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DschaaOm

Member Inaktiv
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4 Januar 2009
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Versteift euch doch nicht so aufs heiraten.
Das machen eh nur diejenigen, die nicht gut im anbaggern sind :frech :bigg

Sogar wenn du mit einer 7 Jahre nur zusammen wohnst, kann sie schon Ansprüche stellen :flipa
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Das ist für die Sittenwidrigkeit ohne Belang, Paul.

Es reicht völlig aus, dass der Ehepartner keine angemessenen Vorteile aus der Scheidung zieht. Dann wäre schon die Sittenwidrigkeit gegeben und eine eventuelle Vereinbarung im Ehevertrag wäre nichtig.

Dazu sollte man aber nicht außer acht lassen, dass der Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen sowieso nicht stattfindet. Erst bei einer Ehedauer von mind. 3 Jahren kommt der in Betracht und auch nur dann, wenn die Ehe in D geschieden wird.


Mir ist von damals sogar die Frist von nur einem Jahr in Erinnerung.

1. Ehe, Scheidung (1988) nach 19 Monaten. Versorgungsausgleich vereinbart, vom Gericht nicht anerkannt. hat mich so etwa 150 DM mtl. Rente gekostet.

2. Ehe, Scheidung 1997, Ehedauer 7 Jahre, Versorgungsausgleich laut Vertrag ausgeschlossen, aber Hinweis vom Notar und gemeinsamen Anwalt, daß das der Richter nicht anerkennen muß.

Er tat es aber, da meine Frau noch viel jünger war und in aufsteigender Beamtenlaufbahn. Daß Thema wurde vor Gericht aber viel diskutiert, obwohl meine Frau auch bei der Scheidung nochmals bestätigte, dass sie drauf verzichte.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
1. Ehe, Scheidung (1988) nach 19 Monaten. Versorgungsausgleich vereinbart, vom Gericht nicht anerkannt. hat mich so etwa 150 DM mtl. Rente gekostet.

2. Ehe, Scheidung 1997, Ehedauer 7 Jahre, Versorgungsausgleich laut Vertrag ausgeschlossen, aber Hinweis vom Notar und gemeinsamen Anwalt, daß das der Richter nicht anerkennen muß.

Er tat es aber, da meine Frau noch viel jünger war und in aufsteigender Beamtenlaufbahn. Daß Thema wurde vor Gericht aber viel diskutiert, obwohl meine Frau auch bei der Scheidung nochmals bestätigte, dass sie drauf verzichte.
Nu lass mal die Kirche im Dorf.

Bei einem Rentenausgleich von 150 DM mtl. müsstest du einen Rentenanspruch von 300 DM mtl. in 19 Monaten erworben haben. Das war Ende der 80ger rententechnisch schlicht unmöglich. Vielleicht ist dir auch nur eine Null hinter die 15 gerutscht. Das wäre dann eher im Bereich des wahrscheinlichen.

Um es noch einmal klar zu stellen:
Der Versorgungsausgleich regelt die Rentenansprüche, wenn sie anfallen. Stirbt die Frau vor Erreichen ihres Rentenalters, verfällt der Versorgungsanspruch und der Ex-Ehemann erhält seine volle Rente.
Erhält die Ex-Frau aus dem gemeinsamen Vermögen einen Wert, der ihren eigentlichen Ansprüchen aus dem gemeinsamen Vermögen erheblich übersteigt, verfällt ihr Anspruch auf Versorgungsausgleich.

Nach der jüngsten Rechtsprechung entsteht einerseits kein Anspruch auf Versorgungsausgleich bei einer Ehedauer von unter drei Jahren, andererseits kann bei einer längeren Ehe der Versorgungsausgleich auch nach einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingefordert werden, wenn sich die Frau glaubhaft auf Unkenntnis der Rechtslage berufen kann.
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Der Versorgungsausgleich regelt die Rentenansprüche, wenn sie anfallen. Stirbt die Frau vor Erreichen ihres Rentenalters, verfällt der Versorgungsanspruch und der Ex-Ehemann erhält seine volle Rente.

Wo steht das?
Ich habe zwei Kumpels bei denen das vor Rentenantritt der Fall war, die haben beide nichts bekommen
und finden das absolut ungerecht.
Der Grund liegt aber auf der Hand.
Nach dem Versorgungsausgleich bekämst Du z.B 100 Euro weniger, stirbt die Frau vor Dir,
ist das ohne Belang, weil Du auf das Geld ja eh keinen Anspruch mehr hast.
Das gehört ja Deiner Frau und wenn die vorher stirbt, gehört das der Rentenkasse.
So wird auch verhindert, dass man seine Ex liquidiert. :bigg

Was Du sonst noch geschrieben hast, ist aber leider die Wahrheit.
Man wiegt sich mit so einem Ehevertrag in Sicherheit, aber wenn das Gericht anders entscheidet,
hat man dann doch die Arschkarte gezogen.

