Wenn man gar keine Ahnung hat, oder keinen vertrauenswürdigen Menschen an seiner Seite hat, der Thailändisch lesen kann, ist unter diesen Umständen ein Anwalt sicher besser!
Die Kosten sind recht günstig, und man ist auf der sicheren Seite!
Einem Freund passiert: Ein Condo anbezahlt, privater Verkauf ohne RA, und er hatte keinen dabei der Thai lesen konnte!
Der Verkäufer hat Ihm die Vorderseite vom Chanot als Kopie gegeben, aber leider nicht auch die Rückseite ;-(
Aber selbst, wenn, er konnte es ja nicht lesen!
Also ca. 350.000.-THB verloren! Der Verkäufer hat das Condo beliehen! Also so etwas wie eine Hypothek aufgenommen. Aber nicht bei einer Bank, sondern von Privat!
Der Eintrag ist auf der Rückseite vermerkt! Aber eben alles in Thai!
Er hatte noch nicht einmal die Möglichkeit sich mit dem Geldgeber (Hypothek) zu einigen das er Ihm das Geld gibt!
In Thailand ist das so, zahlt der Schuldner nicht die Hypothek zurück, geht es vor Gericht, dann wird das Condo (Chanot) zur Versteigerung eingereicht, so bekommt der Kreditgeber, wenn er Glück hat, an sein Geld.
Die Möglichkeit für einen Farang an der Versteigerung teilzunehmen ist zwar gegeben, aber den Zuschlag wird er höchstwahrscheinlich nie bekommen ;-(
Und ein Anwalt kann auch sehen ob der Name des Eigentümers richtig eingetragen ist!
Der steht nämlich auch nur in Thai im Chanot ;-)
Geht hier nicht um Immobilienkauf!!!
Habe in den Jahren die ich hier bin, schon einige Farang erlebt, die ein Moped mit ihrer Freundin gekauft haben, wo dann nach einer Trennung die Ex-Freundin ihr Moped mitnehmen wollte ;-)
Denn im Brief stand ihr Name …Natürlich auch in Thai…Ist eben hier „Amtssprache“ ... ;-)
Vertrauen ist gut…*****