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Joe

Fragen zur Beihilfe für Beamte

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
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Wenn man nur zum Urlaub nach Thailand kommt,ist das eine gute Lösung!

Ich lebe aber ständig hier,da kann sich das schon anders gestalten. Darüber habe ich aber auch schon geschrieben.
 
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Nordwind

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16 September 2024
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Nur kurz mal die aktuelle Erfahrung bei der Beihilfe in meinem Bundesland , die Beihilfestelle sagt zwar den Anspruch für TH auf Beihlife zu ,
siehe bestehen aber auf eine Rechnungsübersetzung sowie eine Vergleichsrechnung eines deutschen Krankenhauses oder Uniklinik welche Kosten hier in D für
die gleiche Leistung anfallen würden da für die Behandlung in TH keine höheren Kosten als in D erstattet werden . :mad:
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
MVP - Beihilfeverordnung an den Bund angelehnt
Da Mecklenburg-Vorpommern keine eigene Beihilfeverordnung hat, gilt meines Erachtens nach § 80 LBG M-V i.V.m. der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
§ 11 BBhV regelt die Aufwendungen im Ausland. Der Grundsatz sagt hier, daß bei Aufwendungen außerhalb der EU eine Vergleichsberechnung zu den Kosten in Deutschland gemacht wird. Der Abs. 2 sieht aber einige Ausnahmen von dieser Regel vor. Für uns in Thailand wohnhaft, ist zum Einen die Nr. 2 interessant, hiernach wird bei Kosten bis zu 1.000.- Euro pro Krankheitsfall keine Vergleichsberechnung gemacht. Zum Anderen wird laut Nr. 4 bei Beihilfeberechtigten, die zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen müssen, ebenfalls keine Vergleichsberechnung durchgeführt. Die anderen 3 Ausnahmen greifen in unserem Fall eher nicht.

Meine Beihilfestelle ist beim Land BW. Wir haben eine eigene Beihilfeverordnung, die Vorschriften mit der Vergleichsberechnung und den Ausnahmetatbeständen sind aber identisch mit der BBhV. Meine Beihilfestelle und auch meine PKV hat bis dato. noch keine Übersetzungen verlangt. Die meisten Rechnungen waren in Englischer Sprache, es waren aber auch welche nur in Thai dabei. Ich übersende zu Jeder Rechnung ein extra Blatt in sinngemäße Übersetzung auf dem ich die Angaben zum Rechnungssteller, Grund der Behandlung, Durchgeführte Leistungen, sowie Umrechnung des Gesamtbetrages nach aktuellem EZB Wechselkurs am Rechnungstag.

Das sie von dir im Fall der Fälle eine Vergleichsberechnung von einem Deutschen Krankenhaus verlangen würden, halte ich für merkwürdig. Sie haben doch die Gebührenordnung oder kennen die Fallpauschalen im Krankenhaus. Sie wissen was in Deutschland abgerechnet werden darf und wann die Regelhöchstsätze (2,3 fach) oder gar 3,5 fach angewendet werden dürfen. Aber letztendlich macht die Beihilfestelle die Regeln.
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
   Sponsor 2025
25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Das sie von dir im Fall der Fälle eine Vergleichsberechnung von einem Deutschen Krankenhaus verlangen würden, halte ich für merkwürdig.
Wie gesagt, die Beihilfe Bund verlangt auch die Beibringung der Vergleichsrechnung durch den Antragsteller (s. oben verlinktes Merkblatt Absatz 2.:
Im Rahmen einer Mitwirkungspflicht obliegt es der antragstellenden Person nachzuweisen, wie hoch die Kosten der Behandlung im Inland gewesen wären. Sofern trotz wiederholter Bemühungen keine inländische Vergleichsrechnung beigebracht werden kann, benötigt die Beihilfestelle zumindest detaillierte ärztliche Angaben über die im Ausland durchgeführten Behandlungen.
Eine Grundlage für diese vorgebliche Mitwirkungspflicht finde ich allerdings weder in der BBhV noch in der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV).
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Wie gesagt, die Beihilfe Bund verlangt auch die Beibringung der Vergleichsrechnung durch den Antragsteller (s. oben verlinktes Merkblatt Absatz 2.:

Eine Grundlage für diese vorgebliche Mitwirkungspflicht finde ich allerdings weder in der BBhV noch in der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV).
Ich hoffe, daß sich meine Beihilfestelle so einen Käse im Ernstfall nicht einfallen lässt. Bis jetzt bin ich davon verschont geblieben. Ich stelle mir das nicht so einfach vor, in Thailand fest zu wohnen und dann eine Vergleichsrechnung aus Deutschland beizubringen. Was sollte ein beliebiges Krankenhaus in Deutschland, mit dem ich nichts zu tun habe, dazu bewegen mir eine Auskunft zu geben. Zumal die Abrechnungen in Thailand mit denen in Deutschland wenig vergleichbar sind.
 

