Wie schon gesagt ist es absolute Ermessenssache des jeweiligen Beamten. Fakt ist, dass es ein Verstoß der Einfuhr ist. ...
Wurde zum 01.01.2014 das Gesetz geändert, oder was willst du uns damit sagen?
Wie schon gesagt ist es absolute Ermessenssache des jeweiligen Beamten. Fakt ist, dass es ein Verstoß der Einfuhr ist. ...
Du hast also noch nie die Schuhe bei der Kontrolle ausziehen müssen?
Vielleicht sehe ich auch einfach nur zu verdächtig aus...
Vergesst dabei nicht das dies auch mit nur 1 Packung anders behandelt werden kann...
Ermessungs-Spielraum des Beamten...
@tt hat ja schon aufgegeben..., ne er hat da schon recht, wir sind weder Zöllner noch Anwälte. Haben wir sowas im Forum etwa nicht? Schade, denn es würde mich wirklich interessieren, was tatsächlich Recht ist und was nicht.
Die Geschichten ala ich kenne da einen, der mal erzählt hat, helfen ja da auch nicht wirklich weiter.
Also, wer was wirklich belegbares vorweisen kann, immer her damit.
Ich weiß auch, das diese Medikamente in Thailand verschreibungspflichtig sind, woraus sich daraus aber ableiten lassen sollte, das der Zöllner von mir ein Rezept fordern kann, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.