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Führerschein in Thailand / Update vom Auswärtigen Amt vom 11.09.2018

tom089

EscortLover
   Sponsor 2024
7 Februar 2010
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Ich sehe das locker...ich fahr durchaus sehr viel in Thailand...

Ich gehe auch nicht davon aus, dass die Polizei in der Praxis zwischen dem internationalen Führerschein von 1926 und dem von 1968 grossartig unterscheidet.

Ich vermute auch mal, dass der "alte" internationale Führerschein für Führerscheine mit den neuen Führerscheinklassen in der EU (ab 2006 ?) gar nicht mehr ausgestellt wird.
Der von 1968 unterscheidet sich zum Einen in der Klassifizierung der Fahrzeuge und legt wesentlich mehr technische Details fest.
Ich vermute auch, dass genau das der Grund ist, warum Thailand dieses Abkommen nicht ratifiziert hat.

Ob der neue Internationale FS nicht auch als Ersatzdokument zu dem alten Internat. FS anzusehen ist, ist eine treffende juristische Frage. Ich sehe das gar nicht so eindeutig. Das Abkommen zwischen den Ländern existiert ja und das beigefügte Muster muss nicht in allen Punkten verbindlich sein. Daher ist es ja auch ein Muster. Fakt ist: Thailand hat das Abkommen ratifiziert und erkennt den Internat. FS generell an. Dass sich Dokumente auch mal im Laufe der Zeit ändern, ist nicht ungewöhnlich. Wichtig ist der Intern. FS zusammen mit dem nationalen FS. Ansonsten sind die FS inhaltlich fast identisch.
 

Deichkieker

Lieber eine für 5000 als fünf für 1000
   Autor
12 September 2015
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Also kann ich als Urlauber nun einen Thai-Führerschein machen wenn ich den int und den national fs dabei habe?
 

franky

play you yes not
Verstorben
20 Juni 2009
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am Rande des Wahnsinns
Habe ich jetzt auch gerade gelesen. Gestern war nur internationaler FS auf dem Auswärtigem Amt gestanden.
ist gestern ergänzt worden...

Ich sehe das locker...ich fahr durchaus sehr viel in Thailand...
wennst so locker wärst,hättest längst den ThaiFS gemacht.
wovor hast du Angst? von den Fragen oder vor den paar THB ,was es kostet.

Wie soll das gehen ? Ich weis nur ,das der internationale FS nur von der zuständigen Behörde ausgestellt werden darf, die, die Fahrerlaubnis erteilt hat.
Der österreichische Automobilclub ist keine Behörde, er ist nur berechtigt das amtliche Dokument zu übersetzten, denn mehr ist der IFS nicht. Ob er das auch mit einem deutschen Dokument darf ,wage ich zu bezweifeln.
 

Basco

Lady Drink King
    Aktiv
23 Oktober 2008
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Meine pers Erfahrungen zu diesem Thema sind bislang :
1. Der ÖAMTC prüft ob man seinen Wohnsitz in Österreich hat und stellt nur dann den entsprechenden Int. Führerschein aus ! Zumindest war es so in Kufstein & Salzburg ! Berechtigt zur Ausstellung ist er in Österreich !
2. Der Int. von 1926 wurde mir ohne weitere Nachfrage von der Behörde in RO ausgestellt, nachdem ich sagte ich benötige den Int. für TH !
3. Den gr. Anbieter in TH (bei mir Budget in Udon Thani) genügt der Int. FS von 68 oder 69 ? !
Wie es von der Sersicherung bei der Schadensregulierung gehandhabt wird, da habe ich zum Glück bislang keine eigenen Erfahrungen machen müssen :)
 
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KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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Da hast Du aber schlecht recherchiert.

Es gibt einige internationale Dokumente im Netz. Das obige Zitat war von offizielen Seite aus Irland. Scheinbar wird die ID von 1926 auch anerkannt.

Die ganze Hysterie ist dadurch entstanden das es Fahrer in Thailand mit einem Internationalen Führerschein gibt, die nicht von einer offiziellen und bevollbevollmächtigten Stelle als ausgestellt wurden ! Zu Recht !!! Kannste im Netz kaufen z.B. in den USA, etc.

