Arbeitgeber oder
Unternehmen mit einem oder mehreren Arbeitnehmern im Alter von 15 bis 60 Jahren müssen sich innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem der
Arbeitnehmer mit der Arbeit begonnen hat, registrieren und den Antrag auf Sozialversicherungskasse beim
thailändischen Sozialversicherungssystem einreichen.
Thailand Social Security System wird durch die Beiträge von Arbeitnehmern oder Versicherten, Arbeitgebern und zusätzlichen Beiträgen der Regierung finanziert.Arbeitgeber oder Unternehmen mit einem oder mehreren Arbeitnehmern im Alter von 15 bis 60 Jahren müssen sich innerhalb von 30 Tagen ab dem...
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Und was bedeutet dies für entsprechend Versicherte?
Grds. kann ein Staat natürlich auch für ausländische Personen/Unternehmungen, die sich im Staat aufhalten, innerstaatliche Regelungen gestalten. Wäre konsequent und sinnvoll.
Viele glauben ja auch immer noch, es gäbe kein sozialrechtliches System in Thailand. Wie sich das genau ausgestaltet, ist eine interessante Fragestellung, über dies wohl Wenige etwas wissen, die von draussen drauf blicken. Da glaubt man eher gern Geschichten aus dem Rotlicht, wobei diese Angestellten/Freelancer zumeist gewisse sozialrechtliche Vorzüge wohl nicht geniessen, soweit deren Arbeitgeber/Angestellte (FL halt eigenverantwortlich, soweit dies möglich ist), dort einzahlen. Oder doch?
Was tatsächlich greifbare Vorteile (und ggf. Nachteile) für entsprechende Personengruppen bzw. Unternehmen sind, da bin ich gespannt...
Wenn diese Personen dadurch einen sozialrechtlichen Status und damit auch den Genuss sozialrechtlicher Leistungen erhalten, scheint dies positiv und ergäbe Leistung- und Rechtssicherheit, in welcher Form und Höhe ist dann die weitere Frage.