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Joe
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G(esetzliche)KV bei längerer Abwesenheit, Anwartschaft Ja oder Nein?

Eavesdropper

Neuer Member
    Neuling
1 November 2024
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Ein Anspruch auf Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wer nach Deutschland zurückkehrt und diese Voraussetzung erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Mitgliedschaft in der GKV. Eine Ausnahme sind Personen ab einem Alter von 55.

Der entscheidende Faktor für die Rückkehr in die GKV ab 55 ist, ob innerhalb der letzten fünf Jahre eine Krankenversicherungspflicht in der GKV bestand, auch wenn es nur für einen Tag war.
 

Dali

*******
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4 April 2020
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Der sicherste und billigste Weg für belastbare Info wäre, seine GKV direkt zu fragen.
Ich sehe auch keine etwaigen Nachteile dadurch.
 
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HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
Wenn ich es richtig verstehe, war der in der PKV Versichert, konnte die Beiträge auch für den Basistarif nicht mehr bezahlen. Und der Gesetzgeber setzt alles daran den Wechsel in die GKV zu verhindern (über 55) https://www.focus.de/finanzen/versi...wie-kann-so-etwas-passieren_id_259919704.html

Du denkst, dass dies bei unserer Konstellation (freiwillig GKV versichert) auch möglich wäre?


im Grunde hat jeder die Arschkarte, welcher nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert ist/war....nur Pflichtversicherte haben Anspruch in die alte GKV wieder aufgenommen zu werden. Aber auch da gibt es Ausnahmen, wo eine Aufnahme von der alten GKV abgelehnt werden kann...zum Beispiel ausstehende Beiträge.

Es gibt leider viele die in einer PKV versichert waren, im Alter oder hohen Alter die Beiträge nicht mehr zahlen können...und dann gibt es keine Alternative.
Das zählt auch mM nach für freiwillige die in einer GKV versichert sind....da eben nicht Pflichtversichert.
 

Karljogi

Gibt sich Mühe
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23 Oktober 2017
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Ein Anspruch auf Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wer nach Deutschland zurückkehrt und diese Voraussetzung erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Mitgliedschaft in der GKV. Eine Ausnahme sind Personen ab einem Alter von 55.

Der entscheidende Faktor für die Rückkehr in die GKV ab 55 ist, ob innerhalb der letzten fünf Jahre eine Krankenversicherungspflicht in der GKV bestand, auch wenn es nur für einen Tag war.

Danke. Das war auch mein Kenntnisstand.


Der sicherste und billigste Weg für belastbare Info wäre, seine GKV direkt zu fragen.
Ich sehe auch keine etwaigen Nachteile dadurch.

Das sehe ich auch so. Zumal es - wie hier ja teilweise schön herausgearbeitet - von den individuellen Voraussetzungen abhängt.
Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch doch nicht schlecht. Zumal man ja auch auf Optionen hingewiesen wird, die man vorher überhaupt nicht auf dem Schirm hatte.
 

kerrylu

diy-er 🤗
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10 November 2021
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Dunkel-Pattaya
Nun vorweg denke ich, dass man nach der Abmeldung in D, viele irgendwie einen Traum träumen, wieder in D kostenlose Krankenversicherungsleistungen erhalten zu können. Das meine ich nicht, wegen der technischen Mach- und Möglichkeiten es realisieren zu können.

Warum?
Sofern es sich wirklich um ein ernsthaftes Gesundheitsproblem handelt, muss man es ja irgendwie gebacken bekommen, überhaupt nach D zurück zu kommen. Und dabei kann es bereits scheitern, jemand zu finden, der den Rückflug bucht oder bzw. den Tranzport zum Flughafen organisiert. Und selbst dann, braucht es beim Checkin, ein Ready to Fly-Papier und, und, und...

Falls man es dennoch geschafft hat, obschon es einem ziemlich scheibenkleister geht, ...da wird kein ADAC-Heli auf dich warten und startbereit sein, dich in eine Spezialklinik zu bringen. Du brauchst eine neue Anmeldung bei deinem letzen Bürgeramt, eine Arbeitslosenmeldung bei der ARGE und eine Bestätigung, dass die GKV dich wieder "versorgt".

