Dass du beim Zoll arbeitest und dieses Thema zu deinem taeglichen Brot gehoert heisst noch lange nicht, dass du hier auch recht bekommst.
Mancher wird es dennoch besser wissen.
Danke aber schon mal, dass du mit einigen Sachen aufgeraeumt hast.
Dafür hat er aber einen Stern bekommen.
Ist doch auch etwas sollte er angezweifelt werden.![]()
(...)
Und jetzt ist nämlich der Reisende in der Pflicht alles das anzugeben, was er sich so im Urlaub angeschafft hat, ob innerhalb der Reisefreimenge ist erst mal unerheblich. Dazu gehört dann auch die NACHGEMACHTE Markenuhr (zur ECHTEN komm ich gleich noch).
Der Zölli fragt nach der Uhr, der Reisende sagt vielleicht noch, das er sie im Urlaub gekauft hat.
Zölli:"Hm, ne Markenuhr, das könnte ja aber auch ne nachgemachte sein."
Jetzt hat der Zölli mehrere Optionen zur Unterstützung um festzustellen, das es sich um eine Fälschung handeln könnte. (...)
Also ehrlich Paul, dafür würde mich jetzt aber auch die gesetzliche Grundlage interessieren. Wer so was mit sich machen läßt ist einfach nur Opfer und hat es vermutlich nicht anders verdient.
Den Spaß hatte ich mir mal vor 25 Jahren mal gemacht und aufgrund der minderwertigen Qualität, wurde ich sehr schnell kuriert..
Sie dürfen den Warenwert von 450€ nicht überschreiten bei Lufteinreise .....
Also kann ich tiefenentspannt meine Uhr mitnehmen und vlt. auch noch eine Andere ( anderes Modell)für mich
Die Frage ist nun nicht, ob die das duerfen, sondern was will man da dagegen machen?
@Pablovsk
in diesem Thread geht es nur um Fakeuhren; andere Dinge sind aber zollrechtlich auch interessant, ich werde daher den Thread irgendwann splitten. Also hier kann noch weiter zu Zollfragen geschrieben werden..
Solche OTS sollen also bitte hier bis zur Verschiebung nicht geloescht weden.
Mit einer Thaigoldkette hat ein Farang mit Sicherheit Probleme, wenn die nicht versteuert ist.
Sogar die unverheirateten Thaitussen werden danach gefragt, ob der Farang die fuer sie gekauft hat und wehe die sagt stolz ja oder yes.......
also angezeigt haben mich die beiden Furien nicht:.....das sofort zur Anzeige gebracht und ich denke schon beim bloßen erwähnen dessen, hätte spätestens der Geschäftsführer seine übereifrigen Angestellten zur Räson gerufen, weil der sollte die rechtliche Grundlage kennen. Das wäre dann Unterschlagung oder Diebstahl.
Ach, ganz vergessen, im Handgemenge käme auch Raub in Frage.