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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

DeralteFritz

Hat nix anderes zu tun
   Autor
10 September 2022
1.350
7.470
1.965
Kennst du die Raalität?

Mit der Steuererklärug deklarierst du bloss deine Einkommen. Falls der Minimale Satz nicht erreicht wird., gibbet es eine Rechnung über 0.00 THB
Es gibt auch Leute die in ihrem Leben etwas geleistet haben und nicht wie die Nichtstuer von der Hand im Mund leben.
Ohne TIN weiß das Finanzamt meistens nicht von ihnen.
 

MGiebel

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
27 Januar 2024
35
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378
Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln.
Aber bis jetzt nur: TH könnte....... ich könnte auch mal wieder.....555
Ich habe das Kasperletheater hinter mir, kann mich entspannt zurücklehnen. Und bezahlen mußte ich - dank geschicktem Geldtransfer nach TH - auch nix. Keinen Baht. 5555
Du hast also eine Steuererklärung gemacht, obwohl du eigentlich nicht steuerpflichtig warst. Bestätigen sie dir das du 0 Steuern bezahlen mußt?
 
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Reaktionen: pomschobkuhn

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
    Aktiv
21 August 2019
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2.515
Nein die Lady auf dem Finanzamt sagte mir daß ich keine Steuererklärung machen muß. Ich soll nur die Unterlagen ( Kontoauszüge D und TH und die Überweisungsbelege ) 5 Jahre lang aufbewahren - falls doch noch irgendwer nachfragt. Aber es ist keine EKSt-Erklärung abzugeben.
 

Axxel

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
17 September 2021
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493
Zur Info:

Ich war gerade zur Steuerberatung J & E Concierge (Beratung Kosten 3000 Baht)

Leider schienen sie vollkommen überfordert bei meinem Sachverhalt. Das, was sie wussten, wusste ich auch.

Zum Teil wurden aber meines Erachtens falsche Informationen gegeben:
So wurde behauptet, dass bei altem Geld vor 2024 Steuernachweise erforderlich seien, damit dieses steuerfrei ist.
Als ich daraufhin den original Thai Gesetzestext zeigte, wurde behauptet ich würde den Text falsch interpretieren.
Obwohl wie ja die eindeutige Textinterpretation für Farangs vom Revenue Department haben (siehe Bild unten):

1739864276520.png

Das habe ich aber nicht mehr gezeigt, um nach Thaiart den Gesichtsverlust meines Gesprächspartners zu wahren.
Ich habe aber deshalb das Gespräch dann relativ schnell beendet, da ich uns weitere unproduktive Zeit ersparen wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Baerziege

Schreibwütig
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
25 November 2022
602
6.475
1.795
Zur Info:

Ich war gerade zur Steuerberatung J & E Concierge (Beratung Kosten 3000 Baht)

Leider schienen sie vollkommen überfordert bei meinem Sachverhalt.
Das Beratungsgespräch ist ja auch nur als Einstieg gedacht, danach wollen sie Dich weiter betreuen und weiter abmelken. Da besteht nicht unbedingt Interesse Dich kompetent zu beraten, sondern den Sachverhalt zu verkomplizieren, so dass Du verunsicherst wirst und sie mit Deiner Steuererklärung betreust.

Da wittern eben viele "Arschgeigen" ein neues Geschäftsfeld.
 

LedZeppelin

Nobody is perfect
    Aktiv
2 Oktober 2018
1.078
3.095
1.715
Ich war gerade zur Steuerberatung J & E Concierge (Beratung Kosten 3000 Baht)

Leider schienen sie vollkommen überfordert bei meinem Sachverhalt. Das, was sie wussten, wusste ich auch.

Hab ja dies vor einer Woche bei meinem zuständigen Finanzamt Pa-Mok gemacht.
In der Pampa haben die es ja nicht so mit dem Englisch, trotzdem waren die sehr hilfsbereit und haben das Formular der Steuererklärung anhand meiner Angaben am PC ausgefüllt.
Geh mal zum deutschen Finanzamt und sag denen sie sollen jetzt Deine Steuererklärung machen.

