Wie sieht eigentlich die Besteuerung auf Erbschaften aus bei :
- Erblasser ansässig in Thailand > 5 Jahre
- Erbe Ehefrau/ Kind
- Erbe ansässig in DE oder CH
- Nachlass in der Schweiz (keine Immobilie)
Im Doppelbesteuerungsabkommen hab ich nichts dazu gefunden.
Soweit ich das verstehe sind Erbschaften in der Schweiz (noch) Steuer frei, in DE gibt’s einen Freibetrag und in TH (vermutlich weiterhin) Steuer frei.
Die Besteuerung richtet sich nach dem Land in dem der Erbe zum Zeitpunkt der Erbschaft steuerlich ansässig ist, richtig? Die Ansässigkeit des Erblassers ist nicht erheblich
In dem beschriebenen Fall müssen mehrere rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, da mehrere Länder und Steuerregelungen beteiligt sind. Hier ist eine detaillierte Analyse:
1. Steuerpflicht in Deutschland oder der Schweiz
Unbeschränkte Steuerpflicht (Deutschland)
• Erben mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
• Das bedeutet, das gesamte Vermögen des Erblassers wird in Deutschland besteuert, unabhängig davon, wo es sich befindet.
Beschränkte Steuerpflicht (Deutschland)
• In seltenen Fällen könnte der Erbe nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (wenn der Erblasser keine Verbindung zu Deutschland hatte). Das Vermögen müsste dann nur in Deutschland besteuert werden, wenn es in Deutschland belegen ist, was hier nicht der Fall ist.
Schweiz
• In der Schweiz gibt es kantonale Erbschaftssteuern, die jedoch nicht erhoben werden, wenn der Erbe der Ehepartner oder das Kind ist (in den meisten Kantonen, z. B. Zürich, Zug, Schwyz).
• Da der Nachlass in der Schweiz liegt, prüft der Kanton des Vermögensstandortes, ob und welche Steuern anfallen.
2. Steuerpflicht in Thailand
• Thailand erhebt Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in Thailand ansässig war und das Vermögen global den Freibetrag von 100 Millionen THB (ca. 2,5 Millionen Euro) übersteigt.
• Da das Vermögen in der Schweiz liegt, könnte Thailand prüfen, ob es steuerpflichtig ist, falls es diesen Wert überschreitet. Dies ist jedoch selten durchsetzbar, da sich das Vermögen außerhalb Thailands befindet.
3. Doppelbesteuerung
• Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Thailand, jedoch ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.
• Deutschland-Schweiz-Abkommen: Wenn Vermögen in der Schweiz liegt und ein deutscher Erbe existiert, vermeidet das Abkommen eine doppelte Besteuerung. In der Regel wird das Vermögen in der Schweiz besteuert, und Deutschland rechnet die bereits gezahlte Steuer an.
4. Praktische Auswirkungen
Deutschland
• Der Erbe mit Wohnsitz in Deutschland muss den gesamten Nachlass in der Erbschaftsteuererklärung angeben, einschließlich des in der Schweiz befindlichen Vermögens.
• Freibeträge:
• Ehepartner: 500.000 € steuerfrei.
• Kinder: 400.000 € steuerfrei.
• Der verbleibende Betrag wird mit den deutschen Erbschaftsteuersätzen (7 % bis 30 %) besteuert.
Schweiz
• Falls das Vermögen in einem Kanton liegt, der für Ehepartner und Kinder keine Erbschaftsteuer erhebt, fällt dort keine Steuer an.
Thailand
• Es ist unwahrscheinlich, dass Thailand das Vermögen in der Schweiz besteuert, es sei denn, es übersteigt die Schwelle von 100 Millionen THB.
5. Fazit
• Deutschland: Der Erbe muss das gesamte Vermögen (auch das in der Schweiz) in Deutschland versteuern, abzüglich Freibeträge.
• Schweiz: Keine Erbschaftsteuer für Ehepartner oder Kinder in den meisten Kantonen.
• Thailand: Steuerpflicht nur bei hohen Vermögenswerten (> 100 Millionen THB) und nur bei konsequenter Durchsetzung.
Empfehlung:
• Konsultiere einen Steuerberater in Deutschland, um die Erbschaftsteuererklärung korrekt zu erstellen.
• Kläre die kantonalen Anforderungen mit einem Steuerberater in der Schweiz.
• Falls Thailand betroffen ist, könnte eine lokale Beratung sinnvoll sein, um Klarheit über mögliche Verpflichtungen zu schaffen.
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