Der EU Führerschein entspricht in den Kategorien defacto allen Normen auch der Konvention von 1949 und geht weit darüber hinaus. Der Sinn der int.Führerscheine war nur das diese in fremden Ländern lesbar sind. Dies ist mit dem EU Führerschein gegeben, das ist kein deutscher Führerschein mehr sondern ein internationaler wo in der Rechtsfolge in den 9 Direktiven wahrscheinlich alle Abkommen von 1926; 1949 und 1968 eingegangen sind die von einem EU Land unterzeichnet wurden . Daher reicht der auch in Thailand 100 Prozent aus. Keine Autovermietung würde uns sonst auf dieser Basis ein Auto geben ! Das wäre illegal.

Ob der int. deutsche Führerschein von 1969 ausreicht - ist eine andere Frage. Da der wahrscheinlich auch in der Rechtsfolge von 1926 steht - wahrscheinlich schon. Danach hat mich da noch nie einer gefragt. Der von 1926 ist ein Primitivführerschein.....ähnlich unserm alten Lappen.

Fakt ist würde in einem Rechtsprozess in Thailand der EU Führerschein nicht anerkannt wäre für den Tourismus die Hölle los - Gleiches gilt auch für den internationalen Führerschein aus Deutschland. Ich kenne da keinen einzigen Fall und fahre daher mit gutem Gewissen. Das ist die Macht des Faktischen. Zeig mir einen Richter der sich das traut. Was irgendwelche Thai- Bürokraten da sagen ist mir wurscht......


Der Thailändische Führerschein ist der Qualität bzw. den Normen nach ein Witz...entsprechend auch die Fahrweisen.

Die Sachlage ist wegen EU Recht so komplex, ich glaub noch nicht Mal das es im AA einen gibt der sich da rechtssicher auskennt. Was für Professoren...

Solange ich in Thailand keinen Hauptwohnsitz habe, reichen mir meine EU und Internationalen Dokumente. Da ein Thai Führerschein zu machen ist mir zu blöd....
 
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Stonie84

Swayzee
Inaktiver Member
30 April 2017
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Also ich wüsste nicht für was ich mich rechtfertigen müsste oder Rechtsgrundlagen suchen. Bei mir war es so und aus. Alles andere ist mir Wurst;-)
 
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KingKong2017

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10 September 2017
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Meine pers Erfahrungen zu diesem Thema sind bislang :

2. Der Int. von 1926 wurde mir ohne weitere Nachfrage von der Behörde in RO ausgestellt, nachdem ich sagte ich benötige den Int. für TH !
3. Den gr. Anbieter in TH (bei mir Budget in Udon Thani) genügt der Int. FS von 68 oder 69 ? !
Wie es von der Sersicherung bei der Schadensregulierung gehandhabt wird, da habe ich zum Glück bislang keine eigenen Erfahrungen machen müssen :)

Ich hab schon soviele Fahrzeuge gemietet - bei allen am BKK Airport.Noch nie hat mich einer nach dem int. Führerschein gefragt, ich kann mich daran nicht entsinnen. Die gucken einen komisch an wie vor Kurzem... Der EU reicht dort aus.

Schadensregulierung....ich kennen keinen Fall mit Ausländern der probkematisch war mit Sicherheit kracht es öfters auch mit Ausländern.

Scheißt Euch nicht in die Hosen...früher hab ich auch in Thailand über 1 Mio. zusatz versichert ist mir auch wurscht....mit reicht der Thai Super Damage für 140 B.
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Ist schon wieder lustig hier.
Es wird definitiv gesagt das nur der von 1926 anerkannt wird.

Woraus dann wieder geschlossen wird das auch der 68er Gültigkeit hat. Sind wohl alle Staatsrechtler hier?

Ich nehme an, ich vermute und ähnliche Aussagen sind in diesem Kontext fehl am Platz da sie mehr verwirren als helfen.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Woraus dann wieder geschlossen wird das auch der 68er Gültigkeit hat. Sind wohl alle Staatsrechtler hier?

Staatsrecht ist nicht richtig, eigentlich nur nationales, also thailändisches, Recht, vielleicht internationales, bzw. internationale oder bilaterale Abkommen.

Wir wollen ja korrekt sein, falls mal einer dieses Forum als eine Quelle seiner Doktorarbeit benennt.....
 