Nordwind

Aktiver Member
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16 September 2024
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Denke mal man kann sich dann im Ernstfall wenn die Rechnung tausende betragen sollte nur mit einer übersetzten Rechnung an die Abrechnungsabteilung eines deutschen Krankenhauses wenden und gegen Zahlung der Auslagen oder des üblichen Stundensatzes eine Vergleichskostennote erbitten ,umsonst ist nicht mal der Tod, dazu kommen dann noch die Übersetzungskosten ,aber alles besser als der Beihilfestelle einen Ablehnungsgrund zu geben und auf einer 4 oder vieleicht auch 5 stelligen Rechnung sitzen zu bleiben . Hat da bei solch hohen Rechnungen schon jemand aus dem Beihilfesektor Erfahrungen ? Bis 1000 Euro sollte es bis auf die geforderte Übersetzung ja kein Problem geben .
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
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Ja, ich habe damit Erfahrungen...

Verbrennungen 3 und 2 Grades KH-Aufenthalt ca.4 Wochen Rechngen wie immer eingereicht. Ca. 600.000.-THB wurde erstattet.

Da kamen Anfragen,ob ein Schuldiger festgemacht werden könne,wegen Fremdhaftung! Konnte nicht,war ein Unfall..Rechnung wie immer eingereicht,

1 x Herzinfarkt Rechnungen einfach eingereicht, mit eigener Umrechnung € / THB handschriftlich auf den Rechnungen vermerkt. Summe ca. 9.000.-€ Keine Nachfragen,erstattet.

Nierensteine Rechnungen eingereicht und wurden erstattet. Weiß den Betrag nicht mehr.

Entfernung der Gallenblase und Nabelbruch Op. Kosten erstattet.

1 x kam eine Anfrage das war wohl so 1995 diese wurde an die Deutsche Botschaft gesendet mit der Bitte um Amtshilfe!!

Da wollte die Beihilfe wissen: Ob es das Krankenhaus gibt,ob es den Arzt dort gibt,ob dieser berechtigt war eine Rechnung zu stellen,ob er denn auch das Geld bekommen hätte usw.

Da bin ich zur Botschaft und habe nachgefragt,ob denn die Beihilfestelle überhaupt einen Antrag auf "Amtshilfe stellen darf" die gleiche Frage habe ich an die Beihilfestelle geschickt!

Dann wurde ohne weitere Anfragen erstattet! War auch 6 Stellig.

Ich habe in den letzten 35 Jahren 3 x einen Wechsel meines Sachbearbeiters gehabt. Dann kommt immer ein Schreiben mit einer Ablehnung der Erstattung!

Dann sende ich immer dieses Schreiben an die Beihilfestelle,sowie auch Ende letzten Jahres!



Sehr geehrte Damen und Herren.

Betrifft: Beihilfenummer ******* .... Richard ..........

Seit ca.35 Jahren schreibe ich immer den hiesigen Wechselkurs von THB (Thai-Baht) zu DM,bzw. € auf meine eingereichten Rechnungen hinzu.

Kann ich jetzt so weiter verfahren,oder legen Sie den amtlichen Devisen-Wechselkurs automatisch zur Berechnung zugrunde?

Denn Umtauschbestätigungen der Bank habe ich ja nicht,da mein Ruhegehalt ja nach Thailand angewiesen wird und ich es direkt in THB erhalte.
.
Auf den eingereichten Rechnungen schreibe ich auch dazu welche Art von Behandlung gemacht wurde.
Des weiteren kommt mit jeder Rechnung vom Krankenhaus hier,ein Befund-Bericht mit,der aber in englisch ist. Soll ich den immer übersetzten,das wäre für mich kein Problem.

Eine Krankenversicherung habe ich in Deutschland nicht.

Nur eine kleine Anwartschaft,was Sie der Anlage entnehmen können.(DBV Wiesbaden)

Was ich aber schon mehrmals,auch schriftlich,mitgeteilt habe.

Vielen Dank aber,für die -festsetzung der letzte Beihilfe,auch ohne diese Nachweise!

