Ich glaube man muss unterscheiden zwischen dem Recht auf Unterbringung, Umbuchung in die nächste mögliche Maschine, Verpflegungsleistung etc. Das hat man immer - unabhängig vom Verschulden der Airline.
Schadenersatz, also diese 600 Euro EU Entschädigung bekommt man dagegen bei Streik nicht.
Falsch, wenn die eigenen Mitarbeiter streiken, hat man auch Anrecht auf die 600€ Entschädigung! Streiken aber zum Beispiel die Fluglotsen, oder ähnliche, gibts die zusätzlichen 600€ nicht.
Habe ich schon 2 mal per anwaltliche Hilfe mir geholt. Natürlich sagt die Airline erstmal nö, ist aber eine falsche Aussage.
17.2. hast du recht.Das stimmt schon, aber es ging ja hier um den Streik am 17.2. - darauf hab ich mich bezogen, und da dürfte die Lufthansa raus sein, weil das ja die Flughafen Mitarbeiter betrifft, und nicht die der Lufthansa.
Wenn die Lufthansa Piloten / Crew, etc. streiken, dann ist es wie du schreibst.
Na dann . . . warum gibt es dann so viele unzufriedene , schnellst möglich in der High Season , viel Spaß ,Airline muss dich schnellstmöglich umbuchen.
Recht haben und bekommen , sind , wie du sicher weißt , immer was anderes . . . außerdem beim Streik " Nothing "Gibt ein recht neues Europ. Urteil dazu.
Rückflug der selbe , OK . . . aber was ist mit dem Hinflug . . . unter schnellst möglich , verstehen die Airlines , innerhalb 14 Tage , dann den gleichen Rückflug ??Alternativ selber Rückflug kaufen und zurück erstatten lassen.
17.2. hast du recht.
beziehe mich auf den IT Ausfall 2 Tage vorher. Mal schauen ob die Lufthansa sich vor Gericht da raus reden kann. Die Airline muss dafür sorgen das es Redundanzen gibt, und diese zu 100% funktionieren. Wer kennt die Bugs von der die LH IT nicht?!
Kurioserweise ist es über die App noch mal 5 € günstiger
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APP
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Ich habe die allgemeine Situation erklärt, die wie von mir beschrieben ist. Bei einem Streik muss unterschieden werden wer streikt, und hat noch immer bei einer Entschädigung nichts mit “Kulanz” zu tun. Auch muss die LH Dich schnellstmöglich umbuchen, bei jedem Streik. Deine Info war trotzdem falsch.Ahaaa . . . jetzt auf einmal ist es der IT Ausfall . . . . dabei hattest Du meinen Beitrag zitiert , und da Stand ganz klar Streik !°!
Ich habe die allgemeine Situation erklärt, die wie von mir beschrieben ist. Bei einem Streik muss unterschieden werden wer streikt, und hat noch immer bei einer Entschädigung nichts mit “Kulanz” zu tun. Auch muss die LH Dich schnellstmöglich umbuchen, bei jedem Streik. Deine Info war trotzdem falsch
Ja ja . . . bist wie Pipi Landstrumpf oder Nahles . . . Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt . .17.2. hast du recht.
beziehe mich auf den IT Ausfall 2 Tage vorher. Mal schauen ob die Lufthansa sich vor Gericht da raus reden kann. Die Airline muss dafür sorgen das es Redundanzen gibt, und diese zu 100% funktionieren. Wer kennt die Bugs von der die LH IT nicht?!
Lass mich raten . . . das Unternehmen Airline Streikt , nicht die Arbeitnehmer . . .Bei einem Streik muss unterschieden werden wer streikt,
Bei einem Streik muss unterschieden werden wer streikt, und hat noch immer bei einer Entschädigung nichts mit “Kulanz” zu tun.
Warum soll die Fluggesellschaft für einen Streik den sie nicht verschuldet hat eine Entschädigung leisten?
die aber zumindest in DE nichts mit der Realität zu tun hat.
Weil das nunmal die aktuelle Rechtslage ist - und es auch schon Gerichtsurteile dazu gibt (Aktenzeichen dazu auch im Artikel):
Ihre Fluggastrechte beim Pilotenstreik der Lufthansa - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Pilotenstreik bei der Lufthansa: Ihre Rechte aus Entschädigung, Ersatzbeförderung, Hotel und Verpflegung.www.drboese.de
Dass die Gewerkschaft haften soll ist deine Privatmeinung, die aber zumindest in DE nichts mit der Realität zu tun hat.
Naja, wer anderen Schaden zufügt, sollte dafür auch einstehen. Auch, das wäre Rechtslage.
Noch nicht.
Naja, wer anderen Schaden zufügt, sollte dafür auch einstehen. Auch, das wäre Rechtslage.
Ich gestehe, dass das leider auch nichts mit Realität zu tun hat.
Dies trifft jedoch in diesem Falle nicht zu. Die Gerichte sollen die wirklich schuldigen in Belang nehmen .
Ja, Hotelunterbringung und zeitnahe Ersatzbeförderung sind das wichtigste, aber es kann nicht sein, dass eine Fluggesellschaft Ersatzflüge in 1-2 Wochen anbietet. Hier wären maximal 1-2 Tage akzeptabel. Sie haben sich ja auch ein Flugzeug gespart für eine Strecke also können Sie eine Sondermaschine auf den Weg bringen. Wenn selbst kein Fluggerät mehr vorhanden ist, dann eben was anderes Chartern und 1 Tag später alle fliegen. Das war ja angekündigt und man könnte da schon mal entsprechend planen. Oder kreative Lösungen wie z.B. Oman Air in Frankfurt Hahn landen oder nach Amsterdam oder den München Flug nach Nürnberg oder Salzburg umleiten. Und wenn alles nicht geht, dann halt bei anderen Gesellschaften Kapazitäten kaufen. Wofür ist den Thai mit in der Lufthansa Star Alliance? Passagiere 2 Wochen warten lassen ist eine echte Zumutung egal ob sie Hotel bezahlen oder nicht. Auch wenn Sie nichts für den Streik können, dann kassieren sie auch den Ticketpreis (ist im Moment eh teuer). Andere Gesellschaften schaffen das schließlich auch.Wenn du etwas zurück blätterst, hab ich das ja auch schon hier genau so geschrieben. Die 600 Euro gibts nicht, da die Lufthansa (oder auch Thai Airways) für den Streik nichts können.
Aber das Recht auf Erstattung von Hotelkosten oder einer zeitnahen Ersatzbeförderung besteht trotzdem - denn im Gegensatz zu den 600 Euro ist das unabhängig vom Verschulden.