So und nun zum Thema Anwartschaft:
Falls vorhanden, kann diese das Ablaufprozedere minimal beschleunigen. Na okay, während der Zeit du in'em Krankenhaus darbst und minimal "am Kacken gehalten" wirst, ...bis man sich ernsthaft bemüht.

Mein Fazit:
Bei einem Unfall mit Knochenbrüchen oder wenn wer noch fähig ist selbständig zu agieren, ist ein Rückflug nach D selbständig machbar.
Ansonsten = in Thailand versichert bzw. auslandversichert.

Tja und ich?:
Vom 14. bis zum 63. Lebensjahr, war ich durchgehend bei der TK versichert. Ab dem 51. wegen Selbstständigkeit freiwillig dabei geblieben. Als ich mich in D abgemeldet hatte, habe ich persönlich bei der TK gekündigt. Als langjährig Versicherter, wurde mir dabei eine Anwartschaft offeriert. Das Angebot hatte ich dankend abgelehnt.

Kommende woche werde ich 73 und sehe keinerlei Reue, die Kohle für 'ne KK-Anwartschaft mir von'e Backe abgewischt zu haben.

🤗
 

Nordwind

Kennt noch nicht jeder
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16 September 2024
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Jeder Fall ist verschiedenen je nach dem was zurifft ,
1. gesetzlich Pflichtversichert , AN
2. freiwillig gesetzlich versichert
3. Privat versichert
4. Gesetzlich Pflichtversichert in der KVDR (Rentner)

zu 1. Anwartschaft ja -weiterlaufen der Anrechnungszeit für den Eintritt in die KVDR
zu 2. Anwartschaft ja - Kasse muss einen nach Rückkehr wieder nehmen
zu 3. Anwartschaft ja - PKV friert dadurch den aktuellen Gesundheitsstand ein ,ansonsten spätere Beitragserhöhungen möglich
zu.4 Anwartschaft nein ,wozu auch ,wenn man nach D zurückkommt ist man wieder in der KDVR pflichtversichert

Das Problem ist ,muss ich mich in Deutschland zwingend abmelden um bei einem längerem Aufenthalt im Nicht EU Ausland mich bei der GKV abmelden zu können ? Link :Längere Zeit im Ausland: Keine Leistungen der Krankenkasse, aber trotzdem Beiträge zahlen?

Die Frage ist ob die KK ohne Abmeldung dabei mitspielt , meine TK laut 2 Telefonaten mit der Fachabteilung nicht , das würde heissen ich müsste mich hier für die KVDR und beim Meldeamt abmelden um dann für die ca. geplanten 8 Monate im Jahr in TH nicht doppelt Beiträge zu zahlen ,für die GKV dann für 0 Leistung ,deswegen hätte ich persönlich auch kein Problem wie einige die hier die Moralkeule schwingen , dann bei Rückkehr und Beitragszahlung auch wieder Leistungen einzufordern .
Eine richtige Abmeldung hätte dann auch Probleme mit Auto etc ,eigentlich wollte ich das vermeiden .
Wer meldet sich von Euch bei ähnlicher Konstellation hier ab und dann wieder anvon Euch mit welchen Erfahrungen ?
Im Nachbarforum gibts dazu übrigens auch einen ähnlichen Tread
 

