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Joe
Smurf Bar

Fragen zur Beihilfe für Beamte

buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
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Wenn man nur zum Urlaub nach Thailand kommt,ist das eine gute Lösung!

Ich lebe aber ständig hier,da kann sich das schon anders gestalten. Darüber habe ich aber auch schon geschrieben.
 
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Nordwind

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
16 September 2024
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Nur kurz mal die aktuelle Erfahrung bei der Beihilfe in meinem Bundesland , die Beihilfestelle sagt zwar den Anspruch für TH auf Beihlife zu ,
siehe bestehen aber auf eine Rechnungsübersetzung sowie eine Vergleichsrechnung eines deutschen Krankenhauses oder Uniklinik welche Kosten hier in D für
die gleiche Leistung anfallen würden da für die Behandlung in TH keine höheren Kosten als in D erstattet werden . :mad:
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
MVP - Beihilfeverordnung an den Bund angelehnt
Da Mecklenburg-Vorpommern keine eigene Beihilfeverordnung hat, gilt meines Erachtens nach § 80 LBG M-V i.V.m. der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
§ 11 BBhV regelt die Aufwendungen im Ausland. Der Grundsatz sagt hier, daß bei Aufwendungen außerhalb der EU eine Vergleichsberechnung zu den Kosten in Deutschland gemacht wird. Der Abs. 2 sieht aber einige Ausnahmen von dieser Regel vor. Für uns in Thailand wohnhaft, ist zum Einen die Nr. 2 interessant, hiernach wird bei Kosten bis zu 1.000.- Euro pro Krankheitsfall keine Vergleichsberechnung gemacht. Zum Anderen wird laut Nr. 4 bei Beihilfeberechtigten, die zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen müssen, ebenfalls keine Vergleichsberechnung durchgeführt. Die anderen 3 Ausnahmen greifen in unserem Fall eher nicht.

Meine Beihilfestelle ist beim Land BW. Wir haben eine eigene Beihilfeverordnung, die Vorschriften mit der Vergleichsberechnung und den Ausnahmetatbeständen sind aber identisch mit der BBhV. Meine Beihilfestelle und auch meine PKV hat bis dato. noch keine Übersetzungen verlangt. Die meisten Rechnungen waren in Englischer Sprache, es waren aber auch welche nur in Thai dabei. Ich übersende zu Jeder Rechnung ein extra Blatt in sinngemäße Übersetzung auf dem ich die Angaben zum Rechnungssteller, Grund der Behandlung, Durchgeführte Leistungen, sowie Umrechnung des Gesamtbetrages nach aktuellem EZB Wechselkurs am Rechnungstag.

Das sie von dir im Fall der Fälle eine Vergleichsberechnung von einem Deutschen Krankenhaus verlangen würden, halte ich für merkwürdig. Sie haben doch die Gebührenordnung oder kennen die Fallpauschalen im Krankenhaus. Sie wissen was in Deutschland abgerechnet werden darf und wann die Regelhöchstsätze (2,3 fach) oder gar 3,5 fach angewendet werden dürfen. Aber letztendlich macht die Beihilfestelle die Regeln.
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
   Sponsor 2025
25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Das sie von dir im Fall der Fälle eine Vergleichsberechnung von einem Deutschen Krankenhaus verlangen würden, halte ich für merkwürdig.
Wie gesagt, die Beihilfe Bund verlangt auch die Beibringung der Vergleichsrechnung durch den Antragsteller (s. oben verlinktes Merkblatt Absatz 2.:
Im Rahmen einer Mitwirkungspflicht obliegt es der antragstellenden Person nachzuweisen, wie hoch die Kosten der Behandlung im Inland gewesen wären. Sofern trotz wiederholter Bemühungen keine inländische Vergleichsrechnung beigebracht werden kann, benötigt die Beihilfestelle zumindest detaillierte ärztliche Angaben über die im Ausland durchgeführten Behandlungen.
Eine Grundlage für diese vorgebliche Mitwirkungspflicht finde ich allerdings weder in der BBhV noch in der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV).
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
   Autor
Wie gesagt, die Beihilfe Bund verlangt auch die Beibringung der Vergleichsrechnung durch den Antragsteller (s. oben verlinktes Merkblatt Absatz 2.:

Eine Grundlage für diese vorgebliche Mitwirkungspflicht finde ich allerdings weder in der BBhV noch in der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV).
Ich hoffe, daß sich meine Beihilfestelle so einen Käse im Ernstfall nicht einfallen lässt. Bis jetzt bin ich davon verschont geblieben. Ich stelle mir das nicht so einfach vor, in Thailand fest zu wohnen und dann eine Vergleichsrechnung aus Deutschland beizubringen. Was sollte ein beliebiges Krankenhaus in Deutschland, mit dem ich nichts zu tun habe, dazu bewegen mir eine Auskunft zu geben. Zumal die Abrechnungen in Thailand mit denen in Deutschland wenig vergleichbar sind.
 
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