Auf die Gefahr hin, dass ich hier als Newbie jetzt eins auf den Deckel kriege. :wink1 Denn in einem Bereich bin ich auf keinen Fall ein Newbie und das ist der gerade hier heiß diskutierte.
Ich möchte zum einen hier vielleicht ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und zum anderen eine (wenn auch kleine - siehe mein Nick,
) Lanze für die -meist jungen- Kollegen an den Flughäfen brechen.
Ja, ich gehöre auch zu den unbeliebten -weil immer was zu meckern- Staatsknechten des deutschen Zolls.
Allerdings nicht im Bereich der Reisendenabfertigung - da will nämlich keiner unbedingt freiwillig hin- sondern schön als Sesselpupser. Könnt jetzt ruhig Späßle drüber machen, ich bin da eh resistet gegen.
(wenn ich mich in so manchen Foren über jeden Kram aufregen würde, hätte ich schon graue Haare - wenn ich denn noch welche hätte
).
Zu den Flughäfen kommen somit meist die ganz jungen Kollegen, die gerade von der (vordergründig sehr theoretischen) zolleigenen "Akademie" stammen. Sprich keine bis wenig Erfahrung. Und so eine(r) soll jetzt mit "geschultem" Auge feststellen, ob die Uhr da am Handgelenk echt ist oder nicht. So einer weiß gerade mal aus dem Schaufenster eines guten Juweliers wie so eine Uhr aussieht. Naja!
Aber zum Glück (wohl nicht das des Reisenden) gibt es da auch Entscheidungshilfen, womit ich hier auf euer konkretes Beispiel mal eingehen will: Keine Sorge ich halte es bewusst einfach und schmeiße jetzt nicht mit §§ um mich (keine Lust zu, da ich das tagtäglich zur genüge machen muss).
Also: "Kunde" kommt mit fettem Gepäck und augenscheinlich genauso fetter Armbanduhr (Rolex, Breitling, Ebel, Glashütte, sucht euch irgendeine aus, die euch gefällt).
"Jungzöllner": Schönen guten Tag, der deutsche Zoll, haben sie etwas abzumelden?
Und jetzt ist nämlich der Reisende in der Pflicht alles das anzugeben, was er sich so im Urlaub angeschafft hat, ob innerhalb der Reisefreimenge ist erst mal unerheblich. Dazu gehört dann auch die NACHGEMACHTE Markenuhr (zur ECHTEN komm ich gleich noch).
Der Zölli fragt nach der Uhr, der Reisende sagt vielleicht noch, das er sie im Urlaub gekauft hat.
Zölli:"Hm, ne Markenuhr, das könnte ja aber auch ne nachgemachte sein."
Jetzt hat der Zölli mehrere Optionen zur Unterstützung um festzustellen, das es sich um eine Fälschung handeln könnte.
Es gibt ein spezielles I-Netportal (nicht öffentlich) wo die sogenannten Markenrechteinhaber (im Folgenden MRI, also der Herr Rolex, die Frau Ebel und der Baron von Breitling) massig Bilder eingestellt haben, um -auch für einen Laien- festzustellen ob die Uhr echt ist oder nicht (wie oben schon angemerkt der Jungzöllner besitzt nämlich keinen so hochwertigen Handgelenkschmuck).
In diesem Portal legt der Rechteinhaber auch fest was mit dem nachgemachten Gegenstand passieren soll. In vielen Fällen legen die MRI auch eine Anzahl von Uhren, T-Shirts, Mobiltelefonen usw. fest, bei der gar nix passiert.
Und das bei den großen Firmen irgendwelche Hotlines bestehen sollen, wo man nach der Echtheit fragen könnte ist mir zumindest nicht bekannt. Vielmehr lassen sich die "Großen Markenhersteller" durch spezielle Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Markenrecht spezialisiert haben.
Und hier könnte der Junior- aber auch jeder Altzöllner im Zweifel fragen was mit dem Stück passieren soll.
Soviel nur mal zum Markenrecht.
Noch ein bisschen aufräumen will ich mit dem fiskalischen Aspekt. :nix
Die falsche Uhr wird keinesfalls mit der Grundlage des Preise einer echten Markenuhr besteuert/verzollt. Verzollt wird immer nur der tatsächlich gezahlte Preis (wenn überhaupt was verzollt wird, kann ja sein, dass der Wert aller Einkäufe unter der Freigrenze von 430 Euronen liegt). Jemand schrieb das in einem vorherigen Post.
Ich hoffe so ein bisschen Klarheit geschaffen zu haben - ist jetzt doch ein bisschen mehr geworden als ich dachte. Aber mir haben beim durchlesen des Freds ein bisschen die -nicht vorhandenen- Nackenhaare hochgestanden. :no1:
In diesem Sinne - ab in die Rinne - Proost
Gruß L-