Dali

*******
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Auch wenn OT: Verordnete, durch GKV-Patienten"gehortete" Medikamente, kann auch mal nach hinten losgehen. Hatte da mal nen Freund, der bekam nen bösen Brief seiner GKV, die das irgendwie evaluiert hatten. Ich weiss nicht, ob die GKV vom Arzt mitgeteilt bekommt, in welcher Einnahme-Quantität Medikamente verordnet werden. In seinem Fall war es wohl offensichtlich. Meist geht es aber wohl (noch) gut.
Ich weiss auch nicht, ob dies durch die neue Art der Rezeptgabe nun anders nachvollziehbar ist, z.B. ob ein Arzt etwas verordnet und ein nächster Arzt dies erkennen kann. Und dann ein STOP bringen kann. Tatsächlich habe ich aber selbst auch immer etwas mehr als für den beabsichtigten Zeitraum, weil es ja leider immer mal auch Engpässe in der Vergangenheit gab. Aber auch nicht signifikant.
Das ist spekulatives Denken von mir, vielleicht gibts da Jemanden, der nahe dran ist und dies kurz beantworten kann. Will aber dazu keine Diskussion starten. Passt aber dennoch vielleicht informativ hier kurz mit rein.
 
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Nordwind

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Woher beziehst du dann die Medikamente? Bezahlst die alle aus der eigenen Tasche während du in Thailand bist?
Oder bunkerst die Medikamente noch schnell vor dem Abflug auf Kosten der GKV ?
Ich nehm nur Aspirin ,das muss ich sowieso selbst zahlen , ansonsten gibt es meiner Kenntnis nach für alle gängigen deutschen Medis auch in thailändischen Apotheken entsprechende Ersatzmedis für im Vergleich zu D kleines Geld . Hier in D dürfte der Kassenarzt eh nur für max. 3 Monate verordnen .
 
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kerrylu

diy-er 🤗
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10 November 2021
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Dunkel-Pattaya
Nun vorweg denke ich, dass man nach der Abmeldung in D, viele irgendwie einen Traum träumen, wieder in D kostenlose Krankenversicherungsleistungen erhalten zu können. Das meine ich nicht, wegen der technischen Mach- und Möglichkeiten es realisieren zu können.

Warum?
Sofern es sich wirklich um ein ernsthaftes Gesundheitsproblem handelt, muss man es ja irgendwie gebacken bekommen, überhaupt nach D zurück zu kommen. Und dabei kann es bereits scheitern, jemand zu finden, der den Rückflug bucht oder bzw. den Tranzport zum Flughafen organisiert. Und selbst dann, braucht es beim Checkin, ein Ready to Fly-Papier und, und, und...

Falls man es dennoch geschafft hat, obschon es einem ziemlich scheibenkleister geht, ...da wird kein ADAC-Heli auf dich warten und startbereit sein, dich in eine Spezialklinik zu bringen. Du brauchst eine neue Anmeldung bei deinem letzen Bürgeramt, eine Arbeitslosenmeldung bei der ARGE und eine Bestätigung, dass die GKV dich wieder "versorgt".

So und nun zum Thema Anwartschaft:
Falls vorhanden, kann diese das Ablaufprozedere minimal beschleunigen. Na okay, während der Zeit du in'em Krankenhaus darbst und minimal "am Kacken gehalten" wirst, ...bis man sich ernsthaft bemüht.

Mein Fazit:
Bei einem Unfall mit Knochenbrüchen oder wenn wer noch fähig ist selbständig zu agieren, ist ein Rückflug nach D selbständig machbar.
Ansonsten = in Thailand versichert bzw. auslandversichert.

Tja und ich?:
Vom 14. bis zum 63. Lebensjahr, war ich durchgehend bei der TK versichert. Ab dem 51. wegen Selbstständigkeit freiwillig dabei geblieben. Als ich mich in D abgemeldet hatte, habe ich persönlich bei der TK gekündigt. Als langjährig Versicherter, wurde mir dabei eine Anwartschaft offeriert. Das Angebot hatte ich dankend abgelehnt.

Kommende woche werde ich 73 und sehe keinerlei Reue, die Kohle für 'ne KK-Anwartschaft mir von'e Backe abgewischt zu haben.

🤗
Nachdenkenswertiger Nachtrag:
"Wer A wie Abmeldung in DACH sagt, ...sein Zelt dann in ein anderes Land aufstellt, ...sollte sich damit befassen (und abfinden), dann auch B zu sagen! Nämlich B wie Beerdigung, dort, wo das Zelt steht."

