- 31 Mai 2009
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- Mein(e) Bericht(e)
- https://www.pattayaforum.net/forums/threads/tubbis-bilderorgien.17077/
da es keine Formvorschrift gibt
Die Formvorschrift wird durch die Anfangsseite bestimmt.
Da steht dann entweder nach dem Abkommen von 1926 oder 1968.
Da nur der von 1926 anerkannt wird ist auch eben nur der mit der Aufschrift 1926 gültig.
Der EU Schein hingegen ist alleine nichts wert. Da kannst du auch den Mitgliedsausweis von deiner Videothek (falls du den noch hast) vorlegen.
Die Fahrerlaubnis kann in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein grundsätzlich ohne Umtausch genutzt werden.
Kraftfahrt-Bundesamt - Zentrale Register - EU-Führerschein