Jeder Fall ist verschiedenen je nach dem was zurifft ,
1. gesetzlich Pflichtversichert , AN
2. freiwillig gesetzlich versichert
3. Privat versichert
4. Gesetzlich Pflichtversichert in der KVDR (Rentner)
zu 1. Anwartschaft ja -weiterlaufen der Anrechnungszeit für den Eintritt in die KVDR
zu 2. Anwartschaft ja - Kasse muss einen nach Rückkehr wieder nehmen
zu 3. Anwartschaft ja - PKV friert dadurch den aktuellen Gesundheitsstand ein ,ansonsten spätere Beitragserhöhungen möglich
zu.4 Anwartschaft nein ,wozu auch ,wenn man nach D zurückkommt ist man wieder in der KDVR pflichtversichert
Das Problem ist ,muss ich mich in Deutschland zwingend abmelden um bei einem längerem Aufenthalt im Nicht EU Ausland mich bei der GKV abmelden zu können ? Link :
Längere Zeit im Ausland: Keine Leistungen der Krankenkasse, aber trotzdem Beiträge zahlen?
Die Frage ist ob die KK ohne Abmeldung dabei mitspielt , meine TK laut 2 Telefonaten mit der Fachabteilung nicht , das würde heissen ich müsste mich hier für die KVDR und beim Meldeamt abmelden um dann für die ca. geplanten 8 Monate im Jahr in TH nicht doppelt Beiträge zu zahlen ,für die GKV dann für 0 Leistung ,deswegen hätte ich persönlich auch kein Problem wie einige die hier die Moralkeule schwingen , dann bei Rückkehr und Beitragszahlung auch wieder Leistungen einzufordern .
Eine richtige Abmeldung hätte dann auch Probleme mit Auto etc ,eigentlich wollte ich das vermeiden .
Wer meldet sich von Euch bei ähnlicher Konstellation hier ab und dann wieder anvon Euch mit welchen Erfahrungen ?
Im Nachbarforum gibts dazu übrigens auch einen ähnlichen Tread
Übrigens ein Tipp. Ich kündige die KV in Deutschland bei längerem Aufenthalt bei mir meist 5 Monate v. November bis April , nach Rueckkehr bin ich wieder nach Antrag in Deutschland krankenversichert. Man muss nur ein Flugticket nachweisen.Ich kläre Dich gerne auf da ich beruflich aus dem...
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