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Joe
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Erfahrungen mit dem deutschen Zoll

Loco

Loco-Maniac
   Autor
8 Juli 2013
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Siem Reap, Thmor Kol, Battambang (Kambodscha)
das hat der bintang ja eigentlich beantwortet:

Zitat bintang

"Das wäre dann eine falschanmeldung und so zu behandeln wie eine nichtanmeldung! Ist nur ein anderer Absatz der steuerhinterziehung. "

Die Richtigkeit der Aussage kann ich nicht bestätigen, da ich es selbst nicht weiss.

Wie gesagt also wenn du anmeldest dann auch wirklich alles.
 

Mo Fan

In Memoriam
Verstorben
22 November 2008
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1.753
Pattaya
Beides. Zoll + Aufschlag 100 % auf die Zigarren.
Mo Fan

P.S.: Zoll hat allerdings gewissen Ermessensspielraum.
 

einfachweg

hat keine Zeit
   Autor
2 Dezember 2009
1.835
3.454
2.465
Nähe München
Danke @ bintang

größere Mengen von Medikamente oder die blauen Pillen

Dies ist eben auch so ein Problem, was sind größere Mengen? Z. Bsp. 90 Kamagra für 3 Monate dürften dann ja kein Problem sein.
 

bintang

Gibt sich Mühe
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10 Januar 2014
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NRW
Wenn du "nur" 20 Zigaretten zuviel hast, da wird wohl kein zöllner was gegen sagen. Aber wenn du 200 zig und 50 Zigarren dabei hast dann muss erst mal gerechnet werden was für den Beteiligten günstiger ist. Die 200 zig wären 38 EUR steuern, bei Zigarren wird's schwierig, da muss der inländische kleinverkaufspreis ermittelt werden und von dem Wert dann ich glaube 37%. Wenns also teure Zigarren sind kannste von ausgehen, dass du dann nur die 38 EUR für die zig zahlst. Deine freimenge bleibt dir immer, auch bei nichtanmeldung.

Diese 90 Tage Regel gilt ursprünglich eigentlich nur Touristen die für ihre Reise ihre nötigen Medikamente mitbringen dürfen. Bei 90 St kamagra hast du verloren weils quasi ein Vorrat für dich ist und kein lebenserhaltendes Medikament ;-) von deiner Reise darfst du eigentlich nur diese Medikamente mitbringen wenn du im Urlaub erkrankt bist und den Rest nun mit nach Hause nimmst. Aber bei in paar Packungen sagt kein zöllner was weil sonst der Aufwand viel zu groß wäre und sich dann mit jedem 2. Reisenden rumschlagen müssten. Es wird natürlich auch von rezeptfreien und pflichtigen unterschieden. Ich würde dir also raten nicht mehr wie 10 St mitzunehmen. Kommt natürlich auch auf den Beamten an
 

jodlerhalodri

Member Inaktiv
Inaktiver Member
15 März 2014
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@pourquoi:

Ich hatte das Problem vor einigen Jahren und hat mich einiges gekostet.

Meine Frau hatte auch alte Ketten mit nach Thailand genommen und dann gegen grössere getauscht und
natürlich den jeweiligen Aufschlag bezahlt. Bei der Einreise hat meine Frau mir eine Kette gegeben und eine hatte Sie um den Hals. Wir hatten natürlich den "grünen" Ausgang gewählt, haben das grosse Los gezogen und wurden als Gewinner der Zollkontrolle auserkoren.

Der Zöllner hat mich gleich auf meine Kette angesprochen, der man auch ansah, dass diese neu war. Habe ihm dann den Betrag genannt, den mir meine Frau gesagt hat. Er hat die Kette gewogen und gesagt, dass der Betrag nicht stimmen kann. Dann hat auch meine Frau gesagt, dass diese mehr gekostet hat. Sie hatte die Kette ja auch selbst bezahlt und wollte einach nicht, dass ich weiss, wieviel diese gekostet hat.

Ende vom Lied: Da die Freibeträge ja von mehrere Personen nicht zusammengefasst werden können, da es sich um eben 1 Kette handelt, war ich mit diesem Artikel ein schönes Stück über den Freibetrag und musste 200 - 300 € nachzahlen. Die Kette meiner Frau hat ihn nicht interessiert, war aber auch kleiner. Den Tausch hatten wir ihm mitgeteilt, dass wir ja alte Ketten mitgenommen hatten, das hat ihn aber auch nicht interessiert. Lt. seiner Aussage ist dies auch dem Zoll bekannt, das dies so von Thai praktiziert wird, hilft uns aber auch nicht.

Er hat uns noch mitgeteilt, dass wenn es nur ein wenig mehr gewesen wäre, hätte ich ein Strafverfahren am Hals.

