Hotels usw gemeldet?
Wenn die Hanse den Passus aus den AVB gelöscht, wäre das super, da weitaus günstiger als die Uniqua.
Günstig??? Dann Gib die Daten einmal ein....zum Beispiel 65 Jahre für 5 Jahre
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Die Hanse Merkur hat doch im Kleingedruckten drinnenstehen, das Länder mit Haupt/Nebenwohnsitz aus dem Geltungsbereich fallen?
Oder stehst nicht im Hausbuch und bist in Hotels usw gemeldet?
Wenn die Hanse den Passus aus den AVB gelöscht, wäre das super, da weitaus günstiger als die Uniqua.
???
 

fastpage

Einhorn-Experte
   Sponsor 2025
5 September 2009
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11.507
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Austria,Florida
Der Versicherungsschutz gilt für den vereinbarten örtli-
chen Geltungsbereich für vorübergehende Aufenthalte im
Ausland. Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der
Republik Österreich sowie das Staatsgebiet, in dem Sie bei
Antragstellung einen Wohnsitz haben.
Bei der anderen Auslandsreiseversicherung steht "Sobald man die Grenze zu dem Land, wo der Wohnsitz sich befindet, überschreitet, endet die Versicherungleistung".
 
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buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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HANSE MERKUR Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen

1.1.3
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
 keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder
 das 75. Lebensjahr vollendet haben
sind nicht versicherungsfähig. Der Versicherungsvertrag
kommt auch nicht durch Zahlung der Prämie zustande.

Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?


Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen. Als Reise definieren wir die vorübergehende Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz. Als Ausland definieren wir jedes Land außer
der Bundesrepublik Deutschland

Wenn mein Wohnsitz aber Thailand ist,ist nach der Definition der Hans Merkur, diese eben
nicht zur Leistung verpflichtet!

Weil ich ja am "WOHNSITZ" zur Behandlung war,oder?
 

Klimbim

Gibt sich Mühe
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24 November 2024
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Bei der anderen Auslandsreiseversicherung steht "Sobald man die Grenze zu dem Land, wo der Wohnsitz sich befindet, überschreitet, endet die Versicherungleistung".


Das kann so nicht sein denn ansonsten ergibt eine Auslandskrankenversicherung null Sinn. Ausland im Sinne dieser Versicherung ist doch immer eine Grenze, die den Wohnsitz überschreitet an dem man gemeldet ist.

Da denke ich hast Du etwas falsch verstanden. Alle Länder AUSSERHALB Deines Wohnsitzes, sollten für Dich versichert sein.

Komplett entgegen Deiner Aussage. Alle andere ist für mich nicht vorstellbar. Das wäre dann eine Nullversicherung.
 
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fastpage

Einhorn-Experte
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5 September 2009
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Austria,Florida
Es steht eben nicht dabei, das es das Land ist, wo der Hauptwohnsitz.
Sobald ich den Thaiführerschein habe, habe ich dafür das CoR, Wohnsitzbescheinigung, mir ausstellen lassen.
So, jetzt liegst im Spital mit Herzkreislauf oder Unfall und es wird teuer.

Ich hatte damals für meine Frau angefragt und da hat die Hanse wegen Thai und Hausbucheintrag gesagt, das es keinen Versicherungsschutz gibt.
 

fastpage

Einhorn-Experte
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5 September 2009
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Austria,Florida
Echt so schwer?
1.4 Wann endet der Versicherungsschutz?
1.4.1 Ihr Versicherungsschutz endet mit dem Grenzübertritt in das
Land des Wohnsitzes aus dem Ausland.
Nun kann man sagen, es ist DACH gemeint mit Hauptwohnsitz.
Es kann aber auch ausgelegt werden, das in Thailand ein Wohnsitz besteht und daher kein Versicherungsschutz.

Jeder der sich ein CoR hat ausstellen lassen, hat einen Wohnsitz gemeldet in Thailand.Sei es Hausbuch oder Condo.

Man sollte sich hier zumindest schriftlich per Mailanfrage eine klare Antwort seitens Hanse geben lassen.
Meine Frau wurde abgelehnt, da sie Thai und in einem Hausbuch drinnen steht.
 

pomschobkuhn

Gibt sich Mühe
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12 Januar 2023
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Bei HANSE MERKUR ist ein deutscher Wohnsitz bei Vertragsabschluss ein Muss...ist bei Ausreise der Wohnsitz noch existent und die Abmeldung ist erst amtlich während deines Auslandaufenthaltes ,ist der Vertrag dennoch über den abgeschlossenen Zeitraum noch gültig.

