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Joe

Uhren Fakes aus Thailand

salas

So nam na
   Autor
22 Oktober 2008
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salas fasch, ich muss einen Schwaz tun. Weil ab eines gewissen Preises, ist jede Uhr beim Hersteller mit der Nummer regestriert. Und gewisse Uhren, haben Merkmale, die nie ein Fake besitzt. Also muss ich nix beweisen. Und in dem Fall wuerd ich mich sogar mit dem Zoll anlegen

Ja,dann mach das,viel Erfolg und Nerven.

Von Zeit nicht zu reden. :)
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
Salas, ich kann ja nix dafuer, wenn der Zoellner blind ist. Aber ich denke die sind so weit geschult, das Sie den Unterschied schon erkennen. Zumindest was Rolex, Breitling,Panarai, usw. betrifft
 

salas

So nam na
   Autor
22 Oktober 2008
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Versetz dich mal in die Lage der Zöllner.

Was würdest du machen,wenn ein Passagier dich von der Seite anmacht wie du oben beschrieben hast? :licht
 

Gast_6

humoris causa
Inaktiver Member
8 September 2010
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Ähhhh...
Das ist deren Job. Wer den nicht mal suffizient ausführen kann, muss halt Streife fahren.
 

Sunny996

Thailand
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6 April 2011
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Thailand
Salas, so schnell schiessen die Preusen auch nicht. Natuerlich wuerd ich das mit ihm auch erst mal in Ruhe mit ihm und seinen Kollegen abklaeren. Ich wuerd ihm sogar auf due Unteschiede aufmerksam machen, woran er zB. eine echte Breitling, und an welchen Merkmalen er das erkenen muesste. Undwenn er sich dann noch die Bloese geben moechte, spaeter, richtig auf die Nase zu fallen, erst dann gibts Schwanz. Vorher alles ganz Sachlich
 

salas

So nam na
   Autor
22 Oktober 2008
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Eben,zuerst sachlich argumentieren,dann kommst weiter und nicht wie ein "Elefant im Porzellanladen".

Sind auch nur Angestellte.
 

Gast_6

humoris causa
Inaktiver Member
8 September 2010
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Also jetzt mal ganz ehrlich, ich reg mich ja schon darüber auf, wie oft im heutigen Sprachgebrauch so sheyce wie "darf man, muss ich, blabla ..." Vorkommt.
Wer bin ich denn, dass ich auch noch Rechnungen mitschleppe, dass die Dumpfbacke mich besser kontrollieren kann?

jetzt glaub ichs aber echt ....
 

Sunny996

Thailand
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6 April 2011
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Thailand
Aber echt Salas, ich empfehle dir mal wirklich, und das ist nicht boese gemeint. Schau dir mal zB. eine Breitling aus Thailand an, und daneben ein Original, in der etwas hoeheren Preissklasse. Liegen Welten dazwischen und ich red jetzt nicht davon, ob der Fake lange laeuft, sondern von den Merkmalen.
Das sieht auch das Auge eine Zoellners. Und fuer de rest, braucht der halt eine Lupe
 

salas

So nam na
   Autor
22 Oktober 2008
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Du schreibst Rechnungen,daher bist es nicht gewohnt,solche mitzuschleppen. :bigg:lool
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
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Thailand
Salas, ich hab ja auch nicht gesagt, das ich Elefant spiele, ich versuch immer erst den richtigen und ruhigen Weg. Ist immer der beste, oder meistens. Aber ich weiss mich halt zu waehren.
 
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Reaktionen: Rüssli

salas

So nam na
   Autor
22 Oktober 2008
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Wie du zuerst anfangs geschrieben hast,kommst bei mir so rüber,als ob du die Angestellten (Zöllner/innen) von "oben herab behandelst".

Da kann es schon passieren,dass sie mehr Zeit für dich in Anspruch nehmen.

Ob Fake oder nicht ist dann zweitrangig.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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74
Paradise Isaan
Bei besonders teuren Uhren geht es ja nicht nur um Original oder Fake. Der Zöllner kann ja auch unterstellen, daß du sie jetzt im Urlaub gekauft hast und je nach Preislage wäre eine Verzollung etc. notwendig. Unterstellen kann er das natürlich und du bist verpflichtet die Herkunft der Uhr zu beweisen. Eine mitgeführte Rechnung könnte das sofort klären. Kann mir aber auch nicht vorstellen, daß so was Pflicht sein sollte, da andernfalls die Uhr beschlanahmt würde.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Das mitführen ist keine Pflicht.
Du bekommst, wenn du ihnen sagst sie wäre in Deutschland gekauft, einen gewissen Zeitraum eingeräumt um dies anhand von Quittungen oder Rechnungen zu belegen.

Vom Haken bist du erst wenn dies geschehen ist.

...grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen
Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn
sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte,
Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung
von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis
vorzulegen.

Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder
Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der
Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder
bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber
auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt
werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.



[h=2]Wertvolle Gegenstände[/h] Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329) zu verwenden, welches nur bei den Zollstellen ausliegt oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt. Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.

"http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Persoenliche-Gegenstaende/persoenliche-gegenstaende.html"]Quelle[/URL]
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
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Thailand
teletubbi, zB. Breitling. Ein Anruf beim Hersteller genügt, anhand der Seriennummer und Model, weiß Mann sofort, in welchem Land und bei welchem Zertifizierten Händler die Uhr gekauft worden ist. Damit ist der Rest Geschichte
 

daywalker

Nur Leser
Inaktiver Member
27 Juni 2009
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mir ist egal was viele hier denken ich hab meine rechnung von der uhr dabei.ebenso die vom laptop und von der kamera.
sollte ich mal in die bredouille kommen,zeige ich meine papiere und gut ist.
 

Pussypope

พุสิ่โป๊ป
Inaktiver Member
Uhren wie bspw. Rolex haben spezielle Ländercodes, die aus den Seriennummern einfach ersichtlich sind.

Ein Freund von mir hat vor Jahren eine Daytona in der Schweiz gekauft, die musste er in D nachverzollen. Den Nachweis hat er mittlerweile immer dabei, wenn er fliegt, denn das gab schon mehr als einmal Probleme beim Zoll.