Bei dem Versorgungsausgleich mit der Rente geht ja noch alles einigermassen human zu.

Problematisch wirds, wie schon gesagt wenn man Anspruch auf eine Betriebsrente hat,
denn dann sind die dem Partner zugesprochenen Anteile sofort als Einmalzahlung fällig.
Das finde ich absolut nicht in Ordnung, es soll ja auch etliche geben, die noch vor
dem Rentenalter den Geist aufgeben und die werden durch solche Entscheidungen
schon in jungen Jahren ruiniert.

Beispiel ein Kollege von mir, 12 Jahre mit einer Deutschen verheiratet, sollte an die 43000 DM
abführen.
Der hat dann kurzerhand auf seine Betriebsrente bei der Firma verzichtet und sie ging
dann zumindest in der Beziehung leer aus.
Ich habe mit dem seinerzeit gesprochen, dass er sich damit ja auch schadet.
Er sagte mir, er wisse das, aber sie hätten beide immer auf grossem Fuss gelebt und er könne
ihr das Geld aktuell nicht zahlen, sodass ihm nur diese eine Möglichkeit bleibe.
Genauso hat es jetzt mein Kumpel mit der Thai gemacht und dazu auch noch seinen Job gekündigt.
Lang einem nackten Mann nun mal in die Tasche.
Meines Wissen läuft das bei einer Kapitallebenversicherung genauso wie bei einer Betriebsrente,
da kenne ich aber keine Beispiele.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Mist. Da muss ich mich korrigieren.

Seid ein paar Jahren wird tatsächlich der Rentenanspruch sofort auf das Rentenkonto der Ex-Frau/des Ex-Mannes übertragen.

Bei der Gelegenheit möchte ich als Trostpflaster hinzufügen, dass der Versorgungsausgleich keine Einbahnstrasse ist. Den Ausgleich hat immer der aufzubringen, der während der Ehe die wesentlich höheren Rentenansprüche erworben hat.
Waren beide berufstätig mit in etwa gleichen Bezügen, entfällt auch der Versorgungsausgleich.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Nu lass mal die Kirche im Dorf.

Bei einem Rentenausgleich von 150 DM mtl. müsstest du einen Rentenanspruch von 300 DM mtl. in 19 Monaten erworben haben. Das war Ende der 80ger rententechnisch schlicht unmöglich. Vielleicht ist dir auch nur eine Null hinter die 15 gerutscht. Das wäre dann eher im Bereich des wahrscheinlichen.

Also ich habe hier die Unterlagen nicht zur Hand. Aber mehr als 10 DM lieg ich nicht daneben. habe damals allerdings sehr gut verdient und meine Frau hatte kein Einkommen. Vielleicht ist aber doch ein Fehler drin. ich weiß nicht mehr genau, auf welches Datum das "Ende der Ehe" festgelegt wurde, welches ja zur Berechnung wichtig ist.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Wo steht das?
Ich habe zwei Kumpels bei denen das vor Rentenantritt der Fall war, die haben beide nichts bekommen
und finden das absolut ungerecht.

Mist. Da muss ich mich korrigieren. Seid ein paar Jahren wird tatsächlich der Rentenanspruch sofort auf das Rentenkonto der Ex-Frau/des Ex-Mannes übertragen.

Stimmt, wird sofort auf das konto der Frau übertragen, aber mir klingt noch die Aussage eines Abteilungsleiters der Rentenanstalt im Ohr, daß man im Todesfalle der Frau, ehe sie die Rente in Anspruch genommen hat und sogar noch bis ein jahr danach eine Rückübertragung durchführen kann.

Ein Thema, wo mal jemand, den es betrifft, sich schlau machen sollte. ich kann die Aussage des Bekannten erst nächste Woche überprüfen, dann kommt er mich besuchen.

Problematisch wirds, wie schon gesagt wenn man Anspruch auf eine Betriebsrente hat,
denn dann sind die dem Partner zugesprochenen Anteile sofort als Einmalzahlung fällig.
Das finde ich absolut nicht in Ordnung, es soll ja auch etliche geben, die noch vor
dem Rentenalter den Geist aufgeben und die werden durch solche Entscheidungen
schon in jungen Jahren ruiniert.

Das ist aber soweit ich weiß genau aus dem letzten von Dir genannten Grund geändert worden. Ich meine da gibt es irgendwas, daß der Arbeitgeber diesen der Frau zustehenden Anteil bei Scheidung an die Rentenanstalt überweisen muß. Bin mir aber nicht ganz sicher.

Beispiel ein Kollege von mir, 12 Jahre mit einer Deutschen verheiratet, sollte an die 43000 DM abführen. Der hat dann kurzerhand auf seine Betriebsrente bei der Firma verzichtet und sie ging
dann zumindest in der Beziehung leer aus.