KingKong2017

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10 September 2017
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Ich habe das kurz vertieft aus der Perspektive des "internationalen Völkerrechts" - darum gehts, recherchiert. Ich bin da durchaus fachlich drin (hab das studiert) - aber kein Experte für int. Führerscheine, aber meine Expertise geht über das Laienverständnis hinaus. Das ist durch neues EU Recht hochkomplex, weil hier neues internationales Recht entwickelt wurde....auf dem höchsten Internationalen Standard.

1. Was in der Wikipedia Internationaler Führerschein – Wikipedia dazu steht - ist vielfach Privattheorie, ohne Belege. Gilt auch für Thailand.
2. Es gibt wenig greifbare bzw. keine wiss. Literatur dazu. Nach der letzte Studie von 2012 https://www.atlantic.caa.ca/files/travel/IDPRequirement.pdf - (Seite 39) gilt nur die IDP-Form von 1949, welche die BRD nicht beigetreten ist. Die IDL 1926 http://treaties.fco.gov.uk/docs/fullnames/pdf/1930/TS0011 (1930) CMD-3510 1926 24 APR, PARIS; INTL CONVENTION RELATIVE TO MOTOR TRAFFIC.pdf ist nicht aufgeführt. Und dieses Dokument ist ziemlich genau. Grundsätzlich können wir Deutschen völkerrechtlich aufgrund der Vereinbarung von 1926 in Thailand fahren (Fahrerzulassung) - ob dazu der Führerschein in der Form von 1926 nötig ist halte ich für einen bürokratischen Formalismus. Wir das § 25b FeV - Einzelnorm in der Praxis umgesetzt wird- würde mich mal interessieren. Die alten Kategorien von 1926 hat kein Staat mehr und protokolltechnisch gilt der nur in der "exakten Form von 1926", d.h. eine rechtsgültige Umsetzung z.B. der EU Kategorien scheint mit doch schwierig bzw. unmöglich !
3. Die Anerkennung von Führerscheinen ist grundsätzlich unabhängig von den internationalen Vereinbarungen, d.h. ein Staat kann auch Führerscheine anerkennen, dessen Vereinbarungen er nicht beigetreten ist (siehe Studie). Das war und ist auch die Praxis in Thailand. Das IDP von irgendwelchen nicht-staatlichen Organisationen in Thailand auch nicht kulanterweise anerkannt werden ist nachvollziehbar.
4. Die IDP Form ist nur "Anlage" der Konvention 1949 (Annex 10) und wird auch nur als Modell bezeichnet....die Konventionen regeln viel mehr z.B. Standards für die Verkehrssicherheit, etc..
5. In der Praxis und "kulanterweise" wurde und wird der EU Führerschein (auch ohne IDP z.B. Autovermietungen) in Thailand anerkannt, das ist im Prinzip eine neue Art eines internationalen Führerscheins - der von über 30 Staaten ausgestellt wird - entspricht den Form von 1949, 1968, etc.. Es ist mir kein Rechtsfall bekannt wo der im Rechtsstreit nicht gilt.
6. Der Int. Führerschein von 1968 - ist eine Weiterentwicklung des Führerscheins von 1949, d.h. ähnlich aufgebaut. Thailand hat das unterzeichnet (aber nicht ratifiziert) - und das ist wohl der Grund für die kulanteweise Anerkennung des IDP von 1968. Deutschland kennt ja auch die Führerscheine von 1949 kulanterweise an, obwohl die BRD keine Vertragspartei ist.

Das Thailand die Vereinbarung von 1968 nur unterzeichnet und nicht ratifziert hat - hat einfach den Grund, dass damit sehr hohe Standards z.B. zur Verkehrssicherheit, aber auch bei der Fahrerzulassung verbunden sind. Die enormen Unfallzahlen hängen auch damit zusammen TRAFFIC ACCIDENTS IN THAILAND - ScienceDirect ! Die Thailänder fahren hier quasi gemäß der 50 er Jahre - schon ist die Ausbildung entspricht diesem Stand.....Das ist die Praxis.

