Nehmen wir an ich werde hier in der CH im Juli geimpft.
meine Gattin hat diese Woche von ihrem Arbeitgeber(Krankenhaus,wurde im Feber geimpft) nach einem Bluttest,eine Bescheinigung gekommen ,dass sie jetzt 3 Monate nicht getestet werden muss, da genug Antikörper.Kann mir vorstellen,dass sowas auch in Zukunft verlangt wird.Nehmen wir an ich werde hier in der CH im Juli geimpft. Die Impfung ist für mich ja kostenlos und wird vom Staat bezahlt. Ich kann mir nun nicht vorstellen, dass ich einfach so nach 3 oder 4 Monate eine Stelle finden werde, welche mich nochmals impft. Impfen gegen Bezahlung wird vielleicht in 12 Monaten möglich werden, wenn keine Impfstoffknappheit mehr herrscht.
Nun, um jeden Preis muss ich nicht Urlaub in Thailand machen.
Best Bella Pattaya hat mir auf eine Rückfrage bzgl. meiner bevorstehenden Zweitimpfung mitgeteilt, dass man für die 7 Tage Quarantäne einen Nachweis über zwei Impfungen haben muss, die letzte Impfung muss mindest vor 14 Tagen gewesen sein aber maximal vor 3 Monaten.
Genauso wie die Quarantäne Länge.Entschieden wird das von den Einreiseneamten am Flughafen
Wenn im Juli Phuket geöffnet wird,
Dann musst du auch noch einen Arzt finden der dich zum Beispiel 4 Monate nach Erstimpfung noch einmal impft. "Auffrischung" nach nur 4 Monaten - wenn nicht medizinisch angebracht und notwendig, wird sich wohl kein Arzt finden - zumindest nicht solche, die ich kenne.ich denke, das Problem erledigt sich von selbst. Wenn im Juli Phuket geöffnet wird, wird es doch wohl beinahe niemanden geben (der nach Thailand reist ), dessen Zweitimpfung länger als drei Monate zurück liegt. In der zweiten Jahreshälfte steht dann ohnehin so viel Impfstoff zur Verfügung, so das im Herbst jeder, der eine Fernreise machen möchte, problemlos eine Impfauffrischung bekommen kann.
So einen Quatsch wird wohl keiner machen, nur aufgrund von irgendwelchen ausgedachten Bestimmungen völlig verantwortungslos mit seiner Gesundheit umzugehen. So ein Impfstoff ist immerhin noch ein Medikament was nicht unerheblich in die Körperfunktionen eingreift und nicht nach Lust und Laune wie ein Bier konsumiert werden kann.wenn nicht medizinisch angebracht und notwendig,
Eine super Zusammenstellung. Wobei sich jetzt die nächste Frage stellt. Ein mit Astra Zenica geimpfter erhält aufgrund veränderter Richtlinien seine zweite Impfung mit Biontech... Lt. der anliegenden Zusammenfassung der Einreisebestimmungen gilt das als nicht ausreichende Impfung.Von der TAT eine sehr übersichtliche Zusammenfassung der Einreisebestimmungen.
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