Eben gerade Bericht eines Bekannten aus D.
Er wurde mitt 100 Stck Viagra am Flughafen in D erwischt.
Er hat ein Rezept eines D-Arztes über das Medikament und das Gericht hat auch verzichtet auf Handel zu plädieren,
sondern erkannte es als Eigenbedarf an.
Strafe: 1.200 €
Für was ist er dann bestraft worden?
Ich vermute mal, dass das Gericht den gewerblichen Handel nicht festgestellt hat und er in diesem Punkt freigesprochen wurde. Deswegen ist aber die Einfuhr von Arzneimitteln nicht grundsätzlich erlaubt eben auch nicht zu privaten Zwecken. Sonst könnte man sich ja auch für den Eigenbedarf mehr Zigaretten mitnehmen.
Abgaben die beim Zoll festgesetzt werden sind neben der Einfuhrumsatzsteuer (=Mehrwertsteuer 19%) noch eine eventuelle Zollabgabe mit der man den freien Warenverkehr innerhalb der EU steuern und kontrollieren kann, also Produkte aus dem Ausland künstlich teurer machen kann um den Markt im Inland zu schützen.
Meist ist dieser Satz 0% für bestimmte Konsumgüter wie Elektronik liegt er auch schon mal zwischen 3 und 10% - wohl ganz selten noch höher. Kann man über das TARIC ermitteln.
"http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE"]http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE[/URL]
Die Abgaben werden bei Schwarzeinfuhr verdoppelt, da es sich um Steuerhinterziehung, zumindest leichtfertiger Verkürzung handelt und auf dem Amtswege an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet die dann entscheidet ob es sich um einen Bagatellfall handelt oder die Sache weiter verfolgt wird.
Ich vermute mal dass die StA die Einfuhr von 100 Viagra nicht als Bagatellfall eingestuft hat.
Im Übrigen dürfte der Bekannte nicht mehr im Besitz der blauen Pillen sein, da diese vermutlich eingezogen worden sein dürften.
Die Gründe dafür:
Zu den Aufgaben der deutschen Zollverwaltung gehört unter anderem auch die Mitwirkung bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes.
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln prüfen die Zollstellen insbesondere,
- ob es sich um zugelassene Arzneimittel handelt,
- ob die Einfuhr dieser Arzneimittel erlaubt ist (sogenannte Einfuhrerlaubnis),
- ob diese Arzneimittel entsprechend den Vorschriften des AMG gekennzeichnet und
- mit einem Beipackzettel in deutscher Sprache versehen sind.
Bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Einfuhr von Arzneimitteln werden die zuständigen
Arzneimittelüberwachungsbehörden hinzugezogen. Arzneimittel die nicht einfuhrfähig sind, werden entweder
vernichtet oder müssen
wieder ausgeführt werden.
"http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/index.html"]http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/index.html[/URL]
Zumindest dürfte es an dem Fehlen eines Beipackzettels in deutscher Sprache scheitern, vermutlich auch an der fehlenden oder falschen Kennzeichnung nach dem deutschen bzw. europäischen Arzneimittelgesetz.
Ja und wenn es sich nur um Fälschung handelt wird das Produkt sowieso konfisziert. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand in Thailand oder so Original Viagra von Pfizer kauft.
Ich denke schon, dass der Kumpel es hier ein bischen übertrieben hat und das hat ganz offensichtlich auch der Richter so gesehen. Im Allgemeinen wird ein Bedarf für die Dauer der Reise erlaubt aber bei der Rückreise die ca. 24 Stunden dauert sind da 100 Stück wohl ein bischen zu viel. Hätte er sagen wir mal 8 oder 12 Stück mitgenommen hätte der Zöllner sicher nichts gesagt.