Wenn Du zB in TH geheiratet hast,und Du bist deutscher Staatsbürger muss der Lebensunterhalt bei der FZF nicht gesichert sein.Ach, schau mal, Ihre Rente ist aber klein, damit können Sie gar keine Frau ernähren. Ne, ne, die bekommt kein Visum für D.?
Kann das AusländerAmt in D. meiner Ehefrau verweigern in D. dauerhaft einzureisen?
Familiennachzug zu Deutschen
Anders als bei den Regelungen für den Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Zuzug zu Deutschen in der Regel nicht vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes abhängig. Es ist grundsätzlich aber ebenfalls erforderlich, dass die nachziehenden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen.Familienzusammenführung
Hier finden Sie allgemeine Informationen des Auswärtigen Amts zum Familiennachzug.
www.integrationsbeauftragte.de
Auf ein Visum zur FZF besteht ein Rechtsanspruch,das kann man nicht so einfach verweigern.
Gruss
Uty