Ich habe das kurz vertieft aus der Perspektive des "internationalen Völkerrechts" - darum gehts, recherchiert. Ich bin da durchaus fachlich drin (hab das studiert) - aber kein Experte für int. Führerscheine, aber meine Expertise geht über das Laienverständnis hinaus. Das ist durch neues EU Recht hochkomplex, weil hier neues internationales Recht entwickelt wurde....auf dem höchsten Internationalen Standard.
1. Was in der Wikipedia
Internationaler Führerschein – Wikipedia dazu steht - ist vielfach Privattheorie, ohne Belege. Gilt auch für Thailand.
2. Es gibt wenig greifbare bzw. keine wiss. Literatur dazu. Nach der letzte Studie von 2012
https://www.atlantic.caa.ca/files/travel/IDPRequirement.pdf - (Seite 39) gilt nur die IDP-Form von 1949, welche die BRD nicht beigetreten ist. Die IDL 1926
http://treaties.fco.gov.uk/docs/fullnames/pdf/1930/TS0011 (1930) CMD-3510 1926 24 APR, PARIS; INTL CONVENTION RELATIVE TO MOTOR TRAFFIC.pdf ist nicht aufgeführt. Und dieses Dokument ist ziemlich genau. Grundsätzlich können wir Deutschen völkerrechtlich aufgrund der Vereinbarung von 1926 in Thailand fahren (Fahrerzulassung) - ob dazu der Führerschein in der Form von 1926 nötig ist halte ich für einen bürokratischen Formalismus. Wir das
§ 25b FeV - Einzelnorm in der Praxis umgesetzt wird- würde mich mal interessieren. Die alten Kategorien von 1926 hat kein Staat mehr und protokolltechnisch gilt der nur in der "exakten Form von 1926", d.h. eine rechtsgültige Umsetzung z.B. der EU Kategorien scheint mit doch schwierig bzw. unmöglich !
3. Die Anerkennung von Führerscheinen ist grundsätzlich unabhängig von den internationalen Vereinbarungen, d.h. ein Staat kann auch Führerscheine anerkennen, dessen Vereinbarungen er nicht beigetreten ist (siehe Studie). Das war und ist auch die Praxis in Thailand. Das IDP von irgendwelchen nicht-staatlichen Organisationen in Thailand auch nicht kulanterweise anerkannt werden ist nachvollziehbar.
4. Die IDP Form ist nur "Anlage" der Konvention 1949 (Annex 10) und wird auch nur als Modell bezeichnet....die Konventionen regeln viel mehr z.B. Standards für die Verkehrssicherheit, etc..
5. In der Praxis und "kulanterweise" wurde und wird der EU Führerschein (auch ohne IDP z.B. Autovermietungen) in Thailand anerkannt, das ist im Prinzip eine neue Art eines internationalen Führerscheins - der von über 30 Staaten ausgestellt wird - entspricht den Form von 1949, 1968, etc.. Es ist mir kein Rechtsfall bekannt wo der im Rechtsstreit nicht gilt.
6. Der Int. Führerschein von 1968 - ist eine Weiterentwicklung des Führerscheins von 1949, d.h. ähnlich aufgebaut. Thailand hat das unterzeichnet (aber nicht ratifiziert) - und das ist wohl der Grund für die kulanteweise Anerkennung des IDP von 1968. Deutschland kennt ja auch die Führerscheine von 1949 kulanterweise an, obwohl die BRD keine Vertragspartei ist.
Das Thailand die Vereinbarung von 1968 nur unterzeichnet und nicht ratifziert hat - hat einfach den Grund, dass damit sehr hohe Standards z.B. zur Verkehrssicherheit, aber auch bei der Fahrerzulassung verbunden sind. Die enormen Unfallzahlen hängen auch damit zusammen
TRAFFIC ACCIDENTS IN THAILAND - ScienceDirect ! Die Thailänder fahren hier quasi gemäß der 50 er Jahre - schon ist die Ausbildung entspricht diesem Stand.....Das ist die Praxis.
1. Thailand täte gut dran die Konvention von 1968 zu ratifizieren !
2. Wo ist die regierungsoffiziele Position von Thailand dazu ? (=Dokument mit Beschluß)
3. Wie ist die aktuelle Rechtssprechung in Thailand - nur das zählt letztlich ?
P.S.: Vor ein paar Tagen hat mich ein 125 Roller mit über zwei Personen mit über 130 Km/h überholt, ohne Helm, auf den Seitenstreifen -das wäre fast schief gegangen (70% sind Rollertote) , LKWs / Mini Busse fahren auf der Autobahn ohne Licht, Roller in der Regel überall. Personen auf 30 Tonner oben auf dem Dach drauf - kein Problem. Über den Daumen gepeilt - je 1000 km kann man in eine gute Chance in einem Crash zu kommen......bei uns hier vielleicht bei jedem 10.000 km.
Die Fahrerkompetenz ist zwischen 1926 bis 1949...stehen geblieben !