Für ein Single Visum kriegst du kein Re-Entry
Abschließend zum Thema: Es gab jeweils 90 Tage (bin zuletzt Ende Nov. eingereist).
Wenn ihr meint, es waren nur 60 Tage oder das kann alles gar nicht so sein, hab‘ ich da kein Problem mit
Für ein Single Visum kriegst du kein Re-Entry
Es gab jeweils 90 Tage (bin zuletzt Ende Nov. eingereist).
Vlt sind wir immer Alle davon ausgegangen daß das NON O 90 Tage mit Ausreise erlischt, scheint dann ja nicht so zu sein.Abschließend zum Thema: Es gab jeweils 90 Tage (bin zuletzt Ende Nov. eingereist).
Wenn ihr meint, es waren nur 60 Tage oder das kann alles gar nicht so sein, hab‘ ich da kein Problem mit
Ich glaube nicht, was du hier schreibst.Abschließend zum Thema: Es gab jeweils 90 Tage (bin zuletzt Ende Nov. eingereist).
Wenn ihr meint, es waren nur 60 Tage oder das kann alles gar nicht so sein, hab‘ ich da kein Problem mit
Obwohl es zur Zeit eigentlich keinen Sinn macht ;- Kann man ein Re-Entry für Touristen- oder Non - Imm Visa beantragen für Ausflüge ins Ausland.Für ein Single Visum kriegst du kein Re-Entry
Vlt sind wir immer Alle davon ausgegangen daß das NON O 90 Tage mit Ausreise erlischt, scheint dann ja nicht so zu sein.
Das Non-O gibt es doch aber m.W. nur noch als Single, oder?Non-O Multiple entsprechend zur Mehrmaligen.
Das Non-O gibt es doch aber m.W. nur noch als Single, oder?
Man kann dann höchstens ein Multiple Reentry Permit beantragen.
Ja, klar.Bis auf das Non-O A und das Non-O X ja.
Ja, klar.
Ich meinte das reine Non-O.
Also, deine Stempel sehen genau so aus?
Alwaro, jetzt enttäuschst du mich aber.
Ausreisestempel gibt es nicht, wenn man durch den Automaten geht.Da fehlen jedoch noch 2 Stempel. Derjenige der Ausreise und derjenige der 2. Einreise.
Ausreisestempel gibt es nicht, wenn man durch den Automaten geht.
Erstens verstehe ich den Satz nicht, zweitens, wieso mein Aufenthalt? Ich habe mit den abgebildeten Stempeln nichts zu tun.Wenn du jedoch die Gültigkeit deines Auftenthaltes der 1. Einreise (bis 2. Juli 2024) und die erneute Einreise 120 Tage später zu Grunde legst, blaubste bei der strittigen Angelegenheit aussen vor