🙏
 

Nordwind

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16 September 2024
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Nämlich B wie Beerdigung, dort, wo das Zelt steht."
Gestorben wird/kann überall , die Fage ist doch was will ich ,komplett meinen Zelte abbrechen - sprich Auswandern ,oder nur eine bestimmte längere Zeit in TH verbringen , im Augenblick tendiere ich noch zu 2 Drittel TH 1 Drittel des Jahres D. Wer kann schon sehen was die Zukunft bringt .
Aber zurück zur Fragestellung Anwartschaft und wer hat als KVDR -Mitglied Erfahrungen mit der An-und Abmeldung bei einer ähnlichen Konstellation ?
 
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Nordwind

Kennt noch nicht jeder
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Mit Langzeit-Urlaubs-Länderhopping, wäre eine Abmeldung wohl eher kontraproduktiv, ...ob dann nun mit oder ohne KK-Anwartschaft.
😏
Warum ,wenn es gar nicht anders geht - oder lieber 4000 Euro GKV-Beiträge für 0 Leistung zahlen zusätzlich dann noch die private Absicherung
 
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ktowner

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2 September 2021
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Gestorben wird/kann überall , die Fage ist doch was will ich ,komplett meinen Zelte abbrechen - sprich Auswandern ,oder nur eine bestimmte längere Zeit in TH verbringen , im Augenblick tendiere ich noch zu 2 Drittel TH 1 Drittel des Jahres D. Wer kann schon sehen was die Zukunft bringt .
Aber zurück zur Fragestellung Anwartschaft und wer hat als KVDR -Mitglied Erfahrungen mit der An-und Abmeldung bei einer ähnlichen Konstellation ?
Ich, nicht zum sterben aber zur KDVR. habe ich gemacht. Bekomme dann hier die Antwort "bullshit" Dr Google weiß alles. meine GKV hat keine Ahnung.
 

Nordwind

Kennt noch nicht jeder
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16 September 2024
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Ich, nicht zum sterben aber zur KDVR. habe ich gemacht. Bekomme dann hier die Antwort "bullshit" Dr Google weiß alles. meine GKV hat keine Ahnung.
Und ,hast Du Dich nur bei der Kasse abgemeldet oder auch melderechtlich und dann wieder ohne Probleme angemeldet ? , eigentlich musste es auch ohne gehen .(siehe Link)
Habe allerdings so das Gefühl das die Kassen das ungern sehen und einen dazu auch nicht unvoreingenommen beraten .
 
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Nordwind

Kennt noch nicht jeder
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16 September 2024
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gesetzlich Versichert)
gesetzlich Pflichtversichert , freiwillig gesetzlich versichert oder KVDR ?, ist immer ein Unterschied - guter Freund (KVDR) konnte das das erste mal problemlos bei seiner BKK machen für 8 Monate Beitragspause ohne Abmeldung bei der Meldebehörde , beim 2. Mal zicken Sie rum und das ganze ist jetzt beim Anwalt .
Wäre schön wenn Du hier über den weiteren Verlauf berichten würdest .
 

HamburgerJung

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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Ich nehm nur Aspirin ,das muss ich sowieso selbst zahlen , ansonsten gibt es meiner Kenntnis nach für alle gängigen deutschen Medis auch in thailändischen Apotheken entsprechende Ersatzmedis für im Vergleich zu D kleines Geld . Hier in D dürfte der Kassenarzt eh nur für max. 3 Monate verordnen .


3 Monate ist nicht richtig, ich bekomme meine für jeweils 6 Monate, weil ich ja im Ausland bin......wird so vom Doc verschrieben...alles 2x jeweils á 100 Tabletten
...und das, obwohl ich die Anwartschaft habe.....bin aber eben im Sommer und Winter jeweils für 4-5 Wochen in DE und dann auch über die TK versichert...und hole mir meine Drogen.

Wobei ich schreiben muss, dass ich erst letztes Jahr mit 2x Anwartschaft angefangen habe, vorher nur 1x im Jahr...dann für 5 oder 6 Monate, je nachdem.
 
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