Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Joe
Smurf Bar

Fragen zur Beihilfe für Beamte

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
18 Oktober 2016
3.624
5.908
2.615
Danke erst mal! Da tun sich anscheinend größere Wissenslücken bei mir auf.
Also meine Frau ist und war nie Beamtin, nur ich. Sie ist bei mir seit der Geburt unseres Sohnes mitversichert. Die KV verrechnet unsere Rechnungen/Kosten mit der Beihilfestelle ab, die 70% erstatten und 30% muss die PBeakk zahlen. Erstattet mir/uns dann im Normalfall 100%. Dafür verlangt sie den vollen Beitragssatz monatlich. incl. Pflegeversicherung. Wie hoch der "Ruhensbetrag" wäre weis ich noch nicht.

Ja! Zum KV ruhen lassen müßte ich meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" nach Thailand verlegen. Der "D-Wohnsitz" ist nicht relevant für eine KV.
Hast du nicht auch noch die ReiseKV?
Dann beginnen anscheinend meine Wissenslücken.
Ich denke wenn ich eine ruhende PKV in D habe und meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Thailand bin ich Beihilfeberechtigt. So funktioniert es doch bei dir. Ok. Den feinen Unterschied zwischen "ruhen lassen" und (kleine/große) "Anwartschaft" habe ich noch nicht verstanden.

Also wenn es dir am liebsten wäre das deine PKV immer zahlt, dann müsstest du es wie ich machen. Beitrag voll zahlen und "gewöhnlicher Aufenthalt/Lebensmittelpunkt" in D und im Ausland offiziell nie länger als 180 Tage am selben Ort. "Weltreisender".
 
Zuletzt bearbeitet:

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.521
8.760
2.465
Mine Frau in Deutschland, war auch nie Beamtet, und trotzdem bekommt Sie die Beihilfe! Ehefrau eben ;-) Da darf Sie in NRW aber nicht mehr als 18.000.-€ jährlich verdienen!!

Der Satz ist in allen Bundesländern verschieden! Von 16.000.- - 20.450.-€ je nach Bundesland!

Also,nein, ich habe keine Reise - Krankenversicherung,

Der Deutsche Wohnsitz ist nicht relevant, aber der "Gewöhnliche Aufenthaltsort" und das ist bei mir eben Thailand!

Ich habe einen Wohnsitz in Kölnund ein eigenes Haus,das zählt aber nicht! Siehe Schreiben der Versicherung für eine Unfallversicherung....
..............................................................................................................................................................................................................
Sehr geehrter Herr *********

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Thailand ist, können Sie leider keine Unfallversicherung abschließen.
..............................................................................................................................................................................................................

Und meine private KV, die ich in Deutschland hatte, und die jetzt ruht, zahlt maximal für6 Monate in Thailand und dann wäre Schluß!

Also, da ich meine "Lebensmittelpunkt" in Thailand habe,bin ich eben aus der Deutschen KV raus,bzw.habe die kleine Anwartschaft!

Ja, die Beihilfe zahlt in Thailand aufkommende Rechnungen zu 70%. Den Rest zahle ich eben selber,bzw.dafür habe ich auch noch meine KV in Thailand.

Bei einer "Großen" Anwartschaft, werden Rückstellungen für das Alter angespart, deswegen ist Diese auch sehr teuer! Ca 40 - 50% des normalen Beitrags!

Bei der "Kleinen" Anwartschaft, gibt es Diese Alters-Rückstellungen eben nicht!

Bei wieder aufleben lassen des Vertrags, wird zwar keine erneute Gesunhetsprüfung vorgenommen, aber es git das beim wiedereintrit erreichte Alter,heißt höhere Beiträge , da ja keine Altersrückstellungen angespart wurden!

Ich habe einen Bekannten der auch hier wohnt,der ebenfalls bei der Postbeamtenkasse versichert ist!

Er bekommt auch hier die 30% Restkosten erstattet! Nur manchmal gibt es Abzüge, wenn die Behandlung hier teurer war als wenn Diese in der BRD stattgefunden hätte! Ist aber im Rahmen!!

DAS kann gehörig ins Augegehen....

"Gewöhnlicher Aufenthalt/Lebensmittelpunkt" in D und im Ausland offiziell nie länger als 180 Tage am selben Ort. "Weltreisender".


Konstruiere mal einen Fall.

