Ihr seid Prinzipienreiter. Es geht hier um die Bilder von einer Kamera. Um nichts anderes.
Über solche Aussagen kann man sich gar nicht genug aufregen. :teuflisch
Es geht um Datenträger und die darauf enthaltenen Dateien.
Darunter kann man sich beliebige Daten vorstellen, Bilder, Filme, Briefe oder auch den Zugang zu einem Forum nebst dem Inhalt gesendeter und erhaltener privater Nachrichten.
Auch wenn du nichts zu verbergen hast, und es dich persönlich nicht stört wenn wildfremde Leute sich deine privaten Fickbilder anschauen, halte ich die Sache für alles andere als harmlos.
Es ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter.
Du selbst machst dich strafbar indem du dem Zöllner gestattest sich Bilder anzusehen auf denen andere Personen (also nicht du!) nackt abgebildet sind, es sei denn du besitzt nachweisbar die Erlaubnis dieser Personen.
Auch der Zöllner begeht eine Straftat indem er sich die Bilder anschaut, denn er ist eindeutig nicht in der Lage sich die Erlaubnis von den abgebildeten, vermutlich in Thailand lebenden Personen einzuholen.
Da er dies als gut ausgebildeter Beamter mit besonderen Befugnissen
wissen muss, ist es nicht nur eine "einfache Straftat", sondern eine "besonders schwerwiegende S.", für die der Gesetzgeber zwingend Haftstrafe vorsieht.
Obendrauf, da er diese Straftat im Zuge seiner Arbeitstätigkeit und in Dienstuniform begeht, und damit sowohl Druck auf den Besitzer des Datenträgers ausübt, als auch diesem
arglistig vortgetäuscht hat das er die Befugnis dazu habe, muss ein Dienstaufsichtsverfahren zwangsläufig zu unehrenhafter Entlassung aus dem Staatsdienst nebst Verlust seiner Pensionsansprüche führen.
Ich kenne mich zwar in den Gesetztestexten nicht so gut aus wie einige andere hier, aber das halte ich für eindeutig. Ist jemand anderer Ansicht?