Mit freundlichem Gruß

******* ********

Anlage: 1 Formblatt LBV /1 Schreiben DBV (Kleine Anwartschaft)


Nach 8 Wochen wurden meine Rechnungen kommentarlos erstattet ;-)
 
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buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
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Nur kurz mal die aktuelle Erfahrung bei der Beihilfe in meinem Bundesland , die Beihilfestelle sagt zwar den Anspruch für TH auf Beihlife zu ,
siehe bestehen aber auf eine Rechnungsübersetzung sowie eine Vergleichsrechnung eines deutschen Krankenhauses oder Uniklinik welche Kosten hier in D für
die gleiche Leistung anfallen würden da für die Behandlung in TH keine höheren Kosten als in D erstattet werden . :mad:
Das ist bei allen Bundesländern die Beihilfe im außereuropäischen Ausland zahlen ,gleich!
 

blyes

Schreibwütig
    Aktiv
4 Dezember 2009
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Ja, ich habe damit Erfahrungen...

Verbrennungen 3 und 2 Grades KH-Aufenthalt ca.4 Wochen Rechngen wie immer eingereicht. Ca. 600.000.-THB wurde erstattet.

Da kamen Anfragen,ob ein Schuldiger festgemacht werden könne,wegen Fremdhaftung! Konnte nicht,war ein Unfall..Rechnung wie immer eingereicht,

1 x Herzinfarkt Rechnungen einfach eingereicht, mit eigener Umrechnung € / THB handschriftlich auf den Rechnungen vermerkt. Summe ca. 9.000.-€ Keine Nachfragen,erstattet.

Nierensteine Rechnungen eingereicht und wurden erstattet. Weiß den Betrag nicht mehr.

Entfernung der Gallenblase und Nabelbruch Op. Kosten erstattet.

1 x kam eine Anfrage das war wohl so 1995 diese wurde an die Deutsche Botschaft gesendet mit der Bitte um Amtshilfe!!

Da wollte die Beihilfe wissen: Ob es das Krankenhaus gibt,ob es den Arzt dort gibt,ob dieser berechtigt war eine Rechnung zu stellen,ob er denn auch das Geld bekommen hätte usw.

Da bin ich zur Botschaft und habe nachgefragt,ob denn die Beihilfestelle überhaupt einen Antrag auf "Amtshilfe stellen darf" die gleiche Frage habe ich an die Beihilfestelle geschickt!

Dann wurde ohne weitere Anfragen erstattet! War auch 6 Stellig.

Ich habe in den letzten 35 Jahren 3 x einen Wechsel meines Sachbearbeiters gehabt. Dann kommt immer ein Schreiben mit einer Ablehnung der Erstattung!

Dann sende ich immer dieses Schreiben an die Beihilfestelle,sowie auch Ende letzten Jahres!



Sehr geehrte Damen und Herren.

Betrifft: Beihilfenummer ******* .... Richard ..........

Seit ca.35 Jahren schreibe ich immer den hiesigen Wechselkurs von THB (Thai-Baht) zu DM,bzw. € auf meine eingereichten Rechnungen hinzu.

Kann ich jetzt so weiter verfahren,oder legen Sie den amtlichen Devisen-Wechselkurs automatisch zur Berechnung zugrunde?

Denn Umtauschbestätigungen der Bank habe ich ja nicht,da mein Ruhegehalt ja nach Thailand angewiesen wird und ich es direkt in THB erhalte.
.
Auf den eingereichten Rechnungen schreibe ich auch dazu welche Art von Behandlung gemacht wurde.
Des weiteren kommt mit jeder Rechnung vom Krankenhaus hier,ein Befund-Bericht mit,der aber in englisch ist. Soll ich den immer übersetzten,das wäre für mich kein Problem.

Eine Krankenversicherung habe ich in Deutschland nicht.

Nur eine kleine Anwartschaft,was Sie der Anlage entnehmen können.(DBV Wiesbaden)

Was ich aber schon mehrmals,auch schriftlich,mitgeteilt habe.

Vielen Dank aber,für die -festsetzung der letzte Beihilfe,auch ohne diese Nachweise!