Hohe Rechnung aus Thailand , es wird geprüft! Festgestellt,wird auf Grund der Vorlage des Reisepasses, ein erheblich längerer Aufenthalt in Thailand!

Versicherungen sind in Sache Daten einholen Weltklasse ! Und Deine Beihilfestelle wird auch feststellen das Du in Thailad lebst, kurze Rückfrage der KV an die Beihilfe ;-)

Aber wie geschrieben, gilt das eigentlich nicht für Dich/Euch, da die PBK ja auch hier zahlt!

Hoffe Dir geholfen zu haben.....

Gruß
Buddy2020
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
18 Oktober 2016
3.624
5.908
2.615
Da ist es!
.................als Versorgungsempfänger der Bundesanstalt für Post und Telekomunikation ist Ihr beamtenrechtlicher Beihilfeanspruch in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV') geregelt. Die BBhV sieht in der derzeit gültigen Form keine ergänzende Krankenversicherung mehr vor. Die von lhnen zitierte Regelung des § 10 Absatz 2 BBhV alter Fassung vom 15.02.2009 ist nicht mehr in Kraft. Es besteht daher auch ohne beihilfekonforme Krankenversicherung ein Beihilfeanspruch, sofern die sonstigen Voraussetzungen der BBhV erfüllt sind. Freundliche Grüße lhre ....Krankenkasse
 
Zuletzt bearbeitet:

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.521
8.760
2.465
Der hat dich bestimnt schon blockiert. Der hat es nicht so mit dem "Verstehen" wenns etwas schwierig wird
Er hat mir etliche PM geschrieben, aber die Lösung schreibt er nun hier ...????

Das ist es !

Na ja ;-) Denn hätte er die vielen PM, auch hier im Forum schreiben können!

Vielleicht haätte ich dann nicht so viel schreiben müssen ;-(
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
18 Oktober 2016
3.624
5.908
2.615
Er hat mir etliche PM geschrieben, aber die Lösung schreibt er nun hier ...????
???
Habe das Schreiben gestern bekommen.
Es sagt das ob D, EU oder außerhalb EU egal wo sein persönlicher gewöhnlicher Aufenthalt ist, keine Restkostenversicherung mehr erforderlich ist, um die Beihilfe zu bekommen. So verstehe ich es aktuell und so wurde es noch nie, nirgends so ausgesagt hier im Thread. Das Gesetz ist anscheinend seit 2021 gültig.
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
18 Oktober 2016
3.624
5.908
2.615
Habe jetzt eine grundsätzliche Lektion zur Erstattung gelernt (vertieft). Rechnung, Medical certificat, aber auch Diagnose wichtig, denn da ist erkennbar was alles begutachtet und ausgewertet wurde. (Im speziellen Fall ging es um ein MRT von meiner Bauchspeicheldrüse und anderen Innereien.) So zumindest mein Eindruck. Hatte eine satte "Nachzahlung bei erneuter Einreichung mit besagter Diagnose und einer Erklärung meinerseits. (So zumindest meine Erklärung für die satte Nachzahlung/volle Erstattung aller angefallenen Kosten in dem Zusammenhang.)
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.521
8.760
2.465
Laut Sozialversicherungsrecht ist jemand, der verbeamtet ist, nicht zu einer privaten Krankenversicherung verpflichtet.

In einem "Medical Certifikate" von einem Krankenhaus ist immer eine Diagnose angegeben!

Auf einer Rechnung vom Hausarzt,sollte man selber darauf achten, das die Diagnose auch angegeben wird!
 
  • Like
Reaktionen: cabriojoe2

ThomasM

Gibt sich Mühe
    Aktiv
15 Oktober 2023
208
626
833
Das Land BW gewaehrt die Beihilfe unabhaengig vom jeweiligen Wohnort - ich bin also auch in Thailand beihilfeberechtigt.

Zu 70% wie du geschrieben hast.
Für die restlichen 30% wärst du in Deutschland ja privat versichert. Was kostet das - 250 Euro ungefähr?
Lebt man in Thailand und deine Beihilfe zahlt tatsächlich auch dort, trägst du die restlichen 30% aus eigener Tasche., wenn die private Kasse gekündigt ist (darf man das überhaupt?). Schließlich sparst du im Jahr 3.000 Euro bei meiner Rechnung, wenn du auf die private Kasse pfeift? 3.000 könnte man sich ja ne taugliche Auslandskrankenkassenversicherung organisieren, dann passt das. 70% vom Land und den Rest von der Auslandskasse. Oder man lässt es darauf ankommen und trägt im Fall der Fälle die 30% verbleibenden Kosten eines Thai-Krankenhauses aus eigener Tasche.
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.521
8.760
2.465
"Was kostet das - 250 Euro ungefähr?"

