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Soi 6 Beschmutzung des Images von Thailand (Video etc)

Luis

Zwischen zwei Pattayabesuchen
Inaktiver Member
3 April 2016
241
525
1.313
Finde das Hochstellen ne Sauerei.
Da es nun aber schon da ist, hab ich mir das Video angeschaut.:schweinekram

Also der ganze Akt dauert keine zehn Sekunden und man sieht ja noch nicht mal ob er sie wirklich geleckt hat o_O.
Also Sex in der Öffentlichkeit sieht anders aus.

Schon mal jemand an der street parade oder love parade früher gewesen? Da gehts wesentlich heftiger zu.

Alles halb so schlimm, wir sind nicht in einem Araberland und haben auch keine moralreligiotische Erziehung genossen, oder uns längst davon gelöst.

Hoffe der Mann hat nur die 500 Baht Srafe bekommen und wünsche ihm und der Dame dass sie noch lange und oft miteinander umd anderen vögeln werden.
:sheep2

Dem Hochsteller wünsche ich zwar nicht die Pest an den Hals aber vielleicht ein paar Analwarzen für zwischendurch.

:bigsmile:bigsmile
 

blaubachel

Schreibwütig
   Autor
25 Dezember 2013
931
5.983
2.195
würzburg
Da hatte ich ja Glück !
Vor ca. 2 Jahren habe ich in der Soi 6 einer Dame einen Eiswürfel aus der Muschi geholt(gibt ja Erfrierungen)
Eine filmende Chinesin ist dann dabei schön gegen einen Imbiss gelaufen!!
Ich fand es Lustig!Kann diese ganzen Filmtouris egal ob Walking Street oder Soi 6 eh nicht leiden!
 

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
Inaktiver Member
10 November 2010
2.571
10.612
3.315
Letzlich war es in einigen Augen Erregung öffentliches Ärgernisses (was auch bei uns strafbar ist, § 183a StGB).
Jetzt outest Du Dich aber als Strafrechtslaie. Ich bin zwar auch nur ein Laie aber von Laie zu Laie sage ich Dir, das ein solches Verhalten in Deutschland sehr wahrscheinlich nicht geahndet werden würde:

I: Es müssen öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen werden.
1. Eine Handlung is öffentlich, wenn die Handlung an die Allgemeinheit gerichtet ist, d. h. nicht nur für einen begrenzten Personenkreis sichtbar.
a) Hier wurde eine Handlung in einem begrenzten Personenkreis, nämlich dem der Soi 6, welcher nur aus Prostituierten und ihren Kunden besteht, vorgenommen.
b) Die Handlung war daher schon nicht öffentlich, wie z. B. der öffentliche Personennahverkehr, der von jedermann betreten werden kann oder eine öffentliche Urkunde, die von jedem eingesehen werden darf.
2. . Die Handlung müsste sexuell motiviert sein, und darüber hinaus darf diese Handlung nicht unerheblich sein. Sexuell motiviert ist eine Handlung wenn die Hauptmotivation der Handlung eindeutig und einzig dem Lustgewinn, bzw. der sexuellen Befriedigung dient.
a) Hier kann vom Video nicht eindeutig auf die Motivation der Personen geschlossen werden. Ein eindeutiger Leckvorgang ist nicht beobachtbar. Dazu ist die Bildqualität zu schlecht. Vielmehr könnte er auch etwas gegessen haben oder vor Müdigkeit seinen Kopf kurz im Schoß ausgruht haben. Vielleicht wollte er auch nur mal riechen. (Was eine vollkommen unerhebliche Handlung wäre .)
b) Es kann also nicht zweifelsfrei geklärt werden was die Motivation der betreffenden Personen war. - Das könnte nur durch Befragung der Teilnehmer eruiert werden.

