Ja, ich habe damit Erfahrungen...
Verbrennungen 3 und 2 Grades KH-Aufenthalt ca.4 Wochen Rechngen wie immer eingereicht. Ca. 600.000.-THB wurde erstattet.
Da kamen Anfragen,ob ein Schuldiger festgemacht werden könne,wegen Fremdhaftung! Konnte nicht,war ein Unfall..Rechnung wie immer eingereicht,
1 x Herzinfarkt Rechnungen einfach eingereicht, mit eigener Umrechnung € / THB handschriftlich auf den Rechnungen vermerkt. Summe ca. 9.000.-€ Keine Nachfragen,erstattet.
Nierensteine Rechnungen eingereicht und wurden erstattet. Weiß den Betrag nicht mehr.
Entfernung der Gallenblase und Nabelbruch Op. Kosten erstattet.
1 x kam eine Anfrage das war wohl so 1995 diese wurde an die Deutsche Botschaft gesendet mit der Bitte um Amtshilfe!!
Da wollte die Beihilfe wissen: Ob es das Krankenhaus gibt,ob es den Arzt dort gibt,ob dieser berechtigt war eine Rechnung zu stellen,ob er denn auch das Geld bekommen hätte usw.
Da bin ich zur Botschaft und habe nachgefragt,ob denn die Beihilfestelle überhaupt einen Antrag auf "Amtshilfe stellen darf" die gleiche Frage habe ich an die Beihilfestelle geschickt!
Dann wurde ohne weitere Anfragen erstattet! War auch 6 Stellig.
Ich habe in den letzten 35 Jahren 3 x einen Wechsel meines Sachbearbeiters gehabt. Dann kommt immer ein Schreiben mit einer Ablehnung der Erstattung!
Dann sende ich immer dieses Schreiben an die Beihilfestelle,sowie auch Ende letzten Jahres!
Sehr geehrte Damen und Herren.
Betrifft: Beihilfenummer ******* .... Richard ..........
Seit ca.35 Jahren schreibe ich immer den hiesigen Wechselkurs von THB (Thai-Baht) zu DM,bzw. € auf meine eingereichten Rechnungen hinzu.
Kann ich jetzt so weiter verfahren,oder legen Sie den amtlichen Devisen-Wechselkurs automatisch zur Berechnung zugrunde?
Denn Umtauschbestätigungen der Bank habe ich ja nicht,da mein Ruhegehalt ja nach Thailand angewiesen wird und ich es direkt in THB erhalte.
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Auf den eingereichten Rechnungen schreibe ich auch dazu welche Art von Behandlung gemacht wurde.
Des weiteren kommt mit jeder Rechnung vom Krankenhaus hier,ein Befund-Bericht mit,der aber in englisch ist. Soll ich den immer übersetzten,das wäre für mich kein Problem.
Eine Krankenversicherung habe ich in Deutschland nicht.
Nur eine kleine Anwartschaft,was Sie der Anlage entnehmen können.(DBV Wiesbaden)
Was ich aber schon mehrmals,auch schriftlich,mitgeteilt habe.
Vielen Dank aber,für die -festsetzung der letzte Beihilfe,auch ohne diese Nachweise!
Mit freundlichem Gruß
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Anlage: 1 Formblatt LBV /1 Schreiben DBV (Kleine Anwartschaft)
Nach 8 Wochen wurden meine Rechnungen kommentarlos erstattet ;-)