Zu Deiner Preisvorstellung,die ist eben sehr stark altersabhängig. Ich war auch mit ca.150.-€ noch günstig versichert,aber da war ich eben auch jünger... ;) ..

Ich bekomme auch Beihilfe.

Die sogenannte „Restkostenversicherung“, also die Erstattung der 30% der Kosten, würden mich jetzt mit 73 Jahren 551,28.-€ im Monat kosten! AXA / DBV

Ob sich das Jeder leisten kann/will?


1aa  4-00-35 Krankenversicherung Absicherungsvorschlag - 1.png

Also jährlich 6.615,36 = ca. 238.000.-THB Finde ich schon heftig für die 30%!

Deswegen habe ich nur die „Kleine Anwartschaft“ und meine VISA PLAN KV in Thailand.

Die leistet dann bis maximal 400.000.-THB zu allen Rechnungen über 200.000.-THB

200.000.-THB ist der Selbstbehalt. Kostet aber eben auch nur ca. 20.000.-THB im Jahr,

also ca. 555.-€ somit bin ich bis ca.1.5 Millionen THB ohne eigene Kostenbeteiligung abgesichert. Muss eben reichen 😉

Also nicht unbedingt aus eigener Tasche zahlen!

Hatte vor einem Jahr eine Operation. Kosten ca.285.000.-THB Meine Kosten "0".

199.500.-THB von der Beihilfe und 85.500.-THB von der Krankenversicherung.
 
  • Like
Reaktionen: ThomasM

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.729
40.011
4.265
65
Bang Saray
Oder man lässt es darauf ankommen und trägt im Fall der Fälle die 30% verbleibenden Kosten eines Thai-Krankenhauses aus eigener Tasche.

Erstmal traegt man die vollen 100 % weil die Beihilfe keine Kostenuebernahme an ein Krankenhaus in Thailand erteilt. Nach Erhalt der Rechnung kann man diese dann einreichen. Es wird geprueft ob alles erstattungsfaehig ist und ob die einzelnen Posten gleich, preiswerter oder teurer sind als in D. Maximal wird der Betrag einer vergleichbaren Behandlung in D erstattet zu 70% erstattet.
Hier liegt es dann am Einzelnen ob er in der Lage ist diese Krankenhausrechung zu 100 % vorzustrecken.
Deswegen haben Einige (mich eingeschlossen) zusaetzlich eben eine Krankenversicherung fuers Ausland, die einen Teil oder ganz (je nach abgeschlossenen jaehrlichen Obergrenze oder Obergrenze je Krankheit) unter Abzug einer entsprechend waehlbaren Selbstbeteiligung bezahlt. Beachten sollte man hier, dass bei solchen Versicherungen in der Regel Vorerkrankungen ausgeschlossen sind.
In der Regel gilt hier: je hoeher die Selbstbeteiligung, je geringer die jaehrliche Obergrenze um so guenstiger sind diese Versicherungen.

Zu deiner Frage ob man eine private ergaenzende KV kuendigen kann wenn man nicht mehr in Deutschland wohnhaft ist - ja das darf man, da die Verpflichtung auf eine ergaenzende Versicherung nur in D gueltig ist.
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.521
8.760
2.465
Erstmal traegt man die vollen 100 % weil die Beihilfe keine Kostenuebernahme an ein Krankenhaus in Thailand erteilt. Nach Erhalt der Rechnung kann man diese dann einreichen. Es wird geprueft ob alles erstattungsfaehig ist und ob die einzelnen Posten gleich, preiswerter oder teurer sind als in D. Maximal wird der Betrag einer vergleichbaren Behandlung in D erstattet zu 70% erstattet.
Hier liegt es dann am Einzelnen ob er in der Lage ist diese Krankenhausrechung zu 100 % vorzustrecken.
Deswegen haben Einige (mich eingeschlossen) zusaetzlich eben eine Krankenversicherung fuers Ausland, die einen Teil oder ganz (je nach abgeschlossenen jaehrlichen Obergrenze oder Obergrenze je Krankheit) unter Abzug einer entsprechend waehlbaren Selbstbeteiligung bezahlt. Beachten sollte man hier, dass bei solchen Versicherungen in der Regel Vorerkrankungen ausgeschlossen sind.
In der Regel gilt hier: je hoeher die Selbstbeteiligung, je geringer die jaehrliche Obergrenze um so guenstiger sind diese Versicherungen.

