Schengenvisum = kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tage. Entscheidung durch Botschaft.
Heiratsvisum = langfristiger Aufenthalt mit einem bestimmten Zweck, hier Heirat, Entscheidung durch Ausländerbehörde.
Das gleiche beim Familiennachzug, nur ist man da schon verheiratet.
Wenn man dann hier ist, braucht man eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. Eine Voraussetzung ist der A1 vor der Einreise.
Jetzt klar?
Heiratsvisum = langfristiger Aufenthalt mit einem bestimmten Zweck, hier Heirat, Entscheidung durch Ausländerbehörde.
Das gleiche beim Familiennachzug, nur ist man da schon verheiratet.
Wenn man dann hier ist, braucht man eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. Eine Voraussetzung ist der A1 vor der Einreise.
Jetzt klar?