II: Durch die Handlung müsste absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt werden.
1. Absicht ist mit Wissen und Wollen. Wissentlich ist, wenn der Täter die Tat zwar nicht will aber wider besseren Wissens die Tat trotzdem begeht. Bei § 183a StGB muss sich der Vorsatz jedoch nicht nur auf die sexuelle Handlung beziehen, sondern gerade auch auf die Öffentlichkeit. Das ist hier eben nicht der Fall: zum einen wurde die Tathandlung nicht im öffentlichen Raum (z.B. auf dem Marktplatz, auf einem Baugerüst oder vor einer Grundschule) begangen - sondern im Puffland, in der Puffstadt, um Puffviertel, in der verpuffsten Straße - vor einem Puff!, auf der Terrasse desselben auf Puffgelände, am Pufftresen. Die Beteiligten haben sicher nicht darum gebeten gefilmt zu werden. Zum anderen ist gerade der Vorsatz auf die unterstellte sexuelle Handlung nicht gegeben. Beide gaben an betrunken gewesen zu sein. Sie haben sich nicht betrunken damit der Mann den Kopf im Schoß der Frau versenkt sondern waren es vielmehr schon. Die Handlung lässt sich daher eindeutig dem typischen motorischen Kontrollverlust der Bewegungsabläufe bei Betrunkenen zuordnen.
2. Weiterhin muss die Absicht bestehen, das ein Ärgernis verursacht wird. Es müsste dem Täter gerade darauf ankommen, dass ein Ärgernis verursacht wird. Das ist hier wohl augenscheinlich nicht der Fall, es kam den Beiden vielmehr auf etwas anderes an, was auch immer das gewesen sein mag, denn sonst hätten sie sich gegenseitig an anderen Orten "behandelt" und auch nicht nur für wenige Sekunden. Die kürze der Zeit lässt darauf schließen dass es vielmehr wohl nur auf den kurzfristigen Geschmack ankam. Wenn es dem Täter nicht darauf ankam, dass ein Ärgernis entsteht, müsste er zumindest sicher voraussehen können, dass dies geschieht, weshalb es nicht ausreichend ist, wenn der Täter die Möglichkeit des Zusehens durch andere lediglich in Kauf nimmt - erst recht nicht im Puff. Im Gegenteil, hier hätte er vielmehr davon ausgehen können, dass eine sexuell motivierte Handlung gebilligt, wenn nicht sogar gewünscht ist.



Quellen:

§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses - dejure.org
Exhibitionistische Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses – subjektiver Tatbestand nicht ganz einfach
Erregung öffentlichen Ärgernisses: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
II. Dolus Directus 2. Grades - Die Wissentlichkeit | iurastudent.de

Lesenwert :bigsmile: Burhoff online: Entscheidungen: Andere Gerichte: Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses / OLG Bamberg, Urt. v. 22. 2. 2011 - 3 Ss 136/10

Nein, das Verhalten würde in Deutschland daher wohl nicht als Ärgernis sondern eher als öffentliches Wohlgefallen gedeutet werden. Anzumerken ist, dass in Deutschland das Filmen und öffentliche zur Schau stellen hilfloser Personen (wie hier im Beispiel Betrunkene), sowie das unbefugte Veröffentlichen und Zugänglichmachen Dritter (Hochladen im Internet) nach §201a StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet wird. D.h. In Deutschland wären sehr wahrscheinlich nicht die beiden, sondern die Sau, die sie filmte und das Video im Internet veröffentlichte bestraft worden.


Hallo? Wir sind ein säkularer Staat, wir feiern Silvester in Köln und freuen uns über geschenkte Menschen.
:bigsmile

Edit by TT
Diesen Zusatz brauchte es nicht.
 
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Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
Inaktiver Member
10 November 2010
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Dem Hochsteller wünsche ich zwar nicht die Pest an den Hals aber vielleicht ein paar Analwarzen für zwischendurch.

:bigsmile:bigsmile

Ich wünsche dem Hochsteller, dass Wettergott Allah ihn in die ewige Verdammnis schickt: also ins öffentlich rechtliche Fernsehen. :bigsmile Dort muss er immer und immer wieder die gleiche schlechte Satiresendung produzieren, um anschließend von irgendwelchen ominösen Machthabern verklagt und von Didi Hallervorden imitiert zu werden. :mua Z.B. Den ZDF Fernsehgarten oder Tagesschau oder sonstiger Quatsch.
 