Zu deiner Frage ob man eine private ergaenzende KV kuendigen kann wenn man nicht mehr in Deutschland wohnhaft ist - ja das darf man, da die Verpflichtung auf eine ergaenzende Versicherung nur in D gueltig ist.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, wenn die Zeit es gestattet, von der Beihilfe einen Vorschuss / Abschlagszahlung auf einen Stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus zu bekommen!

Screenshot (976).png


Diese Zahlungen gehen dann direkt an das Krankenhaus!

Beihilfeberechtigten Personen können insbesondere zum Schutz vor außergewöhnlichen finanziellen Belastungen auf Antrag Abschlagszahlungen gewährt werden. Dabei ist es ausreichend, wenn durch Unterlagen, z. B. Kostenvoranschläge der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers dokumentiert wird, dass eine hohe Belastung vor der Beihilfebeantragung entsteht.

Ein Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe kann gestellt werden bei stationärer Krankenhausbehandlung,stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme,Dialysebehandlung

und einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels.

Die gewährten Abschläge werden mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen verrechnet. Hierzu ist nach Erhalt der Rechnung ein Beihilfeantrag zu stellen.

Dafür habe ich wie schon geschrieben, die VISA PLAN KV in Thailand. Im schlimmsten Fall eben 200.000.-THB hinterlegen!

Aber bisher als Deposit / Sicherheit immer anerkannt bisher!

Die leistet dann bis maximal 400.000.-THB zu allen Rechnungen über 200.000.-THB

200.000.-THB ist der Selbstbehalt. Kostet aber eben auch nur ca. 20.000.-THB im Jahr,
 
  • Like
Reaktionen: ThomasM

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.729
40.011
4.265
65
Bang Saray
buddy2020: Das war mir so nicht bekannt - danke fuer diese Information. Ich hatte 2013 bei meiner Beihilfestelle BW nachgefragt und nur die schriftliche Mitteilung erhalten, dass ich auch in Thailand Beihilfeanspruch habe, diese aber nur nach Vorlage der entsprechenden Belege gewaehrt wird und ein Abgleich zwischen Kosten Ausland zu D vorgenommen wird. Es wurde ausdruecklich erwaehnt, dass eine Kostenuebernahmeerklaerung seitens des LBV gegenueber eines KKH in Thailand nicht erfolgt. Von der Moeglichkeit einen Abschlag unter Vorlage entsprechender Kostenvoranschlaege zu erhalten wurde nichts erwaehnt - habe aber auch nicht explizit danach gefragt.
Ich werde mich mal schlau machen ob dies auch in BW moeglich ist.
Leider gibt es zwischen den einzelnen Bundeslaender sowie zum Bund Unterschiede in den jeweiligen Beamtenversorgung sowie auch beim Beihilferecht, sodass fuer Landes- bzw. Bundesbeamte nur die jeweilige BeihilfeVO des entsprechenden Bundeslandes oder Bund massgeblich sind.
 

Nordwind

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
16 September 2024
84
147
493
Mich würde mal interessieren wie Ihr das mit den Rechnungen macht , besteht die Beihilfestelle auf beglaubigte Übersetzungen oder reicht die normale Thai Arzt oder KH -Rechnung ???. Im übrigen würde ich mir überlegen ob ich die private Kasse für die 30 % überhaupt in D generell kündige , dann ist die Tür zu zurück nach D und statt dessen nicht besser eine Anwartschaft mache ? .
 
Zuletzt bearbeitet:

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.521
8.760
2.465
Mich würde mal interessieren wie Ihr das mit den Rechnungen macht , besteht die Beihilfestelle auf beglaubigte Übersetzungen oder reicht die normale Thai Arzt oder KH -Rechnung ???
Ich bekomme meine Beihilfe vom Land NRW.

Seit 35 Jahren reiche ich dort meine Rechnungen ein.

Wichtig ist:

Sie müssen in Englisch sein, mit der Diagnose! Beglaubigen lassen, das habe ich noch nie gemacht.

Wurde auch noch nie verlangt! Egal wie hoch die Rechnungen waren!

Medikamente werden nur erstattet, wenn ein Rezept vorliegt!

Ist aber zumindest bei mir in Pattaya kein Problem.

