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blokk

CNX-Feteschist
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28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Im Prinzip ist es immer gut, wenn man einen Beamten mit Gesetzestexten zurotzen kann. Allerdings sollte das Gerotze auch Hand und Fuß haben, ansonsten lernt man schnell die langsamen Mühlen des Gesetzes kennen.
 

Jekeee

Klarer Blick
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Rhein-Main
Vergesst dabei nicht das dies auch mit nur 1 Packung anders behandelt werden kann...
Ermessungs-Spielraum des Beamten...

Nein Buggi nicht ganz richtig.
Die haben beim Zoll klare Richtlinien und Dienstanweisungen, was als persönlicher Bedarf zu aktzeptieren ist.
Diese ist sogar relativ hoch. ich war erstaunt, als ich es von jemandem erfahren hab, der es garantiert wissen muss.
Will nichts falsches schreiben. aber meine es handelt sich um 80 Tabletten ( so in der Größenordnung). mit 3-4 Packungen sollte es außer dummen Sprüchen keine Schwierigkeiten geben.
Dies ist/war jedenfalls für FRA gültig.
natürlich ohne Gewähr :wink1
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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[h=3]Einreise[/h]Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.
 

pepper_chilli

steht auf Zauberhände :))
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Legoland-City
Gefälschte Arzneimittel oder Stoffe sind (aber) generell verboten (so geht das o.g. Zitat aus den Zollbestimmungen weiter)

pepper
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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@pepper: Ich führe aber keine Fälschungen ein und @TT, ich habe natürlich auch ein Rezept dafür. Eine "Original-Kamagra" ist nicht wirklich eine Fälschung, nur weil es sie in Deutschland nicht zu kaufen gibt, gilt wahlweise auch für Apcalis oder Sidegra. Sowas kann man in einer "richtigen" Apotheke, wie z.B. dem Facino in Pattaya sowieso nur auf Rezept kaufen. Das Rezept, was ich mir meistens im Hospital besorge beinhaltet immer nur den Wirkstoff. Ich werde im Februar mal schauen, ob sie in der Facino auch ein deutsches Rezept akzeptieren.

@tt, könntest du bitte mal die gesetzliche Bestimmung zu der Rezeptpflichtigkeit posten? Danke.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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Ich habe auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nur das gefunden und das würde deiner Aussage widersprechen.

[h=2]Sonderregelung zum Reisebedarf[/h] Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (§ 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht. Als „üblicher persönlicher Bedarf“, der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel anzusehen. Hinweise hierzu enthalten die Packungsbeilage / Fachinformation des jeweiligen Arzneimittels.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
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"http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__73.html"]Klick mich![/URL]

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Fertigarzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, nach § 21a genehmigt, registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, wenn

1.sie von Apotheken auf vorliegende Bestellung einzelner Personen in geringer Menge bestellt und von diesen Apotheken im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben werden,

2.sie in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, und

3.
für sie hinsichtlich des Wirkstoffs identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet im Geltungsbereich des Gesetzes nicht zur Verfügung stehen





Da diese Medikamente auch in Thailand verschreibungspflichtig sind ergibt sich eben der Zwang des Rezeptes.

Außerdem ist davon auszugehen das dieser persönliche Bedarf wohl nur für Reisende aber nicht für Ansässige in Deutschland gilt wenn diese aus dem Urlaub zurück kommen.


 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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@tt, wenn ich den §21a richtig deute, haben deine im vorherigen Post gemachten Angaben aber rein gar nichts mit den hier gegenständlichen Arzneimitteln zu tun und woraus du das gelb geschriebene ableitest erschließt sich mir auch nicht wirklich.

Für mich persönlich zählt die Aussage des BMfG, welche ich im Post 143 zitierte und da steht ganz klar, das es auf keine Rezeptpflichtigkeit oder Apothekenpflicht ankommt. Deine Aussage oben ändert daran nichts, da sie ganz andere Medikamente betrifft.

Ich weiß auch, das diese Medikamente in Thailand verschreibungspflichtig sind, woraus sich daraus aber ableiten lassen sollte, das der Zöllner von mir ein Rezept fordern kann, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
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Weißt du was du hast Recht und ich meine Ruhe.
Wir sind beide weder Anwälte noch Zöllner.

Also beruhen unsere beider Annahmen allein aus der Sicht wie wir etwas deuten.
Und da kann es keinen Konsens geben.

Eine weitere Diskussion erübrigt sich also da wir uns nur im Kreis drehen würden.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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@tt hat ja schon aufgegeben...;), ne er hat da schon recht, wir sind weder Zöllner noch Anwälte. Haben wir sowas im Forum etwa nicht? Schade, denn es würde mich wirklich interessieren, was tatsächlich Recht ist und was nicht.
Die Geschichten ala ich kenne da einen, der mal erzählt hat, helfen ja da auch nicht wirklich weiter.
Also, wer was wirklich belegbares vorweisen kann, immer her damit.
 

cyberbeno4

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Auf Schalke
@tt hat ja schon aufgegeben...;), ne er hat da schon recht, wir sind weder Zöllner noch Anwälte. Haben wir sowas im Forum etwa nicht? Schade, denn es würde mich wirklich interessieren, was tatsächlich Recht ist und was nicht.
Die Geschichten ala ich kenne da einen, der mal erzählt hat, helfen ja da auch nicht wirklich weiter.
Also, wer was wirklich belegbares vorweisen kann, immer her damit.

ist ein anruf beim zoll.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
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Ich wette mit dir das selbst unter Juristen die Meinungen auseinander gehen werden.
Dafür sind diese ganzen Gesetze, Vorschriften und was es sonst noch so gibt zu schwammig formuliert.
Da bleibt unheimlich Spielraum für Interpretationen.

Wenn es das nicht wäre bräuchte man auch keine Anwälte.
 

cyberbeno4

Königsblauer
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Ich weiß auch, das diese Medikamente in Thailand verschreibungspflichtig sind, woraus sich daraus aber ableiten lassen sollte, das der Zöllner von mir ein Rezept fordern kann, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

so man denn auf der sicheren seite sein möchte, wäre es sicherlich empfehlenswert in thailand bei einer kontrolle, z.b. am flughafen, ein thailändisches rezept vorweisen zu können.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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Ich dachte da eher an die Zöllner in Deutschland.

Ich will die Pillen ja nicht in Thailand einführen...;)