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juhe

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Der große Songkran-Moral-Test 2016




1.) Songkran-Spiele





Was soll das bedeuten ???:


a.) Schatz das Wasser in der Tonne ist so kalt, ich muss mal meine Finger wärmen ???
b.) Ich hab das Mon Cherie gleich gefunden ???
c.) Eine sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit ???
d.) Die Beschmutzung einer Muschi in Thailand ???
e.) jetzt bin ich aber dran ???

Es kann nur eine Antwort abgeben werden !!!



2.) Öffentliches Ärgernis





Wie sieht die heutige Sicht der Dinge aus ???:


a.) Die Perle in der Mitte läuft in hässlichen Sandalen herum !!!
b.) Die beiden Ladyboys kann ein anderer mitnehmen, ich nehme die Perle in der Mitte !!!
c.) Finger an den anderen Ständer, der ist schon schlaff !!!
d.) Immer sind die Yings mit sich selbst beschäftigt und ihren Smartphones !!!
e.) Warum bin ich nicht gefragt worden, ob ich mitkommen möchte ???

Es kann nur eine Antwort abgegeben werden !!!



3.) Öffentliches Murmelspielen





Was ist da nicht in Ordnung ???:


a.) Da ist eine Hand zu viel an der Muschi !!!
b.) Beim Murmelspielen kommt es auf die Balance der Kugeln an !!!
c.) Meine Finger fehlen !!! Ich möchte auch mal !!!

Es kann nur eine Antwort abgegeben werden !!!
 
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JT29

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Südbaden
Jetzt outest Du Dich aber als Strafrechtslaie. Ich bin zwar auch nur ein Laie aber von Laie zu Laie sage ich Dir, das ein solches Verhalten in Deutschland sehr wahrscheinlich nicht geahndet werden würde:
:bigsmile

Richtig, mein Rechtsgebiet ist auch ein ganz anderes.
Sorry, ich habe auch nicht die Zeit und Muse in einem Sexforum vorab alle Tatbestände zu subsumieren, wenn ich eh nicht die komplette Lage kenne. Ich schreibe beim nächsten Mal dann zur Klarheit "möglicherweise" dazu :)

Ob ein solches hier geahndet wird oder nicht, ist letztlich eh Sache des Staatsanwaltes, denn nur dieser hätte sämtliche Unterlagen und Wissen, was uns allen hier eh fehlt. Es kann natürlich sein, dass er nicht alle Tatbestände als verwirklicht ansieht oder aber das Ganze wegen Geringfügigkeit einstellt, dann greift immer noch (möglicherweise) der § 118 OWiG.

Im Übrigen, die Soi 6 ist sicherlich immer noch eine öffentlich gewidmete Straße und besteht nicht nur aus Prostituierten und ihren Kunden. Auch Member von hier mit ihren Frauen (uns eingeschlossen) laufen ab und zu mal durch diese Straße. Deswegen sind wir noch lange nicht Prostituierte und Kunden :rolleyes:
 

Patty

😜
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Austria
Also wenn so etwas in Innsbruck öffentlich machst , dann bekommst mit Sicherheit eine Strafe und dazu muss ich sicher nicht Jura studiert haben !
Aber ich spreche aus Erfahrung :bigsmile
 

juhe

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...
Im Übrigen, die Soi 6 ist sicherlich immer noch eine öffentlich gewidmete Straße und besteht nicht nur aus Prostituierten und ihren Kunden. Auch Member von hier mit ihren Frauen (uns eingeschlossen) laufen ab und zu mal durch diese Straße. Deswegen sind wir noch lange nicht Prostituierte und Kunden :rolleyes:

:hyaenen :hyaenen

- die Soi 6 ist eine öffentliche Straße, durch die auch Autos fahren

- Member wohnen in den Hotels der Soi 6 für Tage und für Stunden

- Member gehen mit ihren Frauen in die Soi 6 zur Eheberatung und
wollen nicht öffentlich über ihre Paartherapie reden

- die Fleisch-Spießchen vom Straßengrill sollen weltberühmt sein

- Member in der Soi 6 sind keine Kunden sondern Privatpatienten
und fühlen sich hier gut aufgehoben :bbs72
 
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Iffi

In Memoriam
Verstorben
18 Oktober 2008
6.460
76.656
6.365
Im Übrigen, die Soi 6 ist sicherlich immer noch eine öffentlich gewidmete Straße und besteht nicht nur aus Prostituierten und ihren Kunden. Auch Member von hier mit ihren Frauen (uns eingeschlossen) laufen ab und zu mal durch diese Straße.