Die Umrechnung, mache ich genau solange selber!

Also den THB -Betrag in € umrechnen! Und unten auf dem jeweiligen Dokument schreiben.

Dann flott mit dem Smartphone abfotografiert, und fertig..;).. Ist schon Super so!

 
  • Like
Reaktionen: ThomasM

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.521
8.760
2.465
Mich würde mal interessieren wie Ihr das mit den Rechnungen macht , besteht die Beihilfestelle auf beglaubigte Übersetzungen oder reicht die normale Thai Arzt oder KH -Rechnung ???. Im übrigen würde ich mir überlegen ob ich die private Kasse für die 30 % überhaupt in D generell kündige , dann ist die Tür zu zurück nach D und statt dessen nicht besser eine Anwartschaft mache ? .
Ich zahle seit ca.36 Jahren meine "Kleine Anwartschaft" für den Fall der Fälle..Man weiß ja nie!

Würde ich also zurück gehen,wäre ich wieder Privat Versichert,und vor allem" Ohne erneute Gesundheitsüberprüfung"

Das sund mir die paar € wert.. ;)..
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.729
40.011
4.265
65
Bang Saray
Mich würde mal interessieren wie Ihr das mit den Rechnungen macht , besteht die Beihilfestelle auf beglaubigte Übersetzungen oder reicht die normale Thai Arzt oder KH -Rechnung ???. Im übrigen würde ich mir überlegen ob ich die private Kasse für die 30 % überhaupt in D generell kündige , dann ist die Tür zu zurück nach D und statt dessen nicht besser eine Anwartschaft mache ? .

Ich kann nur fuer BW sprechen. Beim dortigen Landesamt fuer Besoldung und Versorgung habe ich einen Account indem ich Dokumente sende sowie auch empfange. Ich lade die Rechnungen als JPEG oder PDF- Datei hoch dazu das entsprechende Antragsformular und ab ans LBV. In BW gibt es auch eine eigene App die man fuer die Einreichung nutzen kann. Die Rechnungen muessen in deutsch oder englisch vorliegen, eine Beglaubigung bedarf es nicht. Wie @buddy2020 schon geschrieben hat muss die Diagnose erkenntlich sein.

Fuer die private KV gibt es die Moeglichkeit einer Anwartschaft. Ohne Anwartschaft ist die Tuere auch nicht zu bei einer Rueckkehr nach D. Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur KV. Somit muss die letzte Versicherungsgesellschaft bei der man vor Uebersiedlung ins Ausland versichert war einen auch wieder aufnehmen. Allerdings dann sicherlich nur zum AOK-Tarif und bei entsprechenden Vorerkrankungen auch mit massiven Aufschlaegen.
 

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
2.521
8.760
2.465
Ich mache meine Beihilfe in NRW.

Alles mit der Handy APP "Beihilfe" Alle Rechnungen mit dem Handy abfotografieren und in ein paar Minuten ist alles erledigt.

Kommt nur noch die Meldung: "Statusübersicht-Einreichung erfolgreich"

"Fuer die private KV gibt es die Moeglichkeit einer Anwartschaft."

Dazu habe ich ja geschrieben das ich die habe,seit ca.36 Jahre. Kostet mich im Jahr ca. 60.-€
 

Taldren

Schwuttenversteher
   Autor
11 November 2010
9.826
43.126
4.965
Berlin
Muss mich langsam auch mal mit der Materie befassen, deshalb hab ich mal meine Beihilfestelle (Bund) angeschrieben, wie es denn ausserhalb der EU geregelt ist.

Um's vorab vorweg zu nehmen.....

Eine Direktabrechnung in Thailand mit einem Krankenhaus, (egal ob privat oder staatlich) findet nicht statt. Hinterher die Kosten abzurechnen ist zwar kein Problem, jedoch dürfen die Kosten, welche über 1000 Euro liegen nur im Vergleich sthen, als wenn die Behandlung in Deutschland stattgefunden hätte.
Ne' beglaubigte Übersetzung ist nicht notwendig.

Man kommt auch als Bundesbeamter somit nicht um eine Auslandskrankenversicherung, wie z.B. den ADAC herum. Würde für mich ca. 50 Euro kosten pro Monat.

Als Anhang habe ich mal das Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes (Stand Januar 2025) hochgeladen.
 

Anhänge

  • Beihilfe in Thailand.pdf
    1,8 MB · Aufrufe: 6
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen