Klang in den Artikeln anders ... zumindest wird es implizit so dargestellt, deshalb frag ich:Seine Behandlungskodzen wurden doch von der Auslands-KV übernommen.
"„Auslandskrankenversicherung, Auslandsrechtsschutzversicherung, Haftpflicht – nichts davon wurde hier wirksam.“ Bevor Martin nicht rund 55.000 Euro unter anderem für Entschädigungen aufbrachte, durfte er das Land nicht verlassen."