Deswegen sind wir noch lange nicht Prostituierte und Kunden

Hat echt das Potential zu einem Forenspruch

:bigsmile :weinen:hyaenen
 

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
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Das hat nichts mit Glauben zu tun. Nimmt die Polizei die Anzeige auf, ist der (mutmaßliche) Täter Beschuldigter. Stellt die Polizei das Verfahren nicht ein und leitet es an dem Staatsanwalt weiter, ist der Beschuldigte Angeschuldigter, wenn der Staatsanwalt das Verfahren nicht einstellt. Leitet der Staatsanwalt das Verfahren an das Gericht weiter, und der Richter eröffnet das Hauptverfahren, dann wird der Angeschuldigte Angeklagter. Solange kein Gericht den Angeklagten verurteilt, gilt er als unschuldig. Das gilt auch, wenn das Hauptverfahren eröffnet wurde und der Richter das Verfahren z.B. gegen Auflagen einstellt. (In der Regel immer, wenn der Richter die Auffassung gewinnt, dass die Anschuldigungen gegen den Täter auf Querulantentum beruhen. Also bei 183a StGB z. B.)
Erst mit einem Schuldspruch im Urteil ist der Täter schuldig.
 
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juhe

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Geht es jetzt um thailändisches, deutsches, österreichisches oder schweizer Recht ???

Wenn die Dissertation geschrieben ist, freue ich mich darauf, sie lesen zu dürfen :hut
 

Kitmak

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Geht es jetzt um thailändisches, deutsches, österreichisches oder schweizer Recht ???

Wenn die Dissertation geschrieben ist, freue ich mich darauf, sie lesen zu dürfen :hut
Ich beziehe mich nur auf deutsches Recht. Das Ganze hat auch nichts mit einer Dissertation zu tun. Ich finde so etwas sollte zur Allgemeinbildung gehören, genauso wie man eine Steuererklärung macht, wie man richtig Geld anlegt, was im Mietvertrag befolgt werden muss, welche Gewährleistungsrechte man als Verbraucher hat oder welche Versicherungen man braucht. Ich zitiere mal eine Schülerin:

"Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von Steuern, Miete oder Versicherungen. Aber ich kann 'ne Gedichtsanalyse schreiben. In 4 Sprachen."

Das wird ihr vor Gericht, im Media Markt, bei der Schlüsselübergabe oder im Umgang mit sonstigen Behörden sicher nicht weiterhelfen. Doch das ist das Problem bei vielen, man lernt zu viel Unnützes, das kann teilweise sehr schön sein, hilft aber im Notfall nicht wirklich.
 
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juhe

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"Artikel 92 GG

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das
Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen
Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt."


Und was hat das jetzt mit Thailand, Songkran und dem Video zu tun ???
Gilt seit heute abend in Thailand das deutsche Gesetz ???

Das ist doch Klasse :daumen ich brauche in Thailand keinen Auslandsführerschein mehr :daumen
 

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
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Nein, JT29 brachte 183a STGB ins Spiel, der hier jedoch nicht einschlägig ist. Da, wie Du richtig erkanntest, der Sachverhalt in Thailand abspielt.
Der Grund, wieso ich das klarstelle ist, dass sich hier moralisch über etwas ereifert wird, was bei uns kaum Konsequenzen hätte. Dazu wurde 183a StGB bemüht.
[doublepost=1461355869][/doublepost]
Oh Mann, es geht hier um ein (mögliches) Strafverfahren und hier stellt keine Polizei ein Verfahren ein :rolleyes:

Ansonsten hier: Ablauf des Ermittlungsverfahrens
Auch hier täuscht Du Dich, viele Verfahren werden schon von der Polizei eingestellt. Davon kriegt man nur oft nichts mit. ;)