Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Joe

Verhaftet wg. Viagra-Besitz/-Schmuggel

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
25.181
14.449
7.568
75
Heidelberg
@Kalle11

Du hast Recht, mit Medikamenten ist das eine ganz andere Geschichte als mit
Parfüm, Alk, Zigaretten und co.
 

se.basti.an

Heiland von Thailand
   Autor
21 Juli 2009
2.959
1.623
2.163
48
mitteldeutschand
zoll.de schrieb:
Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.
Wer legt den üblichen persönlichen Bedarf fest? Wieviel ist das in Zahlen? Das ist wieder mal typisch...
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
11.496
12.834
5.468
74
Paradise Isaan
Wer legt den üblichen persönlichen Bedarf fest? Wieviel ist das in Zahlen? Das ist wieder mal typisch...

Wieso? Ist doch ganz klar!

Z. B. Akute Erkrankung! 3 Pillen pro Tag! Die Reise dauert noch einen Tag! Also alles was über einer angefangenen Packung, in der noch 3 oder mehr Pillen drin sind, geht nicht. Eine weitere volle neue Packung ist strafbar.

Die Begriffe "Eigenbedarf" oder "Handel" legen nur die Höhe des Strafmaßes fest. Strafbar ist beides.
 

se.basti.an

Heiland von Thailand
   Autor
21 Juli 2009
2.959
1.623
2.163
48
mitteldeutschand
Es wäre schön gewesen wenigstens mal auf der Zoll-Seite eine konkrete Ansage zu bekommen. Alles was da steht ist ein Gummiparagraph. Was machen die da so ein Geheimnis draus? Wieso steht da nicht ganz einfach: Aspirin 30 Stück, Viagra 30, ... Bei Zigaretten und Sprit ist es doch auch klar geregelt und problemlos auf der Internetseite recherchierbar.
 

tom089

EscortLover
   Autor
7 Februar 2010
9.457
73.497
5.315
Eben gerade Bericht eines Bekannten aus D.

Er wurde mitt 100 Stck Viagra am Flughafen in D erwischt.

Er hat ein Rezept eines D-Arztes über das Medikament und das Gericht hat auch verzichtet auf Handel zu plädieren,
sondern erkannte es als Eigenbedarf an.

Strafe: 1.200 €

Für was ist er dann bestraft worden?

Ich vermute mal, dass das Gericht den gewerblichen Handel nicht festgestellt hat und er in diesem Punkt freigesprochen wurde. Deswegen ist aber die Einfuhr von Arzneimitteln nicht grundsätzlich erlaubt eben auch nicht zu privaten Zwecken. Sonst könnte man sich ja auch für den Eigenbedarf mehr Zigaretten mitnehmen.

Abgaben die beim Zoll festgesetzt werden sind neben der Einfuhrumsatzsteuer (=Mehrwertsteuer 19%) noch eine eventuelle Zollabgabe mit der man den freien Warenverkehr innerhalb der EU steuern und kontrollieren kann, also Produkte aus dem Ausland künstlich teurer machen kann um den Markt im Inland zu schützen. :bigg

Meist ist dieser Satz 0% für bestimmte Konsumgüter wie Elektronik liegt er auch schon mal zwischen 3 und 10% - wohl ganz selten noch höher. Kann man über das TARIC ermitteln.
"http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE"]http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE[/URL]

Die Abgaben werden bei Schwarzeinfuhr verdoppelt, da es sich um Steuerhinterziehung, zumindest leichtfertiger Verkürzung handelt und auf dem Amtswege an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet die dann entscheidet ob es sich um einen Bagatellfall handelt oder die Sache weiter verfolgt wird.

Ich vermute mal dass die StA die Einfuhr von 100 Viagra nicht als Bagatellfall eingestuft hat. :ironie

Im Übrigen dürfte der Bekannte nicht mehr im Besitz der blauen Pillen sein, da diese vermutlich eingezogen worden sein dürften.

Die Gründe dafür:

Zu den Aufgaben der deutschen Zollverwaltung gehört unter anderem auch die Mitwirkung bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes.
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln prüfen die Zollstellen insbesondere,

  • ob es sich um zugelassene Arzneimittel handelt,
  • ob die Einfuhr dieser Arzneimittel erlaubt ist (sogenannte Einfuhrerlaubnis),
  • ob diese Arzneimittel entsprechend den Vorschriften des AMG gekennzeichnet und
  • mit einem Beipackzettel in deutscher Sprache versehen sind.
Bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Einfuhr von Arzneimitteln werden die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden hinzugezogen. Arzneimittel die nicht einfuhrfähig sind, werden entweder vernichtet oder müssen wieder ausgeführt werden.
"http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/index.html"]http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/index.html[/URL]


Zumindest dürfte es an dem Fehlen eines Beipackzettels in deutscher Sprache scheitern, vermutlich auch an der fehlenden oder falschen Kennzeichnung nach dem deutschen bzw. europäischen Arzneimittelgesetz.


Ja und wenn es sich nur um Fälschung handelt wird das Produkt sowieso konfisziert. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand in Thailand oder so Original Viagra von Pfizer kauft.




