Habe an das RKI eine Email geschickt aber ausser Standart Antworten kam nix zurück. Keine Aussage ob Transit als Aufenthalt gilt.
Da gilt die jeweilige Verordnung von deinem Bundesland. Ich weiß nicht, woher du kommst, aber
@Hammer1963 ist ja aus BW und da gilt die Verordnung die man
hier nachlesen kann, und demnach müsste man auch bei einem Transit über ein Risikogebiet in Quarantäne. Bei den ganzen Ausnahmen mit Aufenthalten von unter 72 bzw. 24 Stunden sind touristische Reisen explizit ausgenommen (erst seit der letzten Änderung vom 10. Januar, davor war es anders und er hätte nicht in Quarantäne müssen).
In anderen Bundesländern dürfte es ähnlich aussehen.
Auszug:
(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet nach Absatz 4 war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern
In §2 sind dann einen Haufen Ausnahmen aufgeführt, die aber auf Urlaubsreisen allesamt nicht zutreffen, und auch von einem kurzen Transit ist keine Rede mehr (im Vergleich zu vorherigen Fassungen). Allenfalls Abschnitt 7 könnte eine Option sein, wobei mir keine solche Vereinbarung zwischen Deutschland und Thailand bekannt ist, wie sie hier vorausgesetzt wird.
7. Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet im Sinne des § 1 Absatz 4 zurückreisen und die unmittelbar vor Rückreise an ihrem Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt haben, sofern
- auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der betroffenen nationalen Regierung vor Ort besondere epidemiologische Vorkehrungen (Schutz- und Hygienekonzept) für einen Urlaub in diesem Risikogebiet getroffen wurden,
- die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet der Nichterfüllung der Verpflichtung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht entgegensteht und
- das Auswärtige Amt nicht wegen eines erhöhten Infektionsrisikos eine Reisewarnung unter Auswärtiges Amt für die betroffene Region ausgesprochen hat.
Am besten haben es noch die Leute, die Corona in den letzten 6 Monaten (hoffentlich unbeschadet) überstanden haben - wer einen mindestens 3 Wochen und höchstens 6 Monate alten positiven PCR vorweist, kann derzeit ohne Test und Quarantäne einreisen.