Mit freundlichem Gruß

******* ********

Anlage: 1 Formblatt LBV /1 Schreiben DBV (Kleine Anwartschaft)


Nach 8 Wochen wurden meine Rechnungen kommentarlos erstattet ;-)

@buddy2020

Vielen Dank für die ausführliche und informative Antwort - Super🙏

Erfahrungen mit der App der Beihilfestelle Bayern oder des Onlinediensts „Mitarbeiterservice“ hast Du vermutlich nicht, oder?

blyes, der sich nun nicht mehr so viel Sorgen wegen der KV macht…😉
 

Nordwind

Aktiver Member
    Aktiv
16 September 2024
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Vielen Dank aber,für die -festsetzung der letzte Beihilfe,auch ohne diese Nachweise!
Aber anscheinend wird es nicht von jeder Beihilfestelle abgefordert ,Du schreibst es ja selbst ,ich kenne mehrere pensionierte Beamte bei denen noch nie bei Abrechnung eine Übersetzung oder Vergleichsrechnung abgefordert wurde oder gilt das nur für Beträge über 1000 Euro ?
@inPension schreibt ja auch dazu : Ich hoffe, daß sich meine Beihilfestelle so einen Käse im Ernstfall nicht einfallen lässt. Bis jetzt bin ich davon verschont geblieben
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
blyes, der sich nun nicht mehr so viel Sorgen wegen der KV macht…😉
Dir ist aber, bei aller Zuversicht (was Zahlungen von Aufwendungen in Thailand), nicht entgangen, daß es Unterschiede bei der Beihilfe in Nordrhein-Westfalen (bzw. Bund und anderen Ländern) und Bayern gibt?
Was mich etwas wundert, daß du Bayern thematisierst, aber keine Ahnung von der Beihilfe dort hast! Oder hast du derzeit dort noch Freie Heilfürsorge?
 

blyes

Schreibwütig
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4 Dezember 2009
571
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Dir ist aber, bei aller Zuversicht (was Zahlungen von Aufwendungen in Thailand), nicht entgangen, daß es Unterschiede bei der Beihilfe in Nordrhein-Westfalen (bzw. Bund und anderen Ländern) und Bayern gibt?
Was mich etwas wundert, daß du Bayern thematisierst, aber keine Ahnung von der Beihilfe dort hast! Oder hast du derzeit dort noch Freie Heilfürsorge?
Hallo,
ich weiß dass es Unterschiede gibt, dies habe ich in meinem Anfangspost auch versucht deutlich zu machen. Deswegen habe ich auch speziell diese Erfahrungen abfragen wollen.
Ich weiß nicht warum Du meinst ich hätte keine Ahnung von der bayerischen Beihilfe, dem ist nicht so. Darum weiß ich auch, dass in den Bestimmungen steht, dass man außereuropäisch nur zahlt wenn dort der sog. überwiegende Aufenthalt/Lebensmittelpunkt liegt und nun hat mich interessiert ob es praktische Erfahrungen/Spezielle Probleme mit der Bayerischen Beihilfestelle gibt und ob man evtl. im Ausland sogar die App zur Einreichung nutzen kann etc.etc.

Hierzu war die Antwort von buddy2020 schon mal sehr aufschlussreich für mich.

Gruß
Blyes
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Darum weiß ich auch, dass in den Bestimmungen steht, dass man außereuropäisch nur zahlt wenn dort der sog. überwiegende Aufenthalt/Lebensmittelpunkt liegt
Du hattest in deinen Fragen nicht einmal geschrieben, daß es dir um einen außereuropäischen Aufenthalt geht. Das hatte ich spekuliert, da du es in einem Thailand Forum beim Thema Auswandern gepostet hast!
Ich weiß nicht warum Du meinst ich hätte keine Ahnung von der bayerischen Beihilfe, dem ist nicht so.
Auf Grund deiner pauschalen Fragestellung! Wenn es nicht so ist, dann sorry für meine Aussage! Hauptsache du kennst dich jetzt aus.
 
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Reaktionen: TomHarley und blyes

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
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18 April 2020
2.612
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2.565
@buddy2020

Vielen Dank für die ausführliche und informative Antwort - Super🙏

Erfahrungen mit der App der Beihilfestelle Bayern oder des Onlinediensts „Mitarbeiterservice“ hast Du vermutlich nicht, oder?

blyes, der sich nun nicht mehr so viel Sorgen wegen der KV macht…😉
Nein, habe ich nicht,da meine Beihilfestelle NRW ist!

Die Erstattung per Beihilfe,hat nach meiner Erfahrung nichts mit der Höhe der Rechnung zu tun.

Aber seit es die App gibt,mache ich meine Beihilfe damit.

Super einfach....Rechnungen abfotografieren und absenden...Erledigt.

Ein Brief mit Rechnungen als Einschreiben zur Beihilfe kostet jetzt schon mal flott 300-450.-Thb. Also nicht nur einfach,sondern auch sehr Günstig ;-)
 

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