Das ist eine "kann" Bestimmung
Nein. Gemäß Bundesministerium für Gesundheit ist das eine Pflichtbestimmung
" Personen, die ...in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich ... in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen ... grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich .. in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich ... ständig dort aufzuhalten (sog. Absonderung)."
und je nach Bundesland unterschiedlich
Zumindest gilt die Pflicht zur Absonderung nur in Verbindung mit "landesrechtlichen Bestimmungen"
Habe jetzt aber nur mal die ersten 9 BuLä die mir in den Sinn kamen geprüft... alle haben ihre geltenden Bestimmungen entsprechend angepasst und somit besteht dort Quarantänepflicht!
Ich glaube kaum, dass die anderen BuLä davon abweichen, somit wär de facto von bundesweiter Pflicht zur Absonderung auszugehen!
BaWü
Bayern
Sachsen (i.V.m.
Update)
S-Anhalt
Brandenburg
Hessen
RLP
Berlin
Meck-Pomm
zumal die Quarantäne schon von etlichen Gerichten gekippt wurde.
Weil sie nicht differenziert und verhältnismäßig war.
Mit der Ausweisung von Risikogebieten und der Beschränkung einer Quarantänepflicht darauf wird die Absonderungs Pflicht in dieser Form kein Gericht kippen!
Man wird das natürlich sicherlich alles ignorieren können und sich einreden man müsste sich nicht daran halten... sollte aber Konsequenzen aus dem eigenen Fehlverhalten nicht völlig ausschließen.