Nicht ganz, denn bei der unbeschränkten Steuerpflicht müssen auch noch die Einkünfte aus Thailand angegeben werden, die werden aber bei einem Rentner ohne Arbeitserlaubnis Null sein.Richtig,dann aber erübrigt sich der Thread hier!,es bleibt alles beim alten.
Bei der beschränkten Steuerpflicht muss man private Zusatzrenten und Einkünfte aus Kapitalvermögen verteuern ohne Freibetrag.
Bei der unbeschränkten Steuerpflicht muss man wie vorher alles versteuern, hat aber Freibeträge, Ehegattensplitting und kann außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
Im Beitrag steht "In der Regel führt daher die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zu einer niedrigeren Steuer." Ich bin nicht sicher, ob das jedem bewusst ist. Wer nur die gesetzliche Rente und sonst keine Einkünfte in D hat, fährt vermutlich mit der "unbeschränkten Steuerpflicht" besser.
Viele haben aber eine Zusatzrente, Kapitaleinlagen, Aktien in D, die in beiden Modellen steuerpflichtig bleiben, aber nur bei unbeschränkten Steuerpflicht die Freibeträge für beide Ehepartner zusammen berücksichtigt werden können.