Diese Regelung trifft bei anderen Versicherungen meist nicht zu.Da erlischt der Vertrag mit tatsächlicher Abmeldung des Wohnsitzes.

Hierzu hatte ich selbst drei Versicherungen via Email angefragt und eben HANSE MERKUR war die einzige Versicherung, die dies so erlaubt.
Das weis ich und deshalb habe ich um weitere Infos gebeten. Leider kam noch keine Antwort auf meine Fragen, denn dann würde sich einiges von alleine erledigen.
 

HamburgerJung

Forensponsor
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11 Mai 2020
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2.415
Sisaket, Thailand
Echt so schwer?

Nun kann man sagen, es ist DACH gemeint mit Hauptwohnsitz.
Es kann aber auch ausgelegt werden, das in Thailand ein Wohnsitz besteht und daher kein Versicherungsschutz.

Jeder der sich ein CoR hat ausstellen lassen, hat einen Wohnsitz gemeldet in Thailand.Sei es Hausbuch oder Condo.

Man sollte sich hier zumindest schriftlich per Mailanfrage eine klare Antwort seitens Hanse geben lassen.
Meine Frau wurde abgelehnt, da sie Thai und in einem Hausbuch drinnen steht.


Aus der Praxis, ich bin 2x für ca. 5 Monate in Th...und 2 x ca. 4 Wochen in DE

Deutsche Wohnsitz, jahrelang bei de Hansemerkur die 2x ca. 5 Monate AKV abgeschlossen

Die wussten also, dass ich ca. 10 Monate in TH bin....habe aber immer mein Geld bekommen...oder im schlimmsten Fall die Übernahmebestätigung der Kosten an das KH übermittelt....
da musste man in den Unterlagen auch angeben, wie lange man aktuell da ist udn wann das letzte mal...also, auch in dem Fragekatalog wurden die fündig.

Nie Probleme....ich bin der Meinung, abzuschließen ja nur mit dt. Wohnsitz....der Auslandaufenthalt ist dann egal für die Versicherungszeit

Ob ich Glück hatte oder nicht, sagt euch das Licht....
 
Zuletzt bearbeitet:

Klimbim

Gibt sich Mühe
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Man sollte sich hier zumindest schriftlich per Mailanfrage eine klare Antwort seitens Hanse geben lassen.


Das ist zielführend aber das was ich zuvor las, habe ich nicht verstanden. Es ergibt einfach keinen Sinn, sorry.

Es ist mindestens mir immer noch komplett unverständlich. Im Zweifel würde ich so unklare Regelungen zum Anlass nehmen diese Versicherung zu meiden.

Völlig unklar, was da gemeint sein soll.
 

Klimbim

Gibt sich Mühe
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24 November 2024
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Ich empfehle den ADAC bei nicht zu langer Abwesenheit - paar Jahre geht das wohl.

Da gibt es wenigstens klare Regeln und sogar eine Neigung zur Kulanz (ich bekam auch schon mal 600 Euro für einen Rückflug trotzdem kein echter Anspruch bestand).

"Ihr Versicherungsschutz endet mit dem Grenzübertritt in das
Land des Wohnsitzes aus dem Ausland."

Also im Heimatland!
 
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heat

Kennt noch nicht jeder
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25 November 2008
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Im Jahre 2021 habe ich die Hanse Merkur wegen Abmeldung von DE
mal angeschrieben!
Hier die Antwort:



Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss ein Wohnsitz in Deutschland bestehen. Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes können Sie sich in Deutschland abmelden oder auch einen vorübergehenden Wohnsitz in Ihrem Reiseland begründen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Backhaus

Ihre HanseMerkur Reiseversicherung AG

Telefon: 040 4119 1000
Fax: 040 4119 91 3040
Mail: reiseinfo@hansemerkur.de

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Postanschrift: Postfach, 20352 Hamburg
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
www.hmrv.de
 

Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
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Es steht eben nicht dabei, das es das Land ist, wo der Hauptwohnsitz.
Sobald ich den Thaiführerschein habe, habe ich dafür das CoR, Wohnsitzbescheinigung, mir ausstellen lassen.
So, jetzt liegst im Spital mit Herzkreislauf oder Unfall und es wird teuer.