Ich denke schon, dass der Kumpel es hier ein bischen übertrieben hat und das hat ganz offensichtlich auch der Richter so gesehen. Im Allgemeinen wird ein Bedarf für die Dauer der Reise erlaubt aber bei der Rückreise die ca. 24 Stunden dauert sind da 100 Stück wohl ein bischen zu viel. Hätte er sagen wir mal 8 oder 12 Stück mitgenommen hätte der Zöllner sicher nichts gesagt. :p
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
25.181
14.449
7.568
75
Heidelberg
Sonst könnte man sich ja auch für den Eigenbedarf mehr Zigaretten mitnehmen.

Kann man ja auch, nur rentiert sich das nicht, wenn man erwischt wird.
Eine Stange (200 Stück) ist frei, auf jede weitere ist Zoll und Mwst. usw. fällig.
Hier gibts klare Vorgaben.
Erst bei 6 Stangen ist es eine Straftat, die grundsätzlich immer zur Anzeige führt,
weil erst ab dieser Menge der Handel unterstellt wird.
 

tom089

EscortLover
   Autor
7 Februar 2010
9.457
73.497
5.315
Erst bei 6 Stangen ist es eine Straftat, die grundsätzlich immer zur Anzeige führt,
weil erst ab dieser Menge der Handel unterstellt wird.

Ich glaube nicht dass es eine Straftat ist wenn man den roten Ausgang nimmt und die Zigaretten tatsächlich anmeldet und die Tabaksteuer und Umsatzsteuer entrichtet. Gewerblicher Handel an und für sich ist ja keine Straftat. Nur lohnen tut es sich dann halt nicht mehr wenn man gut 80% Aufschlag zahlt. :bigg
 

fjg720

Member Inaktiv
Inaktiver Member
Die TAGESMENGE ergibt sich aus der für das jeweilige Medikament gültige HÖCHSTDOSIS
und weil die bei jedem Medikament anders ist
schaut auch der Zöllner auf den "Beipackzettel"
und wenns der im Internet ist - nicht, daß einer den ZETTEL wegschmeisst:k
 

Sporgenza

<- schöner als wie echt!
Inaktiver Member
14 Juni 2010
1.006
535
1.653
AdW
Nur um nochmal Klarheit zu bekommen: Wenn ich ein paar übrig gebliebene Kamagra-Jelly-Tüten in meiner Kulturtasche mitnehme, droht mir dann Ärger am Flughafen bei Rückkehr oder gilt das als "angebrochene Packung"?
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
9.287
2.869
2.963
Nur um nochmal Klarheit zu bekommen: Wenn ich ein paar übrig gebliebene Kamagra-Jelly-Tüten in meiner Kulturtasche mitnehme, droht mir dann Ärger am Flughafen bei Rückkehr oder gilt das als "angebrochene Packung"?

Mache dir mal keine unnötigen Sorgen um ein paar Jellys.

Dir passiert überhaupt nichts. :daume
 

Sporgenza

<- schöner als wie echt!
Inaktiver Member
14 Juni 2010
1.006
535
1.653
AdW
Mache dir mal keine unnötigen Sorgen um ein paar Jellys.

Dir passiert überhaupt nichts. :daume

Ausser, dass ich "Verspannungen" bekomme, die nicht mehr weg gehen :D

Im Ernst: Wie reagiert der Zoll, wenn ich ein paar Jelly-Tüten im Gepäck habe? Wie viele sind noch erlaubt?
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
9.287
2.869
2.963
Ausser, dass ich "Verspannungen" bekomme, die nicht mehr weg gehen :D

Im Ernst: Wie reagiert der Zoll, wenn ich ein paar Jelly-Tüten im Gepäck habe? Wie viele sind noch erlaubt?


Ich kann nur von mir persönlich berichten.

Bin auch schon in Frankfurt kontrolliert worden und die 3 Päckchen Kamagra fanden keine Beachtung. Kann mir auch nicht vorstellen, dass eine kleine Menge an Medikamenten zu großen Problemen führen kann.

Hat man natürlich 20 Blister im Gepäck, dann kommt man bestimmt nicht ungeschoren davon.

Bei Verspannungen würde ich auch nicht Kamagra kaufen, sondern eine gute Creme.:bigg
 

Charlie

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 August 2012
84
19
418
Wie siehts denn auf umgekehrten Wege aus?

Ich habe vor einigen Wochen 21 Tütchen Kamagra jelly bei generics24 bestellt und auch erhalten.
Die hatte ich bisher noch nie nötig, wollte aber in Pattaya auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen.

Bisher dachte ich das dies ein vollkommen legales Medikament sei.
Nachdem was ich hier gelesen habe, scheine ich mich aber strafbar zu machen...

Sollte ich die Tütchen nun besser in Deutschland lassen,
oder kann ich sie ungefährdet nach Bangkok mitnehmen?
Kauft ihr die alle immer in Thailand, oder habt ihr das Zeugs auch schon mal von D nach THA mitgenommen?
 

Che

Fuck u cancer 2014
Inaktiver Member
30 Juni 2011
1.652
1.450
1.713
Station C
@charlie

Warum nimmst du die Weiber nich auch noch mit nach Pattaya ?:bigg

Spass beiseite, nimm nix mit - kauf alles da nochmal - ansonsten teuer !:hut
 

Charlie

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 August 2012
84
19
418
hab das zum ersten mal gekauft... im Internet bei Generics...
81 hats gekostet... Shit happens... C ´est la vie...