Meines Wissen läuft das bei einer Kapitallebenversicherung genauso wie bei einer Betriebsrente,
da kenne ich aber keine Beispiele.

Den ersten fall hat ein Ex Arbeitskollege (Siemens) versucht, ging aber nicht mit der Kündigung und er mußte löhnen. ist aber schon sehr lange her.

Bei Kapitallebensversicherung ist tatsächlich ein sofortiger Ausgleich zu zahlen. Notfalls die Versicherung kaputt machen, um das löhnen zu können.
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Mist. Da muss ich mich korrigieren.

Seid ein paar Jahren wird tatsächlich der Rentenanspruch sofort auf das Rentenkonto der Ex-Frau/des Ex-Mannes übertragen.


Muss Dich leider nochmals korrigieren, das war schon in meiner Jugend so und die werden das auch wohl nie ändern.
Klassenkamerad von mir, sägte miit 20 Jahren einer 90 Kilo Frau ein Baby hin,
kommt seiner Verpflichtung nach und heiratet sie.
Bald kommt auch das zweite Kind und sie geht nun nicht mehr arbeiten.
Ausserdem leided sie an Asthma.
Da ihm das mit der Zeit auf den Wecker ging, weil er immer dachte, die pfeift ihn beim Vögeln aus,
ging er lieber immer kegeln statt zu voegeln.
Als er eines Tages früher heim kam, lag sein Bruder mit ihr in seinem Bett und war gerade am machen.
Der beichtete, dass das Verhältnis schon länger lief und er das auch nur getan
hätte, weil er als Arbeitsscheuer mit Sozialhilfe sich andere Frauen nicht leisten könne
und er könne es sich ja auch nicht aus den Rippen schwitzen.
Für meinen Kumpel war das aber nun Grund genug dieses Trauerspiel zu beenden, aber trotz
eindeutiger Schuldfrage, musste er natürlich löhnen und der Versorgungsausgleich wurde auch durchgeführt.
Er ist auch kein Typ, der alleine sein kann, aber nochmals geheiratet hat er nicht mehr, hat aber immer
wieder LAB, mit der letzetn gehts nun auch schon 6 Jahre.
Etwa 6 Jahre nach seiner Scheidung segnete sein Ex das Zeitliche.
Das ging ihm trotzdem nahe und er war sogar auf ihrer Beerdigung.
Er war sich sicher, dass er nun bei seiner Rente keine Abzüge bekommen wird, ich sagte ihm aber seinerzeit,
ich hätte da mal etwas gelesen, dass dem nicht so wäre.
Um das abzuklären, solle er aber doch mal bei der örtlichen Rentenstelle einen Termin machen
und denen das mitteilen, denn automatisch ging bei denen schon seinerzeit nichts.
Die haben es ihm dann so erklärt, wie ich weiter oben geschrieben habe, was ihn natürlich
sehr erfreute. :ironie
 

Paul

100%
Verstorben
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Den ersten fall hat ein Ex Arbeitskollege (Siemens) versucht, ging aber nicht mit der Kündigung und er mußte löhnen. ist aber schon sehr lange her.

Der von mir geschilderte Fall ist auch lange her, wie man an dem DM Betrag sehen kann.
Bei dem ging das.
Dass die Firma da mitspielen muss, ist natürlich klar, normalerweise taten die das auch,
weil sie ja auch Geld einsparten.
Es kann aber durchaus sein, dass man das inzwischen geändert hat.
Wäre auch die Erklärung für mich, warum im aktuellen Fall er nicht nur die Betriesrente gekündigt
hat, sondern gleich seinen Job.
Wenn einer 15 Jahre früher aufhört, bleibt von der vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente
sowieso nichts mehr, selbst wenn die bereits unverfallbar war.
 

cyberbeno4

Königsblauer
Inaktiver Member
22 Oktober 2008
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Auf Schalke
jetzt fehlt hier eigentlich nur noch der junior und ihr habt wieder einen neuen 323 seiten thread zusammen, den eigentlich wohl hier die wenigsten interessieren dürfte :daume:yc.
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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Heidelberg
Dich und mich interessiert das sicher nicht :bigg,
die Toten aber durchaus.

Wir sind auch immer noch topic, denn der Thread heisst "1000 Euro zum Leben".

Ich muss da also nicht mal einen neuen Thread daraus machen mit dem Thema:

" Was kann der deutsche Staat und ich für mich alles tun, dass ich mal später mit 1000 Euro in Thailand
leben muss."
 

peter51

Member Inaktiv
Inaktiver Member
27 Februar 2009
1.334
199
983
Grosses Kino hier - besonders für Scheidungsexpa/erten........

der thread wird wohl so lange am Leben gehalten,
bis Paule mitteilen kann, dass "Ganz" KhonGaen
und "dreiviertel" Pattaya auf Staatskosten wieder
in D ist :echt
mal ontopic : 1000€ sind tagesaktuelle gut 42.000 THB :bigg