Ich hatte damals für meine Frau angefragt und da hat die Hanse wegen Thai und Hausbucheintrag gesagt, das es keinen Versicherungsschutz gibt.
In der Regel siedeln sie zunächst einmal deinen Hauptwohnsitz am Ort deiner Staatsangehörigkeit an.

Soll heißen, wenn du Deutscher bist, dann ist für die dein Hauptwohnsitz in Deutschland. Und wenn du eine Auslandskrankenversicherung abschließt, dann ist sie eben für alle oder auch nur bestimmte Länder außerhalb Deutschlands.

Wie heißt es so schön: wir sind alle Ausländer, fast überall.

Wenn du dann zurück kommst, endet die Krankenversicherung sobald du deutschen Boden betrittst, denn was die nicht wollen, ist dass du auf deren Kosten in Deutschland medizinische Behandlungen erhältst.

Das meinen die mit Grenze überschreiten.

Manche Versicherungen kann man nur abschließen, wenn man sich noch in Deutschland befindet und bei manchen ist es egal.

Und manche Versicherungen bieten auch Tarife für das Schengen Visum an, also für Leute aus dem EU Ausland, die sich im Schengen Raum aufhalten wollen.

Bei diesen Versicherungen steht daneben auch explizit, dass sie nur im Schengen Raum versichert sind aber nicht in ihrer Heimat.

Manche dieser Expatversicherungen erlauben, dass man bestimmte Personen, in der Regel nur die Frau und die Kinder mitversichert, auch wenn sie Staatsbürger des Landes sind, in den der Auswanderer sich aufhalten möchte oder bereits aufhält.

So würde die Allianz Ayudhya meine Sunny gleich mit versichern, obwohl wir noch nicht einmal verheiratet sind.
 

Klimbim

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In der Regel siedeln sie zunächst einmal deinen Hauptwohnsitz am Ort deiner Staatsangehörigkeit an.

Soll heißen, wenn du Deutscher bist, dann ist für die dein Hauptwohnsitz in Deutschland. Und wenn du eine Auslandskrankenversicherung abschließt, dann ist sie eben für alle oder auch nur bestimmte Länder außerhalb Deutschlands.

Wie heißt es so schön: wir sind alle Ausländer, fast überall.

Wenn du dann zurück kommst, endet die Krankenversicherung sobald du deutschen Boden betrittst, denn was die nicht wollen, ist dass du auf deren Kosten in Deutschland medizinische Behandlungen erhältst.

Das meinen die mit Grenze überschreiten.

Manche Versicherungen kann man nur abschließen, wenn man sich noch in Deutschland befindet und bei manchen ist es egal.

Und manche Versicherungen bieten auch Tarife für das Schengen Visum an, also für Leute aus dem EU Ausland, die sich im Schengen Raum aufhalten wollen.

Bei diesen Versicherungen steht daneben auch explizit, dass sie nur im Schengen Raum versichert sind aber nicht in ihrer Heimat.

Manche dieser Expatversicherungen erlauben, dass man bestimmte Personen, in der Regel nur die Frau und die Kinder mitversichert, auch wenn sie Staatsbürger des Landes sind, in den der Auswanderer sich aufhalten möchte oder bereits aufhält.

So würde die Allianz Ayudhya meine Sunny gleich mit versichern, obwohl wir noch nicht einmal verheiratet sind.

Klar und verständlich.

So hätte ich es auch interpretiert. Ich frage mich dennoch, was bei den 1-5 Jahresleuten gegen den ADAC spricht: kommt mir günstiger und besser vor.

Der ADAC hat bei mir immer alles 7- maximal 10 Tage nach dem Ereignis zu 100% beglichen, ohne zu zicken. Der Tarif war super.

"Ort deiner Staatsangehörigkeit an".

Die dürfte allerdings irrelevant sein. Entscheidend ist der Wohnsitz. Dabei interessiert höchstens noch, ob der mit dem Ort der tatsächlichen Steuerveranlagung und des tatsächlichen Mittelpunkts zusammen fällt - keine Ahnung.
 

Dr. Ramin

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Klar und verständlich.

So hätte ich es auch interpretiert. Ich frage mich dennoch, was bei den 1-5 Jahresleuten gegen den ADAC spricht: kommt mir günstiger und besser vor.

