Auch die Aufenthaltsdauer beachten. Bei überschreitung dieser biste in TH, unabhängig des Wohnsitzes, steuerpflichtig
Im Prinzip ja, aber dazu steht auch was im derzeit gültigen DBA.
Ist dann immer im Einzelfall zu verständigen, Deutschland kann aber auch das Besteuerungsrecht komplett behalten. Natürlich dann ohne Zusammenveranlagung bei Ehepaaren und Freibeträge um 50% gekürzt. Je nach Zusammensetzung des Alterseinkommens kann aber die Kapitalabschlagsteuer viel retten. Aber da diese sowieso abgeschafft werden soll und die Erträge in die normale Einkommenssteuer überführt werden sollen.... Ich werde wohl unter die erweiterte beschränkte Steuerpflucht fallen. Habe ich schon mal erwähnt, das Deutschland viel Geld braucht, um die Welt im Alleingang zu retten?
Aber erst mal abwarten, was Thailand abgreifen will und was wirklich absetzbar ist.
Auf der Website stehen die Infos auf Englisch immer noch mit dem Stand 2020, nicht wirklich aktuell und teilweise mittlerweile nach meinem Kenntnisstand falsch.