wusste ich nicht. Hier in SH oder Hamburg musst du nachweisen, wo du wohnst. Es gilt auch noch die Arbeitsstelle, wenn ich richtig informiert bin. Also, wen ich als SH in HH arbeite, hätte ich mich auch in HH Impfen lassen können.
Ansonsten, keine anderen....hatte ich zumindest gelesen, dass die Wohnungsadresse überprüft wird.
Die Ausländer, welche gemeldet sind...ja, dass hatte ich ja geschrieben. Aber, es gibt eben auch welche, die nur befristet hier leben, nicht gemeldet sind.
Ja, jedes Bundesland macht hier leider sein eigenes Ding. Ich kommen aus NRW und habe mich in Branddenburg impfen lassen.
Überprüfen Sie mit Hilfe der landesspezifischen Webseiten, ob Sie zu einer der impfberechtigten Personengruppen gehören:
- Baden-Württemberg: Impfen Baden-Württemberg
- Brandenburg: https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/terminvergabe/
- Hamburg: https://www.hamburg.de/corona-impfung/
- Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf
- Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/coronavirus-impfen/
hier zum Beispiel mal die Bedingungen für Brandenburg:
Stand: 07.06.2021
Folgende Personen haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und können Impftermine im Impfzentrum oder bei der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt vereinbaren:
- Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind,
- Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- Personen, die nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 6. Juni 2021 geltenden Fassung anspruchsberechtigt waren,
- in der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte.
Einen Anspruch auf einen Personalausweis haben seit einigen Jahren (ist mal irgendwann geändert worden) dauerhaft im Ausland lebende Deutsche. Die werden von den Botschaften ausgegeben.