Der ADAC hat bei mir immer alles 7- maximal 10 Tage nach dem Ereignis zu 100% beglichen, ohne zu zicken. Der Tarif war super.

"Ort deiner Staatsangehörigkeit an".

Die dürfte allerdings irrelevant sein. Entscheidend ist der Wohnsitz. Dabei interessiert höchstens noch, ob der mit dem Ort der tatsächlichen Steuerveranlagung und des tatsächlichen Mittelpunkts zusammen fällt - keine Ahnung.

Wir dürfen nur nicht verschiedene Bereiche zusammenwürfeln.

Hier gehts jetzt zunächst einmal um eine Krankenversicherung für einen kurzen, oder längeren, aber vorübergehenden oder sogar ständigen Aufenthalt in Thailand.

Steuerangelegenheiten werden meiner Erinnerung nach in einem anderen mittlerweile sehr langen Thread behandelt und würden hier den Rahmen massiv springen.

Und ja, der Ort Deiner Staatsangehörigkeit ist schon wichtig.

Für die allermeisten hier gilt sie sind seit Geburt DACH Staatsangehörige und interessieren sich für eine Krankenversicherung bei einem Aufenthalt in Thailand.

Würde jetzt allerdings ein Thailänder, der in Deutschland lebt, eine solche Versicherung für Thailand abschließen wollen, dann kann es schon mal sein, daß die Nachweise sehen wollen, daß sein Lebensmittelpunkt tatsächlich in Deutschland ist.

Versicherungen sind da manchmal etwas pingelig und haben Einschränkungen, auch was den Beruf betrifft.

So steht beispielsweise bei der von mir vorgestellten Allianz Ayhudya Krankenversicherung bei den allgemeinen Ausschlüssen gleich zwischen Alternativmedizin und Suizid folgendes:

Untersuchungen und Behandlungen die der Versicherte, sollte er selber Arzt sein, sich selber verordnet oder bei seinen Angehörigen durchführt, sind nicht von diesem Vertrag abgedeckt.

Soll heißen, falls Sunny mal einen Zahnarzt benötigt und die Rechnungen auch beglichen haben möchte, darf sie nicht zu mir.
 
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whynotinmuc

leben und leben lassen
   Autor
21 Dezember 2012
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Das wäre ja für viele hier DiiiiiiiiIE KV die vielen helfen würde 💪
Hanse Merkur nach 75 Jahren EA mit "unbegrenztem Alter" Aufnahmefähig. JA
Das macht natürlich neugierig, fasse zusammen; du lebst fest hier in Thailand, JEIN, ich habe eine deutsche Wohnadresse
schließt über den dt. Versicherer Hanse Merkur eine Auslandsreise KV ab -habe ich das richtig verstanden bzw. gelesen - keine Langzeit KV? du musst nicht in DE sein bei Antragstellung damit du das Ausland versichern kannst? Onlinebuchung mit deutscher Wohnadresse, die Ausland-KV beginnt mit dem Tag, wenn ich in Bangkok aus D ankomme und endet mit dem Flugtag nach D.
Ist die Agentur bzw. der Tarif ein Betriebsgeheimnis oder kann man darüber mehr erfahren? Webseite: Reisepolice.de, Auswahl Traveller
 

whynotinmuc

leben und leben lassen
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So hätte ich es auch interpretiert. Ich frage mich dennoch, was bei den 1-5 Jahresleuten gegen den ADAC spricht: kommt mir günstiger und besser vor.

Der ADAC hat bei mir immer alles 7- maximal 10 Tage nach dem Ereignis zu 100% beglichen, ohne zu zicken. Der Tarif war super.
Wahrscheinlich deswegen: Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen sinnvollen Schutz für die ersten 63 Tage aller Ihrer Auslandsreisen.
 

whynotinmuc

leben und leben lassen
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21 Dezember 2012
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Bestimmte deutsche PKV's leisten meines Wissens nach doch weltweit. Ein Bekannter von mir, der jetzt in Pattaya lebt, ehemaliger Feuerwehrmann und daher ehemaliger Beamter, ist bei der Debeka, die leistet seinen Aussagen nach weltweit.
Ja, die Allianz auch, für Thailand damals 40 %, jetzt glaube ich 50 % Aufschlag auf den D Tarif. Als Selbstständiger war ich damals schon bei über 700 € pro Monat, das wäre teuer geworden.
 

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