Danke erst mal! Da tun sich anscheinend größere Wissenslücken bei mir auf.
Also meine Frau ist und war nie Beamtin, nur ich. Sie ist bei mir seit der Geburt unseres Sohnes mitversichert. Die KV verrechnet unsere Rechnungen/Kosten mit der Beihilfestelle ab, die 70% erstatten und 30% muss die PBeakk zahlen. Erstattet mir/uns dann im Normalfall 100%. Dafür verlangt sie den vollen Beitragssatz monatlich. incl. Pflegeversicherung. Wie hoch der "Ruhensbetrag" wäre weis ich noch nicht.
Ja! Zum KV ruhen lassen müßte ich meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" nach Thailand verlegen. Der "D-Wohnsitz" ist nicht relevant für eine KV.
Hast du nicht auch noch die ReiseKV?
Dann beginnen anscheinend meine Wissenslücken.
Ich denke wenn ich eine ruhende PKV in D habe und meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Thailand bin ich Beihilfeberechtigt. So funktioniert es doch bei dir. Ok. Den feinen Unterschied zwischen "ruhen lassen" und (kleine/große) "Anwartschaft" habe ich noch nicht verstanden.
Also wenn es dir am liebsten wäre das deine PKV immer zahlt, dann müsstest du es wie ich machen. Beitrag voll zahlen und "gewöhnlicher Aufenthalt/Lebensmittelpunkt" in D und im Ausland offiziell nie länger als 180 Tage am selben Ort. "Weltreisender".
Also meine Frau ist und war nie Beamtin, nur ich. Sie ist bei mir seit der Geburt unseres Sohnes mitversichert. Die KV verrechnet unsere Rechnungen/Kosten mit der Beihilfestelle ab, die 70% erstatten und 30% muss die PBeakk zahlen. Erstattet mir/uns dann im Normalfall 100%. Dafür verlangt sie den vollen Beitragssatz monatlich. incl. Pflegeversicherung. Wie hoch der "Ruhensbetrag" wäre weis ich noch nicht.
Ja! Zum KV ruhen lassen müßte ich meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" nach Thailand verlegen. Der "D-Wohnsitz" ist nicht relevant für eine KV.
Hast du nicht auch noch die ReiseKV?
Dann beginnen anscheinend meine Wissenslücken.
Ich denke wenn ich eine ruhende PKV in D habe und meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Thailand bin ich Beihilfeberechtigt. So funktioniert es doch bei dir. Ok. Den feinen Unterschied zwischen "ruhen lassen" und (kleine/große) "Anwartschaft" habe ich noch nicht verstanden.
Also wenn es dir am liebsten wäre das deine PKV immer zahlt, dann müsstest du es wie ich machen. Beitrag voll zahlen und "gewöhnlicher Aufenthalt/Lebensmittelpunkt" in D und im Ausland offiziell nie länger als 180 Tage am selben Ort. "Weltreisender".
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