Warum soll es nicht rechtlich zulässig sein, für die Bearbeitung des Stornos eine Gebühr zu verlangen ?
Airlines dürfen es jedenfalls nicht:: Finanztipp Landgericht Frankfurt Az. 2-24 O 8/17
Im Grunde kann man das Storno direkt mit der Airline klären, die ja Vertragspartner ist
Eine Airline fasst üblicherweise bis 48 Stunde vor Abflug kein Ticket an (Storno/Umbuchung), das über einen Vermittler gebucht worden ist. Für Änderungen an der Buchung ist der Vermittler zuständig.