Meine Erfahrung, das ist alles ganz easy, dazu braucht man kein Steuerberatungsbüro.
 

Earn

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Oktober 2024
208
622
733
Geh mal zum deutschen Finanzamt und sag denen sie sollen jetzt Deine Steuererklärung machen.
Zur Hilfe bei der Steuererklärung ist das deutsche Finanzamt sogar gesetzlich ( Abgabenordnung) und aus dem Grundsatz der Amtshilfe verpflichtet .

Finanzämter haben Serviceeinheit, die beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen.
Das klappt eigentlich ganz gut.
Immer wenn ich diese Hilfe in Anspruch genommen habe, bekam ich meine Belege sofort zurück .Alle Angaben wurden abgehakt und der Steuerbescheid kam ruckzuck.
 

Robinsonsson

Schreibwütig
   Autor
12 November 2020
718
6.134
1.795
Zur Hilfe bei der Steuererklärung ist das deutsche Finanzamt sogar gesetzlich ( Abgabenordnung) und aus dem Grundsatz der Amtshilfe verpflichtet .
Nein. Weder nach AO noch nach dem "Grundsatz der Amtshilfe" sind die Finanzämter zur Hilfe verpflichtet.
Das Amtshilfeprinzip (§4 VwVfG) gilt lediglich zwischen Ämtern und Behörden, nicht gegenüber dem Bürger.
 

Earn

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Oktober 2024
208
622
733
Nein. Weder nach AO noch nach dem "Grundsatz der Amtshilfe" sind die Finanzämter zur Hilfe verpflichtet.
Das Amtshilfeprinzip (§4 VwVfG) gilt lediglich zwischen Ämtern und Behörden, nicht gegenüber dem Bürger.
Es stimmt, dass der Grundsatz der Amtshilfe gemäß §§ 4 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) primär für die Zusammenarbeit zwischen Behörden gilt und nicht unmittelbar auf die Unterstützung von Bürgern anwendbar ist.
Da war ich etwas unpräzise.

Allerdings ergibt sich die Hilfeverpflichtung des Finanzamts aus anderen Rechtsgrundlagen, insbesondere aus § 89 AO, der die Finanzbehörden dazu anhält, die Besteuerung gerecht und gleichmäßig durchzuführen. Dies schließt eine gewisse Unterstützung der Steuerpflichtigen ein, insbesondere durch Erläuterungen und allgemeine Hinweise.

Zudem ist es in der Praxis so, wie von mir geschildert und genutzt, dass Finanzämter Serviceeinrichtungen betreiben, die Bürgern bei der Abgabe ihrer Steuererklärung assistieren. Diese Unterstützung ist zwar keine umfassende steuerliche Beratung, aber sie trägt dazu bei, dass Steuerpflichtige ihre Erklärung korrekt und fristgerecht einreichen können.

Daher wäre die Aussage, dass Finanzämter keinerlei Hilfe leisten müssen, so nicht haltbar – auch wenn dies nicht unter den Begriff der 'Amtshilfe' fällt.”
Diese Art der Unterstützung ist eine Form der amtlichen Hilfe, auch wenn sie nicht als "Amtshilfe" im verwaltungsrechtlichen Sinne gilt

So in etwa wurde es mir vom Mitarbeiter des für mich zuständigen Finanzamt erklärt.
 

Earn

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Oktober 2024
208
622
733
Die Anwendung der AO 1977, oder kurz und mittlerweile amtlich AO ist hier nicht Thema!
Das ist etwas zu kurz gesprungen.
Sehe ich nicht ganz so.
Wer nach Thailand auswandert muss sich zwangsläufig mit den steuerlichen Unterschieden auseinandersetzen. Ein Vergleich mit der deutschen AO kann dabei helfen, die Besonderheiten des thailändischen Steuersystems besser zu verstehen – insbesondere hinsichtlich Steuerpflicht, Abgabeprozessen und möglicher Doppelbesteuerung. Gerade für Personen mit deutschem Hintergrund ist der Bezug zur AO daher sinnvoll, um steuerliche Unterschiede und mögliche Fallstricke in Thailand besser einordnen zu können.
 
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