1. Thailand täte gut dran die Konvention von 1968 zu ratifizieren !

2. Wo ist die regierungsoffiziele Position von Thailand dazu ? (=Dokument mit Beschluß)

3. Wie ist die aktuelle Rechtssprechung in Thailand - nur das zählt letztlich ?

P.S.: Vor ein paar Tagen hat mich ein 125 Roller mit über zwei Personen mit über 130 Km/h überholt, ohne Helm, auf den Seitenstreifen -das wäre fast schief gegangen (70% sind Rollertote) , LKWs / Mini Busse fahren auf der Autobahn ohne Licht, Roller in der Regel überall. Personen auf 30 Tonner oben auf dem Dach drauf - kein Problem. Über den Daumen gepeilt - je 1000 km kann man in eine gute Chance in einem Crash zu kommen......bei uns hier vielleicht bei jedem 10.000 km.

Die Fahrerkompetenz ist zwischen 1926 bis 1949...stehen geblieben !
 
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KingKong2017

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10 September 2017
1.941
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Tip für Pragmatiker: Wenns hart auf hart kommt = Rechtsprozess (und man hat nur EU und Int. von 1968), das Gericht erkennt diese nicht an, dann kann man sich notfalls auch den Int. Führerschein von 1926 ausstellen lassen (nachträglich evtl. über die Botschaft) und dem Gericht vorlegen. Damit sind alle Debatten vom Tisch. Was mir Verkehrspolizisten hier erklären wollen interessiert mich nur begrenzt....wir Deutschen dürfen in Thailand fahren !

Für mich ist nur entscheidend ob ich ein Fahrzeug mieten kann.......und das geht !
 

Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
   Autor
1 Februar 2009
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Was denn Nu?

Darf ich nun mit meinem D Führerschein in LOS fahren oder nicht?

Muss ich den Internationalen dabei haben oder nicht? Oder liegt es im Bereich des Polizisten,der mich eventuell überprüft?

Die Thais fahren übrigens bei Dunkelheit ohne Licht,um die Batterie zu schonen,so wurde es mir erklärt. Hab dann versucht das mit der Lichtmaschine zu erklären,das aber mit Augenrollen kommentiert wurde.:rolleyes::)
 
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Uptoyou

Gibt sich Mühe
    Aktiv
7 März 2017
317
378
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NRW
Also ich wüsste nicht für was ich mich rechtfertigen müsste oder Rechtsgrundlagen suchen. Bei mir war es so und aus. Alles andere ist mir Wurst;-)[/Q...

Ich habe mal für Dich gesucht,ja es funktioniert.

Nur der nach dem Wiener Abkommen wird seit 01.08.14 ohne Wohnsitz in A nicht mehr erteilt.

§ 33 II. Neue Vorgangsweise hinsichtlich der Ausstellung von Internationalen Führerscheinen ab 1.8.2014 Aufgrund einer Änderung des Wiener Übereinkommens ist es notwendig, das Formular des Internationalen Führerscheines (IFS) zu ändern; insbesondere werden die Texte der Führerscheinklassen ähnlich wie beim EU-Führerschein durch Piktogramme ersetzt. Des weiteren wurde im geänderten Wiener Übereinkommen unmissverständlich klargestellt, dass nur der Wohnsitzstaat einen IFS ausstellen darf. Die bisherige Vorgangsweise, wonach auch Personen ohne Wohnsitz in Österreich ein IFS ausgestellt wurde (Touristen, oder Personen auf der Durchreise) kann daher bei Anwendung dieses Übereinkommens nicht mehr aufrechterhalten werden, jedoch schon im Rahmen des Genfer und Pariser Abkommens.

https://www.wko.at/branchen/transpo...-allgemeiner-verkehr/FSG-Erlass-Version10.pdf

Steht auf Seite 151
 
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Stonie84

Swayzee
Inaktiver Member
30 April 2017
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Wie bereits erwähnt.
Ich habe meinen internationalen beim ÖAMTC machen lassen mit dem deutschen Führerschein.
Ich habe Wohnsitz in Österreich, wurde aber nach nichts gefragt und habe auch nichts derartiges vorgezeigt.

Das ist nunmal Fakt.
Möglicherweise hat die Dame das etwas zu locker genommen oder hätte noch den Meldezettel erfragen müssen. Keine Ahnung ist mir auch egal.
Ich habs nunmal so gemacht.

Jetzt habe ich beide Thai Führerscheine und somit ist es mir ohnehin egal jetzt :-D
 

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