Befinde mich aber in guter Gesellschaft, Karl-Heinz Rummenigge lässt grüssen.

Da dies schon einige Jahre her ist, kann ich die genauen Beträge zu der Strafe und dem Wert der Kette nicht mehr machen. Bewegte sich meines Wissens aber in diesem Bereich. Wir haben diesen Vorfall im Geiste verdrängt. Ärgerlich war es aber in jedem Fall.
 

Bodo66

Member Inaktiv
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2 März 2014
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Warum hast Du denn die Kette nicht kurz vor der Landung auf der Flugzeugtoilette in Deine Socken oder in Deine Unterhosen
reingestopft ! So habe ich schon "tonnenweise " Thaigold und Viagra usw. am Zoll vorbei gebracht !
Das mache ich schon immer so, seit ich nach Pattaya reise !
 

bintang

Gibt sich Mühe
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10 Januar 2014
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@pourquoi:

Ich hatte das Problem vor einigen Jahren und hat mich einiges gekostet.

Meine Frau hatte auch alte Ketten mit nach Thailand genommen und dann gegen grössere getauscht und
natürlich den jeweiligen Aufschlag bezahlt. Bei der Einreise hat meine Frau mir eine Kette gegeben und eine hatte Sie um den Hals. Wir hatten natürlich den "grünen" Ausgang gewählt, haben das grosse Los gezogen und wurden als Gewinner der Zollkontrolle auserkoren.

Der Zöllner hat mich gleich auf meine Kette angesprochen, der man auch ansah, dass diese neu war. Habe ihm dann den Betrag genannt, den mir meine Frau gesagt hat. Er hat die Kette gewogen und gesagt, dass der Betrag nicht stimmen kann. Dann hat auch meine Frau gesagt, dass diese mehr gekostet hat. Sie hatte die Kette ja auch selbst bezahlt und wollte einach nicht, dass ich weiss, wieviel diese gekostet hat.

Ende vom Lied: Da die Freibeträge ja von mehrere Personen nicht zusammengefasst werden können, da es sich um eben 1 Kette handelt, war ich mit diesem Artikel ein schönes Stück über den Freibetrag und musste 200 - 300 € nachzahlen. Die Kette meiner Frau hat ihn nicht interessiert, war aber auch kleiner. Den Tausch hatten wir ihm mitgeteilt, dass wir ja alte Ketten mitgenommen hatten, das hat ihn aber auch nicht interessiert. Lt. seiner Aussage ist dies auch dem Zoll bekannt, das dies so von Thai praktiziert wird, hilft uns aber auch nicht.

Er hat uns noch mitgeteilt, dass wenn es nur ein wenig mehr gewesen wäre, hätte ich ein Strafverfahren am Hals.

Befinde mich aber in guter Gesellschaft, Karl-Heinz Rummenigge lässt grüssen.

Da dies schon einige Jahre her ist, kann ich die genauen Beträge zu der Strafe und dem Wert der Kette nicht mehr machen. Bewegte sich meines Wissens aber in diesem Bereich. Wir haben diesen Vorfall im Geiste verdrängt. Ärgerlich war es aber in jedem Fall.

Ist auch Wurscht ob du die neue mit einer alten getauscht hast. Ob du mit "altgold", Kreditkarte oder bares bezahlst, nichtgemeinschsftsware bleibt nichtgemeinschaftsware und muss versteuert werden
 

Nolan

Member Inaktiv
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24 Juni 2010
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Ich möchte mir in Patty eine Seiko Uhr kaufen für 400€. In Deutschland kostet es 700-800€.

Wäre ich mit einer Quitung von 400€ aus dem Schneider? Liegt ja noch unter der Freimenge.
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Nein, denn der Zoll muss so eine Quittung nicht akzeptieren und kann die Ware wertmaessig schaetzen. Eine Kaufquittung ist aber immerhin bessser als gar nichts. Ob sie etwas nuetzt, haengt halt stark vom Sachbearbeiter ab.
 

elast.max

www.flintstonespattaya. com
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30 August 2010
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@Nolan
Die Quittung (Rechnung)von einen anständigen Geschäft ist sicher nicht vergleichbar mit der von einen Indischen Schneider :bigg

Die sollen dir eine anständige Rechnung mit den Formular geben,wo du auch am Airport die 7% Vat zurückbekommst.
Dann gibts sicher kein Problem.
lg max
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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3 Mai 2009
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O-Zone in D
Kamagra, Sidegra etc. haben in D keine Zulassung. Daher Einfuhr verboten. Auch kein Eigenbedarf.
Mo Fan

Sonderregelung zum Reisebedarf

Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (§ 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht. Als „üblicher persönlicher Bedarf“, der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel anzusehen. Hinweise hierzu enthalten die Packungsbeilage / Fachinformation des